Johannes Eisleben / 24.07.2018 / 06:25 / Foto: Ericrolph / 65 / Seite ausdrucken

Warum man die Hoffnung nicht fahren lassen sollte

Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sagt, wir leben in einem Staat, der das Verfassungsrecht bricht, indem er es unterlässt,

“zwischen dem individuellen Recht auf Schutz vor Verfolgung auf der einen Seite und der Aufnahme von Migranten, sei es aus humanitären Gründen, sei es aus Gründen einer im wohl verstandenen Eigeninteresse Deutschlands erfolgenden Einwanderungspolitik auf der anderen Seite, zu unterscheiden.“ 

Auch andere bedeutende Verfassungsrechtler wie Udo die Fabio oder Rupert Scholz halten die seit nunmehr fast drei Jahren anhaltende Grenzöffnung für verfassungswidrig, weswegen Scholz eine Reform des Asylrechts dahingehend fordert, dass das Asyl nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein dürfe, sondern zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden müsse.

Derweil haben die Unionsparteien nun einen rein mit Hinblick auf das Publikum in Bayern für die anstehenden Landtagswahlen organisierten, heuchlerischen Placebo-Scheinstreit darüber, ob man die Grenzen für einen Bruchteil der Migranten vielleicht schließen solle, mit der Einigung, dies doch nicht zu tun, beendet: Jeder, der an der Grenze „Asyl“ sagt, darf weiterhin einwandern, eine teure Vollversorgung wie ein Bundesbürger erhalten, sich, wenn er möchte, straffrei nicht an Recht und Ordnung halten, ausgewiesen werden und erneut einreisen (!) sowie sich vor allem nicht integrieren, geschweige denn assimilieren: All dies ist den Migranten kaum vorzuwerfen, sie versuchen einfach nur, ihre Möglichkeiten zu nutzen und verhalten sich dann hier ihrer Sozialisation gemäß. 

Es ist glasklar, dass der Souverän unseres Staates (wir Bürger) mit überwältigender Mehrheit eine Grenzschließung will. Denn wir wissen, dass eine weitere Zuwanderung unser Land als Rechts- und Ordnungsstaat zerstören wird. Wie kann der Souverän sich gegen selbstzerstörerische Eliten wehren, die ein sozialistisches Ethos des Massenlebenswerts (Arnold Gehlen) verfolgen, das auf die ganze Welt ausgedehnt wird? Die außerdem den Staat okkupieren und beispielsweise absurde Urteile fällen.

Viele Zeitgenossen und Achse-Leser bezweifeln, dass dies durch Abwählen unserer Berufspolitiker-Elite noch möglich ist und führen dabei unter anderem den Begriff des „deep state“ an. Sie behaupten, unser Staatswesen sei in allen Bereichen der Exekutive und Judikative vom scheinlinken, pseudo-liberalen, humanitaristischen Ethos so durchdrungen, dass ein Abwählen der Regierung gar nichts mehr bringe, da eine neue Regierung die Mitarbeiter des „deep state“ gar nicht umsteuern könne. Auch die Presse sei irreversibel pseudoliberal durchseucht. Ist das so?

Ein perfekter Beamter

Stellen wir uns den fiktiven Dr. jur. Heinrich Sperling, Jahrgang 1888, vor. Nach dem Abitur beginnt er 1906 mit dem Jurastudium und erhält 1914 im Reichskriegsministerium eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst. Da er durch Kinderlähmung eine leichte Gehbehinderung hat, wird er nicht zum Krieg eingezogen und dient als Beamter treu dem Kaiserreich, er ist zuständig für die ministerielle Betreuung der Logistik an der Westfront. Bei Kriegsende ist er Regierungsdirektor.

Nun dient er, nachdem das Kaiserreich beendet ist, genauso treu und pflichtbewusst der Weimarer Republik, nun aber im Finanzministerium, wo er als Ministerialrat für die Reparationszahlungen zuständig ist. Auch diese Aufgabe, die inhaltlich vollkommen seiner vorherigen widerspricht, vollbringt er tadellos.

