Johannes Eisleben / 02.06.2020 / 06:07 / Foto: Pixabay / 98 / Seite ausdrucken

Urteil “1 BvR 2835/17”: Das Verfassungsgericht schafft Deutschland ab

Am 19.5.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil gefällt, das vielen Beobachtern nicht sonderlich relevant erschienen sein mag und wenig Resonanz gefunden hat: das Urteil “1 BvR 2835/17”, das die Bundesregierung dazu auffordert, die gesetzliche Grundlage zur “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland” durch den BND neu zu regeln, da die momentane Praxis verfassungswidrig sei. “Was geht uns dieser olle BND an?”, mag sich so mancher gedacht haben. Doch das Urteil ist bemerkenswert, weil eine der vier tragenden Säulen unseres Staatswesens, die Judikative, unserem Staat in einer seiner Kernfunktionen willkürlich die Handlungsmöglichkeiten so beschneidet, dass mittelfristig dessen Existenz gefährdet ist. Wie ist das zu verstehen?

Das BVerfG hat geurteilt, dass “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.” Die Rechte, gegen die der BND in seiner Überwachungspraxis laut BVerfG verstößt, sind in der deutschen Verfassung festgeschriebene Grundrechte.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Wie kann das sein, wie kann der BND im Ausland gegen Grundrechte der Deutschen verstoßen? Nun, der BND verstößt gegen die von der deutschen Verfassung garantierten Grundrechte von Ausländern im Ausland, denn die “Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.” Mit anderen Worten: Die Grundrechte der Deutschen im deutschen Staat gelten – zumindest teilweise – auch für Ausländer im Ausland.

Dies ist eine neue Interpretation unserer Verfassung, die es bisher noch nie gegeben hat und eigentlich auch nicht geben kann. Denn Verfassungen von Staaten gelten immer nur in ihrem Hoheitsgebiet, und Menschenrechte kann es nur dort geben, wo es einen Staat gibt, der sie garantiert. So sieht es auch das gesamte Internationale Völkerrecht: Garant der Menschenrechte sind die Nationalstaaten. Wenn das BVerfG nun sagt, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt auch im Ausland für Ausländer gilt, bedeutet diese Rechtsprechung, dass Ausländer im Ausland davor geschützt sind, dass der deutsche Staat ihre Grundrechte verletzt.

Dies ist spektakulär, weil das gesamte Natur- und Völkerrecht streng zwischen dem innerstaatlichen und dem zwischenstaatlichen Recht unterscheidet. Wenn der deutsche Staat in seinem Hoheitsgebiet handelt, gilt das Naturrecht (heute sagen wir: die Menschenrechte, Art 1–20 GG) sowie der Rest der Verfassung und das Einzelrecht. Wenn der deutsche Staat im Ausland handelt, gilt hingegen das internationale Völkerrecht, aber nicht die deutsche Verfassung. Auf diesem Grundsatz beruhen das gesamte nationale Staatsrecht und das internationale Völkerrecht.

Der Spruch ist reine Willkür

Diesen Grundsatz hat der BVerfG nun für unser Land aufgehoben. Dafür gibt es weder eine philosophische noch staatsrechtliche Grundlage, der Spruch ist reine Willkür; was die Richter gesagt haben, steht natürlich auch nirgendwo in der Verfassung, schon gar nicht in Art. 1 Abs. 3, auf den sie sich berufen – sie haben die Geltung der Grundrechte für Ausländer im Ausland einfach frei erfunden, ohne jegliche Grundlage. Damit haben sie einen wesentlichen Pfeiler staatlichen Handelns infrage gestellt. Warum?

Der deutsche Staat handelt im Wesentlichen in vierfacher Weise im Ausland: (1) durch den diplomatischen Betrieb, der dem Abschluss internationaler Verträge und der Pflege der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Beziehungen mit anderen Ländern dient, (2) durch militärische Aktionen, (3) durch geheimdienstliche Tätigkeit und (4) durch sogenannte Entwicklungshilfe. Alle internationalen Handlungsweisen des Staates dienen einzig der Wahrung und Mehrung deutscher Interessen.

