Johannes Eisleben / 02.06.2020 / 06:07 / Foto: Pixabay / 98 / Seite ausdrucken

Urteil “1 BvR 2835/17”: Das Verfassungsgericht schafft Deutschland ab

Am 19.5.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil gefällt, das vielen Beobachtern nicht sonderlich relevant erschienen sein mag und wenig Resonanz gefunden hat: das Urteil “1 BvR 2835/17”, das die Bundesregierung dazu auffordert, die gesetzliche Grundlage zur “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland” durch den BND neu zu regeln, da die momentane Praxis verfassungswidrig sei. “Was geht uns dieser olle BND an?”, mag sich so mancher gedacht haben. Doch das Urteil ist bemerkenswert, weil eine der vier tragenden Säulen unseres Staatswesens, die Judikative, unserem Staat in einer seiner Kernfunktionen willkürlich die Handlungsmöglichkeiten so beschneidet, dass mittelfristig dessen Existenz gefährdet ist. Wie ist das zu verstehen?

Das BVerfG hat geurteilt, dass “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.” Die Rechte, gegen die der BND in seiner Überwachungspraxis laut BVerfG verstößt, sind in der deutschen Verfassung festgeschriebene Grundrechte.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Wie kann das sein, wie kann der BND im Ausland gegen Grundrechte der Deutschen verstoßen? Nun, der BND verstößt gegen die von der deutschen Verfassung garantierten Grundrechte von Ausländern im Ausland, denn die “Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.” Mit anderen Worten: Die Grundrechte der Deutschen im deutschen Staat gelten – zumindest teilweise – auch für Ausländer im Ausland.

Dies ist eine neue Interpretation unserer Verfassung, die es bisher noch nie gegeben hat und eigentlich auch nicht geben kann. Denn Verfassungen von Staaten gelten immer nur in ihrem Hoheitsgebiet, und Menschenrechte kann es nur dort geben, wo es einen Staat gibt, der sie garantiert. So sieht es auch das gesamte Internationale Völkerrecht: Garant der Menschenrechte sind die Nationalstaaten. Wenn das BVerfG nun sagt, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt auch im Ausland für Ausländer gilt, bedeutet diese Rechtsprechung, dass Ausländer im Ausland davor geschützt sind, dass der deutsche Staat ihre Grundrechte verletzt.

Dies ist spektakulär, weil das gesamte Natur- und Völkerrecht streng zwischen dem innerstaatlichen und dem zwischenstaatlichen Recht unterscheidet. Wenn der deutsche Staat in seinem Hoheitsgebiet handelt, gilt das Naturrecht (heute sagen wir: die Menschenrechte, Art 1–20 GG) sowie der Rest der Verfassung und das Einzelrecht. Wenn der deutsche Staat im Ausland handelt, gilt hingegen das internationale Völkerrecht, aber nicht die deutsche Verfassung. Auf diesem Grundsatz beruhen das gesamte nationale Staatsrecht und das internationale Völkerrecht.

Der Spruch ist reine Willkür

Diesen Grundsatz hat der BVerfG nun für unser Land aufgehoben. Dafür gibt es weder eine philosophische noch staatsrechtliche Grundlage, der Spruch ist reine Willkür; was die Richter gesagt haben, steht natürlich auch nirgendwo in der Verfassung, schon gar nicht in Art. 1 Abs. 3, auf den sie sich berufen – sie haben die Geltung der Grundrechte für Ausländer im Ausland einfach frei erfunden, ohne jegliche Grundlage. Damit haben sie einen wesentlichen Pfeiler staatlichen Handelns infrage gestellt. Warum?

Der deutsche Staat handelt im Wesentlichen in vierfacher Weise im Ausland: (1) durch den diplomatischen Betrieb, der dem Abschluss internationaler Verträge und der Pflege der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Beziehungen mit anderen Ländern dient, (2) durch militärische Aktionen, (3) durch geheimdienstliche Tätigkeit und (4) durch sogenannte Entwicklungshilfe. Alle internationalen Handlungsweisen des Staates dienen einzig der Wahrung und Mehrung deutscher Interessen.

