Peter Grimm / 24.07.2018 / 11:00 / Foto: Tiffany Bailey / 38 / Seite ausdrucken

Der Moscheebesuch gehört zur Schulpflicht

Der Fall wurde an dieser Stelle schon einmal im Oktober 2016 aufgegriffen. Das ist lange genug her, um es sinnvoll erscheinen zu lassen, die alten eigenen Zeilen zu zitieren, bevor von der aktuellen Fortsetzung erzählt wird:

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

„Eine Indoktrination hat nicht vorgelegen“

Das ist nun geklärt, obwohl das Meldorfer Amtsgericht den Fall zunächst gar nicht entscheiden wollte. Die damals zuständige Richterin hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass das Meldorfer Gericht ein Urteil sprechen müsse. Das hat es im Juli 2018 getan. Der Justillon berichtet:

„Das Amtsgericht Meldorf (Schleswig-Holstein) hat mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 25 Owi 408/16) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes 50 Euro Bußgeld zahlen müssen, weil sie dem Kind den Besuch einer Moschee im Rahmen des Schulunterrichtes untersagt haben. […]

In dem Urteil vom 04.07.2018 ist die zuständige Richterin des Amtsgerichts Meldorf der Ansicht, dass es sich bei dem kurzen Besuch der Moschee entgegen der Ansicht der Eltern nicht um Religionsunterricht handelte, die religiösen Bezüge alleine reichten nicht aus, um den Sohn vom Unterricht fernzuhalten. Eine Indoktrination und Werbung für den Islam habe nicht vorgelegen. Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil zu ahnden war (§ 144 SchulG Schleswig-Holstein), weil dem Sohn der Besuch der Moschee zumutbar gewesen sei.“

Immerhin sind es nun nur 50 Euro anstatt 300 Euro Strafe, weil das Nicht-Erscheinen in der Moschee als „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“ gilt. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, hatte sich schon 2016 darauf berufen, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals.

Deutsche passen sich leichter an

Hier wurde seinerzeit kommentiert:

„Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.“

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule und, wie wir nun wissen, auch dem Gericht als Teil des obligatorischen Schulunterrichts gilt und von der keine Gefahr der Indoktrination ausgehen soll. Wer betreibt die eigentlich? Darüber müssen sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Kann man nicht verlangen, dass Richter vielleicht im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob wirklich keine Indoktrinationsgefahr besteht? Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen. Das muss unbedingt mit aller Staatsgewalt durchgesetzt werden. Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Karla Kuhn / 24.07.2018

“Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals” Toleranz als Pflicht, toll !! Na ja, man kann es ja auch anders sehen, vielleicht wollte eine Person, daß die Schüler, die dahin gezwungen wurden (daß durch Zwang das Gegenteil erreicht wird, hat sich anscheinend in bestimmten pädagogische, Kreisen noch nicht rumgesprochen) sehen, daß bestimmte Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet werden und sie auf diese Weise warnen ??  Bei diesem Bericht müßten eigentlich bei ALLEN Lehrern aber auch Richtern und Staatsanwälten die Alarmglocken läuten:        ” Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht.” Der Witz ist aber, in Deutschland gehen die LINKS-GRÜNEN-SPD, auch Teile der CDU gegen ” RASSISTEN UND NAZIS” vor und gleichzeitig wird der Besuch der Centrum Moschee zur PFLICHT gemacht !! Und von Seiten des Gerichts sollen die Eltern auch noch 50, Euro zahlen. Ich würde die Sache an die ganz große Glocke hängen und würde weiterklagen. Die Eltern sollen ein Konto einrichten, mit Sicherheit gibt es genug Menschen die einen Betrag überweisen würden. Genau durch solche Ungerechtigkeiten nimmt die Politikverdrossenheit immer weiter zu. “Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.”  Das Gute an der Sache ist, jetzt wird es hoffentlich über verschiedene Blogs publik gemacht

Sabine Schönfelder / 24.07.2018

Keine bis wenig Strafandrohung, wenn Muslime ihre Kinder vom deutschen Unterricht fernhalten (Panorama berichtete), aber die ganze Härte des deutschen Gesetztes, wenn man eine Moschee nicht betreten möchte. Toleranz und Glaubensfreiheit gelten immer nur für den Eingereisten, und die grün- links geprägte Judikative nimmt in solchen Fällen konsequent Fahrt auf. Man weiß ja, daß sich Muslime nichts sagen lassen und in ihren Parallelgesellschaften die Vorteile unseres Staates genießen, man weiß aber auch, daß man mit solchen Urteilen den Applaus der politischen Gutmenschfraktion auf seiner Seite hat. Das ist doch viel angenehmer!

Frank Stricker / 24.07.2018

Nicht zu fassen, Milli Görüs wurde bzw wird vom z.T. vom Verfassungsschutz beobachtet !  Schulleiterin und Richterin spielen sich die Bälle zu und verschließen die Augen vor der Realität. Die Begründung für die 50 Euro Geldstrafe ist mehr als abenteuerlich. ” Eine Werbung für den Islam habe nicht stattgefunden”. Ja , warum geht man denn in eine Moschee, ? Um ein Auto oder eine Schale Erdbeeren zu kaufen ?  Natürlich hat man versucht die Kinder in ihrem Lern u.  Denkprozeß zu beeinflussen. Und garantiert ist auch kein kritisches Wort über den Islam gesagt worden, sondern dass übliche bla bla “Islam ist Frieden”  usw. Aber vielleicht war es ja eine Waldorf Schule ,  die Poster von Claudia Roth an der Wand hängen hat   , dann könnte ich diesen Schwachsinn schon eher nachvollziehen.

