Peter Grimm / 25.07.2017 / 06:25 / Foto: peronimo / 25 / Seite ausdrucken

FAZ-Ratgeber: Wie man Andersdenkende rausschmeißt

Der Artikel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beginnt ganz harmlos mit einer bekannten Feststellung: „Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, einen Bewerber einzustellen, oder einem Mitarbeiter zu kündigen. Bekanntlich muss das Unternehmen den Betriebsrat sowohl zu geplanten Einstellungen als auch zu Entlassungen anhören.“

Doch dann entwickelt sich der von der FAZ publizierte Ratgebertext zu einem Leitfaden, wie man auch als Mitarbeiter die Entlassung eines Kollegen aus Gesinnungsgründen betreiben kann. Zwei Dinge braucht man: Zum einen den Betriebsrat und zum anderen eine Äußerung oder Handlung des zu entlassenden Kollegen, die sich als fremdenfeindlich oder rassistisch brandmarken lässt. Heutzutage reicht da ja augenscheinlich oft schon mangelnde Begeisterung für unkontrollierte Zuwanderung oder Islamkritik.

Wünscht man also einem solchen Kollegen die Entlassung, obwohl der Arbeitgeber dazu keine Veranlassung sieht, so weist der Fachanwalt auf eine elegante Möglichkeit hin, mit der eine Entlassung sogar bei bestehendem Kündigungsschutz funktionieren soll:

Was aber oft übersehen wird: Der Entschluss, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, kann auch vom Betriebsrat ausgehen. Die Arbeitnehmervertreter können nach § 104 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, einen „betriebsstörenden“ Mitarbeiter durch Versetzung oder Entlassung aus dem Betrieb zu entfernen. Dieses Recht des Betriebsrats zielt auf die Wiederherstellung des Betriebsfriedens ab, insbesondere bei rassistischem oder fremdenfeindlichem Verhalten eines Arbeitnehmers.

Kommt der Arbeitgeber einem solchen Entlassungsverlangen nicht nach, kann der Betriebsrat ein entsprechendes Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Die Arbeitsrichter müssen dann prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzeswidriges oder diskriminierendes Verhalten wiederholt ernstlich gestört hat und ob eine Entlassung in Bezug auf die Störung des Betriebsfriedens verhältnismäßig ist.

"Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind  zu entlassen"

Hier könnte, wer die Entlassung eines Kollegen auf diesem Wege betreibt, offenbar noch scheitern. Aber wann dürfte es so weit kommen? Welcher Arbeitgeber prozessiert schon gegen einen Betriebsrat, um einen Mitarbeiter zu halten, der als Rassist und Fremdenfeind verdächtigt wird? Aber mit etwas Glück vor dem Arbeitsgericht, kann man sogar einen evtl. bestehenden Kündigungsschutz bei vermeintlichen Fremdenfeinden und Rassisten aushebeln. Hierzu kann ein entsprechendes Urteil führen

Das Bundesarbeitsgericht hat aber am 28. März 2017 entschieden, dass ein vom Arbeitsgericht bestätigtes Entlassungsverlangen des Betriebsrats einen betrieblichen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellt (Az.: 2 AZR 551/16). Die Forderung des Betriebsrats, den betroffenen Mitarbeiter aus dem Betrieb zu entfernen, rechtfertige eine ordentliche – nicht aber eine fristlose – Kündigung.

Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind nach einer solchen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu entlassen.

Es ist leider eine rhetorische Frage, wie die Chancen stünden, wenn man sich eines deutschen- oder christenfeindlich, bzw. antisemitisch auftretenden muslimischen Mitarbeiters mit Migrationshintergrund entledigen möchte. Diskriminierungen gibt es ja bekanntlich nur in eine Richtung:

Gerade bei Diskriminierungen von Mitarbeitern haben Betriebsräte somit einen weiten Handlungsspielraum. Nach rassistischen oder fremdenfeindlichen Verfehlungen können sie Arbeitgebern so auch die Entlassung betriebsstörender Arbeitnehmer deutlich erleichtern. 

Wenn Entlassungen erleichtert werden sollen, dann müsste das doch die Gewerkschaften auf den Plan rufen, oder? Arbeitsrecht muss doch unabhängig von Gesinnungen gelten, war das nicht so? Aber warum sollten sich Gewerkschaften für Beschäftigte mit falscher Gesinnung engagieren. Erst wenn die geduldeten oder gar beförderten Entlassungsmöglichkeiten auch Kollegen mit richtiger und guter Gesinnung treffen, werden sie wahrscheinlich wach. Leider wird es dann zu spät sein. Warum nur funktioniert es so leicht, Freiheiten und Rechte stückweise zu beschneiden, in dem man bei denen anfängt, mit denen sich niemand solidarisieren will. Wer solcherlei Entlassungen befürwortet, darf dann auch nichts dagegen haben, wenn muslimische Mitarbeiterinnen wegen ihrer Kopftücher entlassen werden.

