“15.600 Worte in einer weitgehend unverständlichen Dublin III-Verordnung, die zudem weitgehend gar nicht angewendet wird, sind ein UNWILLKÜRLICHER Beitrag zur Störung des Rechtsfriedens. ” Sehr freundlich, Herr Dr. Sarrazin, viel zu freundlich - die Rechtschreibreform kann ich noch mit viel gutem Willen als “unwillkürliche” Störung der Organisation der dt. Sprache bezeichnen, vielleicht noch in anderen Bereichen die Waldorfschule, den Genderismus, den bedingungslosen Grundlohn für alle, aber in gezielt vernebelnden, möglichst komplex gehaltenen Formulierungen, erstellt von den Bauingenieuren der Politik, den Staatssekretären, den wahren Könnern - da ist kein Wort zufällig, kein Zusatz ungewollt und schon mal gar nichts “unwillkürlich”. Und was den jungen Hrn. Professor angeht - wenn er nicht bewußt die Öffentlichkeit in die Irre zu führen versucht, bleibt eigentlich nur die Frage, wie er es zu einer Professur gebracht hat.
Gut gekontert, Herr Sarrazin. Und man kann es auch noch (Im Gegensatz zum Text von Herrn Thym) nachvollziehen.
Staatliches Unrecht wurde schon immer durch der Regierung hörige Rechtsgelehrte sanktioniert. Das war in der DDR so, das war zu Hitlers Zeiten und auch zu Kaisers Zeiten so (willkürliche Auswahl).
Soweit ich Carl Schmitt verstanden habe meint dieser nicht, dass fortlaufender Rechtsbruch zu neuem Recht führt, sondern dass fortlaufender Rechtsbruch dazu führt, dass den bisdahinigen Machhabern nach einer gewissen Zeit der Laden um die Ohren fliegen wird. Und er meint, dass dies für alle Beteiligten nicht lustig sein wird. Man wird danach Deutschland neu ausverhandeln müssen.
Über die rein rechtliche Frage hinaus, erscheint es an dieser Stelle doch auch angebracht zu bemerken, dass der weit größere Teil der EU-Länder und der anderen Länder der westlichen Welt, dem deutschen Beispiel nicht folgen. Der weit größte Teil der „Flüchtlinge“ wünscht nach Deutschland einzureisen. Dieser Umstand dürfte nicht am schönen Wetter, sondern an dem Ausmaß der gewährten Unterstützungsleistungen liegen. Schweden und Österreich, die zunächst ähnlich großzügig waren, änderten ihre Politik. Es handelt sich eben wohl nicht um eine rein rechtliche Frage, sondern eher um eine politische.
Professor Thym argumentiert, dass ein formal bindendes europäisches Recht auch in Not- und Krisensituationen von Deutschland als Staat nicht gebrochen werden darf. Seine Juniorität ist für die Sachargumentation erst einmal genausowenig von Belng wie die Tatsache, dass andere Professoren zu anderen Ergebnissen kommen. Er übersieht aber als reiner Theoretiker und gemäss dem Ideal der Justitia blinder Rechtsanwender zweierlei. Erstens ist es gerade typisches Kennzeichen des EU-Rechts, dass es von so ziemlich allen Staaten offen gebrochen wird, sobald ernsthafte nationale Interessen berührt sind. Dass ausgerechnet Deutschland, das an vielen anderen Stellen flagrant gegen EU-Recht verstösst, bei der existentiellen Frage der Migrationskontrolle den Musterschüler geben soll, ist absurd. Zweitens ignoriert er, wie massiv das Beharren auf seiner juristischen Position bereits zu einer Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland geführt hat. Wo Rechtsfrieden und gesellschaftlicher Frieden aber auseinanderfallen, sind Justiz und Politik in der Pflicht, dem Souverän Verantwortlichkeit und Handlungsorientierung zu zeigen, die Situation zum besseren zu ändern, nicht sie unter Verweis auf friedensgefährdende Regeln zu betonieren. Professor Thym ist nicht zu jung für eine rechtlich tragfähige Sicht, sondern zu sehr theoretischer Jurist, um die Tragweite und Zerstörungskraft seiner Argumentation im realen Leben zu überschauen.
Wie soll der “Normalbürger” hier noch durchblicken. Er muss die Aussagen auf das Wesentliche reduzieren um eine verständliche Aussage zu bekommen. Herr Sarrazin widerlegt fachlich nachvollziehbar und mit Untermauerung durch Rechtsgelehrte, die zwar umfängliche aber schwer verständlichen Ausführungen von Herrn Thym. Für mich als Laie in rechtlichen Fragen riecht die Argumentation von Herrn Thyme nach Spitzfindigkeit und er weis auch, dass der Normalo seinen Ausführungen nur schwer - fachlich fundiert -widersprechen kann. Auf diese Art und Weise soll der Widerspruch der “Unbelehrbaren” im Keim erstickt werden. Der Verweis auf EU- Recht soll den letzten “Widerständler” zum Schweigen bringen. Aber so läuft das nicht denn letztlich zählt die Souveränität der Mitgliedsstaaten. Sowohl die Visegrad Staaten als auch Österreich zeigen deutlich wie man mit ungewollter Massenmigration umgehen kann. Die Drohkulisse, die gegen Orban aufgebaut wird und die bösartigen Diffamierungsversuche insbesondere Herrn Orban´s bewirken rein gar nichts wenn die Staatsgewalt mit seinem Staatsvolk am gleichen Strang zieht. Eine Situation die es in Deutschland schon lange nicht mehr gibt. Da kann Herr Thym noch so viele Spitzfindigkeiten verfassen. Dies wird die Mehrheit eher abschrecken, als denn überzeugen. Was bei aller Juristerei gerne außer Acht gelassen wird ist der gesunde Menschenverstand und das Rechtsempfinden der Menschen. Wenn Gesetze bestehen die mit diesen Empfindungen in zu starkem Widerspruch stehen fühlt sich der mündige Bürger hinter die Fichte geführt und wird sich spät. bei den nächsten Wahlen entsprechend verhalten.
Sehr geehrter Herr Sarrazin, danke das Sie sich nochmal die Mühe machen, leider ist es bezüglich Herrn Thym wohl vergebens, es fehlt ihm offensichtlich nicht am Intellekt die Wahrheit zu sehen, sondern am Willen.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.