Der Staat weicht vor dem Rosenkranz zurück

Am Mittwochabend glich die Münchner Innenstadt wieder einem Heerlager. Überall schwer bewaffnete Polizei in Kompaniestärke, obwohl die Corona-„Spaziergänger“ an diesem Abend auf Deeskalation setzten und auf die angemeldete Demonstration am Samstag auf dem Münchner Königsplatz verwiesen. Mitten in dem martialischen Getümmel fand sich wieder eine größere Gruppe Gläubiger, die vor der Mariensäule den Rosenkranz beteten. Schon zweimal waren sie hier von der Polizei rüde vertrieben worden. Doch an diesem Abend ließen die Ordnungskräfte die Betenden gewähren, Zähne knirschend.  

Zuvor hatte das Münchner Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine von mir angestrengte Klage verhandelt. Zusammen mit einem Staatsrechtler als Prozessbevollmächtigten wollte ich verhindern, dass die Polizei  erneut eine rein religiöse Zusammenkunft untersagt, weil diese angeblich von Corona-Protestlern „unterwandert sei“. Das letzte Gebet auf dem Marienplatz am 5. Januar sei, so die Polizei, deswegen in eine unangemeldete Versammlung „umgeschlagen“ und aufgrund der im ganzen Münchner Stadtzentrum gültigen Allgemeinverfügung gegen Corona-Proteste jeder Art aufzulösen gewesen. Eine abenteuerliche Argumentation, weil die „Spaziergänger“ als solche ja gar nicht erkennbar waren.  

Das Gericht wies zwar den Eilantrag zurück, mit dem die Polizei expressis verbis verpflichtet werden sollte, die Gläubigen am gestrigen Mittwoch unbehelligt zu lassen, einer Sichtweise, der auch der im Beschwerdeverfahren angerufene Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte. Doch ganz erfolglos war die Klage nicht, weil sich die Polizei in ihrer Stellungnahme an das Gericht dazu bereit erklärte, das Gebet am 13. Januar (und wohl auch an den folgenden Terminen) als religiöse Versammlung anzusehen und zu tolerieren, solange „keine weiteren Umstände hinzuträten“. Zu diesen „Umständen“ zählten namentlich „das Auftreten versammlungsrechtlicher Elemente oder anderweitiger sich abzeichnender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“.

Ein Teilerfolg

Für mich ist die, wenn auch etwas schwammige, Einlassung der Polizei im Rahmen des Verfahrens zumindest ein Teilerfolg. Es dürfte jetzt eine begründete Hoffnung bestehen, dass die Polizei aus ihren gröbsten Fehlern gelernt hat und auch künftig die wöchentlichen, halbstündigen Rosenkranzgebete der Initiative „Deutschland betet Rosenkranz“ nicht mehr behelligen wird. Etwas merkwürdige wirkt die Feststellung des Gerichts, dass für eine generelle Verpflichtung, die Betenden „vor jedweden polizeilichen Maßnahmen zu verschonen“, kein rechtlicher Anlass bestehe. Es geht hier nicht um Gnade, sondern um Recht. Religiöse Versammlungen sind nicht anmeldepflichtig. Außerdem ist die Polizei selbst gehalten, solche Versammlungen vor (strafbewehrten) Störungen zu schützen und nicht mögliche Störer zum Anlass für Maßnahmen gegen die Gläubigen zu benutzen.  

Seit Mitte Dezember hat sich, ich berichtete hier bereits darüber, graswurzelartig die Initiative „Deutschland betet Rosenkranz“ gebildet, die die Gläubigen zu wöchentlichen Rosenkranzgebeten aufruft, um „unser Land, das aktuell eine der schwersten Krisen seiner Geschichte erlebt, der Gottesmutter anzuvertrauen, und um sie um Hilfe für alle Bürger zu bitten“, wie es auf der Homepage der Initiative heißt. Unterdessen gibt es landesweit fast 600 solcher Gebetsinitiativen, die von den Behörden und Ordnungskräften vor Ort zumeist völlig unbehelligt bleiben, manchmal sogar unterstützt werden. In München wurden die Gebete auf dem Marienplatz, wo eine dicht gedrängte Schar von Gläubigen im Herbst 2006 dem damaligen Papst Benedikt XVI. einen überwältigenden Empfang bereitet hatten, im Sinne einer „Null-Toleranz-Politik“ sowohl am 29. Dezember wie am 5. Januar nach kurzer Zeit für beendet und als „nicht angemeldete Versammlung“ für aufgelöst erklärt, was Empörung unter den Gläubigen hervorgerufen hatte.

