Steffen Meltzer, Gastautor / 24.11.2021 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 85 / Seite ausdrucken

Die Flucht der Polizistinnen – das Urteil

Im Fall der beiden Polizeibeamtinnen, die im Mai 2020 bei einem Schusswechsel mit einem Drogendealer einen Kollegen im Stich ließen, ist nun das Urteil gefällt worden.

Zwei Polizeibeamtinnen sind vom Amtsgericht Schwelm bei Hagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, würden die beiden Staatsdienerinnen ihren Beamtenstatus verlieren.

Ich hatte auf Achgut.com in einer Serie von vier Artikeln (hier, hier, hier und hier) über den vorangegangenen Gerichtsprozess gegen den angeklagten Vitalij K. (37) berichtet. Im Folgenden eine Zusammenfassung der Vorgeschichte, die sich aus dem ersten Gerichtsverfahren zusammensetzen lässt:

Der inzwischen verurteilte Drogendealer hatte am 6. Mai 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle mehrfach auf zwei Polizeibeamte geschossen, nachdem diese einen Haftbefehl vollstrecken wollten. Die zwei hinzukommenden Polizeibeamtinnen hielten auf das Zeichen eines der kontrollierenden Beamten mit ihrem Polizeifahrzeug am Tatort an und stiegen aus. Nachdem die ersten Schüsse fielen, machten sie sich jedoch feige aus dem Staub, anstatt ihren Kollegen bei dem Schusswechsel (insgesamt 21 Schüsse) zu unterstützen. „Meine Kollegin schrie nur noch: Nix wie weg hier! Renn! Renn!“ Die beiden bewaffneten Frauen eilten vom Tatort davon, ohne sich um ihren verletzten und auf der Straße liegenden Kameraden zu kümmern.

Nach ihrer Flucht stoppten sie nach zirka 50 Metern ein zufällig vorbeifahrendes Auto, in dem eine 25-jährige Altenpflegerin saß. Die Zeugin berichtet: „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Im Fahrzeug gab die 37-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz Anweisung, sofort zu wenden. Die 32-Jährige verlangte außerdem von der Fahrerin deren Handy und rief damit die Kreisleitstelle an, „obwohl sie selbst eins dabei hatte“. Zur gleichen Zeit befahl die Ältere der beiden, wohin die Fahrt gehen sollte. Nachdem sie auf Anweisung eine rote Ampel überfahren hatte, endete die vorläufige Flucht im Wendehammer einer Sackgasse. Hier sollte die Zeugin ihr Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen.

Nach dem Telefonat forderten sie die junge Frau hinter dem Steuer auf, zum Tatort zurückzukehren. Dort stand noch immer ihr unverschlossenes Polizeifahrzeug. Unbeaufsichtigt im Mercedes-Vito befanden sich Maschinenpistolen und Munition (ich nehme an, Heckler & Koch, MP5, evtl. die neuere MP7), Funkgeräte sowie weitere polizeiliche Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände. Ein 60-jähriger Polizeidirektor berichtet im Zeugenstand: „Sie sind erst auf Anweisung der Leitstelle zurückgekehrt“, nachdem diese etwa 1,6 Kilometer im Auto der Frau zurückgelegt hatten.

Geständnis des Täters

Der ebenfalls geflohene Kasache wurde Stunden später durch einen SEK-Trupp in einem Hinterhof festgenommen. Er sei seit 20 Jahren heroinabhängig. Die Waffe will er sich nur zu seinem Schutz organisiert haben. Bei dem Einsatz habe er sich sehr erschrocken und vor lauter Blaulicht die Orientierung verloren. Nachdem er einem Polizisten einen gefüllten Urinbecher übergeschüttet hatte, wollte er die Gelegenheit zur Flucht nutzen. Daraufhin habe er Reizgas abbekommen, unter den Fahrersitz gegriffen, um mit der dort versteckten Pistole auf die Beamten zu schießen.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter attestierte außerdem, dass bei dem Pistolenschützen zur Tatzeit eine „verminderte Schuldfähigkeit“ vorgelegen habe.

Ungereimtheiten schon im ersten Prozess

Der Leiter der Mordkommission offenbart erstaunliche Erinnerungslücken, Beweismaterial will er auch nicht vollständig gesichtet haben. Die Westfalenpost berichtete, dass die Verantwortlichen der Polizei über die Flucht der beiden Polizistinnen in den Ermittlungsakten nichts erfasst hatten. Nach Staatsanwalt Nils Warmbold soll „nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem in den Akten“ gestanden haben. 

