Die Autorin hat mit Rechtswissenschaft nichts am Hut, das zeigt bereits die Überschrift. Bis vor gar nicht langer Zeit konnte man das BVerfG zurecht als Hüterin unserer Verfassung bezeichnen u zwar in dem Sinne, daß der Bürger vor Übergriffen des Staates geschützt wurde, die Grundrechte also bewahrt und nicht ‘erschaffen’ wurden. Mittlerweile sieht es anders aus - das Gericht scheint den Staat vor den Bürgern zu schützen, insbesondere in Sachen Corona-Maßnahmen. Diese RAin Hamed im Cicero sieht das vollkommen richtig, daß Beschwerden zum BVerfG in Sachen Corona von vorn herein keinerlei Aussicht auf Erfolg haben (ich kenne etliche Verfahren dieser Anwältin u habe bereits in 2021 in einer mail geäußert, daß ich da eher pessimistisch eingestellt bin, was da einige von ihr betriebene Verfahren anbelangt; leider kam es auch so). Auch eine Anwältin aus HD hat bereits im Frühjahr 2020, nachdem sie mit einem Eilantrag vor dem BVerfG gescheitert ist, mitgeteilt, daß sie in diesen Angelegenheiten wenig bis keine Erfolgsaussichten für Mandanten sieht. Diese Anwältin wollte gar die Zulassung vor lauter Frust zurückgeben. Problematisch ist hier m.E., daß sich eine Art Gesinnungsjustiz zu etablieren scheint, die nicht nur vom BVerfG sondern auch den Verwaltungsgerichten praktiziert wird. Die Beweislast wird hier schlicht umgekehrt, um die Grundrechte vulnerabler Gruppen zulasten der Beschwerdeführenden zu schützen mit d Folge, daß nicht einmal mehr Art. 1 Abs.1 GG die Betroffenen zu schützen vermag. Wenn das RKI dem 1.Senat mitteilt, daß Impfnebenwirkung äußerst unwahrscheinlich sind, dann reicht das dem BVerfG mittlerweile aus u läßt Zweifel hieran erst gar nicht aufkommen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des VGH in Italien sind demnach selbst im Herz des Wertewestens (die glorreiche EU) die Menschen nicht gleich. Den Gang nach Karlsruhe kann man sich sparen, zumindest in Sachen Corona.
“Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.” Ja, schwere Waffen! Bitte.
Man kann m.E. das Wort “Klimaschutz” nicht ohne weiteres benutzen. Was soll das sein, Klimaschutz? Gibt es auch Wetterschutz? Regenschutz? Windschutz? Man muss eine Sache nur oft genug wiederholen, dann geht sie in den allgemeinen Wortschatz über, bullshit! Bitte achten wir doch auf unsere Wortwahl!
Diese äußerst bedenklichen Entwicklungen sind einzuordnen in die Tendenz unserer “Eliten”, das Volk nicht mehr als Souverän zu betrachten, sondern als Objekt der Erziehung und der Maßregelung. Dagegen sollten wir uns wehren.
” Gefahr der Erosion…” Haha ! Die Erosion ist längst weit fortgeschritten. Es hat sich eine Tyrannei des polit-medialen-justizialen Komplexes gebildet. Das Parlament hat sich selbst teilkastriert. Gewaltenteilung war einmal…
Man sollte diese billigen Tastegourmets mit Fußtritten aus dem Amt jagen. Mehr ist zu den “soufflierten Entscheidungen” diesen Bundes-Clowns nicht anzumerken ...
Liebe Frau Lengsfeld, auch Sie schreiben über das Bundesverfassungsgericht als ob es auf der Grundlage einer Verfass ung urteilen würde. Wir haben aber nur ein Grundgesetz nach Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung. Dieses genügte uns als Verfassungsersatz und sollte nach Wiederherstellung der deutschen Einheit durch eine Verfassung ersetzt werden. Steht so drin, hatte den Siegern dann doch nicht gepaßt, Pech für die Deutschen. Ansonsten ist unsere Verfassung wohl weltweit die einzige, in der eine Verfassung angekündigt wird. Was wundern wir uns bloß über diese Einrichtung….
Die komplette Politik zusammen mit dem Verfassungsgericht beugen den Rechtsstaat und die Medien sind die Handlanger. Was soll man da noch erwarten…
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