Der Artikel waere zutreffend, wenn es dieses Einreiseverbot gaebe. Ich gehe davon aus, dass der Autor das auch weiss. Entweder behandelt er eine derzeit noch fiktive Frage oder er behandelt das durchaus nicht unwichtige Thema der Befoerderungsverweigerung, d. h. eine Fluggesellschaft verweigert auf Anordnung des hiesigen Regimes die Mitnahme eines Deutschen und damit faktisch die Einreise (Rückreise) aufgrund eines positiven Tests, wobei hier rechtlich zwischen dem gültigen Transportvertrag und der Transportverpflichtung einerseits und einer entsprechenden (Mitnahmeverbots) Anordnung des hiesigen Regimes fuer die Fluggesellschaft zu unterscheiden waere. Eine derartige Anordnung waere natuerlich rechtswidrig, ist mir aber nicht bekannt. Ein anderes Thema ist, ob die Gesellschaft selbst von ihrer Transportverpflichtung wirksam ” frei” wird, entsprechende Bedingungen hin oder her, falls ein derartiges Testergebnis vorliegt. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Quarantäneauflage mit ihren faktischen Folgen ist ein anderes Thema. Ich halte die Auflagen in der logischen Konsequenz fuer rechtswidrig, weil zumindest unverhaeltnismaessig. Der ständig zur Abschreckung von Reisen behauptete Effekt der Reiserueckkehrer ist nach wie vor nicht belegt und wenn ueberhaupt marginal. Zudem trifft sie auch eine grosse Mehrheit von partymaessig voellig “unverdaechtigen” Rueckkehrern.
@John Savage: “....ES GIBT KEIN EINREISEVERBOT! ES WIRD KEIN DEUTSCHER AN DER GRENZE ZURÜCKGEWIESEN….” Ja, ja, alles klar Herr Gutmensch! Schon anfangs die Spekulationen darüber in den Medien lassen doch mindestens vermuten, dass daran seitens der Regierung gedacht wurde! - nur dass es eben nicht so einfach zu bewerkstelligen ist! Es hatte auch niemand die “Absicht eine Mauer zu errichten”! MfG
@ Peter Holschke, ja so sehe ich das auch! Ich bin im Ausland und werde mich nicht Testen und auch nicht Spritzen lassen. Ich möchte es nicht, also darf ich nicht nach Deutschland? Was ist das denn! Keiner, aber auch kein Mensch hat das Recht einem anderen Menschen zu einem körperlichen Eingriff zu zwingen. Das Problem ist, dass es die Bürger ständig mit sich machen lassen, dass in ihre Rechte eingegriffen wird. Angefangen bei Rauchverbot in Kneipen, Gurtpflicht im PKW, Rauchmelder in der Wohnung ( man hat zu Hause zu sein, wenn der Inspekteur vorbei kommt usw. Die Masernimpfung für Kinder. (Pflicht in D) oder das Theater, wenn ein Menschen sterben möchte, weil er schwer krank ist. Jetzt die Coronalügen und der Eingriff in die Grundrechte. Es geht hierbei nicht um gut oder schlecht. Wir werden einfach nicht gefragt und das hat der Deutsche und auch der Europäer zu verantworten. Was ist mit den Demonstrationen, die muss man Anmelden und der Staat gibt sein ok oder auch nicht. Nein, nicht Anmelden, einfach machen. Das ist ein grundlegendes Recht. Die Querdenker haben ihre Aufgaben gründlich erledigt. Der Staat geht gegen die Freiheit vor, also muss man sich wehren dürfen, ohne sich anzumelden. So etwas nennt man auch Revolution und die haben wir verdammt nötig und nicht nur in Deutschland! Leider!
Es ist doch völlig unbedeutend in unserem derzeitigen politischen System, ob irgendwelche Maßnahmen, die durch die Herrschenden verordnet werden, gegen das GG verstoßen? Weshalb diskutiert man überhaupt dann darüber? - Es ist ebenso sinnlos, immer wieder daraufhin zu weisen, dass grundsätzlich bzw. derzeit keine große Gefahr durch das Virus besteht. Die Ursache für Gängelung der Untertanen durch die Obertanen werden doch nicht aus Gesundheitsschutzgründen durchgeführt, das müsste doch inzwischen jeder begriffen haben. - Die Justiz ist stets Erfüllungsgehilfe des jeweiligen poltischen Systems, das war schon immer so und das wird sich auch nie ändern. Deshalb macht es auch keinen Sinn, auf irgendwelche Unvereinbarkeiten mit bestimmten Gesetzen hinzuweisen.
Seit dem 23. April 2021 gilt laut § 28 b des InfSG: … (9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.—- Die unveräußerlichen Grundrechte sind passé. Die staatlich kontrollierten Medien leisten ganze Arbeit. Die überwiegend staatsgläubigen Bürger sind ergebene Schlafschafe.
@Lars Bäcker: Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Die Verfassung der Dritten Republik heißt nicht “Grundgesetz’”, sondern “Bevölkerungsschutzgesetz”, dessen Wirkungen bereits durch Rechtsverordnung maßlos ausgeweitet werden können und das durch einfache parlamentarische Mehrheit jederzeit auch inhaltlich geändert werden kann. @John Savage: Niemand behauptet, daß es eine solche Regelung bereits gäbe. Aber sie wird heftigst diskutiert. Den rechtlichen Rahmen liefert das Bevölkerungsschutzgesetz, s.o.
Noch was: Wir erinnern uns an Martin Investigativ: Verstoß gegen die Ausgangssperre? Weisen mir nach, das ich KEINEN triftigen Grund hatte. In mal gespannt, wie man nachweist, dass man keinen Test oder keine Impfung hatte. Warum sollte ich solche intimen Medizinischen Information jedem dahergelaufenem Bundespolizisten offenbaren ? So wie ich jede Mail unter der das unsägliche bleiben Sie gesund mit bleiben Sie bei Verstand beantworte. Antworte ich auf die Frage nach der Impfung stets mit der Gegenfrage nach dem aktuellen AIDS Test.
@lutzgerke : “Hätte die AfD sich nicht von den überzogenen radikalen Vorstellungen der Menge treiben lassen”, hätte sie sich in APO umbennen können und dümpelte mit ihrem Vorsitzenden Meuthen unter 5 Promille Stimmenanteil . Selbstverzwergung mit Petry und Lucke treibt dieses Land ganz sicher in den Wahnsinn ... . Voila !
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.