Bei allen diesen Tätigkeiten muss der Staat zu Wahrung seiner Interessen auch gegen Menschenrechte der Bürger anderer Länder verstoßen, und dies tun alle Staaten ständig, denn internationale Beziehung sind Beziehungen des Rechts des Stärkeren, was durch zwischenstaatliche Verträge zwar gemildert, aber nicht gänzlich verhindert werden kann, wie die Staatsphilosophen Grotius, Pufendorf und Kant erkannten. Beispielsweise verstoßen Diplomatie und Entwicklungshilfe im Sinne des neuen Urteils gegen Art. 3 GG, weil der deutsche Staat in seinem Handeln gezielt Ungleichheit befördert – die einen fördert er, gegen die anderen macht er Lobbypolitik. Ein aktuelles Beispiel (allerdings der USA) ist das Lobbying US-Botschafter Grenells gegen die europäischen Firmen, die die Erdgaspipeline Nordstream 2 bauen und betreiben (wollen).

Bei Geheimdiensttätigkeit und Militäreinsatz ist der Verstoß gegen Grundrechte vollkommen offensichtlich und erforderlich. Selbstverständlich greifen deutsche Agenten im Ausland Ausländer an, wenn das erforderlich ist, um deutsche Interessen zu sichern, das ist ja der Sinn ihres Handelns. Und sie verletzen, wenn sie nicht gerade Leute umbringen, was ja eher selten passiert, bei ihrer Spionagetätigkeit Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Zielpersonen und -entitäten. Und selbstverständlich töten deutsche Soldaten im Ausland Ausländer, um deutsche Interessen durchzusetzen – denn das ist ja ihr Beruf. Auch andere Routinetätigkeiten der Soldaten verletzen Grundrechte, militärisches Handeln ist in seinem Kernwesen Rechtsverletzung der Gegner zur Durchsetzung der eigenen Interessen.

Wenn man das Urteil des BVerfG ernst nehmen würde, wären Auslandstätigkeiten des deutschen Staates gar nicht mehr möglich, denn die Interessendurchsetzung verlangt ja gerade, dass unser Staat sich über die Rechte der Bürger anderer Staaten hinwegsetzt. Das gilt natürlich auch für die Tätigkeit der Geheimdienste im befreundeten Ausland.

Was passiert mit einem Staat, der im Ausland seine Interessen nicht mehr wahren kann? Er verschwindet. Denn im Wettbewerb der Staaten kann langfristig nur ein Staat überleben, den die anderen Staaten fürchten müssen. Dazu gehört neben der grundsätzlichen Verteidigungsfähigkeit nun einmal auch die Interessenwahrung durch Diplomatie, Militäreinsätze und Geheimdienste.

Auch aus der Perspektive der für die Sicherheit Deutschlands aus vielen Gründen (keine eigenen Atomwaffen, keine voll funktionsfähige Armee, unzureichende Militärausgaben, aber auch Integration mit den anderen Westmächten) essenziellen NATO ist das Urteil eine Ohrfeige, weil es den nach NSA und SIS (MI6) wichtigsten militärischen Auslandsgeheimdienst entmachtet. Was sollen unsere Bündnispartner noch von uns halten, wenn unser militärischer Auslandsdienst so schwach gemacht wird? Wieso sollten sie uns noch ernst nehmen und schützen wollen, wenn wir keinen Beitrag leisten?

Wie konnte es soweit kommen? Der am 1. April 2020 aus dem Gericht ausgeschiedene Verfassungsrichter Prof. Dr. J. Masing war in diesem Fall der Berichterstatter und wird im Urteil auch aufgeführt. Sein früherer Mitarbeiter Prof. Dr. Matthias Bäcker hatte die Beschwerdeführer (Reporters sans frontières) ausgesucht und vertreten, um das Verfahren vor das Gericht zu bringen. Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.

