Ein kritischer Kommentar zum Weinstein-Urteil

Die Verurteilung Harvey Weinsteins kam nicht nur ohne einen einzigen tatsächlichen oder wenigstens gefälschten Beweis aus, sondern setzte sich zudem über viele Gegenbeweise seiner Schuld hinweg, als ob sie nicht existierten oder schlimmer gar, wendete diese gegen Weinstein. 

Mit der Behauptung der Staatsanwältin „Inconsistencies…that is the hallmark of truth“ wurden die Zeuginnen der Anklage von jedem Anspruch an Plausibilität in ihren Schilderungen befreit. Als Kehrseite der Dämonisierung von Weinsteins Körper und Macht drängte die Anklage die Zeuginnen dahin, sich selbst in Hinblick auf ihr Verhalten in den langjährigen Beziehungen mit Weinstein im Zeugenstand zu erniedrigen: zu „Ameisen“, die der „Herr des Universums“ jeder Zeit hätte „ohne Konsequenzen zertreten“ können, zu „willenlosen“ Puppen oder naiven Fischen, die von den unsichtbaren Fäden oder „Ködern“ Weinsteins „manipuliert“ wurden.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Angeklagten während des Prozesses nicht nur als „Monster“, sie ersetzte die kaum behauptete Gewalttätigkeit Weinsteins durch das Verführerische seiner Stellung in Hollywood und nahm die „Opfer“ fürs eigene Karrierestreben zugleich aus jeder Selbstverantwortung, indem sie Weinsteins Einfluss in Hollywood wörtlich zum „Lebkuchenhaus“ erklärte – und damit Weinstein zur Hexe und seine „Opfer“ zu Hänsel und Gretel, als deren Supporter die Geschworenen den Angeklagten (um im Bild zu bleiben) endlich in den Ofen zu schieben hätten. 

Über jeden Zweifel erhaben?

Es war kein reiner Aussage-gegen-Aussage-Prozess. Es gab aus der damaligen Echtzeit von den heutigen Aussagen unabhängiges überliefertes Material. Nur sprach es in Gänze evident gegen die Zeuginnen und für Weinstein. Wie aber konnten hunderte liebevolle Textnachrichten der „Opfer“ an Weinstein, ebensolche Äußerungen über den einstigen Gönner und Förderer gegenüber Dritten, im Terminkalender mit Herzen und Blumen verzierte Eintragungen zu Treffen mit Weinstein und als einvernehmlich eingestandene Sexualakte unmittelbar nach den behaupteten Untaten geradezu zu Beweisen seiner Schuld mutieren? 

Ganz einfach, weil Weinstein über teilweise 3.000 Kilometer räumliche Entfernung hinweg in dem Sinne die Finger seiner „Opfer“ beim Tippen von Nachrichten dirigierte und dafür sorgte, dass sie proaktiv seine Nähe suchten, als er mittels schwarzer Magie bei ihnen jenes Stockholm-Syndrom (die emotionale Bindung der Geisel an den Geiselnehmer) auslöste und aufrechterhielt, das Mimi Haleyi, für deren Aussage Weinstein 2 Jahrzehnte Gefängnis drohen, erst 9 Jahre nach dem Beziehungsende und dank MeToo überwinden konnte… 

Was sind das für Zeiten, in denen eine solche Fiktion als über jeden Zweifel erhaben gilt.

Totale Mobilmachung

Die surreale Prozessführung gegen Weinstein samt dessen Verurteilung wird in Deutschland ignoriert, durchgewunken oder gar als Triumph der Frauen(bewegung) beziehungsweise der Opfer sexuellen Missbrauchs gefeiert. Wer es dennoch – recht vereinzelt – wagte und wagt, Weinsteins Recht auf einen fairen Prozess zu verteidigen, wer sich weigerte und weigert, 30jährige Frauen der 1990er und 2000er wie unmündige Kinder zu behandeln, gilt gleichsam als Sympathisant eines Serienvergewaltigers und/oder Frauenhasser. 

