Endlich mal eine gute Idee: Der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, will wegen der Corona-Krise die Ausgaben des Staates überdenken. "Wir sollten nach der akuten Krise alle staatlichen Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Prüfstand stellen.“ Da weiß man ja gar nicht, wo man anfangen soll. Vielleicht bei den parteinahen Stiftungen, an die sich offenbar niemand herantraut? Dabei teilte die Welt schon im Februar 2018 mit:
„Die Abgeordneten des Bundestags haben parteinahen Stiftungen 2017 so viel Geld wie nie zuvor bewilligt. Der Steuerzahlerbund rügt eine Finanzierung ‚in einem rechtsfreien Raum‘.“ Von Jahr zu Jahr heimsen diese immer noch mehr Steuergelder ein; es ist ja nie genug.
„Bewilligt werden die Zuwendungen für die Stiftungen von Bundestagsabgeordneten, die diesen Parteien angehören: Gewissermaßen entscheiden die Parlamentarier also in eigener Sache. Und eine Obergrenze für diese Alimentierung existiert bisher nicht.“
Allein in 2017 verbuchten sechs Stiftungen einen Rekordbetrag: 581,4 Millionen Euro. Seit dem Amtsantritt von Angela Merkel (CDU) als Bundeskanzlerin im Jahr 2005 hätten die politischen Stiftungen 5,6 Milliarden Euro erhalten. Der Vorgang im „rechtsfreien Raum“ genügt noch nicht mal dem demokratischen Transparenzgebot:
„Im Bundeshaushalt gibt es bislang keinen Titel, mit dem sich sämtliche Ausgaben für die Stiftungen auf einen Blick erfassen ließen. Denn die Mittel fließen aus den Töpfen mehrerer Bundesministerien.“
Riesige Apparate im In- und Ausland mit mehreren tausend Angestellten seien dank der Zuflüsse entstanden. Es ist ein riesiges Versäumnis der etablierten Medien, dass sie an dieser Sache nicht dran geblieben sind und nachgehakt haben.
Herrn Müllers verdienstvolles Wirken
Ach ja, nebenbei erfährt man noch:
„Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) waren für die Parteienfinanzierung 1994 Obergrenzen eingeführt worden. Das Gericht hätte 2014 Gelegenheit gehabt, auch das Stiftungssystem zu ändern.“
Die Klage der ÖDP wies das BVerfG aber ab.
„Berichterstatter für das Verfahren im Zweiten Senat war Richter Peter Müller, einst Ministerpräsident des Saarlandes. Der CDU-Politiker war der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Leben lang verbunden. Schon während seines Studiums war Müller ihr Stipendiat; später nahm er an Seminaren der KAS im In- und Ausland teil.“
Noch mehr Aspekte zur Personalie aus dem politisch berühmt-berüchtigten Saarland sind Wikipedia zu entnehmen: Er war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident und von 2009 bis 2011 auch Justizminister des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Zu Müllers Ausbildung: „Es folgte von 1983 bis 1986 das Rechtsreferendariat. Zeitgleich war er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht II der Universität des Saarlandes tätig. Eine in dieser Zeit begonnene Doktorarbeit blieb unvollendet.“ Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er bis 1990 als Richter tätig und ist seitdem beurlaubt. Politisch war Müller ab 1990 Mitglied der CDU-Landtagsfraktion. 1995 folgte der Landesvorsitz der Saar-CDU, von dem er 2011 zurücktrat. „Als Nachfolgerin wurde seine Wunschkandidatin Annegret Kramp-Karrenbauer gewählt … Am 17. August 2005 berief die damalige CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel Müller für das Wirtschaftsressort in ihr Kompetenzteam … Ab dem 4. Juli 2007 war er als Vertreter der Länder Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat.“
Als Ministerpräsident zurückgetreten
Peter Müllers Handeln als Ministerpräsident laut Wikipedia: „Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Urteil vom 1. Juli 2010 – Lv 4/09) entschied, dass die Regierung Müller mit der Beifügung von Broschüren über die Arbeit der Landesregierung zu den Besoldungsabrechnungen der Beamten in unzulässiger Weise Wahlwerbung betrieben habe.“ 2011 trat Müller als Ministerpräsident zurück.
„Als Hintergrund galt der spätere Wechsel des Politikers als Richter ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zu seiner Nachfolgerin wurde am 10. August Annegret Kramp-Karrenbauer gewählt.“ Zur Tätigkeit als Richter am BVerfG: „Im Dezember 2010 wurde bekannt, dass Müller im Herbst 2011 als Nachfolger von Udo Di Fabio ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wechseln solle … Ende Januar 2011 wurde die Frage laut, welche juristischen Qualifikationen Müller für das Amt eines Richters des Bundesverfassungsgerichts aufweise. Am 25. November 2011 wurde er schließlich einstimmig vom Bundesrat zum Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt … Im Juli 2014 wurde Müller von seinen Richterkollegen einstimmig zum Berichterstatter des Dezernats ‚Wahlen und Parteienrecht‘ gewählt.“
Bei der Beck-Community erschien damals dieser Kommentar:
„‘Einstimmige Wahl‘ bedeutet meist, dass die gewählte Person für das Amt, in das sie gewählt wird, praktisch unbestritten qualifiziert ist. Dass dies bei Richterwahlen nicht unbedingt gilt, daran hat man sich gewöhnt. Aber dass nun trotz Diskussionen in allen Parteien (Bericht auf SPON) Peter Müller praktisch direkt aus einem höchsten Amt der Exekutive in ein höchstes Amt der Judikative wechselt - und dies ‚einstimmig‘ im Bundesrat beschlossen wird (Bericht FAZ), hat für mich einen unguten Geschmack. Ganz unabhängig von der juristischen Qualifikation Peter Müllers, die ja durchaus exzellent sein mag: Als Politikerversorgungsstelle ist das Bundesverfassungsgericht zu wichtig, diese Funktion hat das Gericht nicht verdient. Und wenn Politiker anderer Parteien einen Politiker trotz Kritik einstimmig an diese Stelle mitwählen, steht leider zu befürchten, dass sie damit das Gericht als Versorgungsstelle auch für die eigenen Leute ‚öffnen‘ wollen; demnächst wird dann ‚eine Hand wäscht die andere‘ womöglich auch hier funktionieren. Welcher SPD-Ministerpräsident/Politiker wird wohl als nächstes vorgeschlagen?“
Soweit gerne zur Kenntnis.
Zur offenen und verdeckten Parteienfinanzierung vergleiche man gerne auch diese Dokumentation sowie den Beitrag „Stiftungen im Halbschatten“ vom 5.6.2019. Zu den fragwürdigen Ausgaben der Politik steht hier noch einiges, zum Beispiel aus dem Nachtrag: „Noch NIE hatte eine Bundesregierung so viel Geld wie diese GroKo: 1,4 Billionen Euro für vier Jahre … Wie konnte das passieren? Gleich zu Beginn verteilte Scholz GroKohle für fast alle…“
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.