Steffen Meltzer, Gastautor / 24.11.2021 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 85 / Seite ausdrucken

Die Flucht der Polizistinnen – das Urteil

Im Fall der beiden Polizeibeamtinnen, die im Mai 2020 bei einem Schusswechsel mit einem Drogendealer einen Kollegen im Stich ließen, ist nun das Urteil gefällt worden.

Zwei Polizeibeamtinnen sind vom Amtsgericht Schwelm bei Hagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, würden die beiden Staatsdienerinnen ihren Beamtenstatus verlieren.

Ich hatte auf Achgut.com in einer Serie von vier Artikeln (hier, hier, hier und hier) über den vorangegangenen Gerichtsprozess gegen den angeklagten Vitalij K. (37) berichtet. Im Folgenden eine Zusammenfassung der Vorgeschichte, die sich aus dem ersten Gerichtsverfahren zusammensetzen lässt:

Der inzwischen verurteilte Drogendealer hatte am 6. Mai 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle mehrfach auf zwei Polizeibeamte geschossen, nachdem diese einen Haftbefehl vollstrecken wollten. Die zwei hinzukommenden Polizeibeamtinnen hielten auf das Zeichen eines der kontrollierenden Beamten mit ihrem Polizeifahrzeug am Tatort an und stiegen aus. Nachdem die ersten Schüsse fielen, machten sie sich jedoch feige aus dem Staub, anstatt ihren Kollegen bei dem Schusswechsel (insgesamt 21 Schüsse) zu unterstützen. „Meine Kollegin schrie nur noch: Nix wie weg hier! Renn! Renn!“ Die beiden bewaffneten Frauen eilten vom Tatort davon, ohne sich um ihren verletzten und auf der Straße liegenden Kameraden zu kümmern.

Nach ihrer Flucht stoppten sie nach zirka 50 Metern ein zufällig vorbeifahrendes Auto, in dem eine 25-jährige Altenpflegerin saß. Die Zeugin berichtet: „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Im Fahrzeug gab die 37-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz Anweisung, sofort zu wenden. Die 32-Jährige verlangte außerdem von der Fahrerin deren Handy und rief damit die Kreisleitstelle an, „obwohl sie selbst eins dabei hatte“. Zur gleichen Zeit befahl die Ältere der beiden, wohin die Fahrt gehen sollte. Nachdem sie auf Anweisung eine rote Ampel überfahren hatte, endete die vorläufige Flucht im Wendehammer einer Sackgasse. Hier sollte die Zeugin ihr Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen.

Nach dem Telefonat forderten sie die junge Frau hinter dem Steuer auf, zum Tatort zurückzukehren. Dort stand noch immer ihr unverschlossenes Polizeifahrzeug. Unbeaufsichtigt im Mercedes-Vito befanden sich Maschinenpistolen und Munition (ich nehme an, Heckler & Koch, MP5, evtl. die neuere MP7), Funkgeräte sowie weitere polizeiliche Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände. Ein 60-jähriger Polizeidirektor berichtet im Zeugenstand: „Sie sind erst auf Anweisung der Leitstelle zurückgekehrt“, nachdem diese etwa 1,6 Kilometer im Auto der Frau zurückgelegt hatten.

Geständnis des Täters

Der ebenfalls geflohene Kasache wurde Stunden später durch einen SEK-Trupp in einem Hinterhof festgenommen. Er sei seit 20 Jahren heroinabhängig. Die Waffe will er sich nur zu seinem Schutz organisiert haben. Bei dem Einsatz habe er sich sehr erschrocken und vor lauter Blaulicht die Orientierung verloren. Nachdem er einem Polizisten einen gefüllten Urinbecher übergeschüttet hatte, wollte er die Gelegenheit zur Flucht nutzen. Daraufhin habe er Reizgas abbekommen, unter den Fahrersitz gegriffen, um mit der dort versteckten Pistole auf die Beamten zu schießen.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter attestierte außerdem, dass bei dem Pistolenschützen zur Tatzeit eine „verminderte Schuldfähigkeit“ vorgelegen habe.

Ungereimtheiten schon im ersten Prozess

Der Leiter der Mordkommission offenbart erstaunliche Erinnerungslücken, Beweismaterial will er auch nicht vollständig gesichtet haben. Die Westfalenpost berichtete, dass die Verantwortlichen der Polizei über die Flucht der beiden Polizistinnen in den Ermittlungsakten nichts erfasst hatten. Nach Staatsanwalt Nils Warmbold soll „nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem in den Akten“ gestanden haben. 

Der Täter bekam lediglich sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Im Urteil gegen den Drogenabhängigen beanstandet die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu recht erhoben.“ Gleichzeitig räumte die Richterin ein: „Wir können am Ende von Glück reden, dass der Angeklagte in die schusssichere Weste getroffen hat und der Polizeibeamte nicht verstorben ist“.