Nicht einer der hierzulande zahlreichen Antisemitismusbeauftragten oder Antisemitismusforscher findet es wenigstens irgendwie seltsam, wenn ein Jude erst weltweit zum Sündenbock für alles, was im Verhältnis der Geschlechter schief läuft, gemacht und dann in Folge einer medialen Hexenjagd auch noch juristisch verurteilt wird. 

Auch zur Frage, was nicht erst die Verurteilung, sondern schon die Anklageerhebung (bei dieser dürftigen Beweislage) – die sich durchsetzende MeToo-Bewegung insgesamt – für die (Selbst-)Wahrnehmung von Frauen und auch die heterosexuelle Liebe bedeutet, nehmen kritische Stellungnahmen in der deutschsprachigen Öffentlichkeit seit 2018 sukzessive ab. 

Nochmal: Mann hat mit Frau vor 9 Jahren eine lockere 2jährige Beziehung geführt, die sich in zahlreichen von der Dame verschriftlichten Zuneigungsbekundungen bei gleichzeitiger Abwesenheit von Beschwerden über auch nur ein Fehlverhalten dokumentiert – und hat dennoch keine Chance, sich gegen den Vorwurf zu wehren, diese Beziehung mit einem Sexualverbrechen initialisiert [sic] zu haben. Wenn das Schule macht, wäre jedem Mann aufgegeben, jeden Sexualakt mit einer Frau mit versteckter Kamera zu filmen, wobei ihm im Fall, dass er älter, hässlicher oder wohlhabender ist als die Frau, immer noch nachgewiesen werden kann, dass die sichtbare Einwilligung der Frau bloß Resultat von Verhexung ist.

Als – wie zu befürchten steht – einen der letzten Einsprüche gegen die offenkundigen gesellschaftlichen Rückschritte empfehle ich diesen von Sarah Pines fürs Archiv.

Inhaltlich ändert die Verurteilung Weinsteins an meiner auf Achgut.com am 11.02. publizierten Halbzeitanalyse des Prozesses nichts (ich habe ihr auf meiner Website lediglich ein paar Updates in Detailfragen hinzugefügt). Auch das Fazit kann stehen bleiben: 

Solange das Rechtsprinzip: „Im Zweifel für den Angeklagten“ noch gilt, ist nichts anderes denkbar als ein Freispruch in allen fünf Anklagepunkten […]. In Zeiten von Selbstviktimisierung und des Gesinnungsimperativs „Believe all victims“ kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschworenen einen Hexer hinter Gittern sehen wollen…

Einzig meine Prognose „Von der sich abzeichnenden Blamage – dem, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, Freispruch Weinsteins – liest man in deutschen Mainstreammedien indes so wenig wie davon, dass es eine Blamage mit Ansage gewesen sein wird. […] Das Realitätsprinzip könnte die Journaille also zeitnah eiskalt erwischen“ scheint sich nun ihrerseits an der (scheinbar selben) Realität blamiert zu haben, die mich kalt erwischt.

In dem Fall sind Wahrscheinlichkeit und Wirklichkeitsbezug allerdings eine Frage des Standortes. Während ich in Deutschland mit meiner „Medienschelte“ dumm dastehe, kam die Verurteilung im pluralistischen Amerika für viele Beobachter durchaus überraschend. 

Beispielsweise erschien noch am 20. Februar in der progressiv-linksliberalen (!) Wochenzeitschrift The Nation ein Artikel der Autorin JoAnn Wypijewski, der die Stimmung unter den Zuschauern nach der Verhandlung reflektierte und einen Freispruch (oder eine „hung jury“, die den Prozess zum Platzen gebracht hätte) nicht nur für sehr wahrscheinlich, sondern – gemessen an dem, was vor Gericht präsentiert wurde – auch für vernünftig hielt. 

