Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Heiko Stadler / 15.09.2021

Herr M@ass, Sie fragen: “Wie wäre das Rechtssystem im jeweiligem Herkunftsland mit den Tätern umgegangen?”. Ganz einfach: Es hat die Kriminellen nach Deutschland geschickt.

Fridolin Kiesewetter / 15.09.2021

Selbst wenn all diese ausländischen Täter “psychisch gestört” und somit nicht verantwortlich sein sollten, dann tragen eben diejenigen Verantwortung, die diese Personen leichtfertig ins Land gelassen, bzw. bei auftretenden Auffälligkeiten nicht sofort, zum Schutz der Bevölkerung, abgeschoben kaben. Dann gehören eben diese vor Gericht.

Johannes Schuster / 15.09.2021

Ich möchte aus meiner langjährigen Erfahrung im Behindertenbereich (nein, nicht Politik, obwohl das auf ein Schlimmeres rauskäme) eines zu diesen Themen beitragen, was immer wieder untergeht: INZUCHT und die Folgen mangelnder Affektkontrolle.  Es ist einfach ein Fakt bei vielen Familien im moslemischen Umfeld, daß es immer wieder zu Paranüssen kommt, womit ich die CT - Bilder meine, die entstehen wo Blutsverwandte Kinder zeugen. Das soll nicht abwerten oder stigmatisieren, es ist aber eine medizinische Tatsache. Ich kenne persönliche solche Befunde. Unter Kurden ist die faziale Dysmorphie sogar im Alltag sichtbar. Und wenn ich archäologisch urteilen will: Ägypten ging an zwei Dingen zugrunde: Inzucht und Totenkult. Dekadenz und permanent negativer Lebenshaltung. Wer es in Deutschland gerne haben will: Schwäbische Alb, Schwarzzwald und Oberpfalz, Hotspots von Dummverschlagenheit aufgrund von Inzucht. Es ist zwar unpopulär darüber zu schreiben, aber anthropologisch ist das eine vollkommen legitime Analyse, neben Bleivergiftung (Detroit), die auch immer ein heißer Kandidat für Gewalt ist (Rom). Blei war der Killer des römischen Gehirns und hat Beethoven jähzornig und taub gemacht. Es gibt humanwissenschaftliche Erklärungen für Aggression aus dem Morgenland, und diese ist wenig appetitlich wie etwa der bayrische Bauer und seine ersten erotischen Gehversuche im Ziegenstall anno 1840. Hinterkaifeck und die Blutschande auf dem Lande. Was die Bayern rettete waren die Türken, die ihre Gene hinterließen, wie man heute noch an der bayrischen Landesregierung sehen kann. im dem Sinne: Bajuwah - Akhbar.

Dirk Ficek / 15.09.2021

Ein Aspekt erscheint mir in der Debatte zu kurz zu kommen: neben gewaltbereiter Affinität in bestimmten Kulturkreisen habe ich gehört, dass in muslimischen Kreisen „familiennahe“ Heirat nicht „ungewöhnlich sein sollen“. Möglicherweise lassen sich daraus gewisse Erklärungen ableiten?

Herbert Priess / 15.09.2021

Was bei uns als psychische Krankheit betrachtet wird ist die Normalität in einem bestimmten Kulturkreis. Dort würde niemand auch nur in die Nähe einer psychatrischen Einrichtung oder gar Gefängnis kommen wenn solche in unseren Augen Verbrechen begangen werden.

Kurt Engel / 15.09.2021

Meine Erfahrung mit der Justiz: Es wird gelogen. Der Richter weiß es. Der Staatsanwalt weiß es. Der Verteidiger weiß es. Der Angeklagte weiß es. Der Nebenkläger weiß es. Aber alle machen ein ernstes gewichtiges Gesicht bei diesem Schmierentheater. Mein Vertrauen in diese Justiz ist nahe Null. Und einen Staatsanwalt in der Sache angesprochen, was er in meinem Falle getan hätte? Zitat: Ich hätte ihm eine in die Fresse gehauen. Das hatte ich nicht gemacht, ich hatte die Polizei gerufen. Ist jetzt über 20 Jahre her, besser scheint es nicht geworden zu sein.

Hans Kloss / 15.09.2021

Justiz ist nicht nur in diesem Fall kaputt. Korrupt, durch Aktivisten durchseucht und wenn das alles nicht hilft kommt die Staatsanwaltschaft und stellt den einzelnen Richter, der aus der Reihe tanzt unter Druck. Die Frage ist: was passiert wenn Willkür und Korruption die Oberhand haben? Ich hätte da ein Vorschlag aber der ist für das die Freiheit und Ordnung liebenden Land nicht geeignet. Ich schäme mich aber nicht dass ich solche Gedanken habe. Wer zulässt dass der Anschein der Gerechtigkeit den Platz für den Anschein der Willkür machen muss, ist selbst schuld.

P. Wedder / 15.09.2021

“...Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.” Bei all den Unterbringungen der Täter in der Psychiatrie erhalten die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Wie lange bleiben all diese Täter in der geschlossenen Einrichtung?  Wenn keine anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, sind sie schnell in Freiheit. Und vielleicht sollte auch mal auf den Prüfstand, ob es sich tatsächlich um eine psychische Erkrankung/Traumata oder schlicht ein anderes kulturelles Weltbild handelt. Oder auch prüfen, ob ihnen in ihrem Heimatland nicht besser geholfen werden kann und dort eine Unterbringung bezahlt werden kann…

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