Das aktuelle Verfahren gegen die Polizeibeamtinnen

Die sichtlich angeschlagenen Polizistinnen baten vor Gericht um Empathie für ihre damalige Einsatzlage. Patricia B. (37) fleht: „Ich bitte um Einfühlungsvermögen, auch wenn es nicht möglich ist, unsere Todesangst nachzuvollziehen. (…) Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt." Sie führt in ihrer weiteren Aussage die schlechte Sicht in der Dunkelheit an, die hohe Schussfrequenz und ihr vielfaches Echo: „Ich wusste nicht, wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben. (…) Man übt nicht, aus dem Streifenwagen auszusteigen und direkt in einen Kugelhagel zu geraten." Nadine A. (32) sagt aus: „Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur ,Bitte nicht in den Hinterkopf'." In ihrer Ausbildung wären sie auf solche Situationen niemals vorbereitet worden. „Ja, wir haben verschiedene Trainings bei der Polizei. Aber niemals welche, bei denen wir wissen, du wirst gleich sterben."

Der angeschossene Polizeibeamte verteidigt die Angeklagten im Zeugenstand: „Ich mache beiden keinen Vorwurf, es hätte sich nichts geändert, ob sie da gewesen wären oder nicht. Im Gegenteil, es tut mir sehr leid, dass wir jetzt hier sitzen.“ Der Staatsanwalt kann sich dem überbordenden Verständnis des Polizeibeamten nicht anschließen:

„Sie haben sich freiwillig und bewusst für den Beruf der Polizistin entschieden, (…) Sie sind verpflichtet, das Leib und Leben anderer zu schützen. Es wäre zumutbar gewesen, ihren Kollegen zu helfen. Sie hätten beispielsweise Warnschüsse aus der Deckung abgeben und eventuell hätten sie K. an der Flucht hindern können.“

Die Berliner Morgenpost zitiert den Chefankläger: „Mit ihrer Flucht hätten sie ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation ihrem Schicksal überlassen, ‚frei nach dem Motto: Besser die als ich‘." Die Rechtsanwälte können keine Schuld bei den Frauen erkennen und beantragen Freispruch, das Eingreifen ihrer Mandantinnen hätte ohnehin keinen Erfolg gebracht.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richterin Anna Walther: „Ich kann Ihre Todesangst nicht nachempfinden, aber verstehen. Dennoch ist es so, dass man als Polizeibeamter rein rechtlich anders reagieren muss.“ Die Verteidiger kündigten umgehend eine Berufung gegen das Urteil an.

Jede Menge offene Fragen

Die Medien hatten bereits im ersten Prozess über beanstandete Mängel und Wunderlichkeiten im Prozess gegen den kasachischen Drogendealer berichtet. Das betraf u.a. auch den zuständigen Landrat Olaf Schade, Chef der Kreispolizeibehörde. Der hatte „vergessen“, das außerordentliche Vorkommnis vor der Kommunalwahl transparent zu machen. Die CDU-Fraktion im Ennepe-Ruhr-Kreis erfuhr davon aus der Presse.

Die Westfalenpost berichtete am 16.11.2021 darüber, dass das Zurückhalten von Informationen dem Landrat „als Chef der Kreispolizeibehörde sowie der Polizeispitze einen Termin im NRW-Innenministerium eingebracht“ habe. Das Ministerium soll über die Flucht der beiden Polizistinnen nur über einen anonymen Brief Kenntnis erhalten haben, der am 29.05.2021 eingegangen sei. Daraufhin durften neben Schade der Abteilungsleiter Polizei, der Direktionsleiter Gefahrenabwehr/Einsatz sowie der zuständige Wachleiter zum Erörterungsgespräch im Innenministerium antreten. „Das Gespräch diente zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Frage der Wahrnehmung verantwortungsvoller Führung“, so eine Pressesprecherin des Ministeriums.

Dienstrechtlich zu bewerten wäre neben der individuellen Schuldfrage der Beamtinnen auch das Qualitätsmanagement der Polizeiführung in der Kreispolizeibehörde. Es steht für mich außer Frage: Wer so ungesteuert und panikartig an einem Tatort reagiert, kann für diesen Beruf nicht vollumfänglich geeignet sein. Da sind wir schnell bei der ungeschönten Berufsrealität angelangt und weg von all diesen Hochglanzprospekten mit den dazu ausgesuchten Polizistinnen oder den trivialen Polizeiserien im TV, die mit der Praxis wenig bis nichts zu tun haben.

Mangelnde Aus- und Fortbildung?

Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Polizeibeamten können eine sehr große Spannbreite aufweisen. Diese hängen u.a. auch vom persönlichen Interesse an dem Erhalt eigener Fähigkeiten und zusätzlichen Qualifikationen ab, vom Fortbildungsangebot des Arbeitgebers, von der Personalstärke der Dienststelle, vom Fitnesszustand, der Stressstabilität, dem Dauerdruck und dem immer stärker werdenden Generalverdacht durch Medien, Organisationen und der Politik, dem Vorgesetzten-Umgang mit dem Beamten (z.B. sind gemobbte Polizisten mit der Zeit immer weniger belastbar), dem Gesundheitszustand, der Berufserfahrung, dem Lebensalter, dem Geschlecht, persönlichen Lebensumständen u.v.m. Es ist eine Mischung aus inneren und äußeren Gegebenheiten mit dem Primat der individuellen Verantwortlichkeit. Das betrifft auch die Handhabung der Schusswaffe, die für manche Zeit ihres Berufslebens ein Fremdkörper bleibt, für andere Beamte ist sie dagegen ein ganz normales Einsatzmittel. Beamte mit dem Fremdkörpergefühl zum kalten Eisen sind gar nicht so selten beim Einsatztraining „gern etwas weniger“ präsent.

Was kann dazu führen, dass erlernte Prozesse und der freie Wille durch prähistorische primitive Urinstinkte – Erstarren, Angriff und/oder Flucht – überschrieben werden? Dysfunktionaler Stress frisst Intelligenz durch eine beträchtliche Diskrepanz zwischen objektiven Anforderungen und subjektiven Voraussetzungen, die sich in der lagebedingten Hilflosigkeit sichtbar manifestiert. Angst blockiert professionelles Handeln. Wer sich als Ausrede darauf beruft, hat die Berufung verfehlt. Halbfertigkeiten sind Unfertigkeiten, eine Gefahr für sich selbst, das Team und die Bevölkerung. So viel Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit muss gegenüber dem steuerzahlenden Bürger sein.

Eine weitere Frage ergibt sich für mich darin, weshalb die Vorgesetzten von den mutmaßlichen Defiziten der beiden Beamtinnen bisher nichts bemerkt haben. Verkehrskontrollen (und Verfolgungsfahrten) gehören mit zu den gefährlichsten Einsätzen und werden (normalerweise) in den Weiterbildungszentren trainiert, u.a. seit vielen Jahren auch mit einem Beschuss durch FX-Munition). Ob oft genug, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier sind auch die Dienststellen- und Behördenleiter in der Verantwortung, die die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen kontrollieren und gewährleisten müssen. In Zeiten zunehmender Aufgaben und dem jahrelang abgebauten Personal fällt das vielen Einheiten immer schwerer.

Die Westfalenpost berichtet über viele offene Fragen der Polizeiarbeit vor Ort. Auch darüber, warum der Vorgesetzte vor einem Jahr angegeben habe, „Kollegen hätten ihm mehrfach mitgeteilt, die Frauen wären im Einsatz nicht zu hundert Prozent einsatzbereit“. Warum bestreitet er dies jetzt? Sollte das den Tatsachen entsprechen, wäre er verpflichtet gewesen, Maßnahmen zu ergreifen.

Das einmalige (?) Versagen der Polizistinnen müsste nach der Höhe des Urteils und einer erlangten Rechtskraft mit einer unehrenhaften Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbunden sein. Der Arbeitgeber hätte hierbei keinen Ermessensspielraum. Eine Berufung könnte sich hierbei zugunsten der Frauen auswirken. Allerdings sollten sie in diesem Fall freiwillig überlegen, ob es im eigenen Interesse nicht besser wäre, die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Eine weitere Verhandlung könnte in mehrfacher Hinsicht zur weiteren Aufhellung beitragen.

Steffen Meltzer ist Sachbuchautor von Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf

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Claudius Pappe / 24.11.2021

Frauen bei der Polizei-Ergebnis siehe oben ......ein Zivilauto anzuhalten und zu flüchten….....................darauf muss frau erst kommen—-aber mit 9 Polizisten eine unmaskierte 78 jährige alte Frau abführen-das können sie

Gerhard Schmidt / 24.11.2021

Ein befreundeter Polizist sagte mir einst: “Die Dienstwaffe ist nicht nur Deko”...

Dr. Jäger / 24.11.2021

Das Urteil ist eindeutig frauenfeindlich, die Revision wird das bestätigen.Der Erst-Richter bekommt eine Abmahnung. Warum? Fragen sie Annalena und den Rest der neuen “Regierung”.