Interessanterweise intervenierte das für den BND zuständige Kanzleramt zu keiner Zeit beim Gericht, um dieses Urteil zu verhindern (was sonst oftmals üblich ist), sondern billigte das Vorgehen des Gerichts. Dies wirft ein interessantes Licht auf die Haltung dieser Behörde und Regierung zu unserer Sicherheit und zur Funktionsfähigkeit Deutschlands als Ordnungsstaat. Ob man hier noch von Rechtsprechung und nicht viel mehr von pseudojudikativem Partisanentum sprechen muss, muss ernsthaft gefragt werden.

Man lebt in der Illusion vom ständig steigenden Wohlstand und vom ewigen Frieden, der von alleine kommt. Doch in Wirklichkeit muss der Wohlstand durch aggressive Interessenwahrung, beispielsweise mit Industriespionage und -gegenspionage, mit “Entwicklungshilfe” zur Erschließung von Rohstoffen, mit Unterwanderung und Sabotage feindlicher Regierungen, mit militärischer Sicherung von Handelsrouten und vielen anderen Mitteln gesichert werden. Ein Staat, der sich dieser unangenehmen Wahrheit nicht stellt, ist wehrlos und wird verschwinden.

Lesen Sie hierzu demnächst in einem weiteren BeitragWie sind unsere obersten Richter ideengeschichtlich so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen?

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Martin Landvoigt / 02.06.2020

Man erwartet von Richtern, Wissenschaftlern und Journalisten völlige Integrität. Sie sind demnach der Wahrheit, der Gerechtigkeit und ihrem Gewissen verpflichtet. Darum sollten sie eben nicht Erfüllungsgehilfen jedweder Interessen Dritter dienen, die diese Prinzipien verletzen. Leider wissen wir, dass völlige Integrität selten zu finden sin. Immer bestehen Druck, Korruption oder ideologische Polarisierung bei den Betroffenen, die ein Integrität einschränken. Die moderne Methode der Korruption ist nicht, das man jemanden heimlich einen Umschlag mit Geld zuschiebt, sondern dass die Mächtigen eben jene aussuchen, die das gewünschte Lied singen. Die anderen bleiben ohne Job und Karriere. Wer also bereits ohnehin auf Regierungskurs steht, braucht sein Gewissen nicht zu belasten. Wer da ein anderes Verständnis hat, muss sich überlegen, ob er die Konsequenzen in Kauf nimmt.

Michael Hinz / 02.06.2020

Leo Strauss (Naturrecht und Geschichte) ist Verfechter des “Naturrechts”. Ich bin es nicht., Alles Gesetz ist positives Recht, auch Menschenwürde und Grundrechte. Gäbe es ein übergeordnetes Naturrecht - und so war es nach 1945 gemeint und als Hypothese gedacht, dann müßte es gegen den Mißbrauch des (positiven) Rechts in Anschlag gebracht werden können. Angesichts der Rechtsbrüche dieser Regierung und willkürlicher Urteile dieses Verfassungsgerichts hülfe dieses Naturrecht ungemein. Allein, es existiert nicht, oder kann es jemand anrufen?

