Steffen Meltzer, Gastautor / 17.03.2021 / 12:00 / Foto: Pixabay / 33 / Seite ausdrucken

Unter Feuer: Die Flucht der Polizistinnen (Teil 4)

Am 28.01.202103.02.2021 und 10.03.2021 berichtete ich auf achgut.com über die erfolgte Festnahme eines Drogendealers, der mehrfach auf Polizeibeamte geschossen haben soll. Beim ersten Versuch schoss der zu Kontrollierende mit seiner Pistole auf einen Polizisten, der das Feuer erwiderte. Zwei hinzukommende Polizeibeamtinnen hielten am Tatort an. Anstatt in das Tatgeschehen aktiv einzugreifen, sollen sie bei dem Schusswechsel kopflos die Flucht ergriffen haben, indem sie einen zivilen PKW samt Fahrerin und deren Handy kaperten. Anschließend fuhren sie damit mutmaßlich ziellos durch die Gegend. Ihr Polizeifahrzeug stand währenddessen mit einer Maschinenpistole, Munition und weiterer Ausstattung unverschlossen vor Ort. Der Täter wurde Stunden später durch einen SEK-Trupp in einem Hinterhof festgenommen. 

Über das Ereignis der besonderen Art hatte die Westfalenpost in mehreren Artikelserien umfangreich berichtet. Auch darüber, dass einer der Elitepolizisten den schießfreudigen Drogenabhängigen als „Du Wichser“ tituliert hatte, nachdem er, verletzt am Boden liegend, noch mit einem Messer Polizeibeamte bedroht habe. 

Das angeführte Lokalblatt berichtete, dass die Verantwortlichen der Polizei über die Flucht der beiden Polizistinnen in den Ermittlungsakten nichts erfasst hatten. Nach Staatsanwalt Nils Warmbold soll „nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem in den Akten“ gestanden haben. Ja, wenn da schlussendlich nicht die „gekidnappte“ Fahrerin über das eigenartige Verhalten der beiden uniformierten „Anhalterinnen“ im Zeugenstand ausgesagt hätte. Weder der Richterin noch dem Staatsanwalt, geschweige dem Verteidiger waren bis zu diesem Zeitpunkt die konkreten Fluchtumstände der Beamtinnen bekannt.

Von Informationsdefiziten war auch über das Verhalten des Landrates Olaf Schade (SPD) als Chef der Kreispolizeibehörde zu lesen, das wiederum die CDU auf die Palme brachte und der Westfalenpost zur Spekulation Anlass gab, ob er damit vielleicht seine eigene Wiederwahl nicht gefährden wollte, denn die ominöse Flucht geschah ausgerechnet vor der Landratswahl. 

Tagelang über den Fluchtverlauf der Beamtinnen gerätselt

Ein 60-jähriger Polizeidirektor, beauftragt mit internen Ermittlungen, sagte im Zeugenstand aus, dass er sich in seiner Dienststelle tagelang über den Fluchtverlauf der Beamtinnen selbst ein Bild zusammenschnipseln musste. Auch der Chef der zuständigen Mordkommission soll vor Gericht recht wenig zur Sache beigetragen und sich in Widersprüche verwickelt haben. Eine junge Kollegin musste ihn im Zeugenstand korrigieren. Gesamtumstände, die nicht nur einmal bei den anwesenden Juristen ein erhebliches Stirnrunzeln ausgelöst hätten. 

Um den eigentlichen Täter ging es auch, ein Kasache, der in der letzten Artikelfolge der Westfalenpost als 37-jähriger Ennepetaler bezeichnet wird. Dieser berief sich gegenüber dem Gericht u.a. darauf, sich bei seiner Festnahme erschrocken und vor lauter Blaulicht die Orientierung verloren zu haben. Ein Gerichtsgutachter attestierte dem jungen Mann eine „verminderte Schuldfähigkeit“. Durch die schlampigen Ermittlungen und aktenkundige Erfassung (Glaubwürdigkeit!) der zuständigen Polizeibeamten konnten sich Vitalij K. und sein Verteidiger Hoffnung auf ein abgemildertes Urteil machen. 

