Johannes Eisleben / 02.06.2020 / 06:07 / Foto: Pixabay / 98 / Seite ausdrucken

Urteil “1 BvR 2835/17”: Das Verfassungsgericht schafft Deutschland ab

Am 19.5.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil gefällt, das vielen Beobachtern nicht sonderlich relevant erschienen sein mag und wenig Resonanz gefunden hat: das Urteil “1 BvR 2835/17”, das die Bundesregierung dazu auffordert, die gesetzliche Grundlage zur “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland” durch den BND neu zu regeln, da die momentane Praxis verfassungswidrig sei. “Was geht uns dieser olle BND an?”, mag sich so mancher gedacht haben. Doch das Urteil ist bemerkenswert, weil eine der vier tragenden Säulen unseres Staatswesens, die Judikative, unserem Staat in einer seiner Kernfunktionen willkürlich die Handlungsmöglichkeiten so beschneidet, dass mittelfristig dessen Existenz gefährdet ist. Wie ist das zu verstehen?

Das BVerfG hat geurteilt, dass “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.” Die Rechte, gegen die der BND in seiner Überwachungspraxis laut BVerfG verstößt, sind in der deutschen Verfassung festgeschriebene Grundrechte.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Wie kann das sein, wie kann der BND im Ausland gegen Grundrechte der Deutschen verstoßen? Nun, der BND verstößt gegen die von der deutschen Verfassung garantierten Grundrechte von Ausländern im Ausland, denn die “Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.” Mit anderen Worten: Die Grundrechte der Deutschen im deutschen Staat gelten – zumindest teilweise – auch für Ausländer im Ausland.

Dies ist eine neue Interpretation unserer Verfassung, die es bisher noch nie gegeben hat und eigentlich auch nicht geben kann. Denn Verfassungen von Staaten gelten immer nur in ihrem Hoheitsgebiet, und Menschenrechte kann es nur dort geben, wo es einen Staat gibt, der sie garantiert. So sieht es auch das gesamte Internationale Völkerrecht: Garant der Menschenrechte sind die Nationalstaaten. Wenn das BVerfG nun sagt, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt auch im Ausland für Ausländer gilt, bedeutet diese Rechtsprechung, dass Ausländer im Ausland davor geschützt sind, dass der deutsche Staat ihre Grundrechte verletzt.

Dies ist spektakulär, weil das gesamte Natur- und Völkerrecht streng zwischen dem innerstaatlichen und dem zwischenstaatlichen Recht unterscheidet. Wenn der deutsche Staat in seinem Hoheitsgebiet handelt, gilt das Naturrecht (heute sagen wir: die Menschenrechte, Art 1–20 GG) sowie der Rest der Verfassung und das Einzelrecht. Wenn der deutsche Staat im Ausland handelt, gilt hingegen das internationale Völkerrecht, aber nicht die deutsche Verfassung. Auf diesem Grundsatz beruhen das gesamte nationale Staatsrecht und das internationale Völkerrecht.

Der Spruch ist reine Willkür

Diesen Grundsatz hat der BVerfG nun für unser Land aufgehoben. Dafür gibt es weder eine philosophische noch staatsrechtliche Grundlage, der Spruch ist reine Willkür; was die Richter gesagt haben, steht natürlich auch nirgendwo in der Verfassung, schon gar nicht in Art. 1 Abs. 3, auf den sie sich berufen – sie haben die Geltung der Grundrechte für Ausländer im Ausland einfach frei erfunden, ohne jegliche Grundlage. Damit haben sie einen wesentlichen Pfeiler staatlichen Handelns infrage gestellt. Warum?

Der deutsche Staat handelt im Wesentlichen in vierfacher Weise im Ausland: (1) durch den diplomatischen Betrieb, der dem Abschluss internationaler Verträge und der Pflege der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Beziehungen mit anderen Ländern dient, (2) durch militärische Aktionen, (3) durch geheimdienstliche Tätigkeit und (4) durch sogenannte Entwicklungshilfe. Alle internationalen Handlungsweisen des Staates dienen einzig der Wahrung und Mehrung deutscher Interessen.