Andreas Rühl / 02.06.2020

@ Herrn Wilwerz: So ist es. Aber Sie sehen ja, dass nicht nur Herr Eisleben, sondern auch die üblichen Verdächtigen unter den Kommentatoren das Urteil nicht lesen und nicht verstehen wollen. In der Vorstellungswelt dieser Leute gibt es einen Masterplan, der sich von der Verschwörung der Weisen von Zion durch NICHTS unterscheidet. Alles, was geschieht, erscheint so als das Produkt der Strippenzieher, die den Nationalstaat abschaffen wollen, um ihn durch ein von ihnen kontrolliertes Staatsmonster zu ersetzen. Allmählich bin ich es leid, immer dieselben Unfugskommentare von immer denselben Leute lesen zu müssen, einige davon offenbar knapp vor oder schon mitten in der Demenz, was traurig ist, aber gesagt sein muss. Das BVerfG hat keinen Dammbruch verursacht. Die deutschen Grundrechte überschwemmen (leider) nicht die Welt. Aber wenn ein deutscher Beamter seinen Dienstpflichten nachgeht, dann ist er an das deutsche Recht gebunden, an was denn sonst? Und der deutsche Gesetzgeber ist an das Grundgesetz gebunden, ja Herrgott! An was denn sonst? Übrigens gilt im Bereich der Strafverfolgung schon von jeher sowohl das Territorialprinzip wie das Staatsangehörigkeitsprinzip, dort wurde und wird - in einem sehr sensiblen Grundrechtsbereich - das Territorialprinzip durchbrochen, mit der Folge sogar, dass das ne bis in idem nicht gilt und allenfalls eine “Anrechnung” von Strafhaft in Betracht kommt. Wenn das dem Deutschen droht, der im Ausland gegen deutsche Gesetze verstößt, dann will ich aber doch, dass ein deutscher Beamter im Ausland sich an Recht und Gesetz hält und nicht wie James Bond durch die Gegend ballert. Und darum geht es.

Ulla Schneider / 02.06.2020

@Karl-Heinz Kraus. Hallo Herr Kraus, andersherum gesagt…... jedes Töpfchen findet sein Deckelchen. Sie hätten ruhig mehr über den Aggressionstrieb schreiben können. Ein sehr interessantes Thema, gerade in bezug auf die Berufswahl und des Versagens. Ach ja, die menschl. Abgründe sind tief. -Meistens wird darüber hinter vorgehaltner Hand zwischen Kaffeetassen und Semester “getratscht”. So richtig trauen traut sich selten jemand. Ich auch nicht. Das wäre doch auch einmal ein Thema hier auf der Achse. LG.

Detlef Dechant / 02.06.2020

Da muss man sofort reagieren, um dem Richterspruch Geltung zu verschaffen: Einstellung der gesamten Entwicklungshilfe, Auflösung des Ministeriums und der GIZ und Einstellung der Zahlungen an alle NGOs, die international tätig sind!

Dr. Karl Wolf / 02.06.2020

Die Justiz in Deutschland ist eine politische Justiz, die sich opportunistisch weitgehend nach dem herrschenden links-grünen main stream richtet. Kein Wunder, werden die obersten Gerichte doch von der Politik besetzt. Die einen, ganz oben sind also durch ein gewisses Wohlverhalten was geworden, die anderen, noch unten wollen’s noch werden und verhalten sich entsprechend. Das “Im Namen des Volkes” kann man vergessen. Ähnliches gilt ja auch für andere staatliche Institutionen wie Nachrichtendienste oder oberste Polizeibehörden. Belohnt wird immer Wohlverhalten, Parteibuch etc.. Wer gegen diesen Strom schwimmt, hat keine Chance, warum sonst mußte Herr Maaßen gehen. Traurig daß sich niemand in diesem Land wehrt.

Klaus Schmid Dr. / 02.06.2020

“Was passiert mit einem Staat, der im Ausland seine Interessen nicht mehr wahren kann? Er verschwindet.” Und genau das ist eben das Ziel.

O. Prantl / 02.06.2020

Ja, das ist die Oberfläche, etwas tiefer gehen wäre schon notwendig gewesen. Der Schaden ist für Jeden (!) offensichtlich. Wenn das Verfassungsgericht trotzdem ohne Rechtsgrundlage Politik macht, ist es einfach eine Machtübernahme, ein Putsch. Warum wurde trotzdem so entschieden ? Um das zu verstehen, muss man sich die Entstehungsgeschichte dieses Falles genau ansehen, genau so wir die Geschichten der handelnden Richter und ihren Zuarbeitern. Aber wer traut sich schon in diesen Sumpf, wenn man leichten Schrittes darüber hinweg gehen kann.

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