Andrej Stoltz / 24.11.2021

1. Gestern las ich die Geschichte des 15-jährigen afghanischen Die-Hard Mädchens, das alleine auf sich gestellt mit einer AK47 einen Talibanangriff auf ihre Familie abwehrte. Das geht gut. Machen auch Frauen. Die eigenen Leute verteidigen.  Der angeschossene Polizeikollege und erst recht noch fremdere gehören da aber schon nicht mehr dazu. Deswegen sind Frauen für solche Berufe ungeeignet. Sie beschützen nur Leute, die ihnen wirklich nahestehen. Einfach so fremde Kollegen, Kameraden oder Bürger raushauen ist nicht ihr Ding. 2. Falls sich im Zuge von sich abzeichnenden Zwangsimpfungen und weiterer staatlicher Repressionen einmal eine bewaffnete Opposition bilden sollte, hätte sie beim Zustand dieser Polizei und Bundeswehr vermutlich gute Chancen zu gewinnen.

Sascha Hill / 24.11.2021

Diese zwei Damen haben im Polizeidienst nichts, aber auch nichts verloren. Meiner Meinung nach, ist hier Anteilnahme komplett fehl am Platze. Jeder der Polizist wird, muss in Extremfällen mit solchen Situationen rechnen. Es verlangt mit Sicherheit keiner, das man wie ein Idiot ungeschützt und unüberlegt in eine gefährliche Situation rein stürmt. Aber Kameraden im Stich zu lassen, geht gar nicht. Hinzu kommt, das man den Verbrechern quasi noch Mord-Werkzeuge auf den Silbertablett serviert hat. Nicht auszudenken, was geschehen hätte können, wenn der Täter die Maschinenpistole in die Hände bekommen hätte. - Auch wenn hier die eigenen Leute, die zwei jetzt decken. (Krähe uns so) Aber wer wird den zwei jetzt noch trauen können? Muss ich als Bürger jetzt Angst haben, das die Polizei lieber flieht als mich zu schützen?

Rasmus Zaurins / 24.11.2021

Das grundsätzlche Problem ist die ANGEBORENE, also genetische, Stressresillienz, d.h. wie viel Stress verträgt man bevor in den Panikmodus geschaltet wird und man nur noch diesen entweichen will, also fliehen. Und da liegt das grundsätzliche Problem: Frauen sind WENIGER stressresillent als Männer, ist ja auch logisch da sie weder jagen noch kämpfen mussten, sondern lieber das Weite suchen sollten. 1. Da offiziell Frauen Alles mindestens so gut wie Männer können, wird die Biologie, hier Evolution, negiert. Es wird also die Wahrheit geleugnet und ohne die wird man immer in der Realität scheitern. 2. Niemand würde sich trauen einen harten, wirklichen Stresstest während des Einstellungsverfahrens durchzuführen, also die Bewerber mit einer Gefahr bedrohen und dann aussieben wer dabei am Meisten"weggesteckt” hat. Dieses würde sofort als inhuman und sexistisch gelten, da bewiesen werden würde, dass Frauen doch nicht gleich sind und viel mehr durchfallen würden. Diese einfachen Tatsachen will NIEMAND eingestehen ist ja auch 100% nicht PC. Ich selber betreibe seit Jahrzehnten sogenannte High-Sensation-Seeker Sportarten, der Frauenanteil ist minimal.  Es wird immer wieder durch Propaganda versucht diesen hoch zu treiben, immer mit mässigen Erfolg, es wird dann immer auf die männliche “Dominanz” in diesen Sportarten verwiesen, obwohl es Alles Einzelsportarten mit öffentlichen, meist freien Zugang sind, so dass überhaupt keine möglich besteht zu unterdrücken. Sollte man mal als Argument beim Joggen machen, lächerlich. FRAUEN SIND NICHT NUR PYHSISCH SONDERN AUCH PSYCHISCH WENIGER FÜR EINEN HIGH-SENSATION ARBEITSPLATZ GEEIGNET.

Paul Siemons / 24.11.2021

Ich befand mich zweimal im Leben in einer Situation, in der ich Todesangst empfand und glaube zu wissen, was in den Frauen vorging. Allerdings habe ich in beiden Situationen mein Adrenalin nicht zur Flucht, sondern zum Gegenschlag genutzt. Beides Mal ging das so schnell, dass ich gar keine Zeit hatte, mir über Kollateralschäden Gedanken zu machen. Erst im Nachhinein kam mir in den Sinn, dass das ziemlich gewagt war. Das darf es auch durchaus. Aber nicht in der Situation, erst recht nicht, wenn ich dazu ausgebildet bin, mich solchen Situationen zu stellen. Was ich nicht war, die Polizistinnen aber wohl.

Manfred Werner / 24.11.2021

Der Vorfall gibt mir ja wenig Hoffnung, wenn ich im Kontrast zu diesen Beamtinnen die Aggressivität unserer „Neubürger“ an der polnischen Grenze sehe. Von der Moral unserer Blechbüchsenarmee habe ich da noch gar nicht gesprochen.

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