Redaktion / 23.12.2021 / 13:30 / Foto: Pixabay / 154 / Seite ausdrucken

Warum eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt

"Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen."

Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beobachtet das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht. Die Initiative setzt sich ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und sagt über sich: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“

Auf dieser Grundlage beurteilt KRiStA die Zulässigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, was wir hier gern dokumentieren möchten:

Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24. November 2021 erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien.

Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“ Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches beziehungsweise Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog lapidar, dass die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19- Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag, Uwe Volkmann, Stefan Huster oder Thorsten Kingreen; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake (aaO, S. 116).  

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 30. September 2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. 

Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe

Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist.

Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30 bis 40 Prozent. Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sogenannten Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben).

Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekanntem. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus (Die Grafik mit der Gegenüberstellung der Zahlen finden Sie hier bei netzwerkkrista.de).

Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation?

Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.

Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.

Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!).

Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt ...

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt:

„Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.“

Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.  

Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht. 

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht ...

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.  

Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.

Zuerst erschienen auf der Webseite von KRiSta netzwerkkrista.de.

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

T. Merkens / 23.12.2021

Ich möchte etwaigen Befürwortern der Zwangsmedikalisierung zu bedenken geben, dass kaum damit zu rechnen ist, dass dieser Staat seinen von “schwerwiegenden Nebenwirkungen” (unterhalb von “Tod”) betroffenen Bürgern selbstlos, schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen und helfen wird, sondern dass - neben der körperlichen Beeinträchtigung - eher noch mit einem endlosen Nerven- und Papierkrieg mit ebenso endlosen Rechtsstreitigkeiten gerechnet werden muss, bis der ehemals gesunde Betroffene schließlich im besten Falle mit einem Almosen verreckt. Ich wünschte, ich könnte mit höherer Achtung von den Rudimenten unseres Staatsgebildes sprechen.

A. Iehsenhain / 23.12.2021

Ich erinnere mich wieder an jenes, das Prof. Hockertz bereits Mitte 2020 geäußert hat - dass mit den mRNA-Injektionen Menschen mehr oder weniger in GMOs (gentechnisch veränderte Organismen) transformiert werden. Und dass dann womöglich für diese Personen die Menschenrechte nicht mehr gelten. Es wäre sicherlich interessant, wenn sich KRiStA damit befassen würde.

Frank Danton / 23.12.2021

“Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.” Da die Todesstrafe abgeschafft wurde, zumindestens bei uns in Hessen, dürfte der Staat auch vorsätzlich keine ‘schuldige’ Menschen töten. Nur Asylanten dürfen unschuldige Menschen töten ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Aber das ist ein ‘ungeschriebenes’ Gesetz.

T. Schneegaß / 23.12.2021

@Klaus Keller: “Ich wurde noch nicht geimpft und erhielt bisher auch kein Impfangebot. Wenn die Sache wirklich wichtig wäre, hätte ich Post vom Gesundheitsamt oder meiner Krankenkasse bekommen. vgl GEZ Gebühren u. Zusammenarbeit der GEZ mit den Einwohnermeldeämtern, Steuerforderungen, Wahlunterlagen usw.” Sind Sie eventuell schon Rentner? Dann bekommen Sie vielleicht bald Post vom Rentenzahler mit der “Bitte”, Ihre x-fach-Impfung nachzuweisen, falls Sie auf das staatliche Geschenk der Rente angewiesen sind, für die Sie Ihr Leben lang Beiträge entrichtet haben (natürlich eigentlich für Ihre Eltern). Palmer (es gibt neben braunen und roten also auch noch grüne Faschisten) gab schon mal diesen Tip, der bestimmt sehr gern angenommen wird.

