Peter Grimm / 07.09.2018 / 14:30 / 26 / Seite ausdrucken

Wegbereiter für Kündigungen aus Gesinnungsgründen

Deutschen Fachanwälten für Arbeitsrecht scheint sich ein neues Betätigungsfeld zu erschließen. In Zeiten, in denen die Regierenden ihre Regierten auffordern, doch bitte mehr „Haltung“ zu zeigen, sollten haltungsbewusste Arbeitgeber solche Arbeitnehmer, die diese „Haltung“ nicht nur nicht zeigen wollen, sondern sogar offen ablehnen, auch nicht mehr ungestört ihr bezahltes Tagwerk verrichten lassen müssen. Für einen Arbeitsrechtler eine Herausforderung, sollte man annehmen, schließlich sind vor dem Gesetz doch alle Menschen gleich und das Arbeitsrecht gilt gleichermaßen für Mitarbeiter mit guter Gesinnung und für ihre Kollegen mit schlechter Gesinnung. Grundsätzlich kann man daher einen Arbeitnehmer kaum allein wegen seiner Weltanschauung entlassen, sofern es an seiner beruflichen Tätigkeit nichts auszusetzen gibt.

Philipp Meese, Partner in der Kanzlei Vangard, die mit dem Slogan „Exzellent. Modern. International.“ für sich wirbt, bietet haltungsbewussten Unternehmen die Suche nach Lösungen an. Zitat

„Viele Unternehmer werden sich vielmehr zu Recht bereits von solchen Mitarbeitern trennen wollen, die sich zwar noch nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, jedoch öffentlich (z.B. durch die Teilnahme an Demonstrationen) mit solchen Parteien und Vereinigungen sympathisieren, die an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit stehen, wenn nicht gar diese Grenze bereits überschritten haben.

Das wird insbesondere dann gelten, wenn Bilder davon jederzeit für jedermann im Internet abrufbar sind (z.B. in den einschlägigen Fotogalerien von Online-Journalen) und/oder bereits via Twitter, Facebook, WhatsApp und Co. in der Belegschaft die Runde machen, möglicherweise sogar schon Kunden erreicht haben. Denn anders als noch vor wenigen Jahren haben Arbeitgeber im Jahr 2018 nicht mehr nur unternehmensintern mit extremen bzw. extremistischen Gesinnungen vereinzelter Arbeitnehmer zu kämpfen, sondern vor allem auch damit, dass eben diese mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Unter Berücksichtigung der heutigen Presse- bzw. Kommunikationskultur und der Schnelllebigkeit sowie auch der Dauerhaftigkeit des Internets wird das zunehmend schwerer.“

Genau da könne man ansetzen und Meese weiß offenbar, dass diese Interpretation auch vor Gericht durchaus erfolgreich sein kann.

„Diese Rechtsprechung geht glücklicherweise mit der Zeit und erkennt das hohe Risikopotential der modernen Medien. Sie stellt insoweit nämlich zutreffend fest, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Arbeitnehmer im privaten Rahmen in Echtzeit gegenüber physisch anwesenden Personen (z.B. am Stammtisch) oder aber öffentlich im Internet seine extremistische Gesinnung preisgibt. Der wesentliche Aspekt ist dabei, dass der Arbeitnehmer die Verbreitung seiner im Internet publizierten Haltung nicht kontrollieren kann, weder in zeitlicher Hinsicht noch in Bezug auf den tatsächlichen Adressatenkreis. Er kann schlicht nicht beeinflussen, wann wer seine Veröffentlichungen zu sehen bekommt und/oder an wen weiterleitet. Folglich begründet ein Arbeitnehmer mit extremistischen Internet-Veröffentlichungen das hohe Risiko eines Reputationsschadens zu Lasten seines Arbeitgebers, was dieser nicht hinzunehmen hat, sondern ihn vielmehr zur Kündigung berechtigt.“

Lassen sich störende Grundrechte umgehen?

Damit kann man sich sicher einiger, aber nicht aller weltanschaulich fehlgeleiteter Mitarbeiter entledigen. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt schreckt aber auch vor dieser Herausforderung nicht zurück:

„So weit so gut. Gleichwohl bleibt die Frage, was Unternehmen tun können, wenn objektiv keine Verbindung zwischen ihnen und ihrem extremistischen bzw. populistischen Arbeitnehmer erkennbar ist und nur solche Menschen die Verbindung herstellen können, die den betreffenden Mitarbeiter als Angestellten von Unternehmen XY (er-)kennen. So wie es zunächst etwa auch bei LKA-»Hutbürger« Maik G. der Fall war. Noch kniffeliger wird es, wenn Arbeitgeber vollkommen außerhalb der Öffentlichkeit Mitarbeiter identifizieren, die mit extremen Gruppierungen gleich welchen politischen Randspektrums sympathisieren oder entsprechendes Gedankengut vertreten und sie solche Menschen nicht zu ihrer Belegschaft zählen möchten.