Der Täter bekam lediglich sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Im Urteil gegen den Drogenabhängigen beanstandet die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu recht erhoben.“ Gleichzeitig räumte die Richterin ein: „Wir können am Ende von Glück reden, dass der Angeklagte in die schusssichere Weste getroffen hat und der Polizeibeamte nicht verstorben ist“.

Das aktuelle Verfahren gegen die Polizeibeamtinnen

Die sichtlich angeschlagenen Polizistinnen baten vor Gericht um Empathie für ihre damalige Einsatzlage. Patricia B. (37) fleht: „Ich bitte um Einfühlungsvermögen, auch wenn es nicht möglich ist, unsere Todesangst nachzuvollziehen. (…) Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt." Sie führt in ihrer weiteren Aussage die schlechte Sicht in der Dunkelheit an, die hohe Schussfrequenz und ihr vielfaches Echo: „Ich wusste nicht, wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben. (…) Man übt nicht, aus dem Streifenwagen auszusteigen und direkt in einen Kugelhagel zu geraten." Nadine A. (32) sagt aus: „Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur ,Bitte nicht in den Hinterkopf'." In ihrer Ausbildung wären sie auf solche Situationen niemals vorbereitet worden. „Ja, wir haben verschiedene Trainings bei der Polizei. Aber niemals welche, bei denen wir wissen, du wirst gleich sterben."

Der angeschossene Polizeibeamte verteidigt die Angeklagten im Zeugenstand: „Ich mache beiden keinen Vorwurf, es hätte sich nichts geändert, ob sie da gewesen wären oder nicht. Im Gegenteil, es tut mir sehr leid, dass wir jetzt hier sitzen.“ Der Staatsanwalt kann sich dem überbordenden Verständnis des Polizeibeamten nicht anschließen:

„Sie haben sich freiwillig und bewusst für den Beruf der Polizistin entschieden, (…) Sie sind verpflichtet, das Leib und Leben anderer zu schützen. Es wäre zumutbar gewesen, ihren Kollegen zu helfen. Sie hätten beispielsweise Warnschüsse aus der Deckung abgeben und eventuell hätten sie K. an der Flucht hindern können.“

Die Berliner Morgenpost zitiert den Chefankläger: „Mit ihrer Flucht hätten sie ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation ihrem Schicksal überlassen, ‚frei nach dem Motto: Besser die als ich‘." Die Rechtsanwälte können keine Schuld bei den Frauen erkennen und beantragen Freispruch, das Eingreifen ihrer Mandantinnen hätte ohnehin keinen Erfolg gebracht.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richterin Anna Walther: „Ich kann Ihre Todesangst nicht nachempfinden, aber verstehen. Dennoch ist es so, dass man als Polizeibeamter rein rechtlich anders reagieren muss.“ Die Verteidiger kündigten umgehend eine Berufung gegen das Urteil an.

Jede Menge offene Fragen

Die Medien hatten bereits im ersten Prozess über beanstandete Mängel und Wunderlichkeiten im Prozess gegen den kasachischen Drogendealer berichtet. Das betraf u.a. auch den zuständigen Landrat Olaf Schade, Chef der Kreispolizeibehörde. Der hatte „vergessen“, das außerordentliche Vorkommnis vor der Kommunalwahl transparent zu machen. Die CDU-Fraktion im Ennepe-Ruhr-Kreis erfuhr davon aus der Presse.

Die Westfalenpost berichtete am 16.11.2021 darüber, dass das Zurückhalten von Informationen dem Landrat „als Chef der Kreispolizeibehörde sowie der Polizeispitze einen Termin im NRW-Innenministerium eingebracht“ habe. Das Ministerium soll über die Flucht der beiden Polizistinnen nur über einen anonymen Brief Kenntnis erhalten haben, der am 29.05.2021 eingegangen sei. Daraufhin durften neben Schade der Abteilungsleiter Polizei, der Direktionsleiter Gefahrenabwehr/Einsatz sowie der zuständige Wachleiter zum Erörterungsgespräch im Innenministerium antreten. „Das Gespräch diente zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Frage der Wahrnehmung verantwortungsvoller Führung“, so eine Pressesprecherin des Ministeriums.

Dienstrechtlich zu bewerten wäre neben der individuellen Schuldfrage der Beamtinnen auch das Qualitätsmanagement der Polizeiführung in der Kreispolizeibehörde. Es steht für mich außer Frage: Wer so ungesteuert und panikartig an einem Tatort reagiert, kann für diesen Beruf nicht vollumfänglich geeignet sein. Da sind wir schnell bei der ungeschönten Berufsrealität angelangt und weg von all diesen Hochglanzprospekten mit den dazu ausgesuchten Polizistinnen oder den trivialen Polizeiserien im TV, die mit der Praxis wenig bis nichts zu tun haben.

Mangelnde Aus- und Fortbildung?

Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Polizeibeamten können eine sehr große Spannbreite aufweisen. Diese hängen u.a. auch vom persönlichen Interesse an dem Erhalt eigener Fähigkeiten und zusätzlichen Qualifikationen ab, vom Fortbildungsangebot des Arbeitgebers, von der Personalstärke der Dienststelle, vom Fitnesszustand, der Stressstabilität, dem Dauerdruck und dem immer stärker werdenden Generalverdacht durch Medien, Organisationen und der Politik, dem Vorgesetzten-Umgang mit dem Beamten (z.B. sind gemobbte Polizisten mit der Zeit immer weniger belastbar), dem Gesundheitszustand, der Berufserfahrung, dem Lebensalter, dem Geschlecht, persönlichen Lebensumständen u.v.m. Es ist eine Mischung aus inneren und äußeren Gegebenheiten mit dem Primat der individuellen Verantwortlichkeit. Das betrifft auch die Handhabung der Schusswaffe, die für manche Zeit ihres Berufslebens ein Fremdkörper bleibt, für andere Beamte ist sie dagegen ein ganz normales Einsatzmittel. Beamte mit dem Fremdkörpergefühl zum kalten Eisen sind gar nicht so selten beim Einsatztraining „gern etwas weniger“ präsent.

Was kann dazu führen, dass erlernte Prozesse und der freie Wille durch prähistorische primitive Urinstinkte – Erstarren, Angriff und/oder Flucht – überschrieben werden? Dysfunktionaler Stress frisst Intelligenz durch eine beträchtliche Diskrepanz zwischen objektiven Anforderungen und subjektiven Voraussetzungen, die sich in der lagebedingten Hilflosigkeit sichtbar manifestiert. Angst blockiert professionelles Handeln. Wer sich als Ausrede darauf beruft, hat die Berufung verfehlt. Halbfertigkeiten sind Unfertigkeiten, eine Gefahr für sich selbst, das Team und die Bevölkerung. So viel Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit muss gegenüber dem steuerzahlenden Bürger sein.

Eine weitere Frage ergibt sich für mich darin, weshalb die Vorgesetzten von den mutmaßlichen Defiziten der beiden Beamtinnen bisher nichts bemerkt haben. Verkehrskontrollen (und Verfolgungsfahrten) gehören mit zu den gefährlichsten Einsätzen und werden (normalerweise) in den Weiterbildungszentren trainiert, u.a. seit vielen Jahren auch mit einem Beschuss durch FX-Munition). Ob oft genug, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier sind auch die Dienststellen- und Behördenleiter in der Verantwortung, die die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen kontrollieren und gewährleisten müssen. In Zeiten zunehmender Aufgaben und dem jahrelang abgebauten Personal fällt das vielen Einheiten immer schwerer.

Die Westfalenpost berichtet über viele offene Fragen der Polizeiarbeit vor Ort. Auch darüber, warum der Vorgesetzte vor einem Jahr angegeben habe, „Kollegen hätten ihm mehrfach mitgeteilt, die Frauen wären im Einsatz nicht zu hundert Prozent einsatzbereit“. Warum bestreitet er dies jetzt? Sollte das den Tatsachen entsprechen, wäre er verpflichtet gewesen, Maßnahmen zu ergreifen.

Das einmalige (?) Versagen der Polizistinnen müsste nach der Höhe des Urteils und einer erlangten Rechtskraft mit einer unehrenhaften Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbunden sein. Der Arbeitgeber hätte hierbei keinen Ermessensspielraum. Eine Berufung könnte sich hierbei zugunsten der Frauen auswirken. Allerdings sollten sie in diesem Fall freiwillig überlegen, ob es im eigenen Interesse nicht besser wäre, die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Eine weitere Verhandlung könnte in mehrfacher Hinsicht zur weiteren Aufhellung beitragen.

Steffen Meltzer ist Sachbuchautor von Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf

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Petra Wilhelmi / 24.11.2021

@Karsten Kaden: Das mag alles sein, was Sie schreiben. Es entschuldigt aber NICHTS! Partner lässt man nicht im Stich!

