,,Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.” Wer dem Blogger Hadmut Danisch folgt, weiß, dass das BVG amerikanisch-demokratisch-interessengesteuert ist, also mit kommunistisch-antifaschistischem Personal besetzt ist, das an US-Universitäten durch Cia-Steuerung auf einem Einsatz vorbereitet wird. Auch die ,,Fabrikation” derartiger ,,Verfassungsbeschwerden” ist Programm. Danisch hat das überzeugend dargelegt und schlüssig belegt.
Wir gehen wieder zurück ins Mittelalter. Statt eines Territorialstaats bekommen wir wieder einen Personenverbandsstaat. Die Deutschen, das sind nach dieser Lesart alle Menschen weltweit, die für das Grundgesetz und seine Vollversorgung optieren. In letzter Konsequenz müssen sie dazu nicht mal bei uns leben, sondern unsere staatlichen Organe wären dann verpflichtet, ihnen ihre Unterstützung nach Timbuktu oder Ouagadougou zu bringen. – Im Gegenzug dürfen dann Menschen auf unserem Territorium leben, die zu einem anderen Personenverband gehören, beispielsweise auf der Rechtsgrundlage der friedlichsten aller Religionen, denen die deutschen Behörden nichts zu sagen haben.
@Andreas Rochow Kudos, das bewerte ich wie Sie, mE sehr genau erfasst und beschrieben. Die Konsequenzen einer geografisch unbegrenzten “Rechtsprechung” sind den Zauberlehrlingen offenbar nicht klar. Ich befürchte wie FJS vor vielen Jahren, “es muß viel schlechter werden, bevor es es besser werden kann”, leider werden die unfreiwilligen Teilnehmer politisch-soziologischer Großexperimente nicht nach ihrer Meinung gefragt, sondern über sie wird wie in feudalistischen Zeiten verfügt. Aber wenn das Vorbild unseres höchsten Wesens den Namen “Katharina die Große” trägt, was erwartet man da als Ergebnis…
Ach, bevor ich es vergesse, es gab 3 Ewigkeitsgrundsätze im GG, die niemals verändert hätten werden dürfen, während andere Passagen des GG der strukturellen Wandlung Deutschlands angepasst werden durften. Eine der Ewigkeitsklausel war der Schutz des Christentums der zu gewährleisten war und dank grünem Unkraut ein Tabubruch eingeleitet wurde und damit die Erosion des Rechtsstaates. Die Aushebelung der Ewigkeitsklauseln, deren Gültigkeit für immer betont wurde, egal welche Verfassung sich das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung gibt, war ein eklatanter Rechtsbruch unserer Politiker. Nicht umsonst schreibt Professor Schachtschneider, das Scharia Recht und der Islam sind mit unserem GG unvereinbar! Müsste lange suchen, aber Dr. David Berger hat diese Thematik auch schon einmal auf gegriffen in seinem Blog. Das Recht die Ewigkeitsklauseln in unserem GG auszuhebeln hatten unsere Politiker nicht. Strolche eben.
Aber denen, die wegen Covid 19 Rücksicht einfordern wollen Panikmache vorwerfen. Ws gilt in der Justiz immer noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Mit anderen Worten: es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Kommentatoren hier scheinen sich hier einen Wettstreit um das schlimmste Katastrophenszenario zu liefern. “Ich weiß aber warum das noch vieeel schlimmer ist”. Das Urteil ist übel und maßlos kompetenzübeschreitend. Es schränkt die Handlungsfähigkeit des BND ein. Das ist nicht gut. Überhaupt nicht gut. Es könnte dieses Land unsicherer machen. Mir gefällt es nicht. Ich würde die Richter fragen, ob sie einen an der Klatsche haben, wenn sie vor mir stünden. Es schafft aber nicht den deutschen Staat ab.
Herr Dr. Karl Wolf, Sie ahnen wahrscheinlich gar nicht, dass Sie mit der “politischen Justiz” voll ins Schwarze getroffen haben, hat doch bereits 1989!!! die Berliner Justizsenatorin Limbach mit dem Start des SPD/AL-Senats diesen Begriff verwendet. Damals löste sie sofort die Abteilungen auf, die sich mit politischen Verbrechen beschäftigten und ließ es weiter zu, dass Verbrecher praktisch nicht verfolgt wurden, worauf ihr Staatsanwälte in einem offenen Brief vorwarfen, dass “sie mit ihren Maßnahmen die rechtstreuen Bürger dem organisierten Verbrechen ausliefere”. Sie verfolgte dafür nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger wie gemeine Verbrecher, wobei “gleichgeschaltete” Ämter, Gerichte und die Medien voll eingebunden waren. Sie gewährte außerdem einem Doppelmörder Urlaub, den dieser nutzte, um eine weitere Person zu ermorden. Daraufhin wurde sie an das Bundesverfassungsgericht “strafversetzt”, wo sie sich von der SED-Juristin Rosemarie Will begleiten ließ, die dort “beobachten” sollte oder auch wollte. So schließt sich eben der Kreis und eigentlich können wir alle wissen, wo die Feinde des Rechtsstaates sitzen, nämlich genau dort, wo sie auch in den beiden Diktaturen gesessen haben.
Interessant ist der Beschwerdeführer: Eine NGO namens “Reporters sans frontières”, vor dessen Begehren das höchste deutsche Gericht umstandslos eingeknickt ist, ohne dass das Kanzleramt sich bemüht hätte, auch nur ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Warum Reporters sans frontières? Haben die vielleicht ein elementares Eigeninteresse daran, dass Deutschland künftig nicht mehr nachrichtendienstlich im Ausland tätig werden darf? Rechnen die sich vielleicht aus, künftig selbst nachrichtendienstlich relevante Informationen zu liefern, als „Reporter ohne Grenzen“? Im Inland erleben wir es ja bereits, dass NGOs quasi-hoheitliche Aufgaben übernehmen (vgl. correctiv als von der Bundesregierung beglaubigte „Faktenchecker“). Die Auflösung von Staaten und die Transformation von NGOs in mafia-ähnliche Gebilde, die im Vorfeld des Staates agieren und an dessen Stelle quasi-hoheitliche Funktionen wahrnehmen, sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Bspw. sorgt die Mafia ja auch für „Sicherheit“, eine Aufgabe, die eigentlich einem intakten Staat zukäme. Ich beginne zu verstehen (und entwickle Sympathien dafür), warum Putin den ganzen NGOs vor zwei Jahren die Tür gewiesen hat. Was geht hier eigentlich vor?
@ Dr. Karl Wolf. Natuerlich ist die Justiz politisch. Das Parteibuch und die Haltung zeigen das. Aber das wurde Ihnen nicht mal 10
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