Bis 1933 ist er Ministerialdirigent, nun wird er in das Landwirtschaftsministerium versetzt, wo er bis zum Ende des „Dritten Reichs“ für die Arisierung des Ministeriums und die Integration der neuen Reichsgebiete in die Reichslandwirtschaftsverwaltung zuständig ist: wieder eine Aufgabe, die seiner vorherigen inhaltlich widerspricht.

Nach dem Krieg erhält er problemlos seinen Persilschein und arbeitet bis zu seiner Pensionierung als vorbildlicher Beamter der Bundesregierung – ebenfalls im Landwirtschaftsministerium, wo er nun für den Wiederaufbau der Landwirtschaft nach dem Krieg hervorragenden Dienste leistet und im Jahre 1953 in Ehren entlassen wird.

Solche Karrieren hat es zu hunderttausenden gegeben, denn sonst wäre der Staat bei den drei geschilderten Umbruchsituationen auseinandergefallen. Doch die Beamten sind einfach weiter zur Arbeit gegangen und haben den Regierungsapparat am Laufen gehalten. Wie ist das möglich angesichts der krassen politischen Richtungswechsel in einem einzigen Menschenleben?

Menschen sind keine Überzeugungs- oder Gesinnungstäter

Weil es in der Tat einen „deep state“ gibt, dessen Mitarbeiter aber größtenteils ihre Erfüllung in der vorbildlichen Erledigung ihrer Arbeit und nicht in der Verwirklichung politischer Inhalte findet: Sie dienen jeder Regierung, egal, wie diese politisch ausgerichtet ist, selbst wenn es ganz offensichtlich eine Regierung von Mördern und Verbrechern ist, wie ab 1933.

Es wäre naiv zu glauben, dies sei heute anders. Denn die meisten Menschen sind keine Überzeugungs- oder Gesinnungstäter, sondern wollen einfach nur angesichts ihrer Möglichkeiten das Beste aus ihrem Leben machen. Auch wenn sie als Beamte Teil des Herrschaftsapparates sind, werden sie von den Regeln der Institutionen, denen sie dienen, beherrscht.

Wenn sie sich an diese Regeln halten, sind Einkommen, Status und persönliche Sicherheit optimiert. Daher werden sich die Beamten, Richter und Angestellten des Staates, das waren in Deutschland 2016 insgesamt 4,6 Millionen, – etwas mehr als 10 Prozent der Erwerbstätigen – davon 1,6 Millionen Beamte und Richter, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einem veränderten politischen Willen wie in unserem fiktiven Beispiel anpassen. 

Wie wird das funktionieren? Schauen wir uns die drei Arten der Gewaltbeschränkung des Staates, die unsere Verfassung vorgibt, an: Gewaltenteilung, Primat und Unveränderbarkeit der Grundrechte sowie Föderalismus. Können diese dazu führen, dass eine Abwahl der Pseudoliberalen wirkungslos bleibt? Könnte eine Regierung des Wandels überhaupt das Notwendige tun angesichts der Grundrechtegarantien unserer Verfassung?

Schon heute haben wir leider de facto nur relativ wenig Gewaltenteilung, da die Legislative in Bund und Ländern die Exekutive wählt und zwischen der Judikativen einerseits und exekutiver/legislativer Gewalt andererseits auf höchster Ebene enge Absprachen (dort Abschnitt „Spaziergänge mit der Pythia“) bestehen. Wenn die Stimmung in Deutschland kippt, die CDU/CSU sich von Merkel, Seehofer und deren Gesinnungsgenossen endlich befreit und wir uns eine Regierung des Wandels wählen, wie dies etwa in Österreich geschehen ist, werden sich neue Machtverhältnisse bilden und die Judikative wird umdenken. Spitzenrichter der Judikative gehen in Deutschland immer mit dem Ethos der Politik, im guten wie im schlechten Sinne, das war seit der Reichsgründung 1871 noch nie anders. (Nebenbei gesagt ist der Grund für die fragwürdigen Justizreformen in Ungarn und Polen die Tatsache, dass die Judikative dort dem politischen Wandel nicht gefolgt ist.)