Die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen beanstandet erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu Recht erhoben.“

Anmerken möchte ich: Natürlich hat die Polizei gemäß Strafprozessordnung alles Be- und Entlastende vorurteilsfrei zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens und/oder das Gericht urteilt. Lückenhafte Ermittlungen, keineswegs einmalige Vorgänge, entpuppen sich dann schnell als ein Bärendienst. In dem hier dargelegten Fall wurden Aussagen und Umstände mangelhaft erfasst, Projektile nicht ausreichend untersucht, Videos nur teilweise verschriftlicht oder vom Leiter der Mordkommission nicht vollständig angesehen.

Glück, dass in die schusssichere Weste getroffen wurde

Der Schusswaffeneinsatz gegen den Polizeibeamten wurde als „versuchter Totschlag“ abgemildert, die Verletzungen seien „nicht sehr schlimm“ gewesen, so die Vorsitzende. Gleichzeitig räumt die Richterin ein: „Wir können am Ende von Glück reden, dass der Angeklagte in die schusssichere Weste getroffen hat und der Polizeibeamte nicht verstorben ist“. Hinzu kamen ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Nun gut, vorbestraft ist er auch noch. Die Mordversuche spielten somit keine Rolle mehr und wurden eingestampft. Am Ende sorgte das bewaffnete Handel treiben mit Heroin für den wichtigsten Strafrahmen. Das Urteil im Namen des Volkes: Sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentziehung.

Als strafmildernd wurden sein Geständnis und seine Drogenabhängigkeit gewertet. Das Gericht folgte dem Sachverständigen: Der unter Drogen Stehende habe auch nicht auf den Polizeibeamten geschossen, um sich seiner Festnahme zu entziehen, sondern um keinen Entzug machen zu müssen. Die Richterin verliest in ihrem Urteil: „Er hörte die Gespräche und bekam erhebliche Angst vor den Entzugserscheinungen. Die Kammer glaubt, dass er vor den körperlichen Folgen des Entzugs Angst hatte.“ Zugute gehalten wurde ihm außerdem, dass er von einem Oberschenkeltreffer bleibende Schäden davon trug – und in Lebensgefahr geschwebt habe. 

Vitalij K. hatte in der Tatnacht massiv Rauschmittel zu sich genommen, nachdem er vorher 52 Gramm Heroin gekauft hatte. Einen Teil wollte er weiterverkaufen, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Seine Pistole will er nur zu seinem Schutz vor anderen Drogendealern bei sich gehabt haben. In Gevelsberg geriet er in eine polizeiliche Kontrolle.

Ich habe die Zeilen überwiegend, bis auf wenige Ausnahmen, anhand der medialen Berichterstattung, weitestgehend frei von persönlichen Bewertungen wiedergegeben. Möge sich jeder selbst sein persönliches Urteil über den Fall bilden.

Gegen die Geflüchteten soll separat Anklage erhoben werden. Konkret gemeint sind die beiden Polizeibeamtinnen. 

Das Ende der Geschichte ist noch nicht geschrieben. 

Steffen Meltzer, Mitautor von „Die hysterische Republik“, Neuerscheinung am 15.06.2021, Vorbestellung ab sofort möglich

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Reinhart Max / 17.03.2021

Was soll den beiden Beamtinnen schon passieren ? Keine Beweise ? Kaum Informationen? Nur eine Zeugin ? Bin gespannt ob es überhaupt eine Verhandlung wird ? Und die schlampige Polizeiarbeit ? Für wen sollen sie das ordentlich machen ? Für die Justiz die sie dann laufen lässt ? Evtl. dann noch mit einer Gegenklage am Hals wegen Rassismus oder Beleidigung ? Sind wir mal ehrlich. Wäre Deutschland die Titanic, wäre der Norden der bereits abgesoffene Bug und der Rest folgt… Guter Mann, wer es sich leisten kann, nimmt das Rettungsboot. Ähnlich der Titanic, sind das wohl wenige. Der Rest ? Ich hoffe ihr habt euer Leben genossen, das Wasser steht schon bis zur Brust (Coronapropaganda). Vielleicht kann man sich ja noch ein paar gute Witze erzählen, bis dem letzten dummen Deutschen die Luft ausgeht. P.S. Wenn Deutsche als Köterrasse zu titulieren keine Straftat oder Beleidigung ist, kann es dumm, ja wohl auch kaum sein. Im Zweifelsfall ist der Text natürlich „Satire“