Bei allen diesen Tätigkeiten muss der Staat zu Wahrung seiner Interessen auch gegen Menschenrechte der Bürger anderer Länder verstoßen, und dies tun alle Staaten ständig, denn internationale Beziehung sind Beziehungen des Rechts des Stärkeren, was durch zwischenstaatliche Verträge zwar gemildert, aber nicht gänzlich verhindert werden kann, wie die Staatsphilosophen Grotius, Pufendorf und Kant erkannten. Beispielsweise verstoßen Diplomatie und Entwicklungshilfe im Sinne des neuen Urteils gegen Art. 3 GG, weil der deutsche Staat in seinem Handeln gezielt Ungleichheit befördert – die einen fördert er, gegen die anderen macht er Lobbypolitik. Ein aktuelles Beispiel (allerdings der USA) ist das Lobbying US-Botschafter Grenells gegen die europäischen Firmen, die die Erdgaspipeline Nordstream 2 bauen und betreiben (wollen).

Bei Geheimdiensttätigkeit und Militäreinsatz ist der Verstoß gegen Grundrechte vollkommen offensichtlich und erforderlich. Selbstverständlich greifen deutsche Agenten im Ausland Ausländer an, wenn das erforderlich ist, um deutsche Interessen zu sichern, das ist ja der Sinn ihres Handelns. Und sie verletzen, wenn sie nicht gerade Leute umbringen, was ja eher selten passiert, bei ihrer Spionagetätigkeit Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Zielpersonen und -entitäten. Und selbstverständlich töten deutsche Soldaten im Ausland Ausländer, um deutsche Interessen durchzusetzen – denn das ist ja ihr Beruf. Auch andere Routinetätigkeiten der Soldaten verletzen Grundrechte, militärisches Handeln ist in seinem Kernwesen Rechtsverletzung der Gegner zur Durchsetzung der eigenen Interessen.

Wenn man das Urteil des BVerfG ernst nehmen würde, wären Auslandstätigkeiten des deutschen Staates gar nicht mehr möglich, denn die Interessendurchsetzung verlangt ja gerade, dass unser Staat sich über die Rechte der Bürger anderer Staaten hinwegsetzt. Das gilt natürlich auch für die Tätigkeit der Geheimdienste im befreundeten Ausland.

Was passiert mit einem Staat, der im Ausland seine Interessen nicht mehr wahren kann? Er verschwindet. Denn im Wettbewerb der Staaten kann langfristig nur ein Staat überleben, den die anderen Staaten fürchten müssen. Dazu gehört neben der grundsätzlichen Verteidigungsfähigkeit nun einmal auch die Interessenwahrung durch Diplomatie, Militäreinsätze und Geheimdienste.

Auch aus der Perspektive der für die Sicherheit Deutschlands aus vielen Gründen (keine eigenen Atomwaffen, keine voll funktionsfähige Armee, unzureichende Militärausgaben, aber auch Integration mit den anderen Westmächten) essenziellen NATO ist das Urteil eine Ohrfeige, weil es den nach NSA und SIS (MI6) wichtigsten militärischen Auslandsgeheimdienst entmachtet. Was sollen unsere Bündnispartner noch von uns halten, wenn unser militärischer Auslandsdienst so schwach gemacht wird? Wieso sollten sie uns noch ernst nehmen und schützen wollen, wenn wir keinen Beitrag leisten?

Wie konnte es soweit kommen? Der am 1. April 2020 aus dem Gericht ausgeschiedene Verfassungsrichter Prof. Dr. J. Masing war in diesem Fall der Berichterstatter und wird im Urteil auch aufgeführt. Sein früherer Mitarbeiter Prof. Dr. Matthias Bäcker hatte die Beschwerdeführer (Reporters sans frontières) ausgesucht und vertreten, um das Verfahren vor das Gericht zu bringen. Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.

