Carlos A. Gebauer, Gastautor / 03.08.2021 / 06:15 / Foto: Pixabay / 123 / Seite ausdrucken

Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Frage von Achgut.com:

Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürgers in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen? Hat nicht eigentlich jeder Bürger das Recht, in sein Land zurückzukehren, ohne dass dies an zusätzliche Bedingungen oder Genehmigungsvorbehalte geknüpft werden kann? Es ist sicher legal und legitim, Einreisende an der Grenze zu testen, doch hier wird ja die Wiedereinreise von einem im Ausland zu erledigenden Akt abhängig gemacht.

Antwort von Carlos A. Gebauer:

Dass es falsch ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Einem asymptomatischen Bundesbürger die Einreise nach Deutschland zu verbieten, weil er nicht negativ getestet ist, verstößt gegen

  • Art. 2 I  GG, da seine Reisefreiheit ohne ernsthafte Begründung eingeschränkt wird,
  • Art. 2 II 1 GG, da seine Gesundheit (durch Stressexposition) geschädigt wird,
  • Art. 3 I GG, da Ausscheider aller anderen Art unbegrenzt einreisen können,
  • Art. 6 I GG, da der Betroffene von seiner Familie getrennt wird,
  • Art. 12 GG, da die Berufsausübung gestört wird,
  • Art. 14 GG, da das eigene Eigentum nicht (zu Hause) genutzt werden kann,
  • Art. 16 II 1 GG vielleicht sogar auch, weil faktisch eine temporäre Auslieferung stattfindet, und
  • Art. 20 I GG, weil das Sozialstaatsprinzip Solidarität auch mit kontaminierten Bundesbürgern erfordert.

Im Übrigen verstößt die Restriktion gegen Art. 21 Abs. 1 AEUV. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich frei und unbeschränkt in und zwischen den Staaten der EU aufzuhalten.

Die Testpflicht ist nicht geeignet, ein legitimes seuchenschutzrechtliches Ziel zu erreichen. Wer geimpft ist, muss nicht getestet werden, kann die Delta-Variante aber ebenso in seinem Rachenraum über die Grenzen transportieren. Die Inzidenzwerte sind nach wie vor nicht statistisch valide festgestellt; wem wann wo welche Gefahr drohen könnte, ist völlig unbestimmt.

Verhältnismäßigkeit nicht im Ansatz erkennbar 

Jedenfalls ist nichts dafür ersichtlich, dass eine massenhafte Gesundheitsgefährdung von Individuen und/oder Gruppen durch „Delta“ entstehen könnte. Auch eine substanzielle Beeinträchtigung der Behandlungskapazitäten im Gesundheitssystem ist nicht erkennbar. Andere Länder, die Herdenimmunität entstehen lassen (Großbritannien oder die Niederlande) zeigen massiv rückläufige Verdachtsmomente für Infektionen. Eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist nicht im Ansatz erkennbar.

Bei Inzidenzwerten, die einem Infektionsverdacht von ein oder zwei Menschen aus 10.000 entsprechen und also Erkrankungsrisiken im untersten Promillebereich indizieren – erst gar nicht zu reden von ernsthaften Krankheitsverläufen – lassen sich derartige bußgeldbewehrte Verbote rechtsstaatlich nicht valide legitimieren. Wäre eine solche Rechtsregel im Jahre 2019 erlassen worden, hätte sie das Bundesverfassungsgericht binnen Stunden kassiert.

Wir nähern uns offenbar australischen Verhältnissen. Wir nähern uns dem Punkt, an dem der Gesetzgeber die Kontrolle über das richtige Maß der Gesundheitspolitik vollends verliert. Die monatelang verantwortungslose Angstmacherei, das ununterbrochene öffentliche Panikreden und der anscheinend kontinuierliche Unwille, eine den Tatsachen angemessene Seuchenpolitik zu betreiben, tragen ihre fatalen Früchte.

Die einen leben in ihrer Blase, die anderen aber offenbar auch. Wenn Wolfgang Schäuble aktuell sinngemäß mit dem Satz zitiert wird, alle Wissenschaftler der Erde seien sich in der Beurteilung der Corona-Lage einig, dann ist zu attestieren: Auch er ist augenscheinlich das Opfer einer verzerrenden Nachrichten-Filterung. Jeder Jurist weiß, dass die „andere Ansicht“ stets bessere Argumente vortragen muss, um durchzudringen, als die relativ trägere „herrschende“.

Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert

Aktuelle Meinungsführer werden aber erkennen müssen: Die letztjährigen Horrorszenarien des Bundesinnenministeriums haben sich nicht bewahrheitet. Auch das Coronavirus des Jahrganges 2019/2020 ist inzwischen ungezählte Male auf beiden Erdhalbkugeln mutiert. Es hat dabei das getan, was Coronaviren immer tun: Es hat gelernt, sich schneller zu verbreiten, doch es hat im ureigensten eigenen Interesse auch gelernt, seine Wirte besser vor sich selbst zu schützen und zu schonen. Kurz: Es ist harmloser geworden. Wie immer.

