Gastautor / 28.03.2020 / 06:15 / Foto: Mateussf / 180 / Seite ausdrucken

Ausgangsbeschränkungen – was sagt der Anwalt?

Von Hans-Peter Tauche.

„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, lautet Nr. 4 der auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügung in Bayern, befristet vorerst bis 03. April 2020, laut Herrn Dr. jur. Söder mit Verlängerungsoption. Verstöße werden bestraft: Verlässt man sein Heim ohne triftigen Grund oder trifft sich mit Freunden (im Haus), droht Bußgeld bis 25.000 EUR, im Fall einer vollziehbaren Anordnung eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Viel „besser“ könnte es auch die chinesische Führung nicht!

Wie fragwürdig die eingetretene Situation ist, zeigt sich schon an dem Dissens zwischen den südlichen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen), die partiellen „Hausarrest“ erteilen, und den übrigen, die lediglich Kontaktverbote aussprechen. Dabei ist klar, dass es einen sicheren Weg aus der Epidemie heraus nicht gibt, dafür gibt es zu viele sich widersprechende Vorgehensweisen und Ergebnisse aus anderen Ländern, nach heutigem Stand. Ergo: Wir werden mit dem Virus leben müssen, selbst nach Ansicht der Virologen mindestens zwei Jahre. Ohne Herdenimmunität, plus Impfstoff (frühestens Frühjahr 2021), bleibt nur die Hoffnung auf bessere medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, dafür gibt es Ansätze.

Können wir, und das ist der Kardinalpunkt, in diesem Land für eine derart lange Zeit die Wirtschaft herunterfahren, Kinder und Studenten aus der Ausbildung nehmen, und Grundrechte massiv einschränken? Wenn das nicht geht (und es geht ganz offensichtlich nicht ohne komplette gesellschaftliche Erosion, massive Arbeitslosigkeit, eine verlorene Jugend und Vertrauensverlust in den Staat), sollte man fragen – warum jetzt für zwei Wochen? 

Nach Meinung der Virologen wird der Höhepunkt der Infektionen erst im Mai/Juni liegen. Sofern kein Impfstoff verfügbar ist, wird sich das gleiche nächstes Jahr wiederholen. Wenn wir das dreimal hintereinander machen: dann ist die Wirtschaft tot, und wir können uns vermutlich über viele Tote aus vielen Gründen, weitab von Covid-19, unterhalten, die nicht ärztlich behandelt und in kein Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Rechtsstaatlicher Grundsatz ins Gegenteil verkehrt

Hausarrest: Das kannten wir bisher nur aus Diktaturen, dort traf der Hausarrest aber Regimegegner (Aung San Suu Kyi) oder anderweitig missliebige Personen (Ai Wei Wei), gerne als Vorstufe zur Haft. Bei uns soll nun nicht der nachweisliche „Täter“ der Freiheit beraubt werden, sondern alle potenziellen“ Täter“ gleich mit, weil eine gesellschaftliche Gruppe angesichts einer grassierenden Krankheit mit einem erhöhten Risiko leben muss. Das verkehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass nur der Verursacher sanktioniert werden und ggfs. in seiner freien Bewegungsmöglichkeit essenziell eingeschränkt werden darf, in sein Gegenteil und stempelt alle schon aufgrund ihrer puren Existenz zu Verdächtigen, offenbar in konstanter Fortentwicklung der zur Terrorismusbekämpfung entwickelten strafrechtsdogmatischen Figur des „Gefährders“: es werden über 99,9 Prozent der laut amtlicher Statistik (RKI) nicht infizierten Bevölkerung mit substanzieller Einschränkung ihrer Grundrechte belegt, dem wesentlichsten Kern unserer verfassungsrechtlichen Ordnung und unseres freiheitlichen Menschenbildes, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer, wie alle anderen, von dem Risiko einer Infektion betroffen zu sein. 