Bei allen diesen Tätigkeiten muss der Staat zu Wahrung seiner Interessen auch gegen Menschenrechte der Bürger anderer Länder verstoßen, und dies tun alle Staaten ständig, denn internationale Beziehung sind Beziehungen des Rechts des Stärkeren, was durch zwischenstaatliche Verträge zwar gemildert, aber nicht gänzlich verhindert werden kann, wie die Staatsphilosophen Grotius, Pufendorf und Kant erkannten. Beispielsweise verstoßen Diplomatie und Entwicklungshilfe im Sinne des neuen Urteils gegen Art. 3 GG, weil der deutsche Staat in seinem Handeln gezielt Ungleichheit befördert – die einen fördert er, gegen die anderen macht er Lobbypolitik. Ein aktuelles Beispiel (allerdings der USA) ist das Lobbying US-Botschafter Grenells gegen die europäischen Firmen, die die Erdgaspipeline Nordstream 2 bauen und betreiben (wollen).

Bei Geheimdiensttätigkeit und Militäreinsatz ist der Verstoß gegen Grundrechte vollkommen offensichtlich und erforderlich. Selbstverständlich greifen deutsche Agenten im Ausland Ausländer an, wenn das erforderlich ist, um deutsche Interessen zu sichern, das ist ja der Sinn ihres Handelns. Und sie verletzen, wenn sie nicht gerade Leute umbringen, was ja eher selten passiert, bei ihrer Spionagetätigkeit Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Zielpersonen und -entitäten. Und selbstverständlich töten deutsche Soldaten im Ausland Ausländer, um deutsche Interessen durchzusetzen – denn das ist ja ihr Beruf. Auch andere Routinetätigkeiten der Soldaten verletzen Grundrechte, militärisches Handeln ist in seinem Kernwesen Rechtsverletzung der Gegner zur Durchsetzung der eigenen Interessen.

Wenn man das Urteil des BVerfG ernst nehmen würde, wären Auslandstätigkeiten des deutschen Staates gar nicht mehr möglich, denn die Interessendurchsetzung verlangt ja gerade, dass unser Staat sich über die Rechte der Bürger anderer Staaten hinwegsetzt. Das gilt natürlich auch für die Tätigkeit der Geheimdienste im befreundeten Ausland.

Was passiert mit einem Staat, der im Ausland seine Interessen nicht mehr wahren kann? Er verschwindet. Denn im Wettbewerb der Staaten kann langfristig nur ein Staat überleben, den die anderen Staaten fürchten müssen. Dazu gehört neben der grundsätzlichen Verteidigungsfähigkeit nun einmal auch die Interessenwahrung durch Diplomatie, Militäreinsätze und Geheimdienste.

Auch aus der Perspektive der für die Sicherheit Deutschlands aus vielen Gründen (keine eigenen Atomwaffen, keine voll funktionsfähige Armee, unzureichende Militärausgaben, aber auch Integration mit den anderen Westmächten) essenziellen NATO ist das Urteil eine Ohrfeige, weil es den nach NSA und SIS (MI6) wichtigsten militärischen Auslandsgeheimdienst entmachtet. Was sollen unsere Bündnispartner noch von uns halten, wenn unser militärischer Auslandsdienst so schwach gemacht wird? Wieso sollten sie uns noch ernst nehmen und schützen wollen, wenn wir keinen Beitrag leisten?

Wie konnte es soweit kommen? Der am 1. April 2020 aus dem Gericht ausgeschiedene Verfassungsrichter Prof. Dr. J. Masing war in diesem Fall der Berichterstatter und wird im Urteil auch aufgeführt. Sein früherer Mitarbeiter Prof. Dr. Matthias Bäcker hatte die Beschwerdeführer (Reporters sans frontières) ausgesucht und vertreten, um das Verfahren vor das Gericht zu bringen. Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.