Die Beamten werden einen Wandel auch praktisch umsetzen

Pseudoliberale Gesinnungstäter unter den Beamten wird man einfach kaltstellen – durch Versetzung in wirkungsarme Abteilungen oder Betreuung mit irrelevanten Aufgaben. Die Pflichtarbeiter, wie der fiktive Dr. Heinrich Sperling, werden einfach die neuen Weisungen befolgen und die Leitlinien des Wandels (Grenzschließung, Durchsetzung der Verfassung, Repatriierung nicht-anerkannter Asylbewerber, Umwandlung der monetären Sozialleistungen für Asylbewerber in Sachleistungen, Durchsetzung des Strafrechts und Ähnliches) umsetzen.

Das Primat der Grundrechte bedeutet nicht, dass die Gewichtung der Grundrechte in der Güterabwägung oder die Interpretation ihrer Bedeutung keinem Wandel unterliegen kann. So ist die Verabsolutierung der Würde des Menschen (Art. 1 GG) gegenüber anderen Werten oftmals nichts als ein plumper Versuch, eine Rechtsgüterabwägung zu unterdrücken – zahlreiche Beispiele dafür findet man in Spiegel und Zeit. Selbstverständlich kann der alte Art. 16 (vor der Einfügung von 16a Abs. 2, die momentane Anwendung des Asylrechts ist ja verfassungswidrig) nicht alle anderen Grundrechte übertreffen, wie etwa Art. 2 Abs. 2 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) oder Art. 3 Abs. 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) – beide Grundrechte schützt unser Staat heute nicht mehr ausreichend, weil er Art 16 in der alten Form (!) den Vorzug gibt.

Das lässt sich leicht ändern. Außerdem kann die Religionsfreiheit (Art. 4) auch so ausgelegt werden, dass damit – in Abwägung gegen den Erhalt unserer Verfassung selbst – nur Religionen gemeint sind, die nicht – wie zahlreiche Strömungen im Islam dies anstreben – unsere Verfassung umstürzen und durch eine Umma mit Scharia ersetzen wollen. Es ließen sich viele Beispiele anführen, die zeigen, wie der Wandel des politischen Ethos zu einem Wandel der Auslegung der Verfassung geführt hat. Siehe dazu beispielsweise die Untersuchungen von Dieter Grimm zum Thema Souveränität.

Dieser Wandel in der Auslegung der Grundrechte und eine neue Güterabwägung, die Ausdruck eines echten Pluralismus im Sinne eines Gleichgewichts konkurrierender Werte ist, werden den politischen Wandel begleiten.

Wandel im Bund zieht Wandel in den Ländern nach sich

Der Föderalismus begrenzt zwar die Macht des Bundes durch die zustimmungsbedürftigen Gesetze, bei denen der Bundesrat zustimmen muss, und auch durch die föderale Organisation von Sicherheitsinstitutionen des Inneren wie der Polizei und die Geheimdienste. Doch dürfte das Momentum eines Wandels, das zum Ausmaß des vom Staat seit 2010 begangenen Unrechts proportional sein wird, gewaltig sein. Daher würde ein Wandel im Bund auch schnell einen Wandel in den Ländern nach sich ziehen, auch innerhalb von dort laufenden Legislaturperioden, etwa durch Misstrauensvoten. Daher ist eine gegenseitige Blockade von Bund und Ländern bei den Fragen, um die es hier geht (wie staatliche Souveränität bei einem Auseinanderbrechen des Euros, Migration), unwahrscheinlich.

Dies alles gilt übrigens auch für das internationale Völkerrecht, hier ein Beispiel aus dem Seerecht – nirgends wird ernsthaft gefordert, ein Staat müsse seine Grenzen aufgeben, um dem Völkerrecht zu genügen. Denn dann lösten sich ja die Subjekte des Völkerrechts, die Staaten, auf.

Betrachten wir noch kurz diejenigen, die sich „Qualitätsmedien“ nennen. Deren Zustand ist wirklich bedenklich. Die Hypermoral hat dort inzwischen ein Stadium der autodestruktiven Mentalität erreicht, wie wir es der Form, nicht dem Inhalt nach, aus den Eliteorganisationen der finstersten Phase unsere Geschichte kennen: Chiliasten, egal welcher Couleur und welchen Wirkungsgrades, scheinen dem Ende der eigenen Existenz innerlich irgendwie nahe zu stehen.

