Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / Foto: Achgut.com / 15 / Seite ausdrucken

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige und totalitäre Attacke von antisemitischen Denunzianten in die Schranken gewiesen.

Am 30.08.2022 um kurz vor 12:00 Uhr erhielt die Redaktion der AchGut Media GmbH, die „Die Achse des Guten“ betreibt, die Mitteilung von X (Twitter), dass das Profil der @AchGut_com wegen „Verstoß gegen unsere Regeln zu Plattformmanipulation und Spam“ gelöscht worden sei.

Ursache für den Schritt von X waren etwas über 100 im Kern gleichlautende Tweets, mit denen sich die Achse gegen eine koordinierte Boykottkampagne zur Wehr setzte, die ab Sommer 2022 „von diversen antisemitischen Accounts verbreitet worden war“ (Welt, 27.10.2022). Die Jüdische Rundschau berichtete am 09.09.2022 unter der Überschrift „Antisemitische Angriffe auf die Achse des Guten“. Der Kampagne schloss sich auch der antisemitische Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Dr. Michael Blume, an.

Die unter dem Hashtag #achbessercrew agierenden anonymen Denunzianten sind durch eine kaum noch überschaubare Menge von uns dokumentierter übler, antisemitischer Ausfälle auf X auffällig geworden. Ziel ist nicht demokratischer Diskurs. Ziel ist eine aus der feigen Anonymität heraus betriebene totalitäre Attacke auf abweichende Meinungen. Stellen wir uns vor, diese Strategie hätte Erfolg. Das kann sich nicht einmal der ärgste politische Feind wünschen. Stellen Sie sich vor, die Achse verschwindet. Wer ist dann der Nächste? Wer darf bleiben, wer darf noch etwas sagen? Und was? Und wer entscheidet darüber? Anonyme antisemitische Denunzianten?

Am 31.08.2022 tweete ich das Folgende:

„Zur Löschung von #Achgut trifft man auf Unterstützung und die schiere Lust der Gegner an der Vernichtung. Pure totalitäre Niedertracht. Ich habe allerdings eine schlechte Nachricht für Euch, Freunde: Ihr verliert. Wir gewinnen. Darauf mein Indianerehrenwort.“

„Ein kritisches Auge auf die Boykottaufrufe werfen“

Diese Prognose hat sich als zutreffend erwiesen, denn seit dem 24.10.2023 ist das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Bereits in der Begründung der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht, wenig schmeichelhaft für Twitter, ausgeführt:

„Aufseiten der Antragstellerin ist zum einen deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG betroffen. Wie schon durch die Boykottaufrufe der Drittnutzer erleidet die Antragstellerin durch die Account-Sperrung eine empfindliche Beeinträchtigung ihrer unternehmerischen Entfaltungsfreiheit, weil ihre Reputation und ihre Finanzierung infrage gestellt werden. Die Antragsgegnerin wird damit – sicher unbeabsichtigt – zur Vollstreckerin der Boykotteure.“

Ein wichtiger Fingerzeig in Richtung möglicher gerichtlicher Bedenken gegen die Boykottaufrufe:

„Die Antragsgegnerin hätte es schließlich selbst in der Hand, ein kritisches Auge auf die Boykottaufrufe der #AchBesserCrew zu werfen. Dadurch könnte sie ggf. erreichen, dass die Anlässe für die Antragstellerin, sich gegen Boykottaufrufe zur Wehr zu setzen, zurückgehen.“

Anmerkung der Redaktion: Wir danken Joachim Steinhöfel recht herzlich für seine tolle Arbeit, die durch seine Initiative "Meinungsfreiheit im Netz" möglich gemacht wurde.

Foto: Achgut.com

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Leserpost

netiquette:

Wolf-Dieter Busch / 08.11.2023

Nikolaus Steinhöfel! Du bist durch und durch böse. Dafür ehre ich dich. Bei Übernahme von Twitter, heute X, hat Musk vielleicht die oberste Zensurinstanz beerdigt, nicht jedoch jedes einzelne Gewächs von Wokismus bei den Admins. Im Herzen bin ich bei euch!

Wilfried Cremer / 08.11.2023

Satz mit X – für die Maulwürfe der virtuellen Terrortunnel

Marc Greiner / 08.11.2023

Tooooooooooor! Was für ein Schuss. Nach der Flanke von Broder, abgefälscht von Maxeiner trifft Steini voll ins Lattenkreuz und bringt die Achse 7:0 in Führung. Keine Chance für den Goali. Die Menge jubelt. Die Nerven liegen bei der Gegenmannschaft blank. Kein Wunder nach zwei roten Karten. Die Achse so stark wie immer. Noch 3 Minuten zu spielen und es ist gelaufen. Gleich der Abpfiff…....

jan blank / 08.11.2023

Vor einem Menschenleben hat sowas wie #achbessercrew noch die Schaufenster jüdischer Geschäfte eingeworfen. Heute sinds Muttersöhnchen vorm Rechner,  eben die aktuelle Schwundform von :  SA marschiert. Die Alten , so übel sie waren, haben sich immerhin noch die Finger schmutzig gemacht. Das Netz ist DER Hafen für die sauberen Feiglinge von heute. Was sollen die auch machen? Disco, Weiber, Straße, Erwerbsleben - diese spinnenfingrigen Pykniker kriegen doch im echten Leben kein Bein auf die Erde. Nirgends..

Thomin Weller / 08.11.2023

Meine Gratulation zu dem Urteil. Die NATO und die Plandemie. April 2017, “Großbritannien beschäftigt offiziell 1500 Internettrolle. Das britische Militär unterhält eine ganz reguläre „Internetarmee“ aus 1500 NATO-Trollen, die das Netz unsicher machen und Kampagnen fahren, wie WikiLeaks heute bei Twitter unter Bezugnahme auf die englische Zeitung The Guardian meldete. Diese Provokateure, Verleumder und Desinformateure sollen entsprechende Operationen des JTRIG-Teams des britischen Geheimdienst GHCQ unterstützen, die sich gegen ausländische Gegner und Regierungskritiker richten.” theguardian /uk-news/2015/jan/31/british-army-facebook-warriors-77th-brigade “British army creates team of Facebook warriors” Die NATO geht in gesamt Europa gegen alle Europäer vor. Die Gleichschaltung Militär-Politik-Polizei-Konzerne sollte unterbunden werden.

Klaus Keller / 08.11.2023

Am 30.08.2022 .... Eine Berufung wurde nicht eingelegt…. Könnte das auch am Eigentümerwechsel liegen und der damit verbundenen Änderung des Geschäftsmodells? Der Ausgang hat noch den Vorteil das die gegnerische Partei die Kosten des Verfahrens übernehmen muss, denke ich. Es wäre teurer geworden wenn man sich zwischenzeitlich geeinigt hätte oder ist meine Fantasie dazu, völlig falsch :-) PS Das die Justiz 1 Jahr für ein Urteil benötigt ist natürlich auch nicht schön und hätte bei vielen für die Einstellung der Produktion gereicht.

Torsten Hopp / 08.11.2023

“Stellen Sie sich vor, die Achse verschwindet. ” Nein, das wollen wir uns nicht vorstellen.

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