Sehr geehrter Herr Faethe, besten Dank für Ihren wichtigen Hinweise, nach dem „Nazis“ entgegen der öffentlichen wie leider auch mehrheitlich privaten Reflextion NICHT das Non plus ultra der Unmenschlichkeit darstellten.
Sehr geehrter Herr Fischer, besten Dank für Ihren zutreffenden Kommentar.
Speziell an die Herren Moritz Cremer und Bernd Schreller - aber nicht nur - von einem augenscheinlich bis zu seinem Lebensende Naiven: Angesichts von der Morde an Herrhausen, Rohwedders und Bubacks als auch den NSU Morden schwinden einem Sinne bei dem Versuch, das staatliche Gemeinwesen, in dem man lebt, politisch hinreichend zu reflektieren.
Sehr geehrte Frau Lengsfeld, die Ehefrauen und Familien solcher Leute wie Freisler können und dürfen in einem Rechtsstaat nicht für die Vergehen ihrer Männer und Väter bestraft werden. Die “Sippenhaft” ist im Gegenteil ein Merkmal totalitärer Unrechtsstaaten. Selbst bei Freisler selber ist die Bewertung schwierig, hat er doch wohl im damals rechtlichen Rahmen seine Urteile gefällt, wenn auch seine Verhandlungsführung niederträchtig und boshaft war und ihm seine Todesurteile offensichtlich leicht von der Hand gingen. Er war ein fanatischer Gesinnungsrichter und das Gesinnungsrecht war damals -anders als heute- das rechtliche Mass. Was es wirklich nicht hätte geben dürfen, war eine personelle Kontituität in der Justiz nach dem Krieg, zumindest und keinesfalls in Fällen wie Freisler (der bekanntlich den Krieg gar nicht überlebte).
Sehr gut Frau Lengsfeld! Echt spannend. So ein paar überwachte Revoluzzer sind doch immer wieder ganz brauchbar, um ein paar politische Ziele der Machthaber umzusetzen. Ohne sich die Finger schmutzig zu machen und danach alles als geheime Verschlusssache zu deklarieren. Win Win! Genauso einen gut recherchierten Artikel wünsche ich mir noch über den NSU! Auch dort waren mehr V-Leute dabei als Täter. Und am Ende erschiessen sich gegenseitig im Wohnmobil, ohne ersichtlichen Grund, zwei Uwe mit nur einem Gewehr! Und noch später, wird eine Frau zu lebenslanger Haft verurteilt, ohne einen einzigen Beweis. Ein Indizienurteil. Akten wieder Verschlusssache. Diesesmal 130 Jahre. Da kann man nur ins Staunen kommen. In diese Auftragsarbeiten würde ich unbedingt auch noch Anis Amri reinnehmen. Die Breitscheidplatz Akte strotzt auch nur so vor V-Männern. Kann man sich eigentlich nicht ausdenken. Außer, man sitzt an den Hebeln der Macht.
Während der letzten Jahre gab es ja so einige Mordfälle, deren Hintergrund trotz massiver Ungereimtheiten dem „ rechtsextremen Spektrum „ zugeordnet wurde. Ein staatliches Narrativ, dass unisono verbreitet und nie hinterfragt werden durfte. NSU wurde schon erwähnt , aber auch die Ermittlungen im Fall Lübcke aus Kassel werfen mehr Fragen als Antworten auf: Der Sohn findet seinen Vater leblos auf der Terrasse des Hauses in einer Blutlache. Er ruft nicht Notarzt und Polizei,sondern zunächst einen Freund, und gemeinsam säubern sie den Tatort! Im KH wird eine Schussverletzung an Lübckes Kopf festgestellt, vermutlich von einer Kleinkaliberwaffe. Die Polizei findet in Tatortnähe die Hülse einer KK- Waffe. Der Freund von Lübckes Sohn wird am Folgetag auf einer Nordseefähre festgenommen, verhört und wieder entlassen. Vom Sohn hört man nichts mehr. Drei Tage später dann das bis heute amtliche Narrativ, der bekannte und vorbestrafte Rechtsextremist Stephan B. habe Lübcke mit einer Waffe Kaliber.38(!) getötet,die er auf dem Gelände seines Arbeitgebers vergraben habe. Zudem sei eine Hautschuppe des B. mit dessen DNA auf dem Anzug des Opfers gefunden worden. B. habe die Tat zudem gestanden und als Motiv angegeben, dass er sich über die Aussage Lübckes geärgert habe, die dieser drei!!! Jahre zuvor bei einer Einwohnerversammlung zur Flüchtlingspolitik gemacht hatte, als er Deutschen , die diese Politik ablehnen, die Ausreise empfahl. Das Drehbuch eines Krimi-Autors mit dieser Story würde wohl als unrealistisch abgelehnt.
Noch ne kleine Korrektur: Das Attentat auf Siegfried Buback fand nicht in Stuttgart statt, sondern in Karlsruhe.
Eine unabhängige Justiz, wo die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, ist ein krasser Widerspruch an sich. Diese Justiz hat in den beiden Diktaturen nicht etwa das Schlimmste verhindert, sondern tatkräftig mit geholfen, um es zu ermöglichen. “Auf hoher See und vor Gericht” ist man in Gottes Hand, so heißt es, darf es aber vor Gericht gar nicht sein, denn wir haben eindeutige Gesetze sowie für viel Steuergelder ausgebildete Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter. Die RAF-Mörderbande arbeitete eng mit der Stasi zusammen und genoss sehr viel Sympathie bei “linken” Promis und Politikern, die wiederum Kenntnisse über Fehlverhalten von anderen hatte, das eiskalt ausgenutzt wurde, um gewisse Ziele zu erreichen. So bleibt eben vieles im Dunkeln, was unbedingt aufgeklärt und bestraft werden müsste. In Berlin, zuerst noch Westberlin jedenfalls hat sich die Justiz selbst entlarvt, als sie 1989 sofort nach dem Start des SPD/AL-Senats nach einem Strategiepapier mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsesetze unbescholtene Bürger wie Verbrecher vefolgte, während diese unbehelligt blieben, weil sie sich so trefflich zur Einschüchterung der Bürger eigneten und die Justizsenatorin Limbach sowieso “Täter interessanter als Opfer” fand. Sie hinterließ einen Scherbenhaufen, der von den Nachfolgern kräftig aufgefüllt wird und wurde dann später Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Alles klar?
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