Und welche Konsequenzen hat das? Ich lese gerade, dass in Berlin ein propalästinensischer Student laut Polizei einen jüdischen Mitstudenten niedergeschlagen und auf ihn eingetreten hat. Das Opfer wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Man stelle sich vor, der Täter wäre ein AfD-Anhänger gewesen. Die nächste Welle der Demonstrationen gegen Rächts wäre losgetreten worden begleitet von einer Forderung nach einem Verbot der AfD. Theoretisch können zwar Menschen aller politischen Richtungen zum Verbrecher werden, aber statistisch gesehen kommen diese Täter fast ausschließlich nur aus einer Richtung und zwar aus der Richtung, die uns als die „gute“ präsentiert wird. Aber genau das zeigt mir jedoch, wie politisch krank unsere angeblich so demokratische westliche Gesellschaft in Wirklichkeit ist, zeigt sie doch, wie an diesem Beispiel deutlich wird, immer mehr Eigenschaften einer Meinungsdiktatur.
Masel tow!
Bravo Broder! Diese Dame ist ohnehin eine rot-grüne Fehlbesetzung. Schlimmer gehts nimmer.
Was kostet diese Fehlleistung die Ministerin? Wieviele davon darf sie sich leisten, bis sie das Amt räumen muss?
Meine Glückwünsche an die Herren Broder und Steinhöfel!
Offene Rechtsbrüche des grün-sozialistischen Merkel-Scholz-Regimes steigern sich gerade zu einem staats- und verfassungzerstörenden Rosenkrieg der Altparteien gegen ihre Ex-Wähler aufgrund der anstehenden Scheidungstermine = Wahlen! Politisch Organisierte Alrparteibanden-Kriminalität.
“,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘” Ich bleibe dabei, der Islam ist eine anerzogene Geisteskrankheit, eine besonders gefährliche dazu!
Der Nachsatz “..., und zwar zu Recht.” in der Beschlussbegründung (“Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht.”) bereitet mir Sorge. Das Gericht gesteht damit einer Bundesregierung generell zu, zugespitzte und auch polemische Meinungsäußerungen in offiziellen Berichten anzuführen. Meiner Meinung nach wäre ein Zitat und eine rechtliche Einordnung sowie eine sachliche Einordnung zum Gegenstand des Berichtes zulässig. Sachlich hieße für mich, eine Schlussfolgerung, die objektiv - aus verschiedenen Perspektiven nach Grundsätzen der Logik und ohne zugrunde gelegtes Narrativ - nachzuvollziehen ist. Persönliche Meinungsäußerungen haben in Berichten nichts zu suchen, schon gar nicht in Berichten der Bundesregierung.
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