Völlig außer acht gelassen wird dabei, dass das Corona-Virus für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen ohne schwere Folgen ist, 30 Prozent haben überhaupt keine Symptome, allenfalls 10 Prozent sind intensiv behandlungsbedürftig. Die aktuellen Zahlen für Bayern sind, lt. Bay. Landesamt für Gesundheit 26.3.20, 10:00 Uhr: 8.842 Infizierte, 52 Tote: Das ergibt eine offizielle Mortalitätsrate von 0,59%, wobei unstreitig ist, dass die Dunkelziffer der Infizierten weit höher ist, weil aktuell mangels Kapazitäten nur bei Vorliegen von Symptomen, und damit nicht repräsentativ getestet wird (hierzu: Peer Ederer, Mit bedeutungslosen Zahlen im Blindflug durch das Virenmeer). Damit landen wir bei einer Mortalitätsrate unter 0,1 Prozent – kaum anders als bei einer Influenza. Die Diagnose des (alleinigen) Versterbens am Coronavirus ist bei potenziell multiplen Ursachen schwierig, und ob an oder (nur) mit Covid-19 gestorben wurde, wird in den völlig überlasteten Krankenhäusern Spaniens und Italiens nicht mehr festgestellt.

Nun ist es so, dass die Risikolast ungleich in den Altersgruppen verteilt ist. Alte und stark vorgeschädigte Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko, an der Viruserkrankung zu versterben. Daher verdienen sie besonderen Schutz, wird regelhaft ausgeführt: Würde aber die Pandemie fast nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreffen, wäre die Gesellschaft dann auch bereit, das gesamte kulturelle Leben einzustellen, nahezu die komplette Volkswirtschaft auf Eis zu legen, und 156 Milliarden in die Hand zu nehmen, bei gleichzeitig massiven Steuerausfällen, damit weniger Jugendliche versterben?

Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind, aber ebenso die, die schwerwiegend von den Infektionen betroffen sein können, um die Gesellschaft als Fundament der Versorgung aller am Laufen zu halten, besonders ökonomisch? Soweit diese Personen ohnehin nicht schon in den Einrichtungen leben, die vom Besuchsverbot umfasst sind, wäre es nicht angemessen, den zu Hause lebenden Senioren, unter Gewährleistung einer sozialen, psychischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung vor Ort, ein temporäres Residenzgebot im Haus aufzuerlegen? Angesichts der Entwicklung in Italien, mit zahllosen Infektionen im Krankenhaus, auch des Behandlungspersonals, und der Gefahr für „normale“ Patienten, Corona erst dort zu bekommen, gehen die Empfehlungen italienischer Ärzte für Deutschland genau in diese Richtung. Die Türkei hat ähnlich entschieden.

Ein Generationenkonflikt

Wer trägt die Gesellschaft und hält sie am Laufen? Sollen die, die sich tagsüber in Altenpflegeheimen, Kliniken und sonstigen Versorgungsstellen der Hochrisikofälle abarbeiten, am Abend schnurstracks nach Hause gehen und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen, warum sie am Wochenende vor die Tür gehen wollen? Warum müssen Schulen und Universitäten, also unser aller Zukunft in Form der nächsten Generation, ohne Alternativen geschlossen werden, Kinder vor geschlossenen Spielplätzen stehen, Rentner aber im Park spazierengehen können?

An diesen Fragen macht sich exemplarisch fest, was es eben auch ist: ein Generationenkonflikt, der spiegelt, wer in dieser überalternden Gesellschaft politisch am meisten gehört wird – aktuelle Rentenerhöhung, bei laufender Pandemie, inklusive.  Was dabei traurigerweise vergessen wird, ist, dass es ohne florierende Ökonomie, ohne kulturelles Leben, ohne mutige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer, auch keine Steuern, keine qualifizierten Mitarbeiter, kein funktionierendes Gesundheitssystem geben wird.

Es ist unlauter, mit den Bildern aus Bergamo Politik zu machen. Mit italienischen Särgen in Militärlastern Grundrechtseinschränkungen in Deutschland nach dem Motto zu fordern: Stellt Euch doch nicht so an, was ist denn das bisschen Grundrechtseinschränkung im Vergleich zu diesem Leid, lässt erkennen, um was es im Kern geht: um emotionale Erpressung mit Angst. Da hilft es, zu reflektieren, was 2015 das Pressebild Alan Kurdi bewirkt hat, indem man heute nach Lesbos schaut: nichts, was den Menschen gedient hätte. Ohnehin scheint jegliches andere Leid dieser Welt, mit der sich die „zivilisierte“ europäische Gesellschaft in Zeiten des ruhigen Wohlstandes so gerne beschäftigte, und das Leid ist in weit anderer Dimension und Zahl (Jemen, Syrien – die Liste ließe sich beliebig verlängern), gänzlich bedeutungslos geworden zu sein, jetzt, wo es um unsere eigene Haut geht. Da geht dann „alles“, sogar Grenzkontrollen; es werden unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze Menschen von Griechenland in die Türkei zurückgebracht, und Asylanträge darf einen Monat lang überhaupt niemand mehr stellen: Wir müssen uns jetzt schließlich um die unerwünscht Reisende Corona kümmern.

