Gastautor / 28.03.2020 / 06:15 / Foto: Mateussf / 180 / Seite ausdrucken

Ausgangsbeschränkungen – was sagt der Anwalt?

Von Hans-Peter Tauche.

„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, lautet Nr. 4 der auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügung in Bayern, befristet vorerst bis 03. April 2020, laut Herrn Dr. jur. Söder mit Verlängerungsoption. Verstöße werden bestraft: Verlässt man sein Heim ohne triftigen Grund oder trifft sich mit Freunden (im Haus), droht Bußgeld bis 25.000 EUR, im Fall einer vollziehbaren Anordnung eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Viel „besser“ könnte es auch die chinesische Führung nicht!

Wie fragwürdig die eingetretene Situation ist, zeigt sich schon an dem Dissens zwischen den südlichen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen), die partiellen „Hausarrest“ erteilen, und den übrigen, die lediglich Kontaktverbote aussprechen. Dabei ist klar, dass es einen sicheren Weg aus der Epidemie heraus nicht gibt, dafür gibt es zu viele sich widersprechende Vorgehensweisen und Ergebnisse aus anderen Ländern, nach heutigem Stand. Ergo: Wir werden mit dem Virus leben müssen, selbst nach Ansicht der Virologen mindestens zwei Jahre. Ohne Herdenimmunität, plus Impfstoff (frühestens Frühjahr 2021), bleibt nur die Hoffnung auf bessere medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, dafür gibt es Ansätze.

Können wir, und das ist der Kardinalpunkt, in diesem Land für eine derart lange Zeit die Wirtschaft herunterfahren, Kinder und Studenten aus der Ausbildung nehmen, und Grundrechte massiv einschränken? Wenn das nicht geht (und es geht ganz offensichtlich nicht ohne komplette gesellschaftliche Erosion, massive Arbeitslosigkeit, eine verlorene Jugend und Vertrauensverlust in den Staat), sollte man fragen – warum jetzt für zwei Wochen? 

Nach Meinung der Virologen wird der Höhepunkt der Infektionen erst im Mai/Juni liegen. Sofern kein Impfstoff verfügbar ist, wird sich das gleiche nächstes Jahr wiederholen. Wenn wir das dreimal hintereinander machen: dann ist die Wirtschaft tot, und wir können uns vermutlich über viele Tote aus vielen Gründen, weitab von Covid-19, unterhalten, die nicht ärztlich behandelt und in kein Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Rechtsstaatlicher Grundsatz ins Gegenteil verkehrt

Hausarrest: Das kannten wir bisher nur aus Diktaturen, dort traf der Hausarrest aber Regimegegner (Aung San Suu Kyi) oder anderweitig missliebige Personen (Ai Wei Wei), gerne als Vorstufe zur Haft. Bei uns soll nun nicht der nachweisliche „Täter“ der Freiheit beraubt werden, sondern alle potenziellen“ Täter“ gleich mit, weil eine gesellschaftliche Gruppe angesichts einer grassierenden Krankheit mit einem erhöhten Risiko leben muss. Das verkehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass nur der Verursacher sanktioniert werden und ggfs. in seiner freien Bewegungsmöglichkeit essenziell eingeschränkt werden darf, in sein Gegenteil und stempelt alle schon aufgrund ihrer puren Existenz zu Verdächtigen, offenbar in konstanter Fortentwicklung der zur Terrorismusbekämpfung entwickelten strafrechtsdogmatischen Figur des „Gefährders“: es werden über 99,9 Prozent der laut amtlicher Statistik (RKI) nicht infizierten Bevölkerung mit substanzieller Einschränkung ihrer Grundrechte belegt, dem wesentlichsten Kern unserer verfassungsrechtlichen Ordnung und unseres freiheitlichen Menschenbildes, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer, wie alle anderen, von dem Risiko einer Infektion betroffen zu sein. 