Interessanterweise intervenierte das für den BND zuständige Kanzleramt zu keiner Zeit beim Gericht, um dieses Urteil zu verhindern (was sonst oftmals üblich ist), sondern billigte das Vorgehen des Gerichts. Dies wirft ein interessantes Licht auf die Haltung dieser Behörde und Regierung zu unserer Sicherheit und zur Funktionsfähigkeit Deutschlands als Ordnungsstaat. Ob man hier noch von Rechtsprechung und nicht viel mehr von pseudojudikativem Partisanentum sprechen muss, muss ernsthaft gefragt werden.

Man lebt in der Illusion vom ständig steigenden Wohlstand und vom ewigen Frieden, der von alleine kommt. Doch in Wirklichkeit muss der Wohlstand durch aggressive Interessenwahrung, beispielsweise mit Industriespionage und -gegenspionage, mit “Entwicklungshilfe” zur Erschließung von Rohstoffen, mit Unterwanderung und Sabotage feindlicher Regierungen, mit militärischer Sicherung von Handelsrouten und vielen anderen Mitteln gesichert werden. Ein Staat, der sich dieser unangenehmen Wahrheit nicht stellt, ist wehrlos und wird verschwinden.

Lesen Sie hierzu demnächst in einem weiteren BeitragWie sind unsere obersten Richter ideengeschichtlich so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen?

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michel o. neland / 02.06.2020

,,Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.” Wer dem Blogger Hadmut Danisch folgt, weiß, dass das BVG amerikanisch-demokratisch-interessengesteuert ist, also mit kommunistisch-antifaschistischem Personal besetzt ist, das an US-Universitäten durch Cia-Steuerung auf einem Einsatz vorbereitet wird. Auch die ,,Fabrikation” derartiger ,,Verfassungsbeschwerden” ist Programm. Danisch hat das überzeugend dargelegt und schlüssig belegt.

Wolfgang Kaufmann / 02.06.2020

Wir gehen wieder zurück ins Mittelalter. Statt eines Territorialstaats bekommen wir wieder einen Personenverbandsstaat. Die Deutschen, das sind nach dieser Lesart alle Menschen weltweit, die für das Grundgesetz und seine Vollversorgung optieren. In letzter Konsequenz müssen sie dazu nicht mal bei uns leben, sondern unsere staatlichen Organe wären dann verpflichtet, ihnen ihre Unterstützung nach Timbuktu oder Ouagadougou zu bringen. – Im Gegenzug dürfen dann Menschen auf unserem Territorium leben, die zu einem anderen Personenverband gehören, beispielsweise auf der Rechtsgrundlage der friedlichsten aller Religionen, denen die deutschen Behörden nichts zu sagen haben.

Thomas Klingelhoefer / 02.06.2020

@Andreas Rochow Kudos, das bewerte ich wie Sie, mE sehr genau erfasst und beschrieben. Die Konsequenzen einer geografisch unbegrenzten “Rechtsprechung” sind den Zauberlehrlingen offenbar nicht klar. Ich befürchte wie FJS vor vielen Jahren, “es muß viel schlechter werden, bevor es es besser werden kann”, leider werden die unfreiwilligen Teilnehmer politisch-soziologischer Großexperimente nicht nach ihrer Meinung gefragt, sondern über sie wird wie in feudalistischen Zeiten verfügt. Aber wenn das Vorbild unseres höchsten Wesens den Namen “Katharina die Große” trägt, was erwartet man da als Ergebnis…

B.Jacob / 02.06.2020

Ach, bevor ich es vergesse, es gab 3 Ewigkeitsgrundsätze im GG, die niemals verändert hätten werden dürfen, während andere Passagen des GG der strukturellen Wandlung Deutschlands angepasst werden durften. Eine der Ewigkeitsklausel war der Schutz des Christentums der zu gewährleisten war und dank grünem Unkraut ein Tabubruch eingeleitet wurde und damit die Erosion des Rechtsstaates.  Die Aushebelung der Ewigkeitsklauseln, deren Gültigkeit für immer betont wurde, egal welche Verfassung sich das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung gibt, war ein eklatanter Rechtsbruch unserer Politiker. Nicht umsonst schreibt Professor Schachtschneider, das Scharia Recht und der Islam sind mit unserem GG unvereinbar! Müsste lange suchen, aber Dr. David Berger hat diese Thematik auch schon einmal auf gegriffen in seinem Blog. Das Recht die Ewigkeitsklauseln in unserem GG auszuhebeln hatten unsere Politiker nicht. Strolche eben.