Der moderne Rechtsstaat zeigt gerade dann seine Qualität, wenn er, auch in schwierigen Zeiten, die Regeln einhält, die er sich gegeben hat, bevor „nous sommes en guerre“ (Macron) begann: Parlamentsvorbehalt, keine Eingriffsbefugnis des Staates ohne klare Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägung der Grundrechte im Konfliktfall. Letzteres fällt gerade vollkommen aus, wobei es ein Grundrecht auf optimale medizinische Versorgung, wie es in der Argumentation der Befürworter massiv restriktiver Maßnahmen immer wieder durchscheint, nicht gibt. Dass die Menschenwürde verletzt wird, wenn nicht mehr jeder optimal im Krankenhaus behandelt werden kann, wird wohl keiner ernstlich behaupten. Konfliktfälle, die über Leben und Tod entscheiden, gibt es bei medizinischer Versorgung schon jetzt, als Beispiele seien nur die Auswahl der Empfänger bei Organtransplantationen genannt, oder die Anwendung extrem teurer Medikamente, bekannt geworden unter: „Novartis-Lotterie für 2 Mio EUR Spritze“. 

Ein beredtes Beispiel für die Erregungsgesellschaft

Im Moment dürften in diesem Land weit mehr Menschen daran sterben, dass sie in Krankenhäusern wegen vielfacher Blockaden aufgrund von Corona-Vorbereitungen nicht mehr optimal untersucht oder behandelt werden können, keine Ansprechpartner in Arztpraxen mehr finden oder schon aus eigenem Entschluß dringend notwendige ärztliche Untersuchungen unterlassen. Von der totalen Verzweiflung bei vielen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Mittelständlern, Arbeitslosen ganz zu schweigen, die zu Sucht, Depression und auch Suizid führen – wenn sicher geglaubte Aufträge wegbrechen, hunderte von Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden können, ganze Entwicklungen stillstehen. Kinder und Jugendliche erleben von heute auf morgen Restriktionen, die sie nicht im Ansatz verstehen können. 

Schon jetzt kann man lesen, wie sich das kapitalkräftige Ausland über die tollen Kaufgelegenheiten an deutschen Firmen freut, die Börsenkurse sind ja unten, es gibt Top-Engineering zum Spotpreis, und alles liegt am Boden, was dieses Land an Qualität und Qualifikation ausgemacht hat, im Angesicht einer drohenden, aber keineswegs sicher eintretenden gesundheitlichen Krise. 

In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen, gepaart mit einem Anspruchsdenken auf optimale Versorgung in jeder Lebenslage und Notsituation. Stand eben noch die Rettung des Klimas ganz oben auf der Agenda, mit prognostiziert Millionen (!) von Toten bei Nichterreichen der IPCC-Ziele, fällt die Präsenz des Themas nun vorerst dem Virus zum Opfer – ein beredtes Beispiel dafür, in welche Erregungsgesellschaft wir uns verwandelt haben, die nur immer eines konzentriert, dann aber gänzlich exaggeriert abarbeiten will.

Wir fürchten uns vor 100.000 Toten in Deutschland aufgrund einer Pandemie (Stand 26.03.2020, Deutschland gesamt ca. 240 Tote), und schränken dafür nicht nur eines, sondern eine ganze Litanei von Grundrechten ein: freie Entfaltung der Person, freie Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, und, in Gesetzesentwürfen: Unverletzlichkeit der Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Der Staat belegt Millionen von Menschen mit partiellem Freiheitsentzug, ohne ihnen auch nur das Geringste, nämlich die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass sie nicht infektiös sind, was er im Mindestmaß schuldet, bevor er in die Grundrechte der Bürger derart weitgehend eingreift.

Ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung

Es kommt in der politischen Führungselite ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung zum Vorschein, das nach 70 Jahren Grundgesetz mehr als betrüblich ist: Die Grundrechte erwachsen nicht aus einer generösen Zuwendung des Staates, sondern die Grundrechte sind in ihrem Wesenskern unauflöslich und unabänderbar in unsere Verfassung eingewebt, und vom Staat zu gewährleisten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Zweck-Mittel-Relation und das sorgfältige Austarieren der Grundrechte untereinander findet schon gar nicht statt. 