Völlig außer acht gelassen wird dabei, dass das Corona-Virus für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen ohne schwere Folgen ist, 30 Prozent haben überhaupt keine Symptome, allenfalls 10 Prozent sind intensiv behandlungsbedürftig. Die aktuellen Zahlen für Bayern sind, lt. Bay. Landesamt für Gesundheit 26.3.20, 10:00 Uhr: 8.842 Infizierte, 52 Tote: Das ergibt eine offizielle Mortalitätsrate von 0,59%, wobei unstreitig ist, dass die Dunkelziffer der Infizierten weit höher ist, weil aktuell mangels Kapazitäten nur bei Vorliegen von Symptomen, und damit nicht repräsentativ getestet wird (hierzu: Peer Ederer, Mit bedeutungslosen Zahlen im Blindflug durch das Virenmeer). Damit landen wir bei einer Mortalitätsrate unter 0,1 Prozent – kaum anders als bei einer Influenza. Die Diagnose des (alleinigen) Versterbens am Coronavirus ist bei potenziell multiplen Ursachen schwierig, und ob an oder (nur) mit Covid-19 gestorben wurde, wird in den völlig überlasteten Krankenhäusern Spaniens und Italiens nicht mehr festgestellt.

Nun ist es so, dass die Risikolast ungleich in den Altersgruppen verteilt ist. Alte und stark vorgeschädigte Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko, an der Viruserkrankung zu versterben. Daher verdienen sie besonderen Schutz, wird regelhaft ausgeführt: Würde aber die Pandemie fast nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreffen, wäre die Gesellschaft dann auch bereit, das gesamte kulturelle Leben einzustellen, nahezu die komplette Volkswirtschaft auf Eis zu legen, und 156 Milliarden in die Hand zu nehmen, bei gleichzeitig massiven Steuerausfällen, damit weniger Jugendliche versterben?

Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind, aber ebenso die, die schwerwiegend von den Infektionen betroffen sein können, um die Gesellschaft als Fundament der Versorgung aller am Laufen zu halten, besonders ökonomisch? Soweit diese Personen ohnehin nicht schon in den Einrichtungen leben, die vom Besuchsverbot umfasst sind, wäre es nicht angemessen, den zu Hause lebenden Senioren, unter Gewährleistung einer sozialen, psychischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung vor Ort, ein temporäres Residenzgebot im Haus aufzuerlegen? Angesichts der Entwicklung in Italien, mit zahllosen Infektionen im Krankenhaus, auch des Behandlungspersonals, und der Gefahr für „normale“ Patienten, Corona erst dort zu bekommen, gehen die Empfehlungen italienischer Ärzte für Deutschland genau in diese Richtung. Die Türkei hat ähnlich entschieden.

Ein Generationenkonflikt

Wer trägt die Gesellschaft und hält sie am Laufen? Sollen die, die sich tagsüber in Altenpflegeheimen, Kliniken und sonstigen Versorgungsstellen der Hochrisikofälle abarbeiten, am Abend schnurstracks nach Hause gehen und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen, warum sie am Wochenende vor die Tür gehen wollen? Warum müssen Schulen und Universitäten, also unser aller Zukunft in Form der nächsten Generation, ohne Alternativen geschlossen werden, Kinder vor geschlossenen Spielplätzen stehen, Rentner aber im Park spazierengehen können?

An diesen Fragen macht sich exemplarisch fest, was es eben auch ist: ein Generationenkonflikt, der spiegelt, wer in dieser überalternden Gesellschaft politisch am meisten gehört wird – aktuelle Rentenerhöhung, bei laufender Pandemie, inklusive.  Was dabei traurigerweise vergessen wird, ist, dass es ohne florierende Ökonomie, ohne kulturelles Leben, ohne mutige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer, auch keine Steuern, keine qualifizierten Mitarbeiter, kein funktionierendes Gesundheitssystem geben wird.