Würden die Gesetzgeber, die nun die neuerlichen Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert haben, in Lehrbücher der Virologie geschaut haben, hätten sie lesen können: Zwischen April und Dezember sind Coronaviren in Mitteleuropa gar nicht auf Tour. Ihre Fachberater sitzen offenbar zu oft und zu lange in Talkshows, um hier noch einmal nachgeblättert zu haben.

Das Wunder des Jahres 2020 ist die Entdeckung des „asymptomatischen Infizierten“. Man nannte ihn früher bekanntlich einen „Gesunden“. Erstmals in der Geschichte der Menschheit, heißt es in den Tiefen des Internet, kann man nun eine Krankheit, die man nicht hat, sogar an Menschen weitergeben, die gegen sie geimpft wurden. Und ebenfalls neu in der Menschheitsgeschichte soll dieser paradoxe Vorgang durch Testpflichten an Staatsgrenzen unterbunden werden.

Ich fühle mich in diesen Tagen immer wieder an meine Jugend erinnert, als Jango „Clownpower“ Edwards sein Publikum minutenlang mit dem Versuch fesselte, einen Kopfsprung in ein Wasserglas zu machen. Anders als Jango scheint manche Kölsche Kassandra irgendwann tatsächlich gesprungen zu sein.

Carlos Alexander Gebauer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist.

Foto: Pixabay

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j. heini / 03.08.2021

Was ändert diese Auffassung? Nichts. Die Politiker dürfen ihr Spielchen zum Schden für unsere Grundrechts durchziehen. Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit Urteilen zu unserem vom GG garantierten Schutz vor dem Staat fallen aus. Die Krönung ist das Urteil zum Klima. Es herrscht Regelungswut und Kontrollwut. Angefangen bei Auflagen für die Wirtschaft z. B. zu Abständen beim Aufstellen von Maschinen oder Papierexzesse beim Export bis hin zum kontrollierten Bürger “für” seine Gesundheit. Scheibchen für Scheibchen gehen damot unsere Freiheiten verloren. Das höchste Gericht prüft für alle Einzelmassnahmen den Ermessensspielraum der Politik. Und bejaht in vielen Fällen, dass der Speilraum eingehalten wird. Und natürlich lassen sich immer Argumente für einen eingehaltenen Spielraum finden. Aber ist im Gesamtblick das Ergebnis wirklich grundrechtskonform, demokratiekonform? Zudem sind wir jetzt an dem Punkt angekommen, an dem es zugunsten des “Gemeinwohls” um Vorgaben für jeden Einzelnen geht. Dabei ist egal, ob eine Teilmenge die Vorgaben freiwillig einhält. Hinzu kommt, dass die Definition “Gemeinwohl” von einigen wenigen und der Mainstreampresse bestimmt wird. Dabei bedeutet Gemeinwohl in einer Demokratie auch und gerade die Organisation von friedlichem Zusammenleben unterschiedlicher Lebensentwürfe. Oder gilt Regenbogen und Diversität nur für bestimmte Lebensentwürfe? Scheint so. Die Verfassungsgericht sind aufgerufen, Grenzen zu ziehen, nicht den Ermessensspielraum für eingehalten zu erachten. Und bei Corona wird er nicht eingehalten. Das ist möglich, weil Pandemie ein Begriff ist, der herrlich viel Ermessensspielraum lässt. Denn sogar die nächste Grippe kann zur Pandemie werden.

Dirk Wolff-Simon / 03.08.2021

Wer am Wochenende die Bilder in Berlin verfolgt hat, kommt nicht umher, an Ereignisse wie in Hongkong oder Teheran erinnert zu werden, wo die Schergen des Staates blindwütig auf demonstrierende Bürger einprügeln. Ich selbst hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich einmal den Tag erlebe, wo die institutionellen Sicherungsinstrumente unserer parlamentarischen Demokratie ungebremst erodieren: Ein Verfassungsgericht, das seine Aufgabe nicht mehr wahrnimmt und Gefälligkeitsurteile für die Exekutive erläßt, eine Legislative, die geflissentlich dem Willen der Exekutive folgt, Ministerpräsidenten, die die Prinzipien freier Wahlen ad absurdum führen wollen und ihre Koalitionspartner in die Nähe von psychisch Labilen rücken und Medienvertreter, die aus den staatlichen Schreibstuben düsterer Autokratensysteme entstammen könnten. Man träumt auf allen Ebenen der selbsterklärten Funktionärseliten inzwischen vom “great reset” - dem großen Systemumbruch zugunsten von mehr Macht für die eigene Klientel. Und alles dies ist nur konsequent: In autokratischen Systemen müssen sich die politisch Verantwortlichen nicht für die Fehler der Vergangenheit (Euro, horrende Staatsschulden, Versagen der Sozialsysteme etc.) und der Gegenwart (Migration, Energieversorgung etc.) rechtfertigen. Ist es nicht eine Kriegserklärung an die eigene Bevölkerung?