Die seit der SARS2-Krise existierenden behördlichen Katastrophenszenarien in den Bundesländern haben offenbar nicht dazu geführt, auch nur ansatzweise auf eine Epidemie vorbereitet zu sein (4. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, 2011). Ansonsten dürfte es keine Engpässe bei Schutzanzügen und Schutzmasken geben, das Mindestmaß dessen, was im Katastrophenfall sofort zur Verfügung stehen muss. Das hat in der Politik zu derart großer Panik geführt, dass man nun mit einschneidenden Maßnahmen vom eigenen Versagen abzulenken versucht; die Bürger sollen nun das leisten, was der Staat versäumt hat. Dafür einen gesellschaftlichen Konsens auf objektiver Zahlenbasis und wissenschaftlicher Erkenntnis, unter Einhaltung parlamentarischer Abläufe zu verlangen, erscheint wohl kaum überzogen. Eine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung auf nicht einschlägiger Ermächtigungsnorm reicht dafür jedenfalls nicht.

 

Hans-Peter Tauche ist Rechtsanwalt, Fachanwalt (Medizinrecht) und Mediator (IHK) in München.

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Leserpost

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Frances Johnson / 28.03.2020

@ Fritz Kolb: Man kann ältere Leute nicht einfach isolieren, man kann ihnen aber empfehlen, vorsichtig zu sein, und bei Älteren funktionieren Empfehlungen i.d.R. etwas besser. Ich habe kürzlich einen Laden nicht betreten, weil Kinder mit drin waren. Es tat mir in der Seele weh, denn ich liebe Kinder. Man kann Älteren sagen, dass sie mit dem Ende spielen, wenn sie unvorsichtig sind. Man kann Jüngere auffordern, ihnen etwas einzukaufen gegen Entgelt und vor die Tür zu stellen. Aber etwas kann man nicht: Ihnen verbieten, rauszugehen. Wenn sie es tun, muss man eben Triage machen, soll heißen, sie bekommen keine Beatmung, wenn keine da ist. Außerdem sollte man Jüngeren auf keinen Fall verkaufen, dass sie daran nicht sterben können. Sie sterben schon seltener, aber sie können genauso schwer daran erkranken. Machen Sie nicht die Pferde scheu! Außerdem besteht noch die Möglichkeit, dass das Virus sich abschwächt oder so plötzlich verschwindet wie alle Viren vor ihm auch.

HaJo Wolf / 28.03.2020

Brillant, Danke für diesen Beitrag, er bestätigt aus professioneller Sicht, was ich denke. Einige (auch hier) haben es noch immer nicht verstanden oder sind auf die Propaganda von ARD/ZDF/Presse plus Merkelatur reingefallen. Niemand will erkennen, dass die Problematik des Virus und der Ansteckung nur um die Zeit der Grundrechtseinschränkungen verschoben wird, gegen Virus oder Ansteckung hilft das NICHTS. Statt dieser (herrschaftstypischen) Panikmache sollte man besser die Behandlungsmethoden verbessern, den Mitgliedern der Risikogruppen RATEN (!!), sich freiwillig von sozialen Kontakten fernzuhalten und nicht mutwillig unsere Wirtschaft ruinieren ohne Sinn, Verstand und Nutzen! Dass sich 70-90% mit dem Virus infizieren, ist nicht zu verhindern, nur zu verschieben, und genau das macht die Politik, um vom Totalversagen der Vorbereitung abzulenken. Das ist kriminell. Herr Tauche, gibt es eine Möglichkeit der Klage? Ich würde mich sofort anschließen. Und ich warte auf Das nächste Diffamierungs-Schimpfwrt: Corona-Leugner. Übrigens: mit fast 70 zähle ich zur Risikogruppe, habe aber weder Angst noch treffe ich über das Normale hinaus gehende Vorsichtsmaßnahmen. Möglicherweise verbreite ich das Virus bereits, und das ist gut so, damit die Zahl der Infizierten möglichst schnell das Maximum erreicht.

Gerald Krüger / 28.03.2020

Fritz@Kolb Der ganze Spuk ist mit Beginn des Ramadan vorbei. Noch nicht einmal das Rautenmonster wird es wagen, unsere Facharbeiter in der Zeit unter Quarantäne zu halten. Wir, die schon-immer-hier-wohnenden, sind dämlich genug, uns wegsperren zu lassen und dafür den Regierungsdilettanten auch noch dankbar die Schweißmauken zu küssen, aber die Surensöhne und -töchter lassen sich ihre Feierei nicht nehmen.

