Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden.

In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht:

So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Tatsächlich geschrieben hatte Henryk M. Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04. Februar 2023 in der FAZ („Broder siegt gegen Innenministerium“) „über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans ‚Die Satanischen Verse‘ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. ,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘, hieß es in dem Text.“

Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht einlenkte und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder die einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. In dem Beschluss heißt es:

„Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen... Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“

Der Beschluss ist unanfechtbar.

In der FAZ werde ich wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“ Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hier.

Wir danken allen Spendern von „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre.

Foto: Imago/Montage Achgut.com

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Ingo Minos / 05.02.2024

Die Kosten des Rechtsstreits trägt wer? Selbstverständlich die im Rechtsstreit unterlegene Partei. Wer ist unterlegen? Das Bundesministerium Inneres. Wer zahlt die Kosten des Rechtsstreits letztendlich? Der Steuerzahler! Es besteht also kein Grund zur Freude.

Gerard Döring / 05.02.2024

Ich gehe davon aus das Gerichte, für das Einhalten des Grundgesetzes durch Ausbremsen “übergriffiger Demokraten”, in dieser schweren Zeit überaus wichtig sind und beglückwünsche Sie zu diesem Sieg.

Wilfied Düring / 05.02.2024

Diese Innenministerin ist eine Rechts- und Verfassungsbrecherin. Die Unrechtsministerin begeht Rechtsbrüche in Serie (Verhalten in der Causa Schönbohm). Diese Frau gehört mit ALLEN Mitteln zum Rücktritt gezwungen und anschließend vor ein unabhängiges Gericht gestellt und für ihre Rechtsbrüche abgeurteilt! Genossin Faeser ist eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Detlef Rogge / 05.02.2024

Immerhin heute auch schon in der B.Z. zu lesen. Ob andere Zeitungen nachziehen werden, wage ich zu bezweifeln.

Klara Altmann / 05.02.2024

Faeser hat den Sinn und die Würde ihres Amtes offensichtlich nicht verstanden und nutzt es vor allem zu ihren persönlich definierten Zwecken. Die Menschen, für die sie dabei eigentlich die Verantwortung trägt, die deutschen Bürger, sind ihr dabei ganz offensichtlich egal, so wie der ihr gesetzte rechtliche Rahmen. Es passt also, dass sie ihre linksradikale Umdefinition der für alle belegten bedrohlichen Reaktionen auf die “Satanischen Verse” und auf die Mohammed-Karrikaturen auf Broder anwendet und dafür Staatsmittel missbraucht. Faeser ist in ihrem Amt völlig untragbar, so wie der Rest dieser unsäglichen Regierung, am Vorgehen und an den Ergebnissen gemessen ein einziger Totalausfall. Aber sie kleben und kleben an ihren Sesseln, obwohl die Mehrheit sie längst nicht mehr will. Da können sie ihre verbliebenen Anhänger so lange sie wollen “gegen rechts” auf die Straße schicken, alle wissen es.

Sabine Heinrich / 05.02.2024

Herzlichste Glückwünsche an Sie Beide auch von mir, werter Herr Broder, geschätzter Herr Steinhöfel!

Raffael von Rosenberg / 05.02.2024

Gläubige Muslime sind nicht integrierbar. Nirgendwo und niemals. Religion an sich muss endlich als Geisteskrankheit anerkannt werden. Wahrscheinlich bin ich damit jedoch noch 500 Jahre zu früh…...

M. Grau / 05.02.2024

Faeser hat verloren? Dann muss sich Hermann, äh, Helmut, äh, Henryk jetzt warm anziehen, denn die Partei, die Partei, die hat immer recht. Hoffen wir, dass er nicht unvermutet den Prigoschin macht.

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