Und trotzdem: Wenn der Wandel kommt, wird sich die große Mehrheit brav dem neuen Ethos unterordnen – bis auf wenige, die es entweder nicht wollen, weil sie echte Gesinnungsschreibtischstäter sind oder weil sie zwar an alle Umstände vollkommen anpassungsfähig, aber verbrannt sind. Beispiele für beide Typen möge der Leser sich selbst vergegenwärtigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass weder Verfassung noch „deep state“ oder gar Medien einen friedlichen demokratischen Wandel hin zu einer Renaissance des Ordnungsstaatsethos aufhalten werden. Bismarcks Motto lautete zeitlebens: "Fert unda, nec regitur – die Welle trägt, aber sie wird nicht regiert."

Die radikale Form des Wandels im Rahmen der Verfassung

Oftmals wird übersehen, dass echten Notzuständen auch im Rahmen unserer Verfassung mit radikalen Mitteln begegnet werden kann. 1968 versuchte die große Koalition durch die Einführung der Notstandsgesetze, die bis dahin für solche Fälle bestehende Lücke in unserer Verfassung zu ergänzen. Bei innerem Notstand, der unter anderem eintritt, wenn Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht (Art 91 GG), kann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden, um den Notstand zu beheben. Dort sind wir noch nicht angelangt, doch könnte eine Regierung des Wandels einen solchen Zustand feststellen. 

Zusammen mit den Notstandsgesetzen wurde – aus Sorge, diese könnten missbraucht werden – auch das Widerstandsrecht (Art 20 Abs 4 GG) in die Verfassung eingefügt. Ordnungsstaatlich denkende Verfassungsjuristen wie Forsthoff haben dies damals kritisiert. Doch könnte sich, wenn der friedliche Wandel sich hinauszögert, eine Situation herausbilden, die manchen eine Berufung auf diesen Artikel („Gegen jeden, der es unternimmt, diese [die verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“) als Mittel der letzten Wahl plausibel erscheinen ließe.

Soweit sollten wir es nicht kommen lassen, denn das wäre ein möglicher Ausgangspunkt für einen Bürgerkrieg. Stattdessen sollten wir alle daran arbeiten, dass rasch ein grundlegender politischer Wandel eintritt, damit unser Staat den Verfassungsbruch endlich unterlässt und unsere politische Klasse damit aufhört, das eigene Land zu zerstören.

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C. J. Schwede / 24.07.2018

Wenn ein Wandel von „oben“ erfolgen muss, bleibt die Frage, wer ihn vollziehen soll. All die Bundestagsabgeordneten, die der Kanzlerin bislang nicht widersprochen haben und auch nicht widersprechen? Die Bundestagsabgeordneten, die sich übergehen lassen ohne aufzubegehren? Die Bundestagsabgeordneten von denen man den Eindruck gewinnt, dass es hauptsächlich um das eigene Wohl sowie Selbstdarstellung geht und nicht um Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe „nach bestem Wissen und Gewissen“? Oder die Richter am Bundesverfassungsgericht, die mit Urteilsbegründungen zur GEZ das Rechtsempfinden erschüttern? Oder… Heute ist einer der Tage, an denen es mir schwer fällt an einen Wandel zu glauben.