Claudius Pappe / 28.03.2020

Rentenerhöhung in dieser Situation asozial ?  Wer hat den Laden jahrzehntelang am laufen gehalten ? Wer hat hunderttausende Euros pro Arbeitnehmer ( in DM über eine Million ) in die Sozialkassen einbezahlt ? Die Jugend um FfF oder Beamten und Sozialarbeiter oder Juristen ?

Sabine Lotus / 28.03.2020

Hmm, die Zulassungszeit für Impfungen und Medikamente verkürzen. @Frau Johnson, ernstgemeinte Frage: Denken Sie wirklich, das ist ratsam? Ich bin mir im Klaren, daß wir es eilig haben. Nach der Praxisbeobachtung der letzten Jahre habe ich nur leider die Bedenken, daß wir mit einem solchen Schritt der bereits vorhandenen Scharlatanerie dieses Bereichs das Scheunentor ganz weit öffnen und für noch mehr Probleme sorgen, als wir ohnehin schon haben. Sehen Sie das anders? In einem Punkt stimme ich allerdings zu: Ich denke, daß Menschen vor der Wahl Palliativmedizin oder Medikamententest eher zu Letzterem tendieren werden. Da könnte man vielleicht ansetzen.

Andreas Rühl / 28.03.2020

Das ist alles auf den ersten Blick richtig, lieber Kollege, so oder so ähnlich würde jeder Student in einer Grundrechteklausur argumentieren. Und scheitern. Und warum? Weil er den Tatbestand willkürlich um Annahmen ergänzt hat, um seine Klausur “rund” zu machen. Das Problem ist, dass wir den Tatbestand nicht abschließend formulieren koennen derzeit. Ihre Mortalitätsschätzung ist plausibel. 5 Fach höher, wie auf dem Schiff, aber auch. Oder doch 10 mal hoeher? Oder 100 mal hoeher, wie die Zahlen aus italien? Wie kann ich den verhältnismässigkeitsgrundsatz gescheit prüfen, wenn ich den Preis nicht kenne, der bezahlt werden muss, wenn der Eingriff in das Grundrecht der Bewegungsfreiheit unterbleibt? Das ist der grund, warum Ihr Beitrag letztlich derzeit nur Papier ist. Eine Denkübung auf dem Weg zum kleinen örechtschein. Juristisch lässt sich all das auch rechtfertigen, ohne jeden Zweifel. Sie aber suggerieren, dass es nur eine Antwort gibt. Das ist nicht zielführend. Letztlich müssen die staatsorgane ihren eigentlichen Auftrag erfüllen, wie, ist zunächst in deren ermessen. Am Ende werden die einen richtig gelegen haben, die anderen falsch. Da ist man dann schlauer. Aber jetzt so zu tun, als wüsste man, wie es weitergeht, ist einfach nur unredlich und unglaubhaft.

Frances Johnson / 28.03.2020

@ Karsten Dörre: Die spanischen und italienischen Verstorbenen sollten nachuntersucht werden. Der erste Schritt wäre Verbrennungsverbot. Die Letalität ist so nicht erklärbar. NYC hat die ja auch nicht, obwohl es sie jetzt überrennt. @ Heinrich Moser: Das sind Verrückte. Die wollen eine echte Krise nicht von einer imaginären unterscheiden. @ Andi Nöhren: Sie sperren mich nicht zu Hause ein, Meister, und dann hole ich mir das von Ihnen am Supermarkt an der Kasse. Sinnlos: Lieber vorübergehend weniger Rechte als zwei Sorten Rechte.

Helmut Driesel / 28.03.2020

  Die Regierung kann eigentlich beschließen, was sie für angemessen hält. Und jeder Bürger, der von einem Entscheid wie z.B. Bußgeld betroffen ist, kann beim Verfassungsgericht Beschwerde dagegen einlegen. Wahrscheinlich kann man sich fristgerecht sogar direkt über das Gesetz beschweren, das kann ich jetzt nicht beurteilen. Das würde ich aber in dieser Situation für ein handfestes Querulantensymptom halten. Interessant auch in diesem Zusammenhang die heutigen Nachrichten über Spuck- und Hustenattacken. Nun gut, der Herr Schäuble hat ja nur ins Mikrophon gehustet. Und der Herr Haferburg hat mal wieder seine Pillen nicht genommen. Wollen wir mal nicht so kleinlich sein.

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