Ich musste am letzten Wochenende dazulernen, dass das Corona-Virus bei den CSD-, Klima- und BLM-Demos angeblich nicht wirkt. Er wirkt auch nicht, wenn keine Masken getragen werden und auf den sonst so heiligen Mindestabstand verzichtet wird. Die können machen was sie wollen, niemand schreitet dagegen ein. Weiter habe ich gelernt, dass man in Frankreich und Italien gegen die Corona-Politik demonstrieren darf, in Deutschland dagegen nicht. Das Corona-Virus wirkt auch in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Ich nehme an, nicht nur die Deltavariante kann die Deutschen nicht leiden, Italiener, Franzosen u.a. Völker dagegen sehr wohl.
Wieso das Virus bei coronakritischen Menschen, die demonstrieren wollen, bösartig und ansteckend wirkt und bei anderen dagegen nicht und wieso das Virus politisch aktiv ist, konnte mir bisher auch noch kein OLG schlüssig erklären. So hatten sich das die Väter des Grundgesetzes (eigentlich) nicht gedacht. Das Versammlungsrecht ist ausdrücklich politisch neutral, sogar die NPD durfte einst in Potsdam demonstrieren und die Polizei hätte den angemeldeten Weg sicherstellen müssen. Sie tat es nicht, prompt gab es vom OLG eine Polizeiklatsche. Vor dem Virus sind alle gleich? Mir kommen langsam Zweifel.
Wer auf verbotene Demos geht, muss mit Polizeimaßnahmen rechnen. Wer sich aktiv oder passiv dagegen wehrt, muss ggf. Schmerzen ertragen. Ja klar, es gibt auch bei den Querdenkern solche und solche, das soll aber keine Verallgemeinerung sein. Eine sachliche Kritik an den Corona-Maßnahmen muss erlaubt sein; etwas zu verbieten, ist m.E. der völlig falsche Weg. Das Ergebnis sind unnötige Eskalationen. Es sei denn, man möchte Radikalisierungen produzieren, um auf den Pappkameraden „Feindbild“ draufzuhauen. Ich will das nicht unterstellt haben.
Apropos: Weil linksgrüne Politiker und Haltungsjournalisten jedes "anfassen" und „huhu machen“ gern als „Polizeigewalt“ anklagen – ja das dürfen die und ist sogar deren Aufgabe. Nun kann es plötzlich gar nicht "gewalttätig" genug sein, wenn es gegen "die Richtigen" geht. Was für bemerkenswerte Doppelstandards dieser Leute.
Schon immer politische Begehrlichkeiten gegenüber Polizei
Ja, natürlich, manchmal ist Gewalt (leider) erforderlich und legitim, egal gegen wen es geht oder für wen. Was erlaubt und verboten ist, regelt das Gesetz und nicht irgendeine Ideologie. Das ausschließlich anzunehmen, wäre naiv, es gab und gibt schon immer politische Begehrlichkeiten gegenüber Polizei und Justiz.
Es ist eine Mär, dass es keine tatsächlichen polizeilichen Übergriffe bei Großveranstaltungen geben könnte. Bei 2.200 eingesetzten, meistenteils jungen Bereitschaftspolizisten sind immer einige wenige dabei, die für hässliche Bilder sorgen, weil sie polizeiliche Maßnahmen überziehen und illegitime Gewalt anwenden. Sie meinen, damit in der internen Hackordnung aufzusteigen, um vor der begehrten blonden Kollegin oder dem Vorgesetzten für eine bessere Beurteilung besonders glänzen zu müssen. Bei manchen ist auch einfach nur der (dysfunktionale) Stresspegel zu hoch, der Tunnelblick in Verbindung mit Jagdfieber ist noch nie ein guter Ratgeber für Polizisten gewesen. Sowas passiert bei Einzelnen immer wieder mal. Es menschelt auch bei Polizisten, professionell ist das im Einsatz jedoch nicht (immer). Der Rechtsstaat muss das alles sauber aufarbeiten. Das ist für die Beamten mitunter belastend als auch entlastend. Rambos müssen entfernt werden oder im verstaubten Archiv die Akten verwalten. Die rechtsstaatlichen Untersuchungen müssen deshalb geführt werden, ohne dass Politiker darauf Einfluss nehmen können.
Sich jetzt im Feuer des Gefechts auf die Polizei einzuschießen, lenkt vom eigentlichen Knackpunkt ab: Für mich ist das Verbot der Versammlungen das eigentliche Problem. Die Versammlungsbehörden und die Justiz haben hier den Willen der linksgrünen Berliner Politik umgesetzt. Ausschließlich bei denen liegt für mich das originäre Hauptproblem.
