Wenn Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth Webseiten wie die Achse oder Tichys Einblick als “Stichwortgeber für Hetze und Falschbehauptungen” bezeichnen darf und damit unterstellt, dass Autoren und Inhalte mittelbar verantwortlich sind für rechte Gewalt, dann ist es wohl nur recht und billig wenn man das Hengadings und die Taz als Stichwortgeber für linke Gewalt bezeichnet. Da nützt es auch nichts wenn nachfolgend versucht wird dies als “Satire” zu deklarieren, das war schon bei der Oma als Umweltsau unglaubwürdig. Dass im Zeitalter von Haltung zeigen und Zeichen setzen sich Horst Seehofer dazu durchringt eine Anzeige zu erstatten, kann man als Geste des obersten Dienstherrn der Bundespolizei an seine Mitarbeiter werten. Eigentlich sollten sich die Innenminister der Länder anschließen, auch wenn nichts dabei herauskommen wird, analog zur “Köterrasse”-Anzeige.
Ausgerechnet Renate Künast, die durch alle Instanzen gezogen ist um sich vor persönlicher Diffamierung zu schützen, gibt der Haß-Kampagne der taz Rückendeckung. Fazit, es muß nur gegen die “Richtigen” gehen, dann darf auch gehetzt werden !!
<Gewiss, Seehofer ist nicht der Betroffene. Doch Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt. Jeder darf bei Verdacht Anzeige erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von selbst tätig wird. Auch ein Minister. > Ja, was denn nun? ++ Ein “Offizialdelikt” wird von “Amts wegen” verfolgt. Es bedarf keines Antrages. Es gehört zu den Pflichten der Staatsanwaltschaft Ermittlungen einzuleiten. Volksverhetzung gehört zu den Offizialdelikten. Niemand, kein Polizeigewerkschafter und kein Innenminister muß einen “Antrag” stellen. Das ist ja die Besonderheit des Offizialdeliktes. Eruiert die Staatsanwaltschaft nur auf einen Antrag hin, würde nämlich aus einem “Offizialdelikt” ein “Antragsdelikt”. ++ Jedoch liegt es im Ermessen des Staatsanwaltes ob er ein Delikt, gerade ein Offizialdelikt, auch für verfolgungswürdig erachtet. Und hier kommt die Besonderheit des deutschen Rechtssystems, das sich unter Merkel so fein eingeschliffen hat, so richtig schön zum Vorschein: Das “Offizialdelikt Volksverhetzung” ist nur dann von Amts wegen verfolgungswürdig, wenn es mutmaßlich “aus der rechten Ecke heraus” begangen wurde. Ist die Täterschaft auf der linken Seite des Meinungsspektrums zu vermuten, ist es “einer Verfolgung von Amts wegen” nicht wert; damit gerät das “Offizialdelikt” unversehens zum “Antragsdelikt”. ++ Solche Vorgänge ziehen sich ja durch die Rechtsverfolgung wie ein roter Faden. Drogenhandel ist ein Offizialdelikt. Es sei denn, man wohnt in Berlin. Dann erhält man als Dealer sogar noch einen “Marktstand” im Görli zugeteilt und der lange Arm der Staatsanwaltschaft, die Polizei, ist angewiesen, sämtliche Augen zu schliessen. Diebstahl, auch Ladendiebstahl, ist ein Offizialdelikt. Es sei denn, man wohnt in Schleswig-Holstein und gehört als mutmaßlicher Täter der Gruppe der Kulturbereicherer an. Auch da wird aus dem Offizialdelikt ein Antragsdelikt. ++ Auf das deutsche Rechtssystem trifft zunehmend die Hamburger/Holsteiner Redensart “das kannste dir in sauer kochen” zu.
Wenn ich als einfacher Untertan in Anlehnung an die taz-Tante etwa die gesamt Polit-Mischpoke als „zu entsorgenden Müll“ bezeichnen würde, was mir angesichts der geballten Kompetenz derselben nicht im Traum einfallen würde, könnte mir das doch sicherlich als neudeutsch „Heitsbietsch“ ausgelegt werden. Aber mein Name ist leider nun einmal kein nur schwer auszusprechender, denn dann dürfte ich mir mehr erlauben als es einem einfachen Untertan gestattet ist. Aber daß der Seehofer feig wie immer gekniffen hat, ist nur erbärmlich. Und so was wird auch noch gewählt von den Untertanen!
Ganz genau Herr Kulke - bezeichnend für den inzwischen reichlich katastrophalen Zustand unseres Rechtsstaates ist es angesichts einer derartigen Polizei-Hetze bereits, daß hier nicht unverzüglich die zuständigen Staatsanwälte entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung selbstständig ein Ermittlungsverfahren einleiten (= Legalitätsprinzip). Noch beschämender ist es, daß gerade zahlreiche “namhafte” linksgrüne Politiker gemeinsam mit einer Heerschar gleichgeschalteter Journalisten ihr völliges Fehlverständnis der Gewaltenteilung offenbaren, indem sie anscheinend glauben, die Beschreitung des Rechtsweges durch dümmliches Bashing vereiteln zu müssen. Angesichts derart massiver Inkompetenz auf Seiten der “Gesellschaftsmodernisierer” kann einem für die demokratische Zukunft unseres Landes und dessen Freiheit unter dem konsequenten Schutz von Sicherheit und Ordnung nur Angst und Bange werden.
Meine Güte, wer soll das denn noch ernst nehmen. Entweder erstattet er wortlos die Anzeige und lässt es durchsickern, oder er lässt es bleiben und macht den Kopf zu. Hat dieser Mensch denn gar kein Fünkchen Respekt mehr vor sich selbst, dass er sich mit einem derart entwürdigendem Schauspiel selbst erniedrigt? §130 StGB “(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die ... c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, ...” Diese Gruppen werden in (1) definiert als: “(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder ...” Nun bin ich kein Jurist, aber man kann die Polizei durchaus als einen “Teil der Bevölkerung” ansehen. Natürlich wird es viele 68er-Juristen geben, die sich Ulrike Meinhoffs Sichtweise aus “Natürlich kann geschossen werden” zueigen machen und Polizisten das Menschsein absprechen. Sofern man aber auf richterlicher Seite gnädigerweise den Polizisten zugesteht, dass sie Menschen sind, und somit ein Teil der Bevölkerung, sehe ich aus rein logischer Sicht die genannten Straftatbestände als erfüllt an. Man kann sicher einzelne Polizisten kritisieren, aber es ist eine Ungeheuerlichkeit, sie pauschal als “Müll” verächtlich zu machen. Irgendwann muss Schluss sein mit dem Irrsinn.
Ich stimme Herrn Kulke absolut zu: Horst Seehofer hat jedes Recht eine Anzeige gegen die Autorin des taz Artikels aufzugeben. Wie mit dieser Anzeige weiter verfahren wird und ob es zu einem Urteil kommt ist Sache des Gerichts. Das lässt das gesamte Spektakel um diese Anzeige wie reine Symbolpolitik erscheinen. Jeodoch, ist das schlimm? Selbst wenn die Anzeige keinerlei Folgen haben könnte, so bleibt sie doch symbolisch für die Rückendeckung unserer Polizei durch den Bundesinnenminister. Ist eine symbolische Anzeige nicht genau das richtige Mittel um auf eine symbolische Anfeindung zu reagieren? Wie an anderer Stelle schon geschrieben, so ist es fragwürdig, wie groß der Einfluss dieses Artikels für den Ausbruch der Krawalle wirklich war. Nein, dieses Machwerk, so widerlich es auch sein mag, war nicht der Auslöser. Aber es ist ein Symptