Heute sprechen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder wieder einmal miteinander. Bei den Zwangsmaßnahmen dürfen die Länderchefs ja nichts mehr entscheiden, es sei denn, sie wollen ihre Bürger noch mehr gängeln oder schärfer und länger einsperren, als es der Bund mittels Infektionsschutzgesetz und eventuell folgenden Rechtsverordnungen vorschreibt. Aber heute trifft sich die Runde als „Impfgipfel“. Dabei ist eine Debatten-Marke von Politik und Medien schon seit einigen Tagen gesetzt worden. Es geht um die Frage, ob Geimpfte ein paar Grundrechte zurück erhalten und wenn ja, welche?
In einem früheren Stadium der Debatte hatte man noch von Impf-Privilegien gesprochen. Dann fiel einigen Politikern und Meinungsbildnern auf, dass es sich bei all den in Rede stehenden „Privilegien“ ja um Grundrechte handelt, die eigentlich jedem Bürger zustehen, ihm aber seit mehr als einem Jahr – begründet mit dem Corona-Virus – entzogen wurden. Also heißt es jetzt, dass den Geimpften die entzogenen Grundrechte „zurück gegeben“ werden sollen. Dafür spricht sich jetzt scheinbar fast eine Allparteien-Koalition aus. Man könne ja, so heißt es, den Grundrechtsentzug für Geimpfte nicht mehr mit der Corona-Ansteckungsgefahr begründen, wenn jene nicht mehr ansteckend seien. Das klingt logisch und führt die Öffentlichkeit auf einen gefährlichen Pfad der Akzeptanz des Grundrechtsentzugs als Normalfall. Denn wer deren Rückgabe an eine Bedingung – in diesem Fall die Impfung – knüpft, macht aus ihnen eben gerade das, was sie in einem freien Land nicht sein dürfen: ein Privileg.
Grundrechte lassen sich nicht von der Obrigkeit zuteilen. Denn in dem Moment, in dem das geschieht, sind sie keine mehr. Grundrechte gelten für jeden, für jeden Gesunden und jeden Kranken. Ja, es gibt hier einige Voraussetzungen. Oft ist es die Staatszugehörigkeit zum grundrechtsgarantierenden Staat oder die Volljährigkeit, wie beispielsweise bei den freien und geheimen Wahlen. Doch innerhalb dieses allgemein anerkannten Rahmens müssen keine weiteren Bedingungen erfüllt werden, um sie in Anspruch nehmen zu können. Sie sind in einem freien Land ebenso fundamental wie selbstverständlich. Man muss, kann oder darf sie sich nicht kaufen, verdienen oder erschleichen, denn es ist die Kernaufgabe eines freiheitlich-demokratischen Staates, dafür zu sorgen, dass die Bürger ihre Rechte jederzeit in Anspruch nehmen können. Das gilt nicht für einige, sondern für alle Bürger. Und wenn eine gefährliche Notlage die teilweise Aussetzung der Grundrechte wirklich erforderlich machen sollte, dann muss der Normalzustand so schnell wie möglich und für alle Bürger wiederhergestellt werden.
Anrüchige Fragen
Von diesem Normalzustand entfernen wir uns nicht nur zeitlich immer mehr, sondern offenbar auch geistig. Wer ernsthaft darüber nachdenkt, zuzulassen, dass die Obrigkeit die früheren Grundrechte nun nach neuen Kriterien bestimmten Gruppen zuteilt und anderen verweigert, der verabschiedet sich von einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und vom Grundgesetz. Das bleibt auch dann so, wenn man das Argument ins Feld führt, dass Covid-19 eine gefährliche Krankheit ist und die Impfung das Allheilmittel sei. Niemandem dürfen in einem freien Land Grundrechte entzogen werden, nur weil er sich nicht mit einem im Eilverfahren zugelassenen Vakzin, dessen Langzeitfolgen niemand kennen kann, impfen lassen will. Gefahren übersteht eine freiheitlich-demokratische Ordnung nicht, indem sie sich abschafft.
Ja, Covid-19 ist eine schlimme Krankheit, wenn es einen etwas schwerer erwischt. Dass sollte für Verantwortungsträger hinreichend Anlass sein, sich um die ausreichende medizinische Versorgung zu kümmern, also u.a. deren materielle und personelle Ausstattung zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch, sich um Medikamente und Impfstoffe zu kümmern. Aber der gegenwärtig praktizierte Abbau von Klinikkapazitäten bei gleichzeitigen Restriktionen für die Bürger gehört nicht dazu. Und es ist auch keine anrüchige Frage, ob es verhältnismäßig ist, allen oder nur manchen Bürgern aus Infektionsschutzgründen die Grundrechte zu entziehen, obwohl nur 0,36 Prozent der Bevölkerung mit der in Rede stehenden Krankheit infiziert sind. Wenn nun die Geimpften, deren Zahl immer größer wird, tatsächlich immunisiert und nicht ansteckend sind, dann ist der Grundrechtsentzug von Tag zu Tag unverhältnismäßiger. Darüber müsste gesprochen werden.
Aber im gegenwärtigen gesellschaftlichen Klima oder besser in dem durch die veröffentlichte Meinung vermittelten gesellschaftlichen Klima sind solche Fragen anrüchig, und es gilt leider nicht mehr der Grundrechtsentzug, sondern die Inanspruchnahme der Grundrechte als erklärungsbedürftig.
Der Abstieg aus einem freiheitlich-demokratischen Land in eine obrigkeitsstaatliche Ordnung, aus einem Land der Grundrechte in ein Land zugeteilter Privilegien, kommt heute wahrscheinlich einen großen Schritt voran. Über Extra-Rechte für Geimpfte nachzudenken, ist falsch, denn es beinhaltet den Abschied vom Grundrechtsgedanken schlechthin. Es muss um die Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger gehen, so wie sie im Grundgesetz stehen. Alles andere schließt die Akzeptanz verfassungswidriger Zustände ein.
PS zum den Beitrag illustrierenden Foto oben: Das Bild wurde bei einer subversiven Kunstaktion in Frankfurt aufgenommen.

Richtig, und nun? Wiederholung soll ja die Mutter des Erfolges sein. Deshalb wieder einmal der Hinweis, dass es dem Regime nicht um corona oder die Rettung von wem auch immer geht, sondern um das, was gerne selbst von den kritisch Gestimmten als „Verschwörung“ diffamiert wird. Eine Verschwörung ieS ist es natuerlich nicht, aber der erfolgreiche Versuch, nicht nur das GG als Ganzes faksisch abzuschaffen, sondern die Untertanen zu konditionieren, ein „neues“ Verständnis von Recht und hier konkret von Grundrechten einzuueben. Die logische! Folgefrage waere nun, warum eigentlich, wenn man doch so schnell wie moeglich wieder zur „Normalitaet“ sprich dem status quo ante, zurückkehren moechte. Warum auch diese allgemeine Bevoelkerungsschutz – und Notstandsterminologie, wenn es doch nur um die Rettung vor Corona geht? Warum das Alles und noch viel mehr? WARUM macht man aus Rechten vorsaetzlich ein Belohnungsinstrument? Die logisch! richtige Loesung ist klar, aber sie soll, leider auf beiden Seiten des kollusiven „Spiels“ , wegen der „Verunsicherung“ des Volkes (noch) nicht erklärt werden, wobei es der psycho geistige Zustand dieses Volkes durchaus hergaebe, mit der brutalen Wahrheit herauszuruecken. Die Einen wuerden jubeln, die anderen wuerden es immer noch nicht glauben (wollen). Uebrigens kommt nun die indische Doppel mutante zu uns, die ägyptische Dreifachmutante wartet noch. Offenbar nur zu uns, denn die Nachbarn feiern wieder, zumindest im Freien. Mit der merkelgruenen Systemtransformation (Gewaltenteilung und GG hin oder her) hat das Alles gar nichts zu tun. Gute Nacht.
Bei so viel notwendigen und berechtigten Diskussionen über Grundrechte- Entzug und Grundrechte- Zuteilung und Grundrechte- Abschaffung fällt mir auf, dass vielleicht der Wortstamm „-rechte“ im Begriff Grundrechte für Politiker und Medien im Sinne der „political correctness“ nicht korrekt ist und somit abgeschafft werden muss.
Es kann ja wohl nicht sein, dass mit Grund RECHTEN den „Rechtsradikalen“ eine Plattform geboten wird. Womöglich könnte sich Herr Höcke auch noch darauf beziehen wollen……..das wäre nicht „zielführend“ und deshalb müssen Grundrechte „rückgängig gemacht“ werden. Wieso fällt mir solcher Blödsinn ein, ich habe mich doch gar nicht impfen lassen! MfG
Beim Wahlrecht könnte so etwas auch passen, Wahlzettel nur mit Kreis zum Ankreuzen bei den systemkonformen Parteien, alles anderen Parteien ohne Kreis, so sind alle Stimmzettel mit Kreuz für die dann automatisch ungültig….
Was ist, wenn man durch dauerhafte Chemos und damit niedrigste Blutwerte (u.a. Thrombopenie), sich nicht impfen lassen kann. Wird man dann bestraft, wenn man am Leben noch teilhaben will und sich ermattet auf die verbotene Parkbank setzen will? Oder wird man als Impfgegner abgeführt.
Ob die Provinzchefs ihre Untertanen noch mehr gängeln können bzw. ob das rechtmäßig ist möchte ich bezweifeln. Hat doch gerade erst das BVerfG bzgl. des Mietendeckels der Berliner Sozialisten die Unrechtmäßigkeit desselben festgestellt, da es hierzu bereits eine Bundesverordnung gibt und Bundesrecht Landesrecht bricht, es für den Berliner Senat also nichts mehr zu regeln gibt. Dasselbe sollte für das Infektionsschutzgesetz gelten, sobald der Bund eine gesetzliche Regelung trifft haben die Länder nichts mehr zu sagen. Das Schaffen einer einheitlichen Regelung sollte ja angeblich auch Sinn des Spektakels sein. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes, „Privilegien“ für Geimpfte würde eine Ergänzung um „aber manche sind gleicher als andere“ erfordern. Aber wen interessiert das heute noch.
Wenn mir ein Räuber meine Brieftasche stiehlt, habe ich keinen Grund, ihm dankbar zu sein. Auch dann nicht, wenn er mir einen Euro zurückgibt.
Das ist kein Vakzin, sondern erstens ein hochgradig experimenteller Menschenversuch und zweitens verhindert es weder eigene Erkrankung noch eine Ansteckung anderer. Bereits die gesamten Begleitumstände von der „Zulassung“ bis zum Umgang mit den Nebenwirkungen erfüllen den Tatbestand von Mord: aus niederen Beweggründen (Machtgier, Geldgier usw.) wird der Tod von Bürgern nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern durch den Aufbau von Druck und Drohungen (bereits als solches strafbar: Nötigung) aktiv betrieben. Jeder, der diesen Rechtsnormen zugestimmt oder ihnen den Weg freigemacht hat, ist durch dieses aktive Handeln ein Täter.