Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Klaus Keller / 15.09.2021

Ich denke wir sollten daraus ein Geschäftsmodell machen. Ich meine die langzeitsichere Unterbringung und Besserung psychisch Kranker Straftäter. Ein unterschätztes Problem dabei ist allerdings das die Herkunftsländer noch nicht verpflichtet werden können die Kosten zu übernehmen. Das könnte man wenigstens anstreben. Bis dahin könnte man die Hilfsgelder die Herr Maas und seine Freunde z.B. nach Afghanistan überweisen wollen, zunächst für diesen Zweck verwenden. - Wovon ich Nachts Träume?

Marco Böhm / 15.09.2021

Und Herr Kleber, Frau Slomka, Herr Buhrow, das Morgenmagazin, Frau Roth, Frau Kathrin Göring Eckhardt, Herr Özdemir, Herr Steinmeier, Frau Merkel, der Moderator der Heute-Show und die vielen anderen Kabarettisten und “Einäugigen” schweigen… Auf Dauer geht Deutschland mittelfristig so auf eine starke, sehr starke bürgerliche (!/?) “Auseinandersetzung” zu. Aber die “Naiven” und die Wegheuchler” lassen sich lieber weiter berieseln vom ÖR Sandmännchen-TV und den ebenso hörigen mainstreammedien und lehnen sich bequem nach hinten. Denn es ist monatlich Geld da, klares Wasser kommt aus dem Wasserhahn und die Heizung wird warm. Nur ist das Hinten mittlerweile links und auf Dauer schiebt es einen immer größer werdenden Berg von Problemen vor sich her. Solange, ja solange bis ein Auslöser da ist, der die gigantische Lawine ins Rutschen bringt. Wer wird der Auslöser sein ? Inflation ? Arbeitslosigkeit ? etwas anderes ? Und was hilft ? Einbuddeln und abwarten ? Oder ehrlicherweise dagegen angehen ? Hier wird zum Glück noch verbal gegen den Wahnsinn gekämpft. Gute Nacht Deutschland.

Michael Hinz / 15.09.2021

Wir führen ein einzigartiges Experiment durch, indem wir eine monoethnische Gesellschaft in eine multiethnische verwandeln. Die Kosten tragen die Opfer der einkalkulierten “Verwerfungen”. An den Pfründen erfreuen sich alle Guten, die etwas zu verkaufen, zu vermieten haben, oder die Löhne drücken. Medien, Justiz, Kirchen etc. flankieren. Gerechtigkeit gibts im Himmel; hier auf Erden zählt das Recht - leider ständig unterlaufen und verbogen. Der Michel wird jetzt von zwei Seiten in die Zange genommen - vom Abschaum der Straße, tribalistisch angereichert, und vom ‘Rechtsstaat’. Wer dann noch meckert, muß ein Nazi sein. Apropos ‘Experiment’ mit Menschen und so…...

Herbert Müller / 15.09.2021

Und das alles “Im Namen des Volkes.” Hier muss die Frage erlaubt sein, im Namen welchen Volkes? Da die weißen indigenen Deutschen ja alle strukturelle Rassisten sind, wird man in Zukunft noch einige Überraschungen im Bereich der Rechtsprechung erleben. Die Political Correctness macht vor keinem staatlichen Bereich halt.

Günter H. Probst / 15.09.2021

Die Justiz bildet doch zwei Hauptprobleme der gesellschaftlichen Entwicklung ab. Wie bei der Justiz steigen auch die Krankheitszahlen wegen psychischer Probleme deutlich an. Da die Psyche und deren Erkenntnis eher subjektiv, und deswegen, wie alle Sozialwissenschaften, nicht streng wissenschaftlich ist, kommt es bei den Gutachten oft zu gegensätzlichen Ergebnissen. Diese Chance läßt sich ein versierter Anwalt,der meistens von der Staatskasse bezahlt wird, nicht nehmen, um Zweifel am der Schuldfähigkeit aufkommen zu lassen. Wenn gewaltaffine Kulturen auf im Alltag eher pazifistische Kulturen treffen, ist die Schizophrenie programmiert, und führt den Kriminellen in die Psychatrie. So wie ganz am Anfang der europäischen Kolonisierung, neben der tatsächlichen Ausnutzung, auch das Bild vom Guten Wilden aufkam, so wird die Maseneinwanderung der Analphabeten aus gewaltaffinen Kulturen von den herrschenden gesellschaftlichen Kreisen als Bereicherung oder genetische Auffrischung des Mitteleuropäischen Siedlungsgebietes begrüßt. Da paßt der Kriminelle nicht in die Erzählung; der einzelne Irre schon. Die unterschiedliche Gewichtung des Lebens und der Achtung von “Hier schon länger Lebenden” und von “Neu Willkommenden” spiegelt das wieder. Erschlägt der Länger den Neu, dann ist das eine verdammenswerte rechtsradikale Mordgeschichte; erschlägt der Neu den Länger ist das nicht so schlimm, weil es mehr Länger als Neu gibt.

