Gastautor / 28.03.2020 / 06:15 / Foto: Mateussf / 180 / Seite ausdrucken

Ausgangsbeschränkungen – was sagt der Anwalt?

Von Hans-Peter Tauche.

„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, lautet Nr. 4 der auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügung in Bayern, befristet vorerst bis 03. April 2020, laut Herrn Dr. jur. Söder mit Verlängerungsoption. Verstöße werden bestraft: Verlässt man sein Heim ohne triftigen Grund oder trifft sich mit Freunden (im Haus), droht Bußgeld bis 25.000 EUR, im Fall einer vollziehbaren Anordnung eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Viel „besser“ könnte es auch die chinesische Führung nicht!

Wie fragwürdig die eingetretene Situation ist, zeigt sich schon an dem Dissens zwischen den südlichen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen), die partiellen „Hausarrest“ erteilen, und den übrigen, die lediglich Kontaktverbote aussprechen. Dabei ist klar, dass es einen sicheren Weg aus der Epidemie heraus nicht gibt, dafür gibt es zu viele sich widersprechende Vorgehensweisen und Ergebnisse aus anderen Ländern, nach heutigem Stand. Ergo: Wir werden mit dem Virus leben müssen, selbst nach Ansicht der Virologen mindestens zwei Jahre. Ohne Herdenimmunität, plus Impfstoff (frühestens Frühjahr 2021), bleibt nur die Hoffnung auf bessere medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, dafür gibt es Ansätze.

Können wir, und das ist der Kardinalpunkt, in diesem Land für eine derart lange Zeit die Wirtschaft herunterfahren, Kinder und Studenten aus der Ausbildung nehmen, und Grundrechte massiv einschränken? Wenn das nicht geht (und es geht ganz offensichtlich nicht ohne komplette gesellschaftliche Erosion, massive Arbeitslosigkeit, eine verlorene Jugend und Vertrauensverlust in den Staat), sollte man fragen – warum jetzt für zwei Wochen? 

Nach Meinung der Virologen wird der Höhepunkt der Infektionen erst im Mai/Juni liegen. Sofern kein Impfstoff verfügbar ist, wird sich das gleiche nächstes Jahr wiederholen. Wenn wir das dreimal hintereinander machen: dann ist die Wirtschaft tot, und wir können uns vermutlich über viele Tote aus vielen Gründen, weitab von Covid-19, unterhalten, die nicht ärztlich behandelt und in kein Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Rechtsstaatlicher Grundsatz ins Gegenteil verkehrt

Hausarrest: Das kannten wir bisher nur aus Diktaturen, dort traf der Hausarrest aber Regimegegner (Aung San Suu Kyi) oder anderweitig missliebige Personen (Ai Wei Wei), gerne als Vorstufe zur Haft. Bei uns soll nun nicht der nachweisliche „Täter“ der Freiheit beraubt werden, sondern alle potenziellen“ Täter“ gleich mit, weil eine gesellschaftliche Gruppe angesichts einer grassierenden Krankheit mit einem erhöhten Risiko leben muss. Das verkehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass nur der Verursacher sanktioniert werden und ggfs. in seiner freien Bewegungsmöglichkeit essenziell eingeschränkt werden darf, in sein Gegenteil und stempelt alle schon aufgrund ihrer puren Existenz zu Verdächtigen, offenbar in konstanter Fortentwicklung der zur Terrorismusbekämpfung entwickelten strafrechtsdogmatischen Figur des „Gefährders“: es werden über 99,9 Prozent der laut amtlicher Statistik (RKI) nicht infizierten Bevölkerung mit substanzieller Einschränkung ihrer Grundrechte belegt, dem wesentlichsten Kern unserer verfassungsrechtlichen Ordnung und unseres freiheitlichen Menschenbildes, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer, wie alle anderen, von dem Risiko einer Infektion betroffen zu sein. 

