Gastautor / 28.03.2020 / 06:15 / Foto: Mateussf / 180 / Seite ausdrucken

Ausgangsbeschränkungen – was sagt der Anwalt?

Von Hans-Peter Tauche.

„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, lautet Nr. 4 der auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügung in Bayern, befristet vorerst bis 03. April 2020, laut Herrn Dr. jur. Söder mit Verlängerungsoption. Verstöße werden bestraft: Verlässt man sein Heim ohne triftigen Grund oder trifft sich mit Freunden (im Haus), droht Bußgeld bis 25.000 EUR, im Fall einer vollziehbaren Anordnung eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Viel „besser“ könnte es auch die chinesische Führung nicht!

Wie fragwürdig die eingetretene Situation ist, zeigt sich schon an dem Dissens zwischen den südlichen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen), die partiellen „Hausarrest“ erteilen, und den übrigen, die lediglich Kontaktverbote aussprechen. Dabei ist klar, dass es einen sicheren Weg aus der Epidemie heraus nicht gibt, dafür gibt es zu viele sich widersprechende Vorgehensweisen und Ergebnisse aus anderen Ländern, nach heutigem Stand. Ergo: Wir werden mit dem Virus leben müssen, selbst nach Ansicht der Virologen mindestens zwei Jahre. Ohne Herdenimmunität, plus Impfstoff (frühestens Frühjahr 2021), bleibt nur die Hoffnung auf bessere medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, dafür gibt es Ansätze.

Können wir, und das ist der Kardinalpunkt, in diesem Land für eine derart lange Zeit die Wirtschaft herunterfahren, Kinder und Studenten aus der Ausbildung nehmen, und Grundrechte massiv einschränken? Wenn das nicht geht (und es geht ganz offensichtlich nicht ohne komplette gesellschaftliche Erosion, massive Arbeitslosigkeit, eine verlorene Jugend und Vertrauensverlust in den Staat), sollte man fragen – warum jetzt für zwei Wochen? 

Nach Meinung der Virologen wird der Höhepunkt der Infektionen erst im Mai/Juni liegen. Sofern kein Impfstoff verfügbar ist, wird sich das gleiche nächstes Jahr wiederholen. Wenn wir das dreimal hintereinander machen: dann ist die Wirtschaft tot, und wir können uns vermutlich über viele Tote aus vielen Gründen, weitab von Covid-19, unterhalten, die nicht ärztlich behandelt und in kein Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Rechtsstaatlicher Grundsatz ins Gegenteil verkehrt

Hausarrest: Das kannten wir bisher nur aus Diktaturen, dort traf der Hausarrest aber Regimegegner (Aung San Suu Kyi) oder anderweitig missliebige Personen (Ai Wei Wei), gerne als Vorstufe zur Haft. Bei uns soll nun nicht der nachweisliche „Täter“ der Freiheit beraubt werden, sondern alle potenziellen“ Täter“ gleich mit, weil eine gesellschaftliche Gruppe angesichts einer grassierenden Krankheit mit einem erhöhten Risiko leben muss. Das verkehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass nur der Verursacher sanktioniert werden und ggfs. in seiner freien Bewegungsmöglichkeit essenziell eingeschränkt werden darf, in sein Gegenteil und stempelt alle schon aufgrund ihrer puren Existenz zu Verdächtigen, offenbar in konstanter Fortentwicklung der zur Terrorismusbekämpfung entwickelten strafrechtsdogmatischen Figur des „Gefährders“: es werden über 99,9 Prozent der laut amtlicher Statistik (RKI) nicht infizierten Bevölkerung mit substanzieller Einschränkung ihrer Grundrechte belegt, dem wesentlichsten Kern unserer verfassungsrechtlichen Ordnung und unseres freiheitlichen Menschenbildes, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer, wie alle anderen, von dem Risiko einer Infektion betroffen zu sein. 