Am Mittwochabend konnte das Gebet nun wieder stattfinden, allerdings „bewacht“ von massiven Polizeikräften. Diese waren so postiert, dass etwaige „Störer“  aus dem Kreis von Corona-„Spaziergängern“ sofort hätten dingfest gemacht werden können. Religiöse Innigkeit wollte da nur schwer aufkommen. Doch die Staatsmacht ist zurückgewichen, ein wenig, selbst in der unter grünroter Ägide abermals zur unrühmlichen „Ordnungszelle“ des Landes avancierten bayerischen Landeshauptstadt. 

Foto: Corporal Eugene Suarez/U.S. Department of Defense via Wikimedia Commons

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Elisabeth Grund-Schneider / 13.01.2022

An Herrn Michael Fasse und ein weiterer Herr MIT dem selben Einwand: Wir bitten die Mutter Jesu um ihre Fuerbitte fuer uns und unser Anliegen bei Gott und Jesus Christus.Wir bitten sie fuer uns bei Gottvater und Jesus vorzusprechen. Das ist Der Inhalt des Rosenkranzgebetes: Der Ruf nach Hilde, Der ist herzerweichend.

Hans-Peter Dollhopf / 13.01.2022

Marx sagte, Religion wäre Volksopium, aber der Staat kassiere die “Luxussteuer.”

Sabine Schönfeld / 13.01.2022

Also - bei aller Liebe, bevor man jetzt auch noch das gemeinsame öffentliche Beten anfängt. Könnte man doch lieber einmal über die letzte eigene Wahlentscheidung nachdenken und ob man nicht zufällig eine jener Parteien gewählt hat, von denen man doch schon lange genug weiß, dass sie nichts, aber auch wirklich nichts tun, als das Land zuverlässig in den Dreck zu reiten. Was soll bitte Maria denn tun, wenn die parlamentarische Mehrheit in Deutschland eben die falsche ist, soll sie vielleicht putschen??

S. E. L. Mueffler / 13.01.2022

Herzlichen Dank an achgut und besonders an Sie, Herr Etscheit, dafür dass Sie sich für eine Minderheit einsetzen, die verachtet, verlacht und verfolgt wird, gläubige Katholiken.

walter weissmann / 13.01.2022

Wenn die Moslems sich in diesem Sinne versammeln würden, um ebenfalls öffentlich zu beten, wäre das das erste Mal, dass ich so etwas mit Wohlwollen sehe. Aber das passiert natürlich nicht. Wenn es darum geht zu provozieren, weil man an einer Uni keinen Gebetsraum bekommt, klappt so etwas schon eher.

S. E. L Mueffler / 13.01.2022

Sehr geehrter Herr Fasse, woher wollen Sie wissen, was die Gottesmutter nicht will? Wir Katholiken beten zu Ihr und beten Sie nicht an. Anbetung gebührt nur Gott z. B. Seine Anwesenheit im Allerheiligsten. Wir bitten die Gotteslästerung um Fürsprache und haben immer wieder unsere guten Erfahrungen gemacht, bei Lepanto, in Lourdes, Fatima, Guadelupe oder Kevelaer. Ruhe, Kraft und manchmal wunderbare Heilung schenkt der Himmel immer wieder aufs Neue. Und alles geschieht nur zur höheren Ehre Gottes. Es gäbe so manches zu entdecken ...

toni Keller / 13.01.2022

@ Karl Dreher vielleicht geht Ihnen nun ein Licht auf, wie frauenfreundlich, der traditionelle Katholizismus im Gegensatz zur modernen Variante ist. Zur Erklärung die Verehrung der Gottesmutter, ist uralt, so alt, dass sie schon vorchristlich ist, und es ist die Hoffnung auf die Frau die uns hilft, dass Gott der zwar Person ist , aber nicht Mann, auch nicht Frau, sondern reiner Geist, uns gnädig ist.

Michael Guhlmann / 13.01.2022

@Karl Dreher   Haben Sie den Text nicht gelesen? “...fand sich wieder eine größere Gruppe Gläubiger, die vor der Mariensäule den Rosenkranz beteten.”  Frau Ilona Grimm, greifen Sie ein!

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