Dov Nesher / 02.06.2020

Aber denen, die wegen Covid 19 Rücksicht einfordern wollen Panikmache vorwerfen. Ws gilt in der Justiz immer noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Mit anderen Worten: es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Kommentatoren hier scheinen sich hier einen Wettstreit um das schlimmste Katastrophenszenario zu liefern. “Ich weiß aber warum das noch vieeel schlimmer ist”. Das Urteil ist übel und maßlos kompetenzübeschreitend. Es schränkt die Handlungsfähigkeit des BND ein. Das ist nicht gut. Überhaupt nicht gut. Es könnte dieses Land unsicherer machen. Mir gefällt es nicht. Ich würde die Richter fragen, ob sie einen an der Klatsche haben, wenn sie vor mir stünden. Es schafft aber nicht den deutschen Staat ab.

Horst Jungsbluth / 02.06.2020

Herr Dr. Karl Wolf, Sie ahnen wahrscheinlich gar nicht, dass Sie mit der “politischen Justiz” voll ins Schwarze getroffen haben, hat doch bereits 1989!!!  die Berliner Justizsenatorin Limbach mit dem Start des SPD/AL-Senats diesen Begriff verwendet. Damals löste sie sofort die Abteilungen auf, die sich mit politischen Verbrechen beschäftigten und ließ  es weiter zu, dass Verbrecher praktisch nicht verfolgt wurden, worauf ihr Staatsanwälte in einem offenen Brief vorwarfen, dass “sie mit ihren Maßnahmen die rechtstreuen Bürger dem organisierten Verbrechen ausliefere”. Sie verfolgte dafür nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger wie gemeine Verbrecher, wobei “gleichgeschaltete” Ämter, Gerichte und die Medien voll eingebunden waren.  Sie gewährte außerdem einem Doppelmörder Urlaub, den dieser nutzte, um eine weitere Person zu ermorden. Daraufhin wurde sie an das Bundesverfassungsgericht “strafversetzt”, wo sie sich von der SED-Juristin Rosemarie Will begleiten ließ, die dort “beobachten” sollte oder auch wollte. So schließt sich eben der Kreis und eigentlich können wir alle wissen, wo die Feinde des Rechtsstaates sitzen, nämlich genau dort, wo sie auch in den beiden Diktaturen gesessen haben.

Volker Brandt / 02.06.2020

Interessant ist der Beschwerdeführer: Eine NGO namens “Reporters sans frontières”, vor dessen Begehren das höchste deutsche Gericht umstandslos eingeknickt ist, ohne dass das Kanzleramt sich bemüht hätte, auch nur ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Warum Reporters sans frontières? Haben die vielleicht ein elementares Eigeninteresse daran, dass Deutschland künftig nicht mehr nachrichtendienstlich im Ausland tätig werden darf? Rechnen die sich vielleicht aus, künftig selbst nachrichtendienstlich relevante Informationen zu liefern, als „Reporter ohne Grenzen“? Im Inland erleben wir es ja bereits, dass NGOs quasi-hoheitliche Aufgaben übernehmen (vgl. correctiv als von der Bundesregierung beglaubigte „Faktenchecker“). Die Auflösung von Staaten und die Transformation von NGOs in mafia-ähnliche Gebilde, die im Vorfeld des Staates agieren und an dessen Stelle quasi-hoheitliche Funktionen wahrnehmen, sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Bspw. sorgt die Mafia ja auch für „Sicherheit“, eine Aufgabe, die eigentlich einem intakten Staat zukäme. Ich beginne zu verstehen (und entwickle Sympathien dafür), warum Putin den ganzen NGOs vor zwei Jahren die Tür gewiesen hat. Was geht hier eigentlich vor?  

Kostas Aslanidis / 02.06.2020

@ Dr. Karl Wolf. Natuerlich ist die Justiz politisch. Das Parteibuch und die Haltung zeigen das. Aber das wurde Ihnen nicht mal 10

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