Völlig außer acht gelassen wird dabei, dass das Corona-Virus für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen ohne schwere Folgen ist, 30 Prozent haben überhaupt keine Symptome, allenfalls 10 Prozent sind intensiv behandlungsbedürftig. Die aktuellen Zahlen für Bayern sind, lt. Bay. Landesamt für Gesundheit 26.3.20, 10:00 Uhr: 8.842 Infizierte, 52 Tote: Das ergibt eine offizielle Mortalitätsrate von 0,59%, wobei unstreitig ist, dass die Dunkelziffer der Infizierten weit höher ist, weil aktuell mangels Kapazitäten nur bei Vorliegen von Symptomen, und damit nicht repräsentativ getestet wird (hierzu: Peer Ederer, Mit bedeutungslosen Zahlen im Blindflug durch das Virenmeer). Damit landen wir bei einer Mortalitätsrate unter 0,1 Prozent – kaum anders als bei einer Influenza. Die Diagnose des (alleinigen) Versterbens am Coronavirus ist bei potenziell multiplen Ursachen schwierig, und ob an oder (nur) mit Covid-19 gestorben wurde, wird in den völlig überlasteten Krankenhäusern Spaniens und Italiens nicht mehr festgestellt.

Nun ist es so, dass die Risikolast ungleich in den Altersgruppen verteilt ist. Alte und stark vorgeschädigte Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko, an der Viruserkrankung zu versterben. Daher verdienen sie besonderen Schutz, wird regelhaft ausgeführt: Würde aber die Pandemie fast nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreffen, wäre die Gesellschaft dann auch bereit, das gesamte kulturelle Leben einzustellen, nahezu die komplette Volkswirtschaft auf Eis zu legen, und 156 Milliarden in die Hand zu nehmen, bei gleichzeitig massiven Steuerausfällen, damit weniger Jugendliche versterben?

Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind, aber ebenso die, die schwerwiegend von den Infektionen betroffen sein können, um die Gesellschaft als Fundament der Versorgung aller am Laufen zu halten, besonders ökonomisch? Soweit diese Personen ohnehin nicht schon in den Einrichtungen leben, die vom Besuchsverbot umfasst sind, wäre es nicht angemessen, den zu Hause lebenden Senioren, unter Gewährleistung einer sozialen, psychischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung vor Ort, ein temporäres Residenzgebot im Haus aufzuerlegen? Angesichts der Entwicklung in Italien, mit zahllosen Infektionen im Krankenhaus, auch des Behandlungspersonals, und der Gefahr für „normale“ Patienten, Corona erst dort zu bekommen, gehen die Empfehlungen italienischer Ärzte für Deutschland genau in diese Richtung. Die Türkei hat ähnlich entschieden.

Ein Generationenkonflikt

Wer trägt die Gesellschaft und hält sie am Laufen? Sollen die, die sich tagsüber in Altenpflegeheimen, Kliniken und sonstigen Versorgungsstellen der Hochrisikofälle abarbeiten, am Abend schnurstracks nach Hause gehen und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen, warum sie am Wochenende vor die Tür gehen wollen? Warum müssen Schulen und Universitäten, also unser aller Zukunft in Form der nächsten Generation, ohne Alternativen geschlossen werden, Kinder vor geschlossenen Spielplätzen stehen, Rentner aber im Park spazierengehen können?

An diesen Fragen macht sich exemplarisch fest, was es eben auch ist: ein Generationenkonflikt, der spiegelt, wer in dieser überalternden Gesellschaft politisch am meisten gehört wird – aktuelle Rentenerhöhung, bei laufender Pandemie, inklusive.  Was dabei traurigerweise vergessen wird, ist, dass es ohne florierende Ökonomie, ohne kulturelles Leben, ohne mutige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer, auch keine Steuern, keine qualifizierten Mitarbeiter, kein funktionierendes Gesundheitssystem geben wird.

Es ist unlauter, mit den Bildern aus Bergamo Politik zu machen. Mit italienischen Särgen in Militärlastern Grundrechtseinschränkungen in Deutschland nach dem Motto zu fordern: Stellt Euch doch nicht so an, was ist denn das bisschen Grundrechtseinschränkung im Vergleich zu diesem Leid, lässt erkennen, um was es im Kern geht: um emotionale Erpressung mit Angst. Da hilft es, zu reflektieren, was 2015 das Pressebild Alan Kurdi bewirkt hat, indem man heute nach Lesbos schaut: nichts, was den Menschen gedient hätte. Ohnehin scheint jegliches andere Leid dieser Welt, mit der sich die „zivilisierte“ europäische Gesellschaft in Zeiten des ruhigen Wohlstandes so gerne beschäftigte, und das Leid ist in weit anderer Dimension und Zahl (Jemen, Syrien – die Liste ließe sich beliebig verlängern), gänzlich bedeutungslos geworden zu sein, jetzt, wo es um unsere eigene Haut geht. Da geht dann „alles“, sogar Grenzkontrollen; es werden unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze Menschen von Griechenland in die Türkei zurückgebracht, und Asylanträge darf einen Monat lang überhaupt niemand mehr stellen: Wir müssen uns jetzt schließlich um die unerwünscht Reisende Corona kümmern.