Es ist unlauter, mit den Bildern aus Bergamo Politik zu machen. Mit italienischen Särgen in Militärlastern Grundrechtseinschränkungen in Deutschland nach dem Motto zu fordern: Stellt Euch doch nicht so an, was ist denn das bisschen Grundrechtseinschränkung im Vergleich zu diesem Leid, lässt erkennen, um was es im Kern geht: um emotionale Erpressung mit Angst. Da hilft es, zu reflektieren, was 2015 das Pressebild Alan Kurdi bewirkt hat, indem man heute nach Lesbos schaut: nichts, was den Menschen gedient hätte. Ohnehin scheint jegliches andere Leid dieser Welt, mit der sich die „zivilisierte“ europäische Gesellschaft in Zeiten des ruhigen Wohlstandes so gerne beschäftigte, und das Leid ist in weit anderer Dimension und Zahl (Jemen, Syrien – die Liste ließe sich beliebig verlängern), gänzlich bedeutungslos geworden zu sein, jetzt, wo es um unsere eigene Haut geht. Da geht dann „alles“, sogar Grenzkontrollen; es werden unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze Menschen von Griechenland in die Türkei zurückgebracht, und Asylanträge darf einen Monat lang überhaupt niemand mehr stellen: Wir müssen uns jetzt schließlich um die unerwünscht Reisende Corona kümmern.

Der moderne Rechtsstaat zeigt gerade dann seine Qualität, wenn er, auch in schwierigen Zeiten, die Regeln einhält, die er sich gegeben hat, bevor „nous sommes en guerre“ (Macron) begann: Parlamentsvorbehalt, keine Eingriffsbefugnis des Staates ohne klare Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägung der Grundrechte im Konfliktfall. Letzteres fällt gerade vollkommen aus, wobei es ein Grundrecht auf optimale medizinische Versorgung, wie es in der Argumentation der Befürworter massiv restriktiver Maßnahmen immer wieder durchscheint, nicht gibt. Dass die Menschenwürde verletzt wird, wenn nicht mehr jeder optimal im Krankenhaus behandelt werden kann, wird wohl keiner ernstlich behaupten. Konfliktfälle, die über Leben und Tod entscheiden, gibt es bei medizinischer Versorgung schon jetzt, als Beispiele seien nur die Auswahl der Empfänger bei Organtransplantationen genannt, oder die Anwendung extrem teurer Medikamente, bekannt geworden unter: „Novartis-Lotterie für 2 Mio EUR Spritze“. 

Ein beredtes Beispiel für die Erregungsgesellschaft

Im Moment dürften in diesem Land weit mehr Menschen daran sterben, dass sie in Krankenhäusern wegen vielfacher Blockaden aufgrund von Corona-Vorbereitungen nicht mehr optimal untersucht oder behandelt werden können, keine Ansprechpartner in Arztpraxen mehr finden oder schon aus eigenem Entschluß dringend notwendige ärztliche Untersuchungen unterlassen. Von der totalen Verzweiflung bei vielen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Mittelständlern, Arbeitslosen ganz zu schweigen, die zu Sucht, Depression und auch Suizid führen – wenn sicher geglaubte Aufträge wegbrechen, hunderte von Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden können, ganze Entwicklungen stillstehen. Kinder und Jugendliche erleben von heute auf morgen Restriktionen, die sie nicht im Ansatz verstehen können. 

Schon jetzt kann man lesen, wie sich das kapitalkräftige Ausland über die tollen Kaufgelegenheiten an deutschen Firmen freut, die Börsenkurse sind ja unten, es gibt Top-Engineering zum Spotpreis, und alles liegt am Boden, was dieses Land an Qualität und Qualifikation ausgemacht hat, im Angesicht einer drohenden, aber keineswegs sicher eintretenden gesundheitlichen Krise. 

