Peter Grimm / 28.10.2016 / 13:55 / Foto: David DeHetre / 16 / Seite ausdrucken

Schulpflicht: 300 Euro für unerlaubtes Fernbleiben von Mili Görüs-Moschee

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große  Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

300 Euro Bussgeld für die Weigerung in die Moschee zu gehen

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

Für die Schule ist das Nicht-Erscheinen in der Moschee ein „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“, denn der Besuch im islamischen Gotteshaus sei regulärer Teil einer Geografiestunde gewesen. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, berief sich darauf, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche.

Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.

Moschee-Erbauer Mili Görüs wird vom Verfassungschutz beobachtet

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule, wie wir nun wissen, als Teil des obligatorischen Bildungsinhalts für norddeutsche Gymnasiasten gilt. Wer betreibt die eigentlich? Darüber werden sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Nein, man kann nicht verlangen, dass Bildungsverantwortliche im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob sie fündig werden. Aber ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg vor acht Jahren von der Islamischen Gemeinschaft Mili Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die unter anderem deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen.

Vielleicht hatten die Eltern des Moschee-Verweigerers doch recht, als sie Indoktrination fürchteten? Ist es eine Geografie-Stunde bei Milli Görüs wirklich wert, mit staatlicher Gewalt durchgesetzt zu werden? Oder sorgt das Bildungsministerium in Kiel jetzt dafür, dass dieser absurde Konflikt beigelegt wird? Die letzte Frage muss man leider mit „Nein“ beantworten. Im Grundsatz teile das Bildungsministerium die Ansicht der Schule, sagte Sprecher Thomas Schunk der WAZ: „Unerlaubtes Fernbleiben des Unterrichts ist nicht in Ordnung.“ Zumal es um Geografie ging, um das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises. Niemand sei gezwungen worden, einer sakralen Handlung beizuwohnen. Und in der Tat wissen die meisten Deutschen ja über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten viel zu wenig.

Nach Maßstäben, die früher einmal galten, würden die schleswig-holsteinischen Behörden jetzt zurückrudern, sich vielleicht entschuldigen und erklären, dass man zwar an der Moschee-Besuchs-Empfehlung festhalten wolle, aber die Schulen nun angewiesen habe, genauer darauf zu achten, wie grundgesetzkonform sich der Betreiber verhält. Und die Medien würden das Zurückrudern kritisch begleiten. Doch zuerst wird geschaut, ob die Moschee-Verweigerer-Familie nicht irgendwie rechts ist. Zwar ist noch keiner bei den Betroffenen selbst fündig geworden, aber sie haben immerhin einen verdächtigen Anwalt.

Alexander Heumann ist Mitglied des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“, das erfahren wir in jedem Bericht über den Fall, während die meisten Journalistenkollegen die Nähe der Moschee zu Milli Görüs für nicht weiter erwähnenswert hielten.

Alle Zitate aus derwesten

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Leserpost

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Hubert Manter-Koller / 29.10.2016

Wieso kann es sein, dass man in einem Land mit Religionsfreiheit irgendwie gezwungen werden kann, irgendwessen Gotteshäuser zu besuchen? Und was ist das für ein Geographie-Unterricht? Ich habe da früher mal Hauptstäde lernen müssen, Flüsse, Gebirge, Wirtschaftsstrukturen ganzer Kontinente. Religion wurde da bestenfalls unter ferner liefen verbucht, weil es mit Geographie einfach wenig zu tun hat, an welches Märchenwesen die in einem bestimmten Gebiet lebenden Gläubigen glauben. Aber ist klar, eine Islamisierung findet nicht statt. Man wird jetzt auch nicht mehr zur Toleranz erzogen, sondern gezwungen. Schon klar. Das wird sicher gut gehen…

Ridley Banks / 29.10.2016

Wie sagte einst Merkel; die Deutschen sollten mehr in die Kirchen gehen. Fazit: es hilft nur noch beten!!

Traudl Kulikowsky / 29.10.2016

In welchem Staat sind wir eigentlich nach der “Wende” gelandet? Inzwischen herrschen auch bei uns Zustände wie in der DDR!

Wieland Schmied / 29.10.2016

Von welcher Debatte in welchem Lande sprechen Sie, Herr Dirk Mühle / 28.10.2016

Sonja Brand / 29.10.2016

Bei all dem brauche ich dringend eine Baldriantablette. Unglaublich. Man mag in diesem Zusammenhang ja von Norbert Blüm halten was man möchte, aber sein Buch “Einspruch!” zeigt die ganze Absurdität unserer Rechtsprechung.

C. Feder / 29.10.2016

Was leider aus dem Artikel ncith hervorgeht ist, ob die Klasse auch eine katholische Kirche, eine evangelische Kirche und eine synagoge besucht haben. Und ob dann da alle teilgenommen haben. Eine Aufklärung über verschiedene Religionen, und die Aussage dass es nicht die eine wahre Religion gibt, wäre ja gar nicht so schecht. Aber das muss neutral sein. Schießlich ist der Staat zur religiösen Neutralität verpflichtet.

W. Kirchhoff / 29.10.2016

Ja, mit den Kindern von “Biodeutschen” kann man es ja machen. Wenn aber Kinder libanesischer Familienclans in Berlin durchweg nicht zur Schule gehen, ist das in Ordnung. Die Polizei traut sich nicht, solche Kinder dort abzuholen - muss sie auch nicht. Die Behörden sind da sehr tolerant. Das konnte man schon in Kirsten Heisigs Buch “Das Ende der Geduld” nachlesen. Die Geduld deutscher Behörden scheint nur bei Deutschen ohne Migrationshintergrund zu enden! Aber wie sagte doch Frau Merkel so schön: “Deutschland wird Deutschland bleiben, mit allem was uns lieb und teuer ist”. Na ja, ich würde hier mal die Betonung ganz stark auf “teuer ist” legen!

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