Hier ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst ausnahmsweise unkomplizierter als im privatwirtschaftlichen Bereich. Denn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Tun sie das nicht, rechtfertigt das eine Kündigung. In der freien Wirtschaft sind die Anforderungen an eine Trennung höher, da hier durch die politische Aktivität des Mitarbeiters vielmehr eine konkrete – wie auch immer geartete – Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten sein muss, bevor eine Kündigung möglich ist. Ob das der Fall ist, ist stets im Einzelfall zu bewerten. Anders gesprochen: Man befindet sich im »bekannten Fahrwasser« der verhaltensbedingten Kündigung, wo alle individuellen Umstände zu berücksichtigen sind und nicht zuletzt auch eine Interessenabwägung durchzuführen ist.“

Hier wird es also schwer, mittels Kündigung für weltanschauliche Harmonie in der Belegschaft zu sorgen, denn solchen Maßnahmen „stehen die Grundrechte des Arbeitnehmers entgegen, insbesondere dessen Meinungsfreiheit.“

Aber aufgeben muss der haltungsbewusste Arbeitgeber deshalb nicht. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt will niemanden entmutigen:

„Vorstehendes heißt jedoch nicht, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer in ihren Reihen dulden sollten oder müssen, deren Gesinnung nicht im Einklang mit den Werten des Unternehmens steht. Es bedeutet lediglich, dass es einer arbeitsrechtlich belastbaren Argumentation dafür bedarf, wieso die Gesinnung des jeweiligen Mitarbeiters zu einer Störung des Arbeitsverhältnisses führt, die auch in der Störung des Betriebsfriedens liegen kann.“

Andere Anwaltskollegen haben auch schon über solche Wege nachgedacht. Bereits im letzten Sommer empfahl ein anderer Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie sich missliebige Mitarbeiter mit Hilfe des Betriebsrats kündigen lassen, wie seinerzeit an dieser Stelle schon berichtet wurde.

Wer sich sicher ist, rechter Umtriebe vollkommen unverdächtig zu sein und denkt, dass es ja nun wahrlich nicht so schlimm sei, wenn rechtsradikal oder rechtsextrem gesinnte Kollegen entlassen werden, selbst wenn sie nichts Strafwürdiges getan und auch nicht gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben, der sollte einen Moment innehalten. Wenn sich die Unkultur eines Gesinnungskündigungsrechts schleichend durchsetzt, dann ist sie je nach politischer Wetterlage einsetzbar. Es kann dann irgendwann auch die treffen, die sich jetzt auf der richtigen Seite wähnen. Niemand sollte sich deshalb eine Etablierung von gesinnungsrechtlichen Instrumentarien wünschen.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

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Karla Kuhn / 07.09.2018

Herr Weber, die Osteuropäer werden sich mit Sicherheit NICHT “kolonialisieren” lassen, die GEHEN auf die Straße !! Erstens sind sie noch nicht so “satt” wie die Deutschen und zweitens haben dies Länder ein sehr großes NATIONALGEFÜHL genau wie die Franzosen und die Italiener, die ebenfalls sehr streikbereit sind. Fahren Sie mal nach Polen, dort leben sehr stolze Menschen, genau wie die Ungarn und die werden sicher nicht mehr für einen “Appel und ein Ei “für die anderen schuften.  Die EU wird eher Geschichte sein, als daß sie sich derart aufstellen könnte. Jetzt sollen Teile von Serbien an den Kosovo und andersherum verteilt werden, hat eine EU Angestellte heute vorgestellt. Na dann wird es wahrscheinlich wieder Unruhen geben. Gilt auch hier der Satz, “Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben….. ?”

klaus Blankenhagel / 07.09.2018

PSST Vorsicht Feind hoert mit, ist dann die naechste Stufe. Denunzieren wird dann belohnt werden mit einem ABO des Spiegel oder anderer Muell.

Hartmut Laun / 07.09.2018

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 Art. 6. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze. +++ Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.+++

Martin Lederer / 07.09.2018

Es gilt die einfache Regel: Den Herrschenden in der Politik und den Medien nach dem Mund reden oder das Maul halten. Eine dritte Möglichkeit wird nicht gegeben.