Petra Wilhelmi / 24.11.2021

Als Polizist muss man im Notfall bereit sein, zu schießen und einen Täter zu töten. Die Pflicht eines Polizisten ist es, seinen Partner aus der Schusslinie zu bringen, wenn er verletzt ist und Verstärkung sowie ein Krankenfahrzeug zu rufen. Der Partner ist IMMER zu schützen. Wer das nicht will und nicht kann, hat nichts bei der Polizei zu suchen. Diese Polizistinnen sollten rausgeschmissen werden, weil man sich auf Partner verlassen muss. Partner sind Lebens- und Verletzungssicherung. Das ist bei diesen beiden Tussis nicht der Fall. Wäre ich Polizist, würde ich mich standhaft weigern, diese Tussis als meine Partner zu akzeptieren. Sicherlich gehören die beiden zu einen vielleicht existierenden Programm, der Frauen bevorzugt. Wenn die Polizeiausbildung nicht in der Lage ist zu sieben unter den Teilnehmern, ist sie Schrott. Wenn die Polizeiausbildung nicht in der Lage ist, den Teilnehmern der Polizeischule einzuimpfen, die Angst zu überwinden, ist die Ausbildung Schrott. Naja, was ist in Deutschland nicht Schrott.

Robert Keyser / 24.11.2021

Was ich interessant finde ist der Satz, in dem die Richterin der Polizei bescheinigt, dass diese auf eine Weise ermittelt, die Beschuldigten eine Verteidigung erschwert bis verunmöglicht. Das ist schwerwiegender, als dass sich einige Polizistinnen feige aus dem Staub gemacht haben, oder ein Kasache auf einige Polizisten geschossen hat. Tatsächlich wäre es zu begrüßen, wenn diejenigen, die auf diese Weise ermitteln, erschossen worden wären, weil von einem auf diese Weise agierenden Staat eine größere Bedrohung ausgeht, als von Kriminellen, und sich manche Bedrohungen nur durch die Tötung des Bedrohenden abwehren lassen, und es selbst da zuweilen nur bei einem spieltheoretischen Erfolg bleibt, der bestimmtes Verhalten unprofitabel macht. In jedem Fall geschieht das, was der Kasache tat, viel zu selten.

Dirk Piller / 24.11.2021

Am meisten stösst mich ab, dass diese zwei Damen tatsächlich Nachsicht verlangen. Sie hätten das nicht geübt. Wie bitte? Das ist auch Ausdruck der infantilisierten Gesellschaft. Sie haben Pech, dass eine Frau den Vorsitz hatte, denn bei einem Mann kommt immer auch der Frauenbonus mit ins Spiel.

Dietmar Blum / 24.11.2021

Es waren halt keine Querdenker-Senioren, die diesen Beiden gegenüber standen. DENEN hätten sie gezeigt, wo Bartel den Most holt.

George Samsonis / 24.11.2021

Das Urteil ist richtig, das Strafmaß zu gering. Polizisten (auch *innen), Soldaten, Feuerwehrleute, Eltern und Kinder, Ehepaare, selbst eine Seilschaft beim Bergsteigen haben eine gegenseitige Garantenpflicht und sind verpflichtet, auch und gerade bei Gefahr füreinander einzustehen. Mit den beiden in erster Instanz verurteilten Polizistinnen möchte ich nicht zusammen Dienst leisten müssen.

Hartmut Laun / 24.11.2021

Mangelnde Ausbildung? Die männlichen Polizisten blieben im Einsatz, aber die Polizistinnen sind vor den Schüssen geflohen. Was also soll das fadenscheinige Argument von der mangelnden Ausbildung, wenn ungeeignet als Erklärung ausreicht?

Karl Weber / 24.11.2021

@Heiner Gerlach: Als pensionierter Polizist gefällt mir ihr Kommentar. Er ist menschlich ok, aber fachlich eben falsch. Ihr netter Vergleich mit den „Lappen“ hat nach meiner Beobachtung dazu geführt, dass junge Kolleginnen ruckzuck auf sicheren, warmen Schreibstuben wechselten und dort den alten, männlichen Streifenbeamten, die schon „Rücken“ oder andere Gebrechen hatten, den wohlverdienten Innendienst wegnahmen.  Ich habe noch die Zeit ohne Frauen bei der Polizei erlebt und fand sie schöner. Es herrschte eine robuste, männlich Kameradschaft, was von linken Ideologen als „Corbsgeist“ diffamiert und bekämpft wurde. Aber ich achte durchaus einzelne Kolleginnen, die draußen an der „Front“, auf der Straße, einen guten Job machen. Luschen gibt es in beiden Geschlechtern. Aber Frauen sind eben naturgemäß weniger für risikobehaftete, gefährliche Berufe geeignet. Das ist ja keine Abwertung. Dafür können sie Berufe, wo viel Empathie gefordert ist, sehr viel besser. Insgesamt gesehen war es eine Schwächung der Polizeiarbeit, Frauen zuzulassen - was aber im Grunde egal war, denn robustes Einschreiten wurde in den letzten Jahrzehnten sowieso nicht mehr toleriert. Jedenfalls sollten diese beiden Kolleginnen nicht auf einer beheizten, sicheren Sachbearbeiterstelle älteren Kollegen den Platz wegnehmen.

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