Dieser Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz

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Leserpost

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Marina Blach / 26.07.2017

Es ist schon tragisch, wie sich vieles wiederholt. Man muss nur die Farben wechseln, das Feindbild stigmatisieren, dann wird das Alte im neuen Gewand zum Guten und das Volk merkt es nicht. Es muss wohl in den Genen das Menschen liegen, weshalb sich alles wiederholt? Aber wenig hilfreich wird die marxsche Philosophie sein , die es am Besitz der Produktionsmittel ausmacht.. Auch so eine Theorie, die die menschliche Psyche und Evolution voellig ignoriert? Denn selbst die sozialistischen Gutmenschen und Traeumer unterliegen ja diesen Gesetzen, weshalb diese ihrem Narzissmus auf Kosten der Allgemeinheit ausleben.

Roland Müller / 25.07.2017

Wie man Andersdenkende rausschmeißt, wussten schon Honecker und Mielke. So mancher ehemaliger DDR-Bürger kann ein Lied davon singen. Der wichtigste Unterschied zur FAZ heute bestand darin, das sie weniger umständlich und juristisch verschwurbelt als der FAZ-Ratgeber zu Werke gegangen sind. Den Rest hat schon damals wie heute die allgegenwärtige Propaganda erledigt.

Karla Kuhn / 25.07.2017

Das ist auch in anderen Fällen nicht neu, da werden sogar Seminare angeboten. Ja, das Fernsehen hatte früher über mal solche Sachen ganz offen berichtet. Da gab es ganz interessante Sendungen. Ich glaube nicht, daß ein Angestellter in höherer Position seine Abneigung, falls vorhanden, gegen Ausländer, Behinderte usw. offen zur Schau trägt. Schließlich will er die Karriereleiter nach oben erklimmen. Wenn er dann oben ist, wird sich ein Anwalt hüten gegen ihn zu prozessieren,  denn der weiß genau, da´die andere Partei alle Schliche kennt.  Otto Normalverbraucher hat es da bedeutend schwerer. Wenn man ihn los sein will, findet sich immer ein Grund, auch wenn er nicht fremdenfeindlich ist. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Ich hatte Glück, solche Intrigen gab es während meiner Berufstätigkeit nicht.

Peter Weinert / 25.07.2017

Ich hatte schon mal bemerkt, daß ich aus einem Haus mit geschlossenem Vollzug (DDR) in ein Irrenhaus mit noch freiem Ausgang (BRD) geraten bin. Die Entwicklung von Maas Richtung Mielke und Kleber Richtung Schnitzler scheint vorgezeichnet. Auch die Einbindung von Antifa, Gewerkschaft und Betriebsräten ins Netz der IM schreitet voran. So richtig durchdacht ist die Sache aber doch nicht, denn wenn erst der Islam dominiert wird sich doch noch einiges verschlimmern und Maas und Kleber werden wohl konvertieren müssen denn gebraucht werden sie dann nicht mehr.

Stefan Weider / 25.07.2017

Jetzt kriegt die FAZ nicht mal mehr einen Klick von mir…..

Jörg Schulze / 25.07.2017

Ja, der Linskfaschismus schreitet voran. Die Kündigung eigentlich unkündbarer Arbeitnehmer, ist ein noch nicht geschriebenes, aber vielleicht noch zu schreibendes Ruhmesblatt der deutschen Gewerkschaftsfunktionärselite. Vorwärts nimmer, rückwärts immer.

Thorsten Neumann / 25.07.2017

Es ist einfach nur noch erschreckend, wohin sich dieses Land entwickelt. Ich habe mich schon so oft gefragt, ob denn bei vielen einfach das kognitive Denken nicht mehr angelegt ist, das über-den-Tellerrand-blicken? Und alle laufen völlig unreflektiert einfach mit… so hat man zumindest den Eindruck. Oder gibt es auch hier wieder 2 Seiten einer Medaille? Die eine, die sich dem unheimlichen linksgrünen Mainstream unterordnen muss (aufgrund zu erwartender Repressalien), und die andere, die sich ihren Teil dazu denkt, aber nicht laut äußert? Ich hoffe sehr, die Zeit arbeitet für uns Realisten.

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