Karla Kuhn / 07.09.2018

Für mich viel Lärm um nichts. Als juristischer Laie sagt mir mein gesunder Menschenverstand, daß heute in Zeiten des Internets JEDER die Möglichkeit hat einen Arbeitgeber, der aus so fadenscheinigen Gründen kündigen würde, diesen öffentlich im Netzt anprangern könnte, auch wenn etliche Portale das löschen würden. Es gibt viele Möglichkeiten im Netz, auch im Ausland, um einer Ungerechtigkeit genüge zu tun. Ich glaube auch nicht, daß ein GUTER Arbeitgeber sich auf solche fiesen Tricks einlassen würde, zumal es immer weniger GUTE Fachkräfte gibt. Es wandern ja auch immer mehr ins Ausland ab.  So einfach ist das gar nicht. DENN es werden sich auch SEHR gute GEGENANWÄLTE in Stellung bringen, die wahrscheinlich die besseren Argumente haben, vor allem solange das Grundgesetz noch gilt. Abgesehen davon, solche Rechtsanwälte wie der Meese gab es schon früher, die direkt Seminare angeboten haben, wie Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden können. Kann der Mann sich eigentlich morgens noch im Spiegel anschauen ? Und noch was, so einen Arbeitgeber möchte ich nicht mal geschenkt haben und gehen. ABER nur mit einer DICKEN Abfindung. !! Eine GUT ausgebildete Fachkraft wird im Ausland mit KUßHAND genommen.

Klaus Weber, Hamburg / 07.09.2018

Politik und Wirtschaft wissen aufgrund des Scheiterns aller sozialistischen Versuche sehr wohl, dass eine Demokratie ohne Marktwirtschaft nicht möglich ist, der Kapitalismus die Demokratie allerdings nicht zwingend braucht. Wie vieles im Leben ist dies dann ein Geben und Nehmen oder einfach ein Deal. Die Unternehmen stützen das extrem links-grüne Regime und dafür bekommen Sie ungeahnte Möglichkeiten. Es wird ein Ersatzproletariat oder -Prekariat bereitgestellt, Osteuropa wird wirtschaftlich kolonialisiert, d.h. man kann dort billigst produzieren und über die angesiedelten Ketten überteuert Waren absetzen und die EU-Märkte werden durch Antidumping- und Ausgleichzölle protektioniert und durch EU-Regulierungen geschützt. Und dies in einem Maße, dass es Trump die Schamesröte ins Gesicht treiben würde. Tausende Lobbyisten in Berlin und Brüssel, die mit eigenen Ausweisen in Parlamenten ein- und ausgehen und dann eine Regierung die beste Kontakte zu den Schurkenstaaten vermittelt. AM Gabriel nimmt weiland die Wirtschaftsentourage mit zu seinen Mullahfreunden im Iran und just wiederholt dies der neue AM Maas mit Wirtschaft und seinen Diktatur- und Muslimbrüder-Freunden Mevlüt und dem lieben Recep, die derweil weiter im Nahen Osten wüten, die Kurden bekriegen und 180.000 politische Gefangene in Foltergefängnissen halten. Wenn das linksgrünen Regime, allen voran die SPD, derart mitzieht, kann die Wirtschaft doch nur mehr als dankbar sein und jede erdenkbare Gegenleistung erbringen. Aufgrund der jüngsten Geschehnisse ist die Angst vor Verlust der Pfründe aber groß. Deshalb wird die Repressalien noch mal kräftig angezogen. Wer nur ein Jota abweicht, dem drohen Arbeitsplatzverlust, Haussuchung, gesellschaftliche Ächtung, körperliche Gewalt durch die Antifa-SA und notfalls auch Maßnahmen gegen die Familie (siehe heutigen Link-Schulverweis Waldorf). All dies ist ja nichts Neues und bestens aus totalitären Regimen bekannt. Nun erfahren wir es aber leider mal am eigenen Leib. 

E. Albert / 07.09.2018

Beim Lesen dieses Artikels lief es mir kalt den Rücken hinunter! “Wenn sich die Unkultur eines Gesinnungskündigungsrechts schleichend durchsetzt, dann ist sie je nach politischer Wetterlage einsetzbar. Es kann dann irgendwann auch die treffen, die sich jetzt auf der richtigen Seite wähnen. Niemand sollte sich deshalb eine Etablierung von gesinnungsrechtlichen Instrumentarien wünschen.” Eben - wer legt denn fest, wo hier die “richtige Seite” ist? Wir sehen es doch: wer gestern einfach nur als “konservativ” galt, ist heute bereits ein stramm Rechter! Und je weiter dieses Land nach links abdriftet, umso mehr “Rechte” haben wir dann plötzlich, denn die Mitte ist ja dann auch schon rechts! Wer stoppt endlich diesen Wahn?!

Thomas Holzer, Österreich / 07.09.2018

Beim Herrn Maaßen scheint die “vereinigte Linke” gar keinen Anwalt zu benötigen, auch kein Gericht. Der Herr wird nach seinen Äußerungen der “Bild” gegenüber als Chef des Verfassungsschutzes wahrscheinlich bald Geschichte sein, wenn es so weiter geht. Süffisant die Forderung, er müsse beweisen, daß es keine “Hetzjagden” gab; die Forderung gegenüber Herrn Seibert und Frau Merkel, ihre “Beweise” vorzulegen, wurde weder von den MSM noch von anderen Politikern erhoben; ein Schelm, der Böses denkt.

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