Interessanterweise intervenierte das für den BND zuständige Kanzleramt zu keiner Zeit beim Gericht, um dieses Urteil zu verhindern (was sonst oftmals üblich ist), sondern billigte das Vorgehen des Gerichts. Dies wirft ein interessantes Licht auf die Haltung dieser Behörde und Regierung zu unserer Sicherheit und zur Funktionsfähigkeit Deutschlands als Ordnungsstaat. Ob man hier noch von Rechtsprechung und nicht viel mehr von pseudojudikativem Partisanentum sprechen muss, muss ernsthaft gefragt werden.

Man lebt in der Illusion vom ständig steigenden Wohlstand und vom ewigen Frieden, der von alleine kommt. Doch in Wirklichkeit muss der Wohlstand durch aggressive Interessenwahrung, beispielsweise mit Industriespionage und -gegenspionage, mit “Entwicklungshilfe” zur Erschließung von Rohstoffen, mit Unterwanderung und Sabotage feindlicher Regierungen, mit militärischer Sicherung von Handelsrouten und vielen anderen Mitteln gesichert werden. Ein Staat, der sich dieser unangenehmen Wahrheit nicht stellt, ist wehrlos und wird verschwinden.

Lesen Sie hierzu demnächst in einem weiteren BeitragWie sind unsere obersten Richter ideengeschichtlich so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen?

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Leserpost

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Katarina Kirschbaum / 02.06.2020

Prinzipiell sollten sich deutsche Behörden schon an deutsche Gesetze halten - ob nun im In- oder Ausland. Fraglich ist, wie sich das Bundesverfassungsgericht das dann vorstellt, ob der BND beispielsweise bei jeder Abhöraktion einen richterlichen Beschluss einholen muss, so wie es im Inland gemacht werden müsste, - denn Abhöraktionen sind ja nicht generell und in jedem Fall verboten (ansonsten könnte man die Geheimdienste gleich auflösen). Dann würden der Justiz tiefe Einblicke in die nachrichtendienstliche Tätigkeit des BND gewährt werden. Im Grunde genommen würde sie ein Teil des Auslandsgeheimdienstes werden. Die Justiz ist doch in der Regel gar nicht dazu in der Lage zu beurteilen, ob jemand eine Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit darstellt oder nicht und ist hier auf die Begründungen von den entsprechenden Stellen angewiesen, wenn sie nicht selbst geheimdienstlich tätig werden will. Von daher dürfte das in der Praxis mehr ein Absegnen von Abhörmaßnahmen sein, wobei die vorlegenden Stellen genau wissen dürften, wie sie begründen müssen. Und dann stellt sich immer noch die Frage, wer eigentlich kontrolliert, wen der Geheimdienst wirklich abhört und wen nicht. Interessant ist auch die Frage, was eigentlich passiert, wenn sich ein staatliches Organ nicht an geltendes Recht hält oder sogar politisch dazu aufgerufen wird sich nicht an geltendes Recht zu halten. In der Regel nämlich gar nichts. Wer überwacht die Umsetzung der Gesetze? Man kann ja viele schöne Gesetze haben. Wenn deren Missachtung nicht geahndet wird, und es für Einzelne auch keine Möglichkeit gibt die grundsätzliche Einhaltung dieser Gesetze von einer Behörde zu erzwingen - und Missachtern keine Strafen drohen, dann sind solche Gesetze im Grunde genommen ohnehin obsolet.