Völlig außer acht gelassen wird dabei, dass das Corona-Virus für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen ohne schwere Folgen ist, 30 Prozent haben überhaupt keine Symptome, allenfalls 10 Prozent sind intensiv behandlungsbedürftig. Die aktuellen Zahlen für Bayern sind, lt. Bay. Landesamt für Gesundheit 26.3.20, 10:00 Uhr: 8.842 Infizierte, 52 Tote: Das ergibt eine offizielle Mortalitätsrate von 0,59%, wobei unstreitig ist, dass die Dunkelziffer der Infizierten weit höher ist, weil aktuell mangels Kapazitäten nur bei Vorliegen von Symptomen, und damit nicht repräsentativ getestet wird (hierzu: Peer Ederer, Mit bedeutungslosen Zahlen im Blindflug durch das Virenmeer). Damit landen wir bei einer Mortalitätsrate unter 0,1 Prozent – kaum anders als bei einer Influenza. Die Diagnose des (alleinigen) Versterbens am Coronavirus ist bei potenziell multiplen Ursachen schwierig, und ob an oder (nur) mit Covid-19 gestorben wurde, wird in den völlig überlasteten Krankenhäusern Spaniens und Italiens nicht mehr festgestellt.

Nun ist es so, dass die Risikolast ungleich in den Altersgruppen verteilt ist. Alte und stark vorgeschädigte Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko, an der Viruserkrankung zu versterben. Daher verdienen sie besonderen Schutz, wird regelhaft ausgeführt: Würde aber die Pandemie fast nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreffen, wäre die Gesellschaft dann auch bereit, das gesamte kulturelle Leben einzustellen, nahezu die komplette Volkswirtschaft auf Eis zu legen, und 156 Milliarden in die Hand zu nehmen, bei gleichzeitig massiven Steuerausfällen, damit weniger Jugendliche versterben?

Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind, aber ebenso die, die schwerwiegend von den Infektionen betroffen sein können, um die Gesellschaft als Fundament der Versorgung aller am Laufen zu halten, besonders ökonomisch? Soweit diese Personen ohnehin nicht schon in den Einrichtungen leben, die vom Besuchsverbot umfasst sind, wäre es nicht angemessen, den zu Hause lebenden Senioren, unter Gewährleistung einer sozialen, psychischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung vor Ort, ein temporäres Residenzgebot im Haus aufzuerlegen? Angesichts der Entwicklung in Italien, mit zahllosen Infektionen im Krankenhaus, auch des Behandlungspersonals, und der Gefahr für „normale“ Patienten, Corona erst dort zu bekommen, gehen die Empfehlungen italienischer Ärzte für Deutschland genau in diese Richtung. Die Türkei hat ähnlich entschieden.

Ein Generationenkonflikt

Wer trägt die Gesellschaft und hält sie am Laufen? Sollen die, die sich tagsüber in Altenpflegeheimen, Kliniken und sonstigen Versorgungsstellen der Hochrisikofälle abarbeiten, am Abend schnurstracks nach Hause gehen und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen, warum sie am Wochenende vor die Tür gehen wollen? Warum müssen Schulen und Universitäten, also unser aller Zukunft in Form der nächsten Generation, ohne Alternativen geschlossen werden, Kinder vor geschlossenen Spielplätzen stehen, Rentner aber im Park spazierengehen können?

An diesen Fragen macht sich exemplarisch fest, was es eben auch ist: ein Generationenkonflikt, der spiegelt, wer in dieser überalternden Gesellschaft politisch am meisten gehört wird – aktuelle Rentenerhöhung, bei laufender Pandemie, inklusive.  Was dabei traurigerweise vergessen wird, ist, dass es ohne florierende Ökonomie, ohne kulturelles Leben, ohne mutige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer, auch keine Steuern, keine qualifizierten Mitarbeiter, kein funktionierendes Gesundheitssystem geben wird.