Dieter Doerr / 24.07.2018

Die geschätzte Meinung des Verfassers, die auf die genannten Beispiele in der Vergangenheit teilweise sogar zutreffen mag, teile ich so nicht, denn die Ausgangssituation ist diesmal eine komplett andere: Den Regierenden ist durchaus bewusst, dass die autochthone Bevölkerung irgendwann gegen ihre durch die Massenimmigration quasi befohlene Selbstzerstörung rebellieren wird, und damit der gesamten verantwortlichen politischen Kaste hier nicht explizit näher beschriebene “üble Konsequenzen” für ihr Handeln drohen. Nicht zuletzt deshalb wurden ja auch die exekutiven Staatsorgane wie Militär und Polizei bereits mit Personen muslimischen Glaubens und Migrationshintergrund durchsetzt; dies wird bewusst forciert, wie auch die neueste Debatte um Ausländer in der Bundeswehr wieder zeigt, denn Ausländer sind im Fall der Fälle viel eher bereit, gegen die einheimische Bevölkerung Gewalt und ggf. auch Schusswaffen einzusetzen, um jeglichen Aufstand niederzuschlagen, als dies normaler Weise der Fall wäre. Nachdem nun - auch dies in der Weltgeschichte wohl ein bislang noch nie dagewesener Fall! - vorwiegend junge Männer und BERUFSSOLDATEN sowie teils sogar trainierte Terroristen in Millionenstärke ins Land geholt oder gelassen worden sind, ist unabhängig vom zuvor geschilderten Szenario durchaus damit zu rechnen, dass diese sich spätestens bei zwangsweiser Reduktion oder Streichung ihrer Sozialleistungen (Stichwort “Staatspleite” [Target-Salden!!]!) in Form marodierender Banden das Überlebensnotwendige gewaltsam beschaffen werden! Dem wird die im Gegensatz zu den USA zuvor bewusst entwaffnete Bevölkerung nicht viel entgegenzusetzen haben. Dass unter diesen Umständen die CIA bereits seit ca. 8 Jahren von Unregierbarkeit und bürgerkriegsähnlichen Szenarien in Europa und speziell Deutschland ausgeht - man lese auch den Deagel-Report! -, sollte da nicht verwundern! Abschließend sei der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Herr Eisleben recht behalten und ich mich irren möge!

Frank Pressler / 24.07.2018

Wenn man von klein auf lernt, dass Pflichtgefühl schlecht und Gesinnung gut ist, kann ich die Hoffnung des Autors darauf, dass die scheinlinke, pseudo-liberale, äußerliche humanitaristische Exekutive und Judikative nach Abwahl unserer Berufspolitiker-Elite einfach ihrer neuen Arbeit nachgehen wird, nicht teilen, zumal wenn es nicht wie bei Dr. jur. Heinrich Sperling 1918/1919 und 1945 vorher den totalen Zusammenbruch Deutschlands gegeben haben wird.

U. Unger / 24.07.2018

Auch ich habe die Hoffnung noch nicht fahren lassen, aber rein persönlich. Für unser Gemeinwesen sehe ich die Gefahrenlage ähnlich wie Sie Herr Eisleben. Sorge bereitet mir, der von Ihnen angeführte innere Notstand, da jetzt, wo die Bundeswehr mit fremden Söldnern aufgestockt werden soll, eher damit zu rechnen ist, dass die derzeit Herrschenden den Einsatzbefehl geben. Die Geschichte ist leider voll mit Beispielen, wo Machthaber als letzten Strohhalm der Macht fremde Söldner auf die Bevölkerung loslassen. Die Frage, wer dazu persönlich derzeit bereit sein könnte, stelle ich mir nicht, da ich reinen Gewissens niemanden zu Erkennen vermag, dem ich dies nicht zutraute. Wir stehen vor spannenden und gefährlichen Zukunftsszenarien. Wie leicht aus einem Attentat ein verheerender Kontinentalkrieg werden kann, sollte jedem Europäer bestens bekannt sein. Nüchtern betrachtet, ist die Chance alles, ohne einen hohen Blutzoll wieder “hinzubekommen” eher gering. Aber ich hoffe ohne Optimismus aus Vernunft. Meine Variante des Slogans; “Soldaten sind Mörder” lautet aufgrund gewachsener Erfahrung; “Herrscher sind Mörder”. Dürfte auch der von Ihnen unterstellten Verhaltensweise der Staatsbediensteten in der Logik entsprechen.  Soldaten sind das Werkzeug der Mächtigen, manchmal übernehmen Sie die Macht.

Martin Landvoigt / 24.07.2018

Danke! Das ist ein mutmachender Artikel, die Hoffnungen nicht allzu schnell zu begraben. Das Eigeninteresse der Menschen wird oftmals mit Unmoral und Rückgratlosigkeit bezeichnet, und zuweilen nicht ohne Grund. Aber zugleich dient es als Korrektiv für absurde Fehlentwicklungen. Auch Adam Smith sah im Eigeninteresse der Marktteilnehmer keineswegs den Grund für den Niedergang des Sozialwesens, sondern gerade die Kraft für dessen Optimierung.

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