Ich war nie bei Facebook und habe auch nichts übrig für den Laden. Nur verstehe ich die Empörung nicht, wirklich nicht. “Meinungsfreiheit” bedeutet nicht, daß man auf jeder Plattform seine Meinung loswerden darf. Da haben die Betreiber gewisse Rechte, so wie ja auch niemand mit Berufung auf “Meinungsfreiheit” gegen meinen Willen Transparente an mein Haus hängen darf. In Ordnung ist es natürlich trotzdem nicht von Facebook; wenn man praktisch Monopolist ist, gilt das Hausrecht nur eingeschränkt. Aber der Skandal sind die staatlichen Zensurbestimmungen, die solche Netzwerke verpflichten, letztlich jede abweichende politische Meinung zu löschen (alles nicht genehme wird zu “Haß” oder “rechtspopulistisch” erklärt). Wie sollen sie die Zensurbestimmungen denn erfüllen tun außer durch Algorhithmen? Jede Sekunde kommen viele tausend Beiträge dazu. Gegen den zensierenden Staat ist der deutsche Medienschaffende ohnmächtig oder demütig, da eignet sich Facebook zur Frustabfuhr. Ist viel einfacher, den Esel zu schlagen.
“Facebook gesteht vor Gericht maschinellen Eingriff in Grundrechte seiner Nutzer” UND, wird sich etwas ändern ?? Ich benutze Facebook und Co. NICHT. Übrigens scheint sich da Facebook dem allgemeinen Zeitgeist nur anzupassen ! Das unsägliche Maassche Machwerk zeigt doch genau, wie es gehen soll. Wahrscheinlich ist damit Faceboosk nur ein “treuer Gehilfe ?” Kommt mir irgendwie bekannt vor. Volker Altenähr, SO ist es !
Meine erste Bekanntschaft mit dem Rechtsstaat Deutschland war 1992 die Ablehnung einer Strafanzeige durch Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft, die wegen anwaltlich bestätigter Nötigung gestellt wurde, mit der Begründung, dass die Nötigung auf dem Beschluss eines Kollektivs bestehend aus einer oberen Behörde und der Direktion einer öffentlichen Einrichtung beruhte. Bedeutet also, wenn eine Behörde und eine Direktion einer öffentlichen Einrichtung eine Bande bilden und eine Straftat begehen, dann ist das keine Straftat. Mich wundert es deshalb nicht, dass das deutsche Rechtssystem riesige Probleme bei der Bekämpfung von Bandenkriminalität hat. Wie schrieb schon Theodor Storm über das preußische Recht: Obenan ihr schlechtes Gesetzbuch, worin eine Reihe von Paragraphen ehrlichen Leuten gefährlicher sind als Spitzbuben, die sie angeblich treffen sollen.
Ha – ich war noch nie bei Facebook. Da stehe ich jetzt aber gut da. Facebook hat es auferlegt bekommen zu zensieren – das sollten wir mal nicht vergessen. Diese Aufgabe mittels Algorithmen zu lösen musste scheitern und es von Menschen machen zu lassen, ist nicht menschenmöglich. Ausschließlich der Verdacht, dass hier die Guten ihre Fingerchen im Spiel haben und uns an der Nase durch die Arena ziehen wollen ist, der eigentlich Skandal. Auf der Achse wird auch zensiert. Dem Bundespräsidenten einen Spitznamen zu verpassen war, neben vielen anderen Beanstandungen, die mir nicht genannt wurden, auch nicht möglich. Sellerie , so ist das Leben.
Ich habe facebook nie genutzt, geschweige mich dort zu registrieren. Sicher nicht, weil ich so furchtbar schlau wäre, sondern weil mir die ganze Idee absurd und verdächtig schien. Nun finde ich regelmäßig Bestätigung, aber der Masse scheint’s nichts auszumachen. Die lief und läuft schließlich den Volksverführern stets jubelnd hinterher. Bittere Erkenntnis das.
Das SGB II ist über ein Jahrzehnt hinweg verfassungswidrig daß die Arschbacke qualmt und über Facebook regt man sich auf. Erst einmal die eigenen Polizeigesetze und die Sozialverwaltung verfassungskonform kriegen und dafür sorgen, daß nicht bekloppte Hobbynazis auf Synagogen schießen, weil die Dienste es nicht verhindern können und danach darf man sich über Zuckerberg aufregen, alles andere ist nur Projektion des eigenen Nichtkönnens. Würde man sich über Zuckerberg aufregen, wenn er keinen jüdischen Namen hätte ?
Die Bürger müssen die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Politiker nicht die Freiheit haben, alles zu tun.
@Lars Bäcker - Mit dem sogenannten “Lüth-Urteil” (hier ging es um Artikel 5 des GG, also um die Meinungsfreiheit) von 1958 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Grundrechte nicht “nur” Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat sind, sondern diese auch auf das Privatrecht und andere Rechtsgebiete auszudehnen sind. Insofern kann Facebook sehr wohl gegen die Grundrechte verstoßen. Z.B. hat das Walmart bei seinem kurzen Auftritt in Deutschland mit seiner Unternehmensrichtlinie geschafft, die Beziehungen zwischen Mitarbeitern und sogar private Treffen untersagte, das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.
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