“Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche damals” Toleranz als Pflicht, toll !! Na ja, man kann es ja auch anders sehen, vielleicht wollte eine Person, daß die Schüler, die dahin gezwungen wurden (daß durch Zwang das Gegenteil erreicht wird, hat sich anscheinend in bestimmten pädagogische, Kreisen noch nicht rumgesprochen) sehen, daß bestimmte Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet werden und sie auf diese Weise warnen ?? Bei diesem Bericht müßten eigentlich bei ALLEN Lehrern aber auch Richtern und Staatsanwälten die Alarmglocken läuten: ” Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht.” Der Witz ist aber, in Deutschland gehen die LINKS-GRÜNEN-SPD, auch Teile der CDU gegen ” RASSISTEN UND NAZIS” vor und gleichzeitig wird der Besuch der Centrum Moschee zur PFLICHT gemacht !! Und von Seiten des Gerichts sollen die Eltern auch noch 50, Euro zahlen. Ich würde die Sache an die ganz große Glocke hängen und würde weiterklagen. Die Eltern sollen ein Konto einrichten, mit Sicherheit gibt es genug Menschen die einen Betrag überweisen würden. Genau durch solche Ungerechtigkeiten nimmt die Politikverdrossenheit immer weiter zu. “Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.” Das Gute an der Sache ist, jetzt wird es hoffentlich über verschiedene Blogs publik gemacht
Keine bis wenig Strafandrohung, wenn Muslime ihre Kinder vom deutschen Unterricht fernhalten (Panorama berichtete), aber die ganze Härte des deutschen Gesetztes, wenn man eine Moschee nicht betreten möchte. Toleranz und Glaubensfreiheit gelten immer nur für den Eingereisten, und die grün- links geprägte Judikative nimmt in solchen Fällen konsequent Fahrt auf. Man weiß ja, daß sich Muslime nichts sagen lassen und in ihren Parallelgesellschaften die Vorteile unseres Staates genießen, man weiß aber auch, daß man mit solchen Urteilen den Applaus der politischen Gutmenschfraktion auf seiner Seite hat. Das ist doch viel angenehmer!
Nicht zu fassen, Milli Görüs wurde bzw wird vom z.T. vom Verfassungsschutz beobachtet ! Schulleiterin und Richterin spielen sich die Bälle zu und verschließen die Augen vor der Realität. Die Begründung für die 50 Euro Geldstrafe ist mehr als abenteuerlich. ” Eine Werbung für den Islam habe nicht stattgefunden”. Ja , warum geht man denn in eine Moschee, ? Um ein Auto oder eine Schale Erdbeeren zu kaufen ? Natürlich hat man versucht die Kinder in ihrem Lern u. Denkprozeß zu beeinflussen. Und garantiert ist auch kein kritisches Wort über den Islam gesagt worden, sondern dass übliche bla bla “Islam ist Frieden” usw. Aber vielleicht war es ja eine Waldorf Schule , die Poster von Claudia Roth an der Wand hängen hat , dann könnte ich diesen Schwachsinn schon eher nachvollziehen.
Vielen Dank, Herr Grimm! Ein weiteres Beispiel für die Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit.
Kann es sein, dass es unter den Amtsrichtern genau so viele Ungebildete, Gleichgültige oder ideologisch Befangene gibt wie unter den Lehrern?
Ich würde mich weigern, diese 50 Euro zu zahlen. Wenn es dafür dann Beugehaft gibt, dann würde ich das an die große Glocke hängen und die Geschichte an eine ausländische Zeitung verkaufen (Times, NYT, NZZ, Basler Zeitung etc.). Auf hiesige Gerichte kann man leider nicht mehr bauen.
Ich gehöre einer kleinen Splitterreligion an, in der es verboten ist, seine Schuhe in der Öffentlichkeit auszuziehen. Daher fordere ich im Namen des Minderheitenschutzes und der Religioinsfreiheit, dass meine Kinder ihre Schuhe beim Moscheebesuch anbehalten.
Ich kenne zwar nicht die näheren Umstände des Falls, aber nach dem Geschilderten liegt ja wirklich ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor. Nur die richterliche Begründung, dass eine Indoktrination und Werbung für den Islam nicht vorgelegen habe, finde ich nicht ganz überzeugend, wenn man die Aussage der Rektorin berücksichtigt, dass es ein wichtiges Ziel der Erziehung in der Schule sei, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren. Hier verlangt die Dame, dass die schulische Beschäftigung mit dem Islam zu dessen Toleranz führen soll, was genau dem pädagogischen Ziel entgegensteht, die Kinder zu selbstständigem, kritischem Denken zu erziehen. Und genau an diesem Punkt hätte nachgehakt werden müssen, was denn die Lehrerin im Erdkundeunterricht so über den Islam gelehrt hatte, ein die europäische Aufklärung verleugnendes einseitiges Islam-Appeasement oder tatsächlich Fakten. Als Vater hätte ich jedoch genau an diesem Punkt bereits im Vorfeld des Moscheebesuches die Erdkundelehrerin und ihre Rektorin argumentativ festgenagelt.
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