Michael Guhlmann / 24.07.2018

Vielen Dank, Herr Grimm! Ein weiteres Beispiel für die Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit.

Johann-Thomas Trattner / 24.07.2018

Kann es sein, dass es unter den Amtsrichtern genau so viele Ungebildete, Gleichgültige oder ideologisch Befangene gibt wie unter den Lehrern?

Sebastian Gumbach / 24.07.2018

Ich würde mich weigern, diese 50 Euro zu zahlen. Wenn es dafür dann Beugehaft gibt, dann würde ich das an die große Glocke hängen und die Geschichte an eine ausländische Zeitung verkaufen (Times, NYT, NZZ, Basler Zeitung etc.). Auf hiesige Gerichte kann man leider nicht mehr bauen.

Thomas Roth / 24.07.2018

Ich gehöre einer kleinen Splitterreligion an, in der es verboten ist, seine Schuhe in der Öffentlichkeit auszuziehen. Daher fordere ich im Namen des Minderheitenschutzes und der Religioinsfreiheit, dass meine Kinder ihre Schuhe beim Moscheebesuch anbehalten.

Frank Pressler / 24.07.2018

Ich kenne zwar nicht die näheren Umstände des Falls, aber nach dem Geschilderten liegt ja wirklich ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor. Nur die richterliche Begründung, dass eine Indoktrination und Werbung für den Islam nicht vorgelegen habe, finde ich nicht ganz überzeugend, wenn man die Aussage der Rektorin berücksichtigt, dass es ein wichtiges Ziel der Erziehung in der Schule sei, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren. Hier verlangt die Dame, dass die schulische Beschäftigung mit dem Islam zu dessen Toleranz führen soll, was genau dem pädagogischen Ziel entgegensteht, die Kinder zu selbstständigem, kritischem Denken zu erziehen. Und genau an diesem Punkt hätte nachgehakt werden müssen, was denn die Lehrerin im Erdkundeunterricht so über den Islam gelehrt hatte, ein die europäische Aufklärung verleugnendes einseitiges Islam-Appeasement oder tatsächlich Fakten. Als Vater hätte ich jedoch genau an diesem Punkt bereits im Vorfeld des Moscheebesuches die Erdkundelehrerin und ihre Rektorin argumentativ festgenagelt.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Peter Grimm / 02.05.2024 / 12:00 / 29

Rauchfreie Wahlhilfe vom Tabakkonzern

Rauchfrei Rauchen mit Tabak-Lobbyisten, die mit dem Aufruf zum „richtigen“ Wählen die Demokratie retten wollen. Wenn man in den letzten Jahrzehnten Medien konsumierte, so gab…/ mehr

Peter Grimm / 01.05.2024 / 06:00 / 52

Durchsicht: Grenzen der Ausgrenzung

Die AfD solle nicht mehr zum städtischen Gedenken an NS-Verbrechen eingeladen werden, forderten die Grünen im Leipziger Stadtrat, und sorgten für eine interessante Debatte. / mehr

Peter Grimm / 26.04.2024 / 12:00 / 37

Keine Kästner-Lesung für „Freie Wähler“

Zweimal wollten die Freien Wähler in Dresden eine Lesung aus Erich Kästners „Die Schule der Diktatoren“ veranstalten. Beide Male wurde sie untersagt. Eine bittere Realsatire.…/ mehr

Peter Grimm / 23.04.2024 / 06:05 / 94

Anleitung zum vorbeugenden Machtentzug

Was tun, wenn die AfD Wahlen gewinnt? Das Votum des Wählers akzeptieren? Oder vielleicht doch schnell noch mit ein paar Gesetzen dafür sorgen, dass sie…/ mehr

Peter Grimm / 12.04.2024 / 06:15 / 136

Kein Drama beim Höcke-Duell

Dass Thüringens CDU-Chef Mario Voigt mit seinem AfD-Pendant Björn Höcke in ein TV-Duell ging, sorgte für Aufsehen und Protest. Heraus kam eine ganz normale Fernsehsendung,…/ mehr

Peter Grimm / 11.04.2024 / 12:45 / 50

Die Rundfahrt eines Polizeibekannten

Der Irrwitz deutscher Asylpolitik zeigt sich zuweilen auch in absurden Geschichten aus dem Polizeibericht. Bei zu vielen Asylbewerbern drückt sich das Verhältnis zur Gesellschaft im…/ mehr

Peter Grimm / 09.04.2024 / 06:15 / 140

Droht eine Landesregierungs-Entmachtung nach AfD-Sieg?

Fünf Jahre nach dem „Rückgängigmachen“ einer Ministerpräsidentenwahl überlegen Juristen jetzt, wie man missliebige Landesregierungen mittels „Bundeszwang“ entmachten und zeitweise durch einen Staatskommissar ersetzen könnte. Sie…/ mehr

Peter Grimm / 03.04.2024 / 13:00 / 33

Wer darf Feindsender verbieten?

Wenn Israel das Gleiche tut wie EU und deutsche Bundesregierung zwei Jahre zuvor, dann ist selbige Bundesregierung plötzlich besorgt. Bei Doppelstandards ist Deutschland immer noch…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com