Peter Grimm / 07.09.2018 / 14:30 / 26 / Seite ausdrucken

Wegbereiter für Kündigungen aus Gesinnungsgründen

Deutschen Fachanwälten für Arbeitsrecht scheint sich ein neues Betätigungsfeld zu erschließen. In Zeiten, in denen die Regierenden ihre Regierten auffordern, doch bitte mehr „Haltung“ zu zeigen, sollten haltungsbewusste Arbeitgeber solche Arbeitnehmer, die diese „Haltung“ nicht nur nicht zeigen wollen, sondern sogar offen ablehnen, auch nicht mehr ungestört ihr bezahltes Tagwerk verrichten lassen müssen. Für einen Arbeitsrechtler eine Herausforderung, sollte man annehmen, schließlich sind vor dem Gesetz doch alle Menschen gleich und das Arbeitsrecht gilt gleichermaßen für Mitarbeiter mit guter Gesinnung und für ihre Kollegen mit schlechter Gesinnung. Grundsätzlich kann man daher einen Arbeitnehmer kaum allein wegen seiner Weltanschauung entlassen, sofern es an seiner beruflichen Tätigkeit nichts auszusetzen gibt.

Philipp Meese, Partner in der Kanzlei Vangard, die mit dem Slogan „Exzellent. Modern. International.“ für sich wirbt, bietet haltungsbewussten Unternehmen die Suche nach Lösungen an. Zitat

„Viele Unternehmer werden sich vielmehr zu Recht bereits von solchen Mitarbeitern trennen wollen, die sich zwar noch nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, jedoch öffentlich (z.B. durch die Teilnahme an Demonstrationen) mit solchen Parteien und Vereinigungen sympathisieren, die an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit stehen, wenn nicht gar diese Grenze bereits überschritten haben.

Das wird insbesondere dann gelten, wenn Bilder davon jederzeit für jedermann im Internet abrufbar sind (z.B. in den einschlägigen Fotogalerien von Online-Journalen) und/oder bereits via Twitter, Facebook, WhatsApp und Co. in der Belegschaft die Runde machen, möglicherweise sogar schon Kunden erreicht haben. Denn anders als noch vor wenigen Jahren haben Arbeitgeber im Jahr 2018 nicht mehr nur unternehmensintern mit extremen bzw. extremistischen Gesinnungen vereinzelter Arbeitnehmer zu kämpfen, sondern vor allem auch damit, dass eben diese mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Unter Berücksichtigung der heutigen Presse- bzw. Kommunikationskultur und der Schnelllebigkeit sowie auch der Dauerhaftigkeit des Internets wird das zunehmend schwerer.“

Genau da könne man ansetzen und Meese weiß offenbar, dass diese Interpretation auch vor Gericht durchaus erfolgreich sein kann.

„Diese Rechtsprechung geht glücklicherweise mit der Zeit und erkennt das hohe Risikopotential der modernen Medien. Sie stellt insoweit nämlich zutreffend fest, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Arbeitnehmer im privaten Rahmen in Echtzeit gegenüber physisch anwesenden Personen (z.B. am Stammtisch) oder aber öffentlich im Internet seine extremistische Gesinnung preisgibt. Der wesentliche Aspekt ist dabei, dass der Arbeitnehmer die Verbreitung seiner im Internet publizierten Haltung nicht kontrollieren kann, weder in zeitlicher Hinsicht noch in Bezug auf den tatsächlichen Adressatenkreis. Er kann schlicht nicht beeinflussen, wann wer seine Veröffentlichungen zu sehen bekommt und/oder an wen weiterleitet. Folglich begründet ein Arbeitnehmer mit extremistischen Internet-Veröffentlichungen das hohe Risiko eines Reputationsschadens zu Lasten seines Arbeitgebers, was dieser nicht hinzunehmen hat, sondern ihn vielmehr zur Kündigung berechtigt.“

Lassen sich störende Grundrechte umgehen?

Damit kann man sich sicher einiger, aber nicht aller weltanschaulich fehlgeleiteter Mitarbeiter entledigen. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt schreckt aber auch vor dieser Herausforderung nicht zurück:

„So weit so gut. Gleichwohl bleibt die Frage, was Unternehmen tun können, wenn objektiv keine Verbindung zwischen ihnen und ihrem extremistischen bzw. populistischen Arbeitnehmer erkennbar ist und nur solche Menschen die Verbindung herstellen können, die den betreffenden Mitarbeiter als Angestellten von Unternehmen XY (er-)kennen. So wie es zunächst etwa auch bei LKA-»Hutbürger« Maik G. der Fall war. Noch kniffeliger wird es, wenn Arbeitgeber vollkommen außerhalb der Öffentlichkeit Mitarbeiter identifizieren, die mit extremen Gruppierungen gleich welchen politischen Randspektrums sympathisieren oder entsprechendes Gedankengut vertreten und sie solche Menschen nicht zu ihrer Belegschaft zählen möchten.

Hier ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst ausnahmsweise unkomplizierter als im privatwirtschaftlichen Bereich. Denn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Tun sie das nicht, rechtfertigt das eine Kündigung. In der freien Wirtschaft sind die Anforderungen an eine Trennung höher, da hier durch die politische Aktivität des Mitarbeiters vielmehr eine konkrete – wie auch immer geartete – Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten sein muss, bevor eine Kündigung möglich ist. Ob das der Fall ist, ist stets im Einzelfall zu bewerten. Anders gesprochen: Man befindet sich im »bekannten Fahrwasser« der verhaltensbedingten Kündigung, wo alle individuellen Umstände zu berücksichtigen sind und nicht zuletzt auch eine Interessenabwägung durchzuführen ist.“

Hier wird es also schwer, mittels Kündigung für weltanschauliche Harmonie in der Belegschaft zu sorgen, denn solchen Maßnahmen „stehen die Grundrechte des Arbeitnehmers entgegen, insbesondere dessen Meinungsfreiheit.“

Aber aufgeben muss der haltungsbewusste Arbeitgeber deshalb nicht. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt will niemanden entmutigen:

„Vorstehendes heißt jedoch nicht, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer in ihren Reihen dulden sollten oder müssen, deren Gesinnung nicht im Einklang mit den Werten des Unternehmens steht. Es bedeutet lediglich, dass es einer arbeitsrechtlich belastbaren Argumentation dafür bedarf, wieso die Gesinnung des jeweiligen Mitarbeiters zu einer Störung des Arbeitsverhältnisses führt, die auch in der Störung des Betriebsfriedens liegen kann.“

Andere Anwaltskollegen haben auch schon über solche Wege nachgedacht. Bereits im letzten Sommer empfahl ein anderer Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie sich missliebige Mitarbeiter mit Hilfe des Betriebsrats kündigen lassen, wie seinerzeit an dieser Stelle schon berichtet wurde.

Wer sich sicher ist, rechter Umtriebe vollkommen unverdächtig zu sein und denkt, dass es ja nun wahrlich nicht so schlimm sei, wenn rechtsradikal oder rechtsextrem gesinnte Kollegen entlassen werden, selbst wenn sie nichts Strafwürdiges getan und auch nicht gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben, der sollte einen Moment innehalten. Wenn sich die Unkultur eines Gesinnungskündigungsrechts schleichend durchsetzt, dann ist sie je nach politischer Wetterlage einsetzbar. Es kann dann irgendwann auch die treffen, die sich jetzt auf der richtigen Seite wähnen. Niemand sollte sich deshalb eine Etablierung von gesinnungsrechtlichen Instrumentarien wünschen.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Robert Bauer / 07.09.2018

Den Namen Meese wird man sich merken müssen.

Walter Wagner / 07.09.2018

Das erinnert mich an Berichte aus dem Nazionalsozialismus und der DDR Diesen Anwälten wird hoffentlich von Gerichten der Nährboden entzogen.  

Bernhard Krug-Fischer / 07.09.2018

Die Firmen suchen händeringend Fachleute und finden keine. Und dann wollen “regierungstreue” Firmen Mitarbeiter entlassen, nur weil sie eine andere Meinung zur offiziellen Regierungsmeinung haben? Nur noch Kopfschütteln. Ich träume, dass alle wichtigen Personen in Schlüsselpositionen von solchen Firmen in andere Firmen wechseln, so dass diese vom Markt verschwindet. Dann kann man nur sagen: Pech gehabt, weil aufs falsche Pferd gesetzt.

Gabriele Schulze / 07.09.2018

@Klaus Weber: einleuchtende und klasse Überschau. Wie wahr, “it’s economy, stupid”. Und zwar immer.

A. Witzgall / 07.09.2018

Na da wird der nächste bekannte Namen der von Verfassungsschutzpräsi Maßen sein. Das Rotkäppchen Katja hat ihre Reflexe schon walten lassen.

Karla Kuhn / 07.09.2018

Herr Weber, die Osteuropäer werden sich mit Sicherheit NICHT “kolonialisieren” lassen, die GEHEN auf die Straße !! Erstens sind sie noch nicht so “satt” wie die Deutschen und zweitens haben dies Länder ein sehr großes NATIONALGEFÜHL genau wie die Franzosen und die Italiener, die ebenfalls sehr streikbereit sind. Fahren Sie mal nach Polen, dort leben sehr stolze Menschen, genau wie die Ungarn und die werden sicher nicht mehr für einen “Appel und ein Ei “für die anderen schuften.  Die EU wird eher Geschichte sein, als daß sie sich derart aufstellen könnte. Jetzt sollen Teile von Serbien an den Kosovo und andersherum verteilt werden, hat eine EU Angestellte heute vorgestellt. Na dann wird es wahrscheinlich wieder Unruhen geben. Gilt auch hier der Satz, “Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben….. ?”

klaus Blankenhagel / 07.09.2018

PSST Vorsicht Feind hoert mit, ist dann die naechste Stufe. Denunzieren wird dann belohnt werden mit einem ABO des Spiegel oder anderer Muell.

Hartmut Laun / 07.09.2018

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 Art. 6. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze. +++ Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.+++

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Peter Grimm / 24.03.2024 / 12:00 / 77

Fürchtet Putin Angriffe aus verdrängten Kriegen?

143 Todesopfer hat der Anschlag auf ein Konzert in der Moskauer Region gefordert. Der Islamische Staat hat sich dazu bekannt, doch der Kreml hätte gern andere…/ mehr

Peter Grimm / 18.03.2024 / 10:00 / 78

Durchsicht: Migrationstheater im Bundestag

Am Freitag debattierte der Bundestag wieder einmal über die Migrationskrise. Die Selbstdarstellung der Nach-Merkel-CDU war, wie auch die Reaktion aus der SPD, bemerkenswert. Politisch wenig…/ mehr

Peter Grimm / 14.03.2024 / 12:30 / 55

Nix rausgekommen beim Kanzler?

Am Mittwoch stellte sich Bundeskanzler Olaf Scholz den Fragen der Bundestagsabgeordneten und schaffte es wieder, mit vielen Worten keine klare Antwort zu geben. Und er…/ mehr

Peter Grimm / 09.03.2024 / 15:00 / 15

Linke Leerstelle bei Ministerin Meier

Was sagt die grüne sächsische Justizministerin eigentlich, wenn sie nach Linksextremisten gefragt wird? Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) versucht angesichts des sich bedrohlich nähernden Wahltermins…/ mehr

Peter Grimm / 28.02.2024 / 11:00 / 73

Wenn der Verfassungsschutz ruft, folgt der Journalisten-Verband

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) ruft dazu auf, die eigene Berichterstattung unkritisch und unhinterfragt an die jeweils aktuellen Bewertungen des Bundesamts für Verfassungsschutz anzupassen.  Jüngeren Lesern…/ mehr

Peter Grimm / 26.02.2024 / 10:00 / 73

Meinungsfreiheits-Test im Bundestag

Am späten Freitagnachmittag debattierte der Deutsche Bundestag in recht leerem Plenarsaal als allerletzten Tagesordnungspunkt über den „Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Übergriffen" mit bemerkenswerten Auftritten.…/ mehr

Peter Grimm / 24.02.2024 / 12:00 / 41

Demokratie retten mit Genossin Bärbel

Die Bundestagspräsidentin glaubt zu wissen, was der Demokratie gut tut und wie man die AfD bekämpft. Doch bevor sie darauf setzt, Minderjährige an die Urne…/ mehr

Peter Grimm / 22.02.2024 / 11:00 / 54

Warum will keiner die Genossin Köpping wählen?

In Sachsen wird im Spätsommer gewählt und vor allem in nichtsächsischen Landen rätseln viele, woher die Schwäche der SPD kommt. Eine Antwort ist vielleicht das…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com