Andreas Rochow / 15.09.2021

Erinnert sei daran, dass in der heimischen Bevölkerung große Vorurteile über die Psychiatrie, also die ärztliche Nervenheilkunde bestehen. Niemand möchte freiwillig mit ihr zu tun haben. Zu beklagen ist ein hohes Maß an Unwissen (Stichwort “Kuckucksnest”) über diese medizinische Disziplin, die immer wieder mit der Psychologie verwechselt wird. Das kann tragische Folgen haben, wenn beispielsweise an Depression Erkrankte deswegen den Kontakt mit dem Psychiater vermeiden und seine Hilfen - das diagnostisch-therapeutische Gespräch, Psychotherapie und Psychopharmaka - nicht annehmen. Es gibt Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen, die diese antipsychiatrischen Haltung der Gesellschaft fördern. 1. Krankenhäuser können heute jede ambulante Versorgung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) anbieten. Das führt zur Verdrängung freier psychiatrischer Niederlassungen. Das Krankenhaus kann über sein MVZ die (Voll-)Belegung seiner Betten besser organisieren, während der in freier Niederlassung tätige Psychiater die Einweisung ins Krankenhaus nach strenger medizinischer Indikation vorimmt. 2. Niedergelassene psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte! Mit ihrem Therapieangebot repräsentieren sie gern die “gehobene Klasse” der psychiatrischen Versorgung, und verzögern u.U. die fachgerechte psychiatrische Behandlung durch pauschales (antipsychiatrisches) Argumenieren gegen Psychopharmaka. 3.  Die Grenze zwischen Psychiatrie und Maßregelvollzug bei gefährlichen Straftätern wird medial immer mehr verwischt. 4. Die moderne Psychiatrie ist aufgrund struktureller und kapazitiver Mängel immer weniger in der Lage, den Anforderungen der Gegenwart gerecht zu werden. Überfremdung, Präkarisierung, Sucht, Demenz, Psychotrauma (Resilienzschwäche), Kinder/Jugend und gesellschaftlicher Wandel erfordern dringendes Nachjustieren, damit psychiatrische Behandlung nicht (wieder) zu einem Stigma wird. Der “Staat als Sozialarbeiter” ist die völlig falsche Antwort auf diese Krise!

Klaus Keller / 15.09.2021

Wenn man zur Sicherung und Besserung in eine Klinik für forensische Psychiatrie eingewiesen wurde, kann der Aufenthalt u.U. länger dauern als die Unterbringung in einem Gefängnis. Bei letzterem erfolgt die Entlassung auch ohne das ein Gutachter die Ungefährlichkeit bescheinigt. Wenn sich der Patient zudem weigert Medikamente zu nehmen (Was er nicht unbedingt muss lt. aktuellem Gerichtsurteil), also eine Besserung sehr unwahrscheinlich ist, kann es wirklich lange dauern bis die Entlassung erfolgt, da die wichtigere Maßnahme ja die Sicherung ist. - Sie verlieren hin und wieder die Kontrolle über sich? Kein Problem, das können wir für Sie machen. PS ggf sollten wir ehemalige KSK Kräfte zu Fachpflegekräften umschulen. Es werden ja nicht alle übernommen. Die Ausbildung zum Gesundheits u KrPfl dauert 3 Jahre, die Fachweiterbildung 2 Jahre und ist Berufsbegleitend. PS Ich war nur normaler Wehrpflichtiger und Zeitsoldat und wurde danach Krpfl und später FKP i.d. Psych. War aber nicht in der Forensik tätig (wo besser bezahlt wird und der Personalschlüssel besser ist. PPS Der älteste Kursteileilnehmer bei der Ausbildung zum KrPfl war 35. Ich war 28.

M.Wagner / 15.09.2021

“Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung “ Das könnte ich mir auch als Erklärung für viele Entscheidungsträger in Deutschland vorstellen.

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