Mats Skinner / 17.03.2021

Der SEK-Beamte glaubte in Wirklichkeit einen ihm bekannten Schuhputzer(Wichser) aus der Fußgängerzone erkannt zu haben und wollte ihn angemessen begrüßen.Hätte er „du schwarzer Wichser“ gesagt, wäre es rassistisch oder eine Unterstellung der nicht- steuerabführenden Tätigkeit. Beides würde hart bestraft werden. Er könnte aber, nach dem vorhergehenden Genuß eines faktengecheckten MS-Mediums, zumindest eine stark eingeschränkte Urteilsfähigkeit geltend machen. Oder eine Verwechslung mit einem der (tschetschenischen)Hauptdarsteller des Films „Der Wixxer“, was den erstaunten Ausruf erklären würde.Oder er ertappte den Täter, wie der gerade seine Drogen in der Unterhose verstecken wollte und deutete die fächernde Handbewegung als Onanievergehen. Dann würde seine Bezeichnung des Verdächtigen, wenn auch etwas grob formuliert, aber korrekt sein. Sollte dieser aber in einer spontanen Entscheidung seine geschlechtliche Identität gewechselt haben, läge eine schwere sprachliche Entgleisung vor.Dann würde der katalonische Imperativ „Mast-Uhr-bantin“ heißen. Die Richterin ist nicht zu beneiden.Immer dieses Theater um einen zerbrochenen Krug.

Max Müller / 17.03.2021

@Steffen Huebner, @Manni Meier Der “Kasache” heißt Vitali, hat blondes Haar und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist also vermutlich in Kasachstan geborener ethnischer Russe mit russlanddeutschem Einschlag (wahrscheinlich ein Großelternteil) und vom rechtlichen Status Spätaussiedler. Von der Religion ist eher Atheismus, Russisch Orthodox oder Baptist zu erwarten und nicht Islam.

Reinhold R. Schmidt / 17.03.2021

Lieber Herr Brox, schön, dass mal wieder jemand ein so schönes Beamten-Bashing los werden konnte. Sie liegen leider, wie viele andere, wieder völlig daneben. Ich weis ja nicht, wo sie ihre Zahlen her haben. Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Jahr 2019 waren 61,6 Prozent Arbeitnehmer, 34,9 Prozent Beamte und Richter. Etwa ein Drittel, der von ihnen abwertend als Beamtendiktatur bezeichneten Gruppe, besteht aus Lehrern und wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Instituten. Ein weiteres Drittel arbeitet in Leitenden Funktionen im Bereich der Rechtspflege und der Sozialversicherungen. Für alle diese Funktionen ist ein Masterabschluss und oft eine erste und zweite Staatprüfung notwendige Vorrausetzung. Wenn sie schon Vergleiche anstellen, sollten sie als Maßstab die obersten Einkommensgruppen der Tarifverträge z.B. der Metall- und Elektroindustrie (also EG 10 bis 12) zu Grunde legen. Sie werden erstaunt sein, die Beamten schneiden da dann aber nicht gerade gut ab.

g.schilling / 17.03.2021

@Steffen Huebner: Deutschland achtet die Menschenrechte aller Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht usw.( Blabla). Außerdem ist uns wichtig, wie Straftäter in ihrem Heimatland behandelt werden könnten (!) Ob ihnen eine körperliche oder geistig/seelische Beeinträchtigung durch Behörden oder Bewohner des Heimatlandes (vulgo Landsleute) drohen könnte. Wenn ja, darf der arme Gesetzesbrecher gerne hierbleiben und im offenen Vollzug eine Pseudostrafe “verbüßen”.