Dass das Jury-Urteil in keinem rationalen, nüchternen, realistischen Bezug zu den "evidences" steht, davon könnten sich Interessierte selbst ein Bild machen. Zu jedem Prozesstag hat der Podcast The Harvey Weinstein Trial Unfiltered eine ausführliche Sendung veröffentlicht.

Ich danke Sandra Taubert für wichtige Hinweise.

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Leserpost

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Dragan Isakovic / 02.03.2020

Gesinnungsjustiz ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Das niemand davor sicher ist, stimmt so aber nicht, man muss die richtige Gesinnung haben und dauerhaft öffentlich unter Beweis stellen, dann hat man gute Chancen, das einem ähnliche Anschuldigungen vergeben werden. Es ist einfach nur eine ältere Rechtsform, die wieder Modern wird.

WernerLange / 02.03.2020

So unsympathisch - zumindest mir - der Typ ist, das Urteil ist ein Skandal für die Rechtsfindung.

Martin Ertner / 02.03.2020

@Peter Holschke ja Harvey Weinsteins ist mit Sicherheit kein Engel. Was der Autor hier vor allem Verteidigt ist aber nicht Weinstein sondern das Rechtssystem gegen den Online-Mob. Und nach allem was man so an Nachrichten die letzten Tage lesen konnte, hätte der Prozess mindestens Platzen müssen. Da es kein Einstimmiges Urteil der Jury gab (lange Beratungszeit), nun hat die Jury aber ein Einstimmiges Urteil gefällt Schuldig. Wie kam es dazu? Keine Beweise nur Aussage gegen Aussage, Beweise die belegen das die Beziehung über einen längeren Zeitraum höchstwahrscheinlich einvernehmlich war, Zeugenaussagen die Inkonsistent sind, nichts davon kann einen rationale denkenden Menschen dazu bringen jemanden Schuldig zu sprechen, da der Angeklagte zwar ein Arsch ist aber deswegen noch lange nicht in den Knast gehört. Es drängen sich 2 Möglichkeiten auf: 1 Die Jury war von Anfang an durch die Medien schon auf Schuldig gepolt, was einen Objektiven Prozess unmöglich macht.(unwahrscheinlich da lange Beratungszeit) Oder 2 Ich muss hier Spekulieren, die Mitglieder der Schuldig Fraktion haben nur angedeutet (das reicht schon), was wohl passiert wenn die Welt erfährt Wer mit Klarnamen dafür verantwortlich ist das Weinstein das Gericht verlässt und nicht in den Knast wandert. Wie gesagt Ich Spekuliere hier nur, über Nr.2, wenn die Wahrheit aber auch nur ansatzweise in die Richtung geht, dann ist das ganze Rechtssystem gefährdet. Den so gut wie Alles lässt sich Moralisch bis zum geht nicht mehr aufpumpen.

Justin Theim / 02.03.2020

Skandalöses Urteil, unter Missachtung aller Rechtsprinzipien. die da wären - unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils - keine Verurteilung ohne schlüssige Beweise - Nicht der Beschuldigte hat seine Unschuld zu beweisen, sondern der Kläger die Schuld Hier sollte ganz klar ein feministisches Urteil gefällt werden. Aber was kann man in einem Land erwarten, in dem eine Judith Butler ihre eigene Geschlechtsverwirrung als Ideologie verkauft und in dem eine verurteilte Mörderin den Women’s March gegen Trump anführte. Die Dame hatte zusammen mit zwei weiteren Frauen einen Finanzberater zu Tode gefoltert, der ihnen angeblich große Verluste beschert hatte (so was heißt im Juristendeutsch niedrige Beweggründe). Nur weil die Tat in einem Bundesstaat begangen wurde, in dem es keine Todesstrafe gibt, kam sie davon. Letztlich auch noch mit vorzeitiger Haftentlassung! Na ja, und wenn man sich die Megäre Nancy Pelosi anguckt, der ihr Hass auf alte weiße Männer aus jedem Knopfloch guckt, dann weiß man, was Sache ist. Es mag sein, dass Weinstein seine Position sexuell ausgenutzt hat. Ja, und das wäre verwerflich. Aber diese “Damen” haben offenbar davon profitiert. Und nun, wo sie den Profit eingestrichen haben, wollen sie sich moralisch reinwaschen, indem sie behaupten, “vergewaltigt” worden zu sein. Was aber derzeit stattfindet, ist eine Vergewaltigung von Weinstein!