Es ist unlauter, mit den Bildern aus Bergamo Politik zu machen. Mit italienischen Särgen in Militärlastern Grundrechtseinschränkungen in Deutschland nach dem Motto zu fordern: Stellt Euch doch nicht so an, was ist denn das bisschen Grundrechtseinschränkung im Vergleich zu diesem Leid, lässt erkennen, um was es im Kern geht: um emotionale Erpressung mit Angst. Da hilft es, zu reflektieren, was 2015 das Pressebild Alan Kurdi bewirkt hat, indem man heute nach Lesbos schaut: nichts, was den Menschen gedient hätte. Ohnehin scheint jegliches andere Leid dieser Welt, mit der sich die „zivilisierte“ europäische Gesellschaft in Zeiten des ruhigen Wohlstandes so gerne beschäftigte, und das Leid ist in weit anderer Dimension und Zahl (Jemen, Syrien – die Liste ließe sich beliebig verlängern), gänzlich bedeutungslos geworden zu sein, jetzt, wo es um unsere eigene Haut geht. Da geht dann „alles“, sogar Grenzkontrollen; es werden unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze Menschen von Griechenland in die Türkei zurückgebracht, und Asylanträge darf einen Monat lang überhaupt niemand mehr stellen: Wir müssen uns jetzt schließlich um die unerwünscht Reisende Corona kümmern.

Der moderne Rechtsstaat zeigt gerade dann seine Qualität, wenn er, auch in schwierigen Zeiten, die Regeln einhält, die er sich gegeben hat, bevor „nous sommes en guerre“ (Macron) begann: Parlamentsvorbehalt, keine Eingriffsbefugnis des Staates ohne klare Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägung der Grundrechte im Konfliktfall. Letzteres fällt gerade vollkommen aus, wobei es ein Grundrecht auf optimale medizinische Versorgung, wie es in der Argumentation der Befürworter massiv restriktiver Maßnahmen immer wieder durchscheint, nicht gibt. Dass die Menschenwürde verletzt wird, wenn nicht mehr jeder optimal im Krankenhaus behandelt werden kann, wird wohl keiner ernstlich behaupten. Konfliktfälle, die über Leben und Tod entscheiden, gibt es bei medizinischer Versorgung schon jetzt, als Beispiele seien nur die Auswahl der Empfänger bei Organtransplantationen genannt, oder die Anwendung extrem teurer Medikamente, bekannt geworden unter: „Novartis-Lotterie für 2 Mio EUR Spritze“. 

Ein beredtes Beispiel für die Erregungsgesellschaft

Im Moment dürften in diesem Land weit mehr Menschen daran sterben, dass sie in Krankenhäusern wegen vielfacher Blockaden aufgrund von Corona-Vorbereitungen nicht mehr optimal untersucht oder behandelt werden können, keine Ansprechpartner in Arztpraxen mehr finden oder schon aus eigenem Entschluß dringend notwendige ärztliche Untersuchungen unterlassen. Von der totalen Verzweiflung bei vielen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Mittelständlern, Arbeitslosen ganz zu schweigen, die zu Sucht, Depression und auch Suizid führen – wenn sicher geglaubte Aufträge wegbrechen, hunderte von Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden können, ganze Entwicklungen stillstehen. Kinder und Jugendliche erleben von heute auf morgen Restriktionen, die sie nicht im Ansatz verstehen können. 

Schon jetzt kann man lesen, wie sich das kapitalkräftige Ausland über die tollen Kaufgelegenheiten an deutschen Firmen freut, die Börsenkurse sind ja unten, es gibt Top-Engineering zum Spotpreis, und alles liegt am Boden, was dieses Land an Qualität und Qualifikation ausgemacht hat, im Angesicht einer drohenden, aber keineswegs sicher eintretenden gesundheitlichen Krise. 

In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen, gepaart mit einem Anspruchsdenken auf optimale Versorgung in jeder Lebenslage und Notsituation. Stand eben noch die Rettung des Klimas ganz oben auf der Agenda, mit prognostiziert Millionen (!) von Toten bei Nichterreichen der IPCC-Ziele, fällt die Präsenz des Themas nun vorerst dem Virus zum Opfer – ein beredtes Beispiel dafür, in welche Erregungsgesellschaft wir uns verwandelt haben, die nur immer eines konzentriert, dann aber gänzlich exaggeriert abarbeiten will.

Wir fürchten uns vor 100.000 Toten in Deutschland aufgrund einer Pandemie (Stand 26.03.2020, Deutschland gesamt ca. 240 Tote), und schränken dafür nicht nur eines, sondern eine ganze Litanei von Grundrechten ein: freie Entfaltung der Person, freie Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, und, in Gesetzesentwürfen: Unverletzlichkeit der Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Der Staat belegt Millionen von Menschen mit partiellem Freiheitsentzug, ohne ihnen auch nur das Geringste, nämlich die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass sie nicht infektiös sind, was er im Mindestmaß schuldet, bevor er in die Grundrechte der Bürger derart weitgehend eingreift.

Ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung

Es kommt in der politischen Führungselite ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung zum Vorschein, das nach 70 Jahren Grundgesetz mehr als betrüblich ist: Die Grundrechte erwachsen nicht aus einer generösen Zuwendung des Staates, sondern die Grundrechte sind in ihrem Wesenskern unauflöslich und unabänderbar in unsere Verfassung eingewebt, und vom Staat zu gewährleisten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Zweck-Mittel-Relation und das sorgfältige Austarieren der Grundrechte untereinander findet schon gar nicht statt. 

Die seit der SARS2-Krise existierenden behördlichen Katastrophenszenarien in den Bundesländern haben offenbar nicht dazu geführt, auch nur ansatzweise auf eine Epidemie vorbereitet zu sein (4. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, 2011). Ansonsten dürfte es keine Engpässe bei Schutzanzügen und Schutzmasken geben, das Mindestmaß dessen, was im Katastrophenfall sofort zur Verfügung stehen muss. Das hat in der Politik zu derart großer Panik geführt, dass man nun mit einschneidenden Maßnahmen vom eigenen Versagen abzulenken versucht; die Bürger sollen nun das leisten, was der Staat versäumt hat. Dafür einen gesellschaftlichen Konsens auf objektiver Zahlenbasis und wissenschaftlicher Erkenntnis, unter Einhaltung parlamentarischer Abläufe zu verlangen, erscheint wohl kaum überzogen. Eine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung auf nicht einschlägiger Ermächtigungsnorm reicht dafür jedenfalls nicht.

 

Hans-Peter Tauche ist Rechtsanwalt, Fachanwalt (Medizinrecht) und Mediator (IHK) in München.

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Frances Johnson / 28.03.2020

“Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind” hat das der Herr RA verfasst? Habe das Geschwurbel nicht zu Ende gelesen, muss ich gestehen. Bislang wusste ich nicht, dass ich eine Gefahr bin, doch in grünen Landkreisen kann man das so sehen, schließlich bin ich kein Weihnachtsgeschenk.

Leo Hohensee / 28.03.2020

Hallo Herr Tauche, - klar, die Frage steht riesengroß im Raum. Wie ist es möglich, dass die Grundrechte der Staatsbürger derart beschnitten werden können? Wie ist es möglich, dass die Bürger der vielen Staaten das so hinnehmen? Dieses seltsame Argument mit der potenzial-Entwicklung bei der Ausbreitung wird ja immer wieder hervorgeholt wenn man die aktuell völlig normalen Zahlen anspricht. Das politisch und medial hochgejazzte Gefühlsbrimbamborium muss sich / muss sich / muss sich / muss, muss jetzt aber auch erfüllen. Das WHO - das Robert Koch Institut und der Virologe Ch. Drosten dürfen nicht noch einmal überführt werden (wie bei der Schweinegrippe). Ach Gott und die Kanzlerin erst - und der Söder ...... Gar nicht auszudenken wie armselig so ein Laschet da stünde. Also das darf nicht ..... Gott sei Dank kommen ja jetzt die Bankenkrise und die Finanzkrise ganz unvermeidbar. Die Not wird sicher groß genug werden und mit ihr die Ablenkung weg von den unterirdischen Leistungen und Fähigkeiten des Personals.

Frances Johnson / 28.03.2020

@ H. Störk: Sie haben es nicht ganz verstanden, und ich versuche, es Ihnen zu erklären. In Großbritannien stieg die Zahl der Fälle auf 17,089 von 120.776 Testungen. Es sind also ca. ein Siebtel positiv getestet. Die Anzahl der Verstorbenen liegt bei 1019 und stieg von gestern um 206 an. NHS ist schon im Normalfall nicht dazu in der Lage, Patienten zeitnah zu behandeln, wurde also stiefmütterlich behandelt in den vergangenen Jahrzehnten. Morgen ist mit ca. 300 Toten mehr zu rechnen. In GB entwickelt sich gerade eine größere Katastrophe als in Italien. Wir wollen das hier nicht. Das RKI gibt an, inzwischen eine halbe Mio pro Woche zu testen. Wir haben dreimal so viele Fälle wie die Briten, aber ca, 400 Verstorbene. Ob übernommene Franzosen und Italiener dabei sind, erschließt sich mir nicht. Wir haben also etwa ein Sechstel der Verstorbenen von Großbritannien. Das das so bleibt, sollte an sich jedem, der rechnen kann, ein Anliegen sein. Politischer Missbrauch wäre perfide und würde auf lange Sicht jegliches Verhältnis zwischen den Ebenen zerstören. Zurück zu GB: Sie kriegen social distancing nicht vollständig hin. Bis zum letzten WE war alles fröhlich zusammen unterwegs, schön, kommt auch wieder. Dann sah man immer noch einzelne Gruppen inkl gestern zusammen Bier trinken, draußen. Alle jung, nebenbei bemerkt. Die jungen Ungebildeten sind das Problem. Die, die nicht rechnen können. Die, die keinen Marshmellow-Test als Kind gestemmt hätten. Und deswegen ist es völlig verwegen, Alten statt Empfehlungen Auflagen zu machen. Die, die gelernt haben, nie zu warten, die sind das Hauptproblem.

Christian Noha / 28.03.2020

Ein Artikel, der die richtigen Fragen stellt! Madame Merkel regiert eigentlich gar nicht wirklich, sie hat keine Konzepte oder Überzeugungen, sie reagiert eher nur. Insbesondere „die unangenehmen Bilder“ möchte sie meist für „uns“ vermeiden. Zum Beispiel die vom März 2011 in Fukushima, obwohl Deutschland fast nur ruhige Flusskernkraftwerke ohne Tsunamigefahr (und 13 Meter hohen Flutwellen) hat. Oder auch „die Bilder“ aus Idomeni und Lesbos mit den Flüchtlingen aus dem Jahr 2015, bei deren „Rettung“ man sich zur moralischen Weltmacht aufpumpen konnte und die nun doch von Ex-Mama-Merkel schön abserviert und vergessen wurden, während man zwischen 2015 und 2020 die „Bilder“ vom Breitscheidplatz oder Köln, Kandel, Wiesbaden, Offenburg, etc ignorierte und die aus Chemnitz komplett umdeutete. Und natürlich nun „die Bilder aus China und Italien“, deretwegen wir lieber horrende Kosten auf uns nehmen, anstatt „uns“ zu fragen, warum wir seit der Modi-SARS-Risikoanalyse aus dem Jahr 2012 (ab Seite 55) nicht genug Geld für Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken hatten, aber genug Zeit, dieses Jahr noch einmal so richtig Karneval in NRW zu feiern. Leider sind und waren die Tagesschau-Bilder oft schief, manchmal auch falsch, die Grundlage von Merkels „Regierungsstil“ daher überaus fehlerhaft. Am Ende wird man, wie zuvor bereits in China (und den USA), das Gesundheitssystem keineswegs „retten“, wenn man das grössere Wirtschaftssystem runterfährt und damit ruiniert. „Die Bilder“ der Arbeitslosen und der bankrotten Unternehmen zeigt dann die Tagesschau ihrem Publikum hoffentlich nicht, denn vielleicht gibts ja dann wieder was Neues und Tolles von Greta, dem Diesel, den „Nazis“ oder aus Lesbos zu „berichten“.

Johannes Ruckelshausen / 28.03.2020

Ich bin kein Virologe, aber als Messtechniker auch etwas in Statistik bewandert. So habe ich mir heute mal offiziel veröffentlichte Zahlen angeschaut und in Excel ausgewertet. (Bundesländer und Landkreise in NRW) In NRW ist der Hotspot, der mit Corona Verstorbenen, der Kreis Heinsberg. Es gibt gewaltige Prozent-Unterschiede der Sterberaten in Bezug auf Infizierte, eine völlig uneinheitliche Entwicklung. Meine Frage: Ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Virus und die schwere der Erkrankung, auch davon abhängig ist, welche Menge an Viren ich bei einer Ansteckung aufgenommen habe. Hat der Karneval, das Apres-Ski, also feiern in engen Räumen mit vielen Menschen, zu Hot-Spots mit besonders massiven Ansteckungsraten und Todesfällen geführt, während dort wo das Virus verdünnt weitergegeben wird, die Schwere der Erkrankungen abnimmt. Ich bin Laie, aber gilt bei Viren nicht auch der Grundsatz des Paracelsius: Die Dosis macht das Gift. Eines ist für mich sicher, das Virus fangen wir auf keinem Fall mehr ein, früher oder später hat es jeder. Menschen einzusperren und die Wirtschaft restlos zu erwürgen dürfte mehr Opfer erzeugen. Bin mal gespannt wie die Selbstmordraten demnächst steigen.    

S.Niemeyer / 28.03.2020

@Willi Winzer: das Infektionsschutzgesetz enthält eine Generalklausel (§ 28) für “notwendige Schutzmaßnahmen”, gibt der Exekutive damit einen weiten Spielraum für Verordnungen und Erlasse ( gehört zum Verwaltungsrecht/Polizeirecht), Anfechtung und Widerspruch haben keine aufschiebende Wirkung. Sie erinnern sich vielleicht an Merkels erstes Corona-Statement, in dem sie unkonkret und redundant verkündete: “Wir werden das Notwendige tun.”  Zur speziellen Frage der Grundrechtseinschränkungen Lektüretipp:  manager magazin 25.03.20, Arvid Kaiser + Christoph Rottwilm: “Auf Wiedersehen, Freiheitsrechte”

Hans-Peter Dollhopf / 28.03.2020

Frau Kuhn, Sie schreiben: “S. Niemeyer, ein ganz hervorragender Kommentar von Ihnen.” Da sind wir uns wohl in die Quere gekommen! Selbstverständlich lasse ich Ihrer Einschätzung den Vortritt. Hochachtungsvoll, Hans-Peter Dollhopf

Steffen Huebner / 28.03.2020

@Marianne Denninger: “...werden mit Militärmaschinen schwerstkranke Coronapatienten aus Bergamo/Italien, Metz/Frankreich u. anderen Destinationen EINGEFLOGEN! Was sind das für handverlesene Personen? Was muß man bezahlen,um in diese Flieger zu kommen? Es handelt sich sicher nicht um das lombardische Bäuerlein etc.” - Genau den gleichen Gedanken habe ich auch schon gehabt, als in Sachsen eine Militärmaschine nur zwei (!) Patienten für die bereitgestellten acht Intensivbetten einflog - 6 x Reserve? Und für wem?  Vermutlich Establishment, höhere Beamte und Funktionäre…

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