Sabine Heinrich / 17.03.2021

@Claudio Pappe: Aber selbstverständlich hat sie ihn, den gesunden Menschenverstand - was sich schon an ihrem ellenlangen Doppelnamen erkennen lässt. Da ziehe ich eine Schublade auf, packe sie vorsichtig (naja) hinein - und zu! Aber im Ernst: Meine vorurteilsbehaftete Sicht auf ENDLOS Doppelnamige Frauen hat sich auch in diesem schlimmen Fall als durchaus berechtigt erwiesen. - Ansonsten empfiehlt es sich, vor einer Straftat stets zu saufen (Ich wähle ganz bewusst dieses Wort) oder sich mit Drogen vollzupumpen, um gut davonzukommen. Dann noch Einwanderer, schlimme Kindheit - und schon dürfen wir diesen Leuten eine vergleichsweise (mit ihren Ländern) komfortable Rundumversorgung finanzieren.  - Aber werden auch schlimmste Straftaten bis hin zu Mord nicht schon seit Jahrzehnten mit milden Richteraugen betrachtet? Das ist jedenfalls mein Eindruck aus der Zeit, in der ich noch die gängigen Zeitungen gelesen habe.

Werner Geiselhart / 17.03.2021

@Manni Meier: “welch eine Schande die Zurechtweisung eines nicht gebährfäigen Kasachen durch deutsche gebährfähige Polizeidienstausübende bedeutet und die sich deshalb richtigerweise rechtzeitig entfernten.” You made my day

Steffen Huebner / 17.03.2021

Weshalb ist Problembürger Vitali überhaupt noch hier und nicht in seiner Heimat Kasachstan, bei den Vorstrafen?

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Steffen Meltzer, Gastautor / 12.10.2022 / 13:00 / 44

Die Flucht der Polizistinnen: die Berufungsverhandlung

Zwei Polizistinnen flüchteten vor einer Schießerei, ließen einen verletzten Kollegen als auch den Streifenwagen mit Bewaffnung zurück. In erster Instanz wurden sie zu einem Jahr…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 01.06.2022 / 12:00 / 33

Amokläufe: Ursachenforschung mit Scheuklappen

Nach jedem Schulmassaker äußern sich Politiker und Medien lautstark und öffentlich über die Ursachen von Amokläufen. Einst waren Videospiele „schuld“, jetzt ist es der Waffenbesitz.…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 25.04.2022 / 14:00 / 30

Überforderte Tafeln

Deutschlands Medien berichten, dass die Tafeln die vielen Bedürftigen nicht mehr ausreichend versorgen können. Die neuen und alten Probleme müssten eigentlich bekannt sein. Außer man ist in Bullerbü…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 30.12.2021 / 11:00 / 71

„Meinungsstreit zu stoppen ist keine polizeiliche Aufgabe“

Während sich die Bundes-GdP (Gewerkschaft der Polizei) vorwiegend dem „Kampf gegen rechts“ verschrieben hat, müssen Polizeibeamte an der Basis die Widersprüche zwischen den befohlenen Corona-Repressionen…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 03.12.2021 / 16:08 / 34

Neue deutsche Kopfrechnung mit Woidke

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte zu den Corona-Entscheidungen seiner Regierung: „Es ist ein Beschluss, auf den viele lange gewartet haben.“ Die Maßnahmen würden noch…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 24.11.2021 / 11:00 / 85

Die Flucht der Polizistinnen – das Urteil

Im Fall der beiden Polizeibeamtinnen, die im Mai 2020 bei einem Schusswechsel mit einem Drogendealer einen Kollegen im Stich ließen, ist nun das Urteil gefällt…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 04.11.2021 / 13:00 / 27

Kiffen gegen Corona

Wenn in Zeiten strengster Corona-Repressionen, die bekanntermaßen mit massiven Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten verbunden sind, plötzlich von einer geplanten Cannabis-Legalisierung die Rede ist, muss zu…/ mehr

Steffen Meltzer, Gastautor / 04.08.2021 / 15:00 / 50

Vor dem Virus sind alle gleich?

Ich musste am letzten Wochenende dazulernen, dass das Corona-Virus bei den CSD-, Klima- und BLM-Demos angeblich nicht wirkt. Er wirkt auch nicht, wenn keine Masken…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com