In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen, gepaart mit einem Anspruchsdenken auf optimale Versorgung in jeder Lebenslage und Notsituation. Stand eben noch die Rettung des Klimas ganz oben auf der Agenda, mit prognostiziert Millionen (!) von Toten bei Nichterreichen der IPCC-Ziele, fällt die Präsenz des Themas nun vorerst dem Virus zum Opfer – ein beredtes Beispiel dafür, in welche Erregungsgesellschaft wir uns verwandelt haben, die nur immer eines konzentriert, dann aber gänzlich exaggeriert abarbeiten will.

Wir fürchten uns vor 100.000 Toten in Deutschland aufgrund einer Pandemie (Stand 26.03.2020, Deutschland gesamt ca. 240 Tote), und schränken dafür nicht nur eines, sondern eine ganze Litanei von Grundrechten ein: freie Entfaltung der Person, freie Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, und, in Gesetzesentwürfen: Unverletzlichkeit der Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Der Staat belegt Millionen von Menschen mit partiellem Freiheitsentzug, ohne ihnen auch nur das Geringste, nämlich die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass sie nicht infektiös sind, was er im Mindestmaß schuldet, bevor er in die Grundrechte der Bürger derart weitgehend eingreift.

Ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung

Es kommt in der politischen Führungselite ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung zum Vorschein, das nach 70 Jahren Grundgesetz mehr als betrüblich ist: Die Grundrechte erwachsen nicht aus einer generösen Zuwendung des Staates, sondern die Grundrechte sind in ihrem Wesenskern unauflöslich und unabänderbar in unsere Verfassung eingewebt, und vom Staat zu gewährleisten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Zweck-Mittel-Relation und das sorgfältige Austarieren der Grundrechte untereinander findet schon gar nicht statt. 

Die seit der SARS2-Krise existierenden behördlichen Katastrophenszenarien in den Bundesländern haben offenbar nicht dazu geführt, auch nur ansatzweise auf eine Epidemie vorbereitet zu sein (4. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, 2011). Ansonsten dürfte es keine Engpässe bei Schutzanzügen und Schutzmasken geben, das Mindestmaß dessen, was im Katastrophenfall sofort zur Verfügung stehen muss. Das hat in der Politik zu derart großer Panik geführt, dass man nun mit einschneidenden Maßnahmen vom eigenen Versagen abzulenken versucht; die Bürger sollen nun das leisten, was der Staat versäumt hat. Dafür einen gesellschaftlichen Konsens auf objektiver Zahlenbasis und wissenschaftlicher Erkenntnis, unter Einhaltung parlamentarischer Abläufe zu verlangen, erscheint wohl kaum überzogen. Eine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung auf nicht einschlägiger Ermächtigungsnorm reicht dafür jedenfalls nicht.

 

Hans-Peter Tauche ist Rechtsanwalt, Fachanwalt (Medizinrecht) und Mediator (IHK) in München.

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H.Störk / 28.03.2020

Nach dem, was Frau Merkel heute verkündet hat, besteht keine ernstzunehmende Hoffnung, daß die zahl der Infizierten in den nächsten Wochen sinkt. Das beste, was von den jetzigen Maßnahmen erwartet wird, ist, die Verdopplungsrate von “alle 3 Tage” auf “alle 10 Tage” zu senken. Das bringt nichts, denn auch bei Verdopplung alle 10 Tage wird sich der Virus ausbreiten, bis er niemanden mehr zum anstecken findet, weil mehr als 50% der Bevölkerung ihn schon hatten! die Frage ist: Werden diese 50% ein repräsentativer Schnitt der Gesamtbevölkerung sein? Dann werden am Höhepunkt der Infektionswelle auch 50% der “Risiko-Patienten” angesteckt sein und es gibt unnötig viele Tote und unschöne Bilder. Oder kann man es erreichen, daß diese 50% gleichzeitig die jüngeren 50% der Bevölkerung sind? Dann ebbt die Welle ab, bevor sie die Altenheime und Senierenresidenzen erreicht. Um die älteren Herrschaften zu schützen, wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn die “Generation unter foffzich” (UFO) sich so schnell wie möglich ansteckt, 2 Wochen krank meldet, und schnellstmöglich immunisiert zur Normalität zurückkehrt. Zwei Wochen Shutdown sind durchzuhalten, zwei Jahre wären Irrsinn.