Der moderne Rechtsstaat zeigt gerade dann seine Qualität, wenn er, auch in schwierigen Zeiten, die Regeln einhält, die er sich gegeben hat, bevor „nous sommes en guerre“ (Macron) begann: Parlamentsvorbehalt, keine Eingriffsbefugnis des Staates ohne klare Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägung der Grundrechte im Konfliktfall. Letzteres fällt gerade vollkommen aus, wobei es ein Grundrecht auf optimale medizinische Versorgung, wie es in der Argumentation der Befürworter massiv restriktiver Maßnahmen immer wieder durchscheint, nicht gibt. Dass die Menschenwürde verletzt wird, wenn nicht mehr jeder optimal im Krankenhaus behandelt werden kann, wird wohl keiner ernstlich behaupten. Konfliktfälle, die über Leben und Tod entscheiden, gibt es bei medizinischer Versorgung schon jetzt, als Beispiele seien nur die Auswahl der Empfänger bei Organtransplantationen genannt, oder die Anwendung extrem teurer Medikamente, bekannt geworden unter: „Novartis-Lotterie für 2 Mio EUR Spritze“. 

Ein beredtes Beispiel für die Erregungsgesellschaft

Im Moment dürften in diesem Land weit mehr Menschen daran sterben, dass sie in Krankenhäusern wegen vielfacher Blockaden aufgrund von Corona-Vorbereitungen nicht mehr optimal untersucht oder behandelt werden können, keine Ansprechpartner in Arztpraxen mehr finden oder schon aus eigenem Entschluß dringend notwendige ärztliche Untersuchungen unterlassen. Von der totalen Verzweiflung bei vielen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Mittelständlern, Arbeitslosen ganz zu schweigen, die zu Sucht, Depression und auch Suizid führen – wenn sicher geglaubte Aufträge wegbrechen, hunderte von Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden können, ganze Entwicklungen stillstehen. Kinder und Jugendliche erleben von heute auf morgen Restriktionen, die sie nicht im Ansatz verstehen können. 

Schon jetzt kann man lesen, wie sich das kapitalkräftige Ausland über die tollen Kaufgelegenheiten an deutschen Firmen freut, die Börsenkurse sind ja unten, es gibt Top-Engineering zum Spotpreis, und alles liegt am Boden, was dieses Land an Qualität und Qualifikation ausgemacht hat, im Angesicht einer drohenden, aber keineswegs sicher eintretenden gesundheitlichen Krise. 

In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen, gepaart mit einem Anspruchsdenken auf optimale Versorgung in jeder Lebenslage und Notsituation. Stand eben noch die Rettung des Klimas ganz oben auf der Agenda, mit prognostiziert Millionen (!) von Toten bei Nichterreichen der IPCC-Ziele, fällt die Präsenz des Themas nun vorerst dem Virus zum Opfer – ein beredtes Beispiel dafür, in welche Erregungsgesellschaft wir uns verwandelt haben, die nur immer eines konzentriert, dann aber gänzlich exaggeriert abarbeiten will.

Wir fürchten uns vor 100.000 Toten in Deutschland aufgrund einer Pandemie (Stand 26.03.2020, Deutschland gesamt ca. 240 Tote), und schränken dafür nicht nur eines, sondern eine ganze Litanei von Grundrechten ein: freie Entfaltung der Person, freie Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, und, in Gesetzesentwürfen: Unverletzlichkeit der Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Der Staat belegt Millionen von Menschen mit partiellem Freiheitsentzug, ohne ihnen auch nur das Geringste, nämlich die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass sie nicht infektiös sind, was er im Mindestmaß schuldet, bevor er in die Grundrechte der Bürger derart weitgehend eingreift.

Ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung

Es kommt in der politischen Führungselite ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung zum Vorschein, das nach 70 Jahren Grundgesetz mehr als betrüblich ist: Die Grundrechte erwachsen nicht aus einer generösen Zuwendung des Staates, sondern die Grundrechte sind in ihrem Wesenskern unauflöslich und unabänderbar in unsere Verfassung eingewebt, und vom Staat zu gewährleisten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Zweck-Mittel-Relation und das sorgfältige Austarieren der Grundrechte untereinander findet schon gar nicht statt. 