H.-J. Ewers / 23.12.2021

Sehr interessant ! Zitat: „‘Wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind’, darf Comirnaty nicht angewendet werden. So, oder so ähnlich steht es auch in den Packungsbeilagen der anderen sogenannten Impfstoffe gegen SarS-Cov-2. Aber wie genau verlaufen die Beratungsgespräche in den Impfzentren, den Impfstraßen oder beim Hausarzt auf der gesamten Welt tatsächlich ?“ Quelle: Radio Munchen /... Impffähigkeit allergologisch nachweisen. Bis dahin: impfunfähig. (YouTube)

Peter Gentner / 23.12.2021

Das derzeitige Verfassungsgericht hat mit seinen letzten Urteilen gezeigt, dass es nicht mehr zum Einhegen einer übergriffigen Politik taugt. Es wird stets im Sinne der aktuellen politischen Strömung entschieden. Mit diesem korrupten Kasper von Merkels Gnaden an der Spitze ist von dort NICHTS beruhigendes zu erwarten! Un zu den “Verdachtsfällen”. Das ist ja nur die Spitze des Eisberges. Fachleute gehen davon aus, dass rund 80% der Fälle überhaupt nicht mit dieser unglückseligen “Impfung” in Zusammenhang gebracht wurden. Entweder durch Zufall, oder Nachlässigkeit, oder mit Absicht, oder wegen dem Papierkrieg bei der Meldung, die den Ärzten nicht bezahlt wird. Es geht doch schon los, dass seit einem Jahr WIDERSPRUCHSLOS hingenommen wird, dass das “Verfallsdatum” einer Genesung bei 6 Monaten liegt, man danach als nicht mehr “immunisiert” gilt und sich einer experimentellen Behandlung unterziehen muss, die definitiv NICHT immunisiert, um wieder als “voll immunisiert” zu gelten. Einfach willkürlich festgelegt, ohne jeglichen medzinischen Beleg und ALLE schlucken den Schwachsinn!! Da war mir spätestens klar, dass es NIE um medizinische Gründe ging….....

Rasio Brelugi / 23.12.2021

Es ist hier nicht angebracht, den allseits gebrauchten Begriff “Impfpflicht” zu übernehmen. Es geht hier ja gar nicht um eine Impfpflicht, sondern um den staatlichen Zwang, an einem Medikamentenversuch teilnehmen zu müssen. - - - Dem werde ich mich verweigern. Das wird teuer werden durch die Bußgelder und die anschließenden Gerichtsverfahren (die ich, was in diesem Land inzwischen sicher ist, verlieren werde). Ich rechne mit Kosten im Gegenwert eines neuen Kompaktautos. Aber ich werde mich nicht zwingen lassen, nun auch noch mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit herzugeben. Irgendwann ist Schluss!

Langes Gerd-Dieter / 23.12.2021

Ideologische Dauermerkwürdigkeit im TV mit Experten! Ideologische Dauermerkwürdigkei bei Ach gut mit Experten! Was ist der Unterschied? Bei einem muß man nicht zahlen!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Redaktion / 20.04.2024 / 13:00 / 3

Leserkommentar der Woche: Das Parlament als Kita

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 13.04.2024 / 13:30 / 7

Leserkommentar der Woche: Das Risiko der Anderen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 06.04.2024 / 13:00 / 7

Leserkommentar der Woche: Der Geschmack von künstlichem Fleisch

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 30.03.2024 / 13:00 / 5

Leserkommentar der Woche: Gestohlener Heiligenschein

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 23.03.2024 / 14:00 / 9

Leserkommentar der Woche: Integrieren muss sich jeder selbst

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 16.03.2024 / 13:00 / 8

Leserkommentar der Woche: Angst vor Oma Agnes

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 09.03.2024 / 13:00 / 13

Leserkommentar der Woche: Zu Prinzen erzogen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 06.03.2024 / 14:00 / 17

Wie die Politik die Bundeswehr ruinierte

Schon 2017 zeigte Rainer Grell, dass die Bundeswehr durch Nonsens-Debatten geschwächt wird. Achgut.com veröffentlicht in dieser Reihe regelmäßig Texte aus den vergangenen Jahren, deren Mahnungen,…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com