Hans Kloss / 02.06.2020

So gesehen ist HarzIV jetzt an alle Antragssteller zu bezahlen die den Antrag in die deutsche Botschaft gestellt haben. Plus jede Mensch ist ein Mitglied in der (meist) privaten Krankenkasse. GEZ - USA Bürger so wie auch Chinesen müssen deutsche Propagandamaschine finanzieren usw. Bonus aber ist, dass die Finznazamt in D-dorf nicht mehr behaupten kann, dass bei Einkauf der Steuer-CDs Gesetze nur im Ausland verletzt wurden, oder verstehe ich da etwas falsch? Ich meine wenn ein Grundsatz des deutschen Rechtssystems für ganze Welt gilt dann ist das gleiche für das ganze System, oder man benutzt eine Art Lotterie für wo und wie streng die Gesetze des deutschen Staates gelten?

henry paul / 02.06.2020

dies und viel weitere Massnahmen ( von wegen Gesetze) sind seit 1990 faktum. es will nur niemand wissen und es darf niemand sagen. Rechtlose Zone statt Nation, rechtlose Menschen statt Bürger, rechtlose Poltiker statt ehrenwerte verantwortliche Demokraten. DDR 2. 0, 3.0, 4.0 was immer oder noch früher bekannt war, ist heute schon in Takt—nur besser, schneller, digitaler, grausamer.

HaJo Wolf / 02.06.2020

@Volker Kleinophorst: Was wollen Sie denn bei “NationalSOZIALISTEN standen links” erklären? National-SOZIALISTISCHE-Deutsche-ARBEITER-Partei. Die Nazis waren ein Terrorregime aus Sozialisten, Stalins Regime war das gleiche, nur in rot. Die DDR mit der SED ebenfalls das gleiche wie die Nazis, die SED-Nachfolgepartei genau so wie die Grünen, die sich zum großen Teil aus Alt- und Jungkommunisten rekrutieren. Es spielt keine Rolle, welche Farbe sich dieses Gesindel überschüttet, wenn man an der Oberfläche kratzt, kommt rot hervor. Und überall da, wo Sozialisten offen oder getarnt auftreten, fügen sie den Menschen Schaden zu.

michel o. neland / 02.06.2020

,,Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.” Wer dem Blogger Hadmut Danisch folgt, weiß, dass das BVG amerikanisch-demokratisch-interessengesteuert ist, also mit kommunistisch-antifaschistischem Personal besetzt ist, das an US-Universitäten durch Cia-Steuerung auf einem Einsatz vorbereitet wird. Auch die ,,Fabrikation” derartiger ,,Verfassungsbeschwerden” ist Programm. Danisch hat das überzeugend dargelegt und schlüssig belegt.

Wolfgang Kaufmann / 02.06.2020

Wir gehen wieder zurück ins Mittelalter. Statt eines Territorialstaats bekommen wir wieder einen Personenverbandsstaat. Die Deutschen, das sind nach dieser Lesart alle Menschen weltweit, die für das Grundgesetz und seine Vollversorgung optieren. In letzter Konsequenz müssen sie dazu nicht mal bei uns leben, sondern unsere staatlichen Organe wären dann verpflichtet, ihnen ihre Unterstützung nach Timbuktu oder Ouagadougou zu bringen. – Im Gegenzug dürfen dann Menschen auf unserem Territorium leben, die zu einem anderen Personenverband gehören, beispielsweise auf der Rechtsgrundlage der friedlichsten aller Religionen, denen die deutschen Behörden nichts zu sagen haben.

Thomas Klingelhoefer / 02.06.2020

@Andreas Rochow Kudos, das bewerte ich wie Sie, mE sehr genau erfasst und beschrieben. Die Konsequenzen einer geografisch unbegrenzten “Rechtsprechung” sind den Zauberlehrlingen offenbar nicht klar. Ich befürchte wie FJS vor vielen Jahren, “es muß viel schlechter werden, bevor es es besser werden kann”, leider werden die unfreiwilligen Teilnehmer politisch-soziologischer Großexperimente nicht nach ihrer Meinung gefragt, sondern über sie wird wie in feudalistischen Zeiten verfügt. Aber wenn das Vorbild unseres höchsten Wesens den Namen “Katharina die Große” trägt, was erwartet man da als Ergebnis…

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