Hans-Peter Dollhopf / 28.03.2020

Herr Biber, Sie schreiben: “Bevor man Maßnahmen ergreift, sollte man erst alle Einflüsse, die zum Sterben der durch Corona infizierten Menschen führen [meine Vervollständigung], identifizieren.” Aber ja! Richtig. Zur spezifisch norditalienischen Situation erwähnte heute vor einem Supermarkt ein mir unbekannter (selbstbewusst: etablierter “Italo-”) Mitbürger in meinem sporadischen Meinungs- und Informationsaustausch mit ihm, dass die dort vor Ort mit chinesischen Arbeitskräften bestückte Textilindustrie Oberitaliens über die durch die chinesischen Feiertage bedingt erhöhte Flugreiseaktivität für die Quantität der Opferzahl der dortigen, bereits lebens-alten italienischen Opfer kausal ist/sei.

B. Ollo / 28.03.2020

@Hajo Wolf: Was für ein Blödsinn, jeder würde infiziert, wie bei der Grippewelle. Jedes Jahr gibt es eine Grippewelle. Ich habe mich seit Jahren nicht mehr angesteckt. Weil ich um Idioten einen Bogen mache, die ihre Keime spazieren führen. Jetzt ist die Grippewelle laut RKI praktisch vorbei. Also werde ich mich auch bis zu diesem Sommer nicht mit Grippe angesteckt haben. Niemand muss sich mit Grippe oder irgendetwas anstecken.

A.Heinz / 28.03.2020

Sie schreiben: “... Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind…” Da bin ich ganz Ihrer Meinung! Aber wer arrestiert nun die Bundesregierung und macht auf diese Weise diese Versagerclique endlich unschädlich? Nachdem diese bereits mit großer Akribie unsere Energieversorgung an die Wand fährt, durch eine unverantwortliche Einwanderungs"politik” das Land destabilisiert und gleichzeitig unsere wirtschaftliche Existenz ruiniert, ist ihr nichts besseres eingefallen als weiter Asysuchende ohne jegliche Kontrollen einzufliegen und zu -fahren. Ach nein, ich vergaß. Sie hat immerhin das Überleben der öffentlich-rechtlichen Speichellecker massiv verbessert. Die Zwangsgebührenerhöhung hat sie beschlossen!

Heinz Jaskolla / 28.03.2020

Und wieder der Denkfehler bei der Bestimmung der Sterberate! Die angegebene Sterberate bei Corona von 0,5 % ist zumindest irreführend. Denn von Infektion bis Tod vergehen mindestens 10 Tage. Um einen annähernd korrekten Wert zu ermitteln, muß man die Anzahl der Todesfälle durch die Anzahl der Infizierten vor 10 Tagen, d.h. bzgl 26. März (z.B.) am 16. März dividieren: damals zählte man 7260 Infizierte, weshalb sich 258/7260 ergibt, was mit 3,6 % dem von der WHO angegebenen Wert entspricht. Auch die chinesische Rate von 4,0 % stimmt damit gut überein. 0,6 % ist eine rein rechnerische Größe ohne eigentliche Aussagekraft, da die vom 16. März bis zum 26 März (Näherung 10 Tage) makaber gesprochen noch keine Gelegenheit hat, an Corona zu sterben. Und über die Dunkelziffer ist, weil sie dunkel ist, nichts bekannt: Wieviele davon sterben (dann an “Lungenentzündung” o.ä.) ist unbekannt, spekulieren bringt da nichts, zumal es in D keine post-mortem-Untersuchungen gibt laut RKI).

