Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden.

In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht:

So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Tatsächlich geschrieben hatte Henryk M. Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04. Februar 2023 in der FAZ („Broder siegt gegen Innenministerium“) „über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans ‚Die Satanischen Verse‘ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. ,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘, hieß es in dem Text.“

Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht einlenkte und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder die einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. In dem Beschluss heißt es:

„Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen... Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“

Der Beschluss ist unanfechtbar.

In der FAZ werde ich wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“ Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hier.

Wir danken allen Spendern von „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre.

Foto: Imago/Montage Achgut.com

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Norbert Brausse / 05.02.2024

Und welche Konsequenzen hat das? Ich lese gerade, dass in Berlin ein propalästinensischer Student laut Polizei einen jüdischen Mitstudenten niedergeschlagen und auf ihn eingetreten hat. Das Opfer wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Man stelle sich vor, der Täter wäre ein AfD-Anhänger gewesen. Die nächste Welle der Demonstrationen gegen Rächts wäre losgetreten worden begleitet von einer Forderung nach einem Verbot der AfD. Theoretisch können zwar Menschen aller politischen Richtungen zum Verbrecher werden, aber statistisch gesehen kommen diese Täter fast ausschließlich nur aus einer Richtung und zwar aus der Richtung, die uns als die „gute“ präsentiert wird. Aber genau das zeigt mir jedoch, wie politisch krank unsere angeblich so demokratische westliche Gesellschaft in Wirklichkeit ist, zeigt sie doch, wie an diesem Beispiel deutlich wird, immer mehr Eigenschaften einer Meinungsdiktatur.

Helmut Rott / 05.02.2024

Masel tow!

María José Blumen / 05.02.2024

Bravo Broder! Diese Dame ist ohnehin eine rot-grüne Fehlbesetzung. Schlimmer gehts nimmer.

T. Rager / 05.02.2024

Was kostet diese Fehlleistung die Ministerin? Wieviele davon darf sie sich leisten, bis sie das Amt räumen muss?

Michael Hufnagel / 05.02.2024

Meine Glückwünsche an die Herren Broder und Steinhöfel!

Bernd Büter / 05.02.2024

Offene Rechtsbrüche des grün-sozialistischen Merkel-Scholz-Regimes steigern sich gerade zu einem staats- und verfassungzerstörenden Rosenkrieg der Altparteien gegen ihre Ex-Wähler aufgrund der anstehenden Scheidungstermine = Wahlen! Politisch Organisierte Alrparteibanden-Kriminalität.

Christian Weis / 05.02.2024

“,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘” Ich bleibe dabei, der Islam ist eine anerzogene Geisteskrankheit, eine besonders gefährliche dazu!

Alfred Gaile / 05.02.2024

Der Nachsatz “..., und zwar zu Recht.” in der Beschlussbegründung (“Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht.”) bereitet mir Sorge. Das Gericht gesteht damit einer Bundesregierung generell zu, zugespitzte und auch polemische Meinungsäußerungen in offiziellen Berichten anzuführen. Meiner Meinung nach wäre ein Zitat und eine rechtliche Einordnung sowie eine sachliche Einordnung zum Gegenstand des Berichtes zulässig. Sachlich hieße für mich, eine Schlussfolgerung, die objektiv - aus verschiedenen Perspektiven nach Grundsätzen der Logik und ohne zugrunde gelegtes Narrativ - nachzuvollziehen ist. Persönliche Meinungsäußerungen haben in Berichten nichts zu suchen, schon gar nicht in Berichten der Bundesregierung.

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