Peter Grimm / 01.05.2024 / 06:00 / 52 / Seite ausdrucken

Durchsicht: Grenzen der Ausgrenzung

Die AfD solle nicht mehr zum städtischen Gedenken an NS-Verbrechen eingeladen werden, forderten die Grünen im Leipziger Stadtrat, und sorgten für eine interessante Debatte.

Foto: Fabian Nicolay

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Thomin Weller / 01.05.2024

Wenn man sich bewußt macht das die Shoa ein staatlich, industriell organisierter Massenmord war, gewinnt man neue Einblicke. Erst recht im Kontext der Plandemie und aktuell mehr. Es ist nur noch peinlich mit diesen sogenannten Politikern. Geschichtsvergessend bis der Arzt kommt.

Dirk Jungnickel / 01.05.2024

Die EKD entblödet sich wieder nicht - wie schon bei der Corona - Lüge - Staatstreue zu zelebrieren und AfD - Mitglieder in den regierungsamtlich organisierten Polit - Müll zu schmeißen.  Deutschland - ein Jammertal. Als nächstes dürften Karnickelzüchtervereine Mitglieder mit AfD - Sympathien gnadenlos aufspüren und ausschließen.

gerhard giesemann / 01.05.2024

Und wenn die AfD eigene Gedenkveranstaltungen machen würde? Mit dem Argument, man kann nicht sechs Millionen Juden umbringen und dann zig Millionen ihrer schlimmsten Feinde ins Land holen oder ins Land lassen (Karl Lagerfeld selig).

A. Ostrovsky / 01.05.2024

@Fred Burig : >>@A. Ostrovsky:”... Denen allen gemeinsam ist eine Hetze gegen eine bestimmte Personengruppe. Das ist absolut in der Tradition der Nazis und später der “Sozialisten” in der DDR. ” Da haben sie völlig Recht - nur ihre Reaktion “... Das ist nach StGB §§185-187 strafbar, zeigt die doch endlich an!”, lässt an persönlicher Konsequenz zweifeln! .....  “Und erzwingt die Unterlassung!”.... Das enthält sich wohl auch ihrer Initiative ..... oder? Nur, wortgewaltig daher zu kommen, bedeutet noch lange nicht, ein Held in der Sache werden zu können! Lassen sie Taten folgen, wenn sie sich schon so weit aus dem Fenster lehnen!<< ## Herr Burig, das ist gar nicht so schwierig zu verstehen. Der grüne Spinner im Stadtrat von Leipzig (oder war es das Landesparlament Sachsen?) kann mit der Behauptung, die AfD-Mitglieder des Stadtrates wären Nachfolger der NSDAP mich gar nicht beleidigen, weil ich kein Stadtratsmitglied in Leipzig bin. Eine Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede kann aber nur der machen, der beleidigt wurde. Ich dachte doch, Sie wissen das. Deshalb mein Rat an genau die Personen, die der Grüne Spinner beleidigt hat, dass sie das nicht auf sich beruhen lassen mögen.

Michael Anton / 01.05.2024

AfD Wähler sind nicht allein von Gedenkveranstaltungen auszuschließen, sondern auch von Beerdigungen. Es ist unzumutbar, auch nur ein einziges Grab für Menschen freizuhalten, von denen zu Lebzeiten nur Ärger ausgeht, so daß viele sich beim Gedenken nicht mehr so gut fühlen und ihre Wiedergenesung dadurch Schaden nimmt. Unsere gewachsene Gedenklandschaft hat keinen Platz für Rattenfänger. Ich war als Agent schon auf vielen Beerdigungen, aber die von der AfD waren eine Zumutung!

Tobias Kramer / 01.05.2024

@H. Nietzsche: Krumbiegel ist ein aufgenunsener Altkünstler und Pseudo-Aktivist, der nur weiter im Gespräch bleiben will. Der würde für bissl Aufmerksamkeit und Geld alles machen. Aber der passt gut zur sterbenden SPD in Sachsen.

Irene Luh / 01.05.2024

@Gabriele Klein, danke für die Erinnerung, an das berüchtigte Organhandelgesetz. Da war zu der Zeit dieses skrupel- und gewissenlosen Bankangestellten auf dem Ministerposten. Richtig? Man verschwieg den Menschen, daß man nur einem nicht-toten Leib Organe überhaupt entnehmen kann. So habe ich es mir gemerkt. So mein Kenntnisstand. Grausam. Unheimlich. ++ Zum Thema des Artikel will ich nur soviel sagen. Die Einzigen, die nicht ausgegrenzt werden dürfen, sind alle Befürworter und Sympathisanten und Freunde der AfD.  Und alle, die Respekt gegenüber dem anderen zeigen wollen, ungeachtet der schweren Zeiten. Die restlichen Parteien darf man stark diskriminieren. Alles Verräter. ++ Ein weiterer Verräter, so ein Heini aus Tübingen, der dann aus der grünen Partei austrat, oder austreten musste. Der soll alle Menschen, die sich weigerten die experimentelle Gen-Spritze “einzunehmen”, ein Bußgeld von 5.000 EUR aufbrummen wollen. So hörte ich. Wenn das stimmt, muss er auch ausgegrenzt werden und bestraft. Und sehr viele andere. Aber das ist hier alles schon bekannt. Gut so. Dank ACHGUT. ++ Austreten mussste der Heini aber nicht, aufgrund seines Hasses gegen die “Un-Gespritzten”.

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