K.D.Weber / 03.08.2021

Herr Schäuble verfällt nicht nur einer falschen juristischen Einschätzung, sondern er lügt mit seiner Aussage bewußt. “Die” Wissenschaft gibt es nicht oder nur durch Merkels DDR-Brille und dass alle Wissenschaftlicher bezüglich der Coronamaßnahmen und der Impfung einer Meinung sind ist gelogen. Herr Schäuble weiß das auch. Wie beim Klima durch Herrn Schellenhuber, Rahmsdorf und Latif nur eine Meinung abgebildet wird, ist auch dies bei Corona durch Herrn Drosten, Wieler und Fauci der Fall. Abgesehen davon, dass ich diesen Personenkreis für äußerst suspekt halte, gibt es aber auch die Gegenseite, die Herr Schäuble einfach ignoriert. Ich empfehle die Reportage “Corona - auf der Suche nach der Wahrheit” von Prof. Dr. Dr. Hatitsch in der Servus TV-Mediathek. Herr Schäuble sollte die Meinung von den Nobelpreisträger Levitt und Montagnier, den mRNA-Erfindern Malone und Warren, von Mike Yeadon, den hiesigen Wissenschaftlern Baghdi, Wodarg, Hockert, Brandenburg und den 13,796 top-Wissenschaftlern und 41.890 Ärzten, die die Great Barrington Deklaration auch zur Kenntnis nehmen. Oder sind das in den Augen von Herrn Schäuble alles Antisemiten und Nazis? Das Lügen und die Falschinformation durch höchste politische Kreise muss endlich aufhören und wir müssen zurück zu einem ehrlichen und demokratischen Diskurs. Wie soll das aber geschehen in einem Land, das sein gutes Grundgesetz, die Grundrechte, die Gewaltenteilung und den Pluralismus mit Füßen tritt und das absurderweise mit einer Infektionskrankheitvon der Gefährlichkeit einer mittelschweren Grippe begründet. ,

S.clemens / 03.08.2021

Killerfrage: Wenn es rechtlich so eindeutig falsch ist, warum werden die Massnahmen dann so durchgeführt? Karlsruhe stellt sich tot und die wenigen konträr entscheidenden Amtsrichter werden versäubert. Läuft…+++++++++Eine Bitte Herr Gebauer: Verwenden Sie nicht die teleologische Abkürzung :“ES” hat gelernt, den Wirt zu verschonen”. Das unterschlägt die gesamte Palette der selbstorganisierenden Prozesse in einer Menschenpopulation, Virenpopulation und dem Bindeglied, dem damit seit hunderttausenden von Jahren beschäftigten Immunsystem.

Paul Brusselmans / 03.08.2021

Sie müssen sich nicht unbedingt testen lassen, es gibt Alternativen: - Impfen lassen mit einem Stoff mit “bedingter Zulassung”: die erfolgt laut EU, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt, man gleichzeitig aber nicht alle Daten hat, um das Risiko abschätzen zu können.  Wenn mathematisch der Nutzen unendlich ist, kommt das irgendwie hin; dazu hat von der Laien bestimmt eine McKinsey-Studie. Bei einer “bedingten Zulassung” haftet der Hersteller, Bei diesem Impfstoff bekommt aber laut unveröffentlichten EU-Verträgen der Hersteller die Auslagen von der EU-Kommission ausnahmsweise zurück (warum wohl?). Steht in einer Antwort der Kommission an einen Europaparlamentarier. - Sie beantragen Asyl, am besten als Minderjähriger, seit 40 Jahren vom Assad-Regime verfolgt. Wenn Sie behaupten können, Sie seien der Karnevalsprinz von Damaskus gewesen, holt Sie Laschet persönlich am Flughafen ab. - Sie reisen in die kurdischen Gebiete im Irak, behaupten, Sie hätten sich ISIS angeschlossen, aber gedacht, das sei irgendein harmloser Folkloreverein. Sie geniessen kurdische Gastfreundschaft, bis Heiko Maas Sie im Privatjet abholt.

Wilfried Cremer / 03.08.2021

Sehr geehrter Herr Gebauer, ich sehe nur noch eine Chance, um dem Wahnsinn zu entgehen: Wir alle müssen schwul bzw. lesbisch werden. Das ist das Berliner Loch Loch Loch

Block Andreas / 03.08.2021

“Darf man Deutsche ohne Test aussperren “? #Ja, natürlich darf man dass…..Gesetze etc. interessieren niemanden mehr in diesem Land…. unsere politisch Verantwortlichen der Einheitsparteien und Ihre Wähler haben ein “shithole countries” Made in Germany erschaffen….

Rudolf Dietze / 03.08.2021

Wie ist das mit Tagesausflügen nach zB. Karlsbad? Ich bin gesund, also bin ich bei der Rückreise immer noch gesund. Eine Neuinfektion ist noch nicht feststellbar, so etwas dauert. Alles Käse!

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