Peter Grimm / 24.07.2018 / 11:00 / Foto: Tiffany Bailey / 38 / Seite ausdrucken

Der Moscheebesuch gehört zur Schulpflicht

Der Fall wurde an dieser Stelle schon einmal im Oktober 2016 aufgegriffen. Das ist lange genug her, um es sinnvoll erscheinen zu lassen, die alten eigenen Zeilen zu zitieren, bevor von der aktuellen Fortsetzung erzählt wird:

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

„Eine Indoktrination hat nicht vorgelegen“

Das ist nun geklärt, obwohl das Meldorfer Amtsgericht den Fall zunächst gar nicht entscheiden wollte. Die damals zuständige Richterin hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass das Meldorfer Gericht ein Urteil sprechen müsse. Das hat es im Juli 2018 getan. Der Justillon berichtet:

„Das Amtsgericht Meldorf (Schleswig-Holstein) hat mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 25 Owi 408/16) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes 50 Euro Bußgeld zahlen müssen, weil sie dem Kind den Besuch einer Moschee im Rahmen des Schulunterrichtes untersagt haben. […]

In dem Urteil vom 04.07.2018 ist die zuständige Richterin des Amtsgerichts Meldorf der Ansicht, dass es sich bei dem kurzen Besuch der Moschee entgegen der Ansicht der Eltern nicht um Religionsunterricht handelte, die religiösen Bezüge alleine reichten nicht aus, um den Sohn vom Unterricht fernzuhalten. Eine Indoktrination und Werbung für den Islam habe nicht vorgelegen. Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil zu ahnden war (§ 144 SchulG Schleswig-Holstein), weil dem Sohn der Besuch der Moschee zumutbar gewesen sei.“

Immerhin sind es nun nur 50 Euro anstatt 300 Euro Strafe, weil das Nicht-Erscheinen in der Moschee als „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“ gilt. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, hatte sich schon 2016 darauf berufen, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals.

Deutsche passen sich leichter an

Hier wurde seinerzeit kommentiert:

„Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.“

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule und, wie wir nun wissen, auch dem Gericht als Teil des obligatorischen Schulunterrichts gilt und von der keine Gefahr der Indoktrination ausgehen soll. Wer betreibt die eigentlich? Darüber müssen sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Kann man nicht verlangen, dass Richter vielleicht im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob wirklich keine Indoktrinationsgefahr besteht? Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen. Das muss unbedingt mit aller Staatsgewalt durchgesetzt werden. Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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netiquette:

Dr. Hans Wilhelm Meier / 24.07.2018

Die eigentliche Frage in diesem Zusammenhang müßte doch wohl lauten : “Was hat der Besuch einer Moschee mit dem Erdkundunterricht zu tun? Das will sich mir nicht erschließen. Ich habe eher das Gefühl, hier wollte eine Lehrerin Islamisierung durch die kalte Küche betreiben.

Andreas Späth / 24.07.2018

” .... muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten ... ” Hammer Idee ... ich kann kaum noch vor lachen ! Einfach köstlich - Danke !

B.Kröger / 24.07.2018

Besuchen die Schulklassen per Schulpflicht auch christliche Kirchen und Synagogen?

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