Steffen Meltzer, hat als zertifizierter Polizeitrainer 15 Jahre lang Polizeibeamte fortgebildet (zum Beispiel Schießtraining, Amoklagen und anderes). Er ist Herausgeber der Neuerscheinung „Die hysterische Republik“

„Die Versammlungsbehörden und die Justiz haben hier den Willen der linksgrünen Berliner Politik umgesetzt. “ Und wo steht, daß ein Polizeibeamter nicht darüber nachdenken darf oder soll, sich stattdessen zum Büttel dieser Ideologen macht, wo er eigentlich mal gelobt hat, sein Amt neutral zu halten? Sie machen es sich trotz der erwähnten Kritik zu einfach beim Beurteilen ihrer Ex-Kollegen. Ich habe gerade noch ein Foto gesehen, wo 2 jüngere Uniformierte die DDR-Bürgerrechtlerin Frau Barbe vom Alex weg schleppen, ihr dabei wie bei einem zu fixierenden sich wehrenden Ganoven die Handgelenke umknicken, ihre Beschwerden wg. Schmerzen nach einer Knieoperation einfach mal nicht zur Kenntnis nehmen. Unabhängig davon, daß Frau Barbe nicht einmal an einer Demo teilnahm, so geht „man“ nicht einmal mit einem sich fügenden jüngeren Klienten um, allein und überhaupt wegen des immer währenden Gebotes des mildesten Mittels und der Verhältnismäßigkeit desselben. Wer das in seiner Ausbildung (sofern die noch diesen Namen verdient) nicht kapiert hat, hat vermutlich nicht den fürm die Amntsführung erforderlichen IQ. Wer trotzdem handelt wie kritisiert, begeht eine Straftat und sollte vielleicht den Beruf (kommt von Berufung) gegen einen Job in der Türsteherszene oder im Boxring tauschen. Bei der Polizei ist er jedenfalls so verkehrt wie ein Laubfrosch in der Sahara.
Es dürfte ein Leichtes sein, die Identität von 14301 herauszufinden….
@ Steffen Meltzer, Sie sind auf falschem Blog. !
„Wer auf verbotene Demonstrationen geht…“, der hat keine andere Wahl, weil das Verbot klar rechts- und verfassungswidrig war. Was soll man machen, wenn man seine qua Geburt zustehenden Rechte wiederhaben will? Zu Hause auf dem Sofa sitzen, bis die Rechtsbrecher eine Demonstration genehmingen? Wer eine Demonstration verbietet, die für Grundrechte und Rechtsstaat sich positioniert, der setzt höchstselbst gegen sich GG Art. 20.4 in Kraft. Die Polizei hat dann die Demonstranten gegen die Regierung zu schützen und nicht umgekehrt.
Das was derzeit der Corona-„Pandemie“ und dem Impfwahnsinn abgeht, ist eines der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Ein Verbrechen, das in seiner wirklichen Dimension von vielen noch gar nicht erkannt wird. Ein Verbrechen, inszeniert von einer Handvoll globalistischen Milliardärs-„Eliten“, die sich gottgleich die Welt untertan machen wollen. Sie befehlen weltweit, auch hier in Deutschland, ihre Vasallen und die Polizei mischt kräftig mit. Leute die sich diesem Wahnsinn durch Demonstrationen in den Weg stellen wollen, werden mit Gewalt „weggeräumt“. Geschichte wiederholt sich. Das Dritte Reich ist wiedererstanden. Diesmal auf der ganzen Welt.
Erfasst das Versammlungsverbot eigentlich auch Demos gegen das Versammlungsverbot? Zumindest solche Demos dürften denklogisch eigentlich nicht verboten werden. Andernfalls wäre das Versammlungsrecht sonst faktisch abgeschafft.
Die Remonstrationspflicht gem. Paragraph 63 BBG ergibt sich, wenn der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat oder diese als „möglicherweise rechtswidrig“ ansieht. Das muss er beim unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen. Der Beamte trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung und kann sich nicht auf den „Befehl“ berufen, weil er ihn durch Remonstration jederzeit verweigern kann. Frage an den Polizeitrainer: Werden Situtionen, in denen die Remonstrationspflicht greift, trainiert!? Leider hat der Autor versäumt, darauf hinzuweisen. Es ist aber grundsätzlich richtig, dass die Polizei das staatlichen Gewaltmonopol verkörpert. Der Ermessensspielraum des einzelnen Beamten ist durch Gruppendruck und Herrschaft der Leit-Ideologie und der Leit-Propaganda unübersichtlich und „heikel“ geworden. Außerdem darf sich der der stramm staatshörige Beamte heute darauf verlassen, dass ein geringes Interesse daran besteht, unangemessenes Handeln und Staatsterrorismus zu ahnden. Eine Schande!