Bernd Kaiser / 02.03.2020

Die eine Lehre aus dem Fall ist: Zumindest für wohlhabende Männer soll wohl mit der Klage erreicht werden, dass sie sich wieder binden müssen, um Sex zu haben. Sonst: Klage wegen Vergewaltigung, auch Jahre später. Denn durch die Aufweichung der früheren Moralvorstellungen ist es eben für Männer nicht mehr notwendig, erst eine Frau zu heiraten, um an Sex zu kommen. Es geht auch so und gerade wenn man wohlhabend oder einflussreich ist, bekommt man(n) offensichtlich genügend Angebote. Solange man nur ein “normales” Einkommen hat besteht für einen Mann kaum Gefahr, in diese Falle zu laufen. Es ist nicht genug zu holen. Und die andere Lehre ist:  Frauen sind für nichts verantwortlich, egal, was sie tun oder unterlassen. Es findet sich immer ein Mann, dem man die Verantwortung zuschieben kann.

Andreas Zöller / 02.03.2020

Peter Holschke, “Kann ja alles sein. Aber für wem legt sich der Autor da ins Zeug” Na, für Rechtsstaatlichkeit. Und nicht wundern, wenn es Sie ‘mal erwischt, weil jemand Sie für den Drecksack hält. Pech gehabt-20Jahre Knast. Geht auch vorbei.

Rolf Lindner / 02.03.2020

Jemand sollte mal recherchieren, nach durchschnittlich wie vielen Jahren Ehe sich eine mit einem Weichei verheiratete Frau nach einem richtigen Mann umsieht. Es gibt bestimmt in Deutschland so einige, die sich auch hier eine Weinsteinprozessfarce als Musterprozess wünschen. Mal abwarten, wer das erste Opfer wird? Vielleicht Gerhard Schröder mit seinen fünf geheirateten und möglicherweise sonstigen Frauen? Aber nee, von der SPD geht gar nicht. Müsste natürlich jemand von der AfD oder ein Künstler sein, der sich getraut hat, Tatsachen zu benennen. Freiwillige vor!

HaJo Wolf / 02.03.2020

Me too. Ich habe auch längst jedes Vertrauen in Rechtsprechung verloren, gleich, ob in Deutschland oder in den USA. Nach einer kurzen Phase des Friedens in den meisten zivilisierten Ländern, der Demokratie und eines vertrauenswürdigen Rechtsstaates nähern wir uns wieder der Anarchie, der Gewaltherrschaft und dem Faustrecht. Wer erst nach Jahrzehnten ein angebliche erlittenes Unrecht zur Anzeige bringt, der ist nicht glaubwürdig. Urteile wie dieses sind die Auswüchse einer völlig aus dem Ruder gelaufenen und falsch interpretierten “Befreiung” der Frauen. Hier gibt es keine Gleichberechtigung, hier wird der Mann zum generellen, pauschalen Missetäter schon qua Existenz. Und selbst wenn ein Mann einer Frau zwecks Karrierebeschleunigung ein Angebot Sex gegen Karriereschritt macht, dann ist es immer noch an der Frau, das kleine Wörtchen “nein” zu nutzen. Lässt sie sich hingegen auf einen solchen Deal ein, weil Karriere für sie vor ihrer eigenen Würde steht, dann kann sie nur einen Menschen dafür verantwortlich machen: sich selbst.

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