Steffen Huebner / 28.03.2020

Taiwan zeigt, wie`s geht. Gut organisiert und auf Pandemie vorbereitet, kann man alles auf einen Nenner bringen. In Taiwan wird flächendeckend (!) die Mundschutz tragende Bevölkerung permanent getestet. Infizierte Personen werden sofort heraus gefiltert und bekommen Quarantäne,  je nach Schweregrad zu Hause oder stationär. Für alle Nichtinfizierten ist der Tagesablauf unverändert: Malochen in der Firma fürs Bruttosozialprodukt und abends traditionell in eines der unzähligen Restaurants zu Abend essen - alles geöffnet.  Allerdings überall mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie Trennscheiben, ständiges Desinfizieren, Handschuhe…  oft Hände und Gesicht waschen. Zuhause kommt in Taiwan die Tageskleidung nicht auf den Gaderobenhaken, sondern sofort in die Waschmaschine - Kleidungswechsel. Und was es nur in kulturell homogenen Gesellschaften gibt: Jeder hält sich dran und hat begriffen, dass auch er davon profitiert. Freiheit ist eben auch durch soziale Prägung die Einsicht in die Notwendigkeit.

Karla Kuhn / 28.03.2020

S. Niemeyer, ein ganz hervorragender Kommentar von Ihnen. Wohnt die “Corona Koryphäe” am Starnberger See? Dazu kurz, bei der BW 2017, so konnte ich es lesen, war der Landkreis Starnberg die HOCHBURG der GRÜNEN ! Ob es stimmt, weiß ich nicht aber mit vollem Bauch läßt sich doch prächtig   schwadronieren !  Die fremden Türen immer schön aufhalten aber selber nicht die kleinste Nische anbieten. In einem Hamburger “Edelviertel”, wo eine Frau ihren Hund zum Gassigehen getragen hat, wurde sie von einem Reporter gefragt, warum in ihren Viertel, wo es doch sehr große Wohnungen gibt, keine Migranten aufgenommen werden. In etwa die Antwort so :” “Aber das kann man doch keinem Flüchtling zumuten, all den Reichtum hier, da werden sie doch nur unzufrieden!” So ähnlich haben sich auch andere geäußert, aber am Bahnhof stehen und klatschen !?  So war es schon immer und es wird auch immer so bleiben, “Erst kommt das Fressen und dann die Moral.” B. Brecht (hat es zwar etwas anders gemeint, trifft heute trotzdem ganz prima zu )

Hans-Peter Dollhopf / 28.03.2020

Frau/Herr S.Niemeyer, ich habe beim Lesen Ihres Beitrags sofort diesen WELT-Investigativ-Artikel von Jörg Eigendorf erinnert: “Unendliches Leid in deutschen Pflegeheimen”. Der erschien vor acht Jahren, wohlgemerkt, also sind Sie nicht ganz auf dem Laufenden, was den wahren Systemcharakter im Umgang mit Alten in diesem Staat schon immer angeht. Den Ansatz von Herrn Tauche finde ich wichtig, weil man uns nun oder so gut wie Alte nur einmal opfern kann. Und ich möchte nicht für die irren Visionen von Greta Hüpftroll verschwendet werden. Dafür bin ich einfach zu wertvoll. Vor mehr als zwanzig Jahren, als ich mich einmal ernsthaft mit der Spieltheorie vertraut machte, gab es in den Studien auch diese Fragestellungen zur Untersuchung unseres Entscheidungsverhaltens bei der alternativlosen(tm) Auswahl zwischen Pest und Cholera. Nach einer Moralpredigt ist man mit sich selbst zufriedener, hat aber nur kostbares Porzellan zertrümmert. Fühlt sich Ihre Wohlfeilheit für Sie gut an? Ich denke, Sie haben die Situation nicht erfasst. Was der Beitrag von Herrn Tauche hier endlich anspricht ist in Oberitalien für alternativlos Verantwortliche bittereste Realität! “Der Moment, wenn Corona-Ärzte über den Tod entscheiden”. Schaue Tagesspiegel vom 17. März 2020. Ich verrate Ihnen etwas, Frau/Herr S.Niemeyer. Moral = suboptimal.

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