Die seit der SARS2-Krise existierenden behördlichen Katastrophenszenarien in den Bundesländern haben offenbar nicht dazu geführt, auch nur ansatzweise auf eine Epidemie vorbereitet zu sein (4. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, 2011). Ansonsten dürfte es keine Engpässe bei Schutzanzügen und Schutzmasken geben, das Mindestmaß dessen, was im Katastrophenfall sofort zur Verfügung stehen muss. Das hat in der Politik zu derart großer Panik geführt, dass man nun mit einschneidenden Maßnahmen vom eigenen Versagen abzulenken versucht; die Bürger sollen nun das leisten, was der Staat versäumt hat. Dafür einen gesellschaftlichen Konsens auf objektiver Zahlenbasis und wissenschaftlicher Erkenntnis, unter Einhaltung parlamentarischer Abläufe zu verlangen, erscheint wohl kaum überzogen. Eine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung auf nicht einschlägiger Ermächtigungsnorm reicht dafür jedenfalls nicht.

 

Hans-Peter Tauche ist Rechtsanwalt, Fachanwalt (Medizinrecht) und Mediator (IHK) in München.

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Leserpost

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Wolfgang Kaufmann / 28.03.2020

„unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze“ — Nein, das ist Ideologie pur. Wieso sollen junge Männer aus Afghanistan und Pakistan, die rund 90% der Menschen am Evros ausmachen, nach mehreren durchquerten Ländern in Europa einen Anspruch auf Schutz haben? Unter welchem Rechtstitel: als Flüchtlinge laut Genfer Konvention oder als Asylbewerber laut Grundgesetz? Und überhaupt: Wieso sollen wir mit Menschen solidarisch sein, die ihre eigenen Familien und Clans im Stich gelassen haben? Nur damit die kirchliche Sozialindustrie und die Anwaltschaft sich goldene Nasen verdienen, auf unser aller Kosten?

Jens Richter / 28.03.2020

Schneeflöckchen durften schon als Kinder alles. Und verwöhnte Kinder sind sie geblieben. Jede noch so vernunftgelenkte Einschränkung ist ganz schlimm, voll krass Diktatur. “Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit”, meinte Hegel, der in Singapur bekannt zu sein scheint. Unsere Großeltern hätten jetzt gesagt: Stell dich nicht so an! Was sein muss, muss sein!

Karsten Dörre / 28.03.2020

Die derzeitigen Situationen in Spanien und Italien lassen Gelassenheit zu Corona keineswegs zu. Ebenso ist die Ausbreitung Coronas im Süden Deutschlands eine andere als im hohen Norden. Grundsätzlich geht es bei Corona um eine neue ansteckende Krankheit, die bisheriger Forschung und Therapie fremd ist. Die verheerenden Verhältnisse im Gesundheitswesen wegen Corona im Süden Deutschlands und NRW halten mich von juristischen Spitzfindigkeiten ab. Allenfalls bei Lebensmittelhändlern, die nur noch Kartenzahlung zulassen, weil angeblich Bargeld mit Viren überzogen sei, aber Einkaufswagen,- körbe sowie Artikel (die -zig Kunden anfassen bis jemand diese in Korb legt) nicht. Hier muss der Anarchie, Panik und Unwissenheit Einhalt geboten werden! Regierung und Staat haben zur Jahreswende 2019/20 versagt, richtig. Aber das Fussvolk wird bei kommenden Wahlen die Versager mehrheitlich jubelnd wiederwählen. Hier braucht man keiner Illusion frönen, da es eh keine politische Alternative gibt (Grüne, Linke, AfD). Ausschliesslich die derzeitig Regierenden in eine Ausgangssperre wegen Unfähigkeit festsetzen, beendet Corona auch nicht. Ich kann mir vorstellen, das die Ostermärsche 2020 auf den Balkonen mit Beifall, Gefiedel und Lobhudeleien für die Versager stattfinden. Man kann sich seine Nachbarn nicht aussuchen. Leben und leben lassen.

Jens Keller / 28.03.2020

Wir werden hier von A bis Z verarscht. Die Beschränkungen müssen aufgehoben und sofort zum Status Quo ante zurückgekehrt werden.

Heinrich Moser / 28.03.2020

Der grüne Gesundheitsminister Österreichs, Anschober, sagte doch tatsächlich: “Es ist beachtlich, dass wir Dinge in die Wege geleitet haben, wo vor einer Woche jeder gesagt hätte: Das ist unmöglich in Österreich. Dieses Denken werden wir beim Klimaschutz, bei der größten globalen Krise, die wir haben, genauso brauchen. Ich halte das für einen Lernprozess. Und ich freue mich darauf, wenn wir die Corona-Krise überstanden haben, dass wir dann die Klimakrise mit einer ähnlichen politischen Konsequenz angehen werden.” Da muss man sich wirklich jedes Wort zweimal durchlesen, auch wenn einem schon beim ersten Mal der kalte Angstschweiß auf die Stirne getreten ist.

Michael Hinz / 28.03.2020

“In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen,.....“Deshalb handelt es sich bei den Maßnahmen gegen Corona um eine weitere Todesverhinderungstechnik. Sie resultiert aus der allgemeinen Verdrängung des Todes, die wiederum Ursache für die “metaphysische Verzweiflung des Menschen” (Max Scheler) ist. An die Stelle der klaren Vorstellung des Todes tritt die Illusion eines endlosen Fortgang des Lebens. Das Streben nach immer mehr, Arbeitswut und Kontemplationsverlust sind einige der Folgen davon. Eine andere, deutsche ist der als sebstverständlich erscheinende Größenwahn, der alles Leben und die ganze Welt will. Immer mit Realitätsverlust einhergehend. [Die “Lebensrettung” ist überdies zum Scheitern verurteilt, weil wir alle sterben müssen und werden; die ältesten und schwächsten zuerst. Es war immer so. Zum anderen, weil diese aktionistischen Maßnahmen größtenteils ineffizient und lächerlich sind.] Aber einen anderen wichtigen Punkt spricht der Autor an: Der Legalismus kennt nur Taten, die bestraft werden können, keine Gesinnungen (wie das jetzt schon üblich ist und von Politikern und Staasfunk gefordert wird). Der Moralismus verfolgt mögliche Taten, die sich angeblich in der Haltung ankündigen, also eigentlich keine. Phantomjagden. Aufklärung und unser “Barbareiverschonungssystem” sind längst ins Gegenteil umgeschlagen oder stehen kurz davor. Mitsamt der vom Autor benannten rechtlich fragwürdigen Maßnahmen werden wir Zeitzeugen/Opfer einer geschickt eingfädelten Diktatur: Die immer nur das beste will - das behütete Leben, gerne frei von Viren und anderen poltisch inkorrekten Bedrohungen.

mia salatmaier / 28.03.2020

Es sind aber nicht die “Alten”, die sich wünschen, dass die Gesellschaft heruntergefahren wird. Es ist die Politik. Und ich halte diese spalterische “alt gegen Arbeitende oder Junge” Rhetorik für gefährlich. Hier macht die Politik die Alten zum Sündenbock, um grauslige Bilder zu vermeiden, mit denen die Politiker nicht zurechtkommen. Wie alt ist denn alt? Es ist eher, wer vorbelastet ist, auch jung, der gefährdet ist. Ich bin befremdet, dass jemand auf Achgut.com veröffentlicht wird, der so tendenziös schreibt.

Andi Nöhren / 28.03.2020

Ich denke auch (weiß das aber nicht, ob das stimmt, so wie alle anderen, die hierzu etwas sagen, das auch nicht wissen), dass es sicher eine bessere Strategie gegeben hätte, als die gesamte Bevölkerung mit Ausgehverbote bzw. Ausgehbeschränkungen zu belegen. Es hätte sicher ausgereicht, die Altersgruppe ab Mitte 50 zunHause „einzusperren. So. hätte man Wirtschaft u. Schulen in Betrieb halten können.    -    Was aber nicht stimmt, das ist folgende Aussage im Artikel oben: „Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind“. Der Artikelschreiber ist anscheinend der Meinung, die Alten und krankheitsmäßig vorbelasteten seien die Gefahr. Das stimm definitiv jedoch nicht. Die Gefahr sind die Jungen, sie sind die Übertragungskette, bedingt durch mehr Freizeitkontakte und mehr beruflich bedingte Kontakte, als die Alten. Die Alten sind „nur“ in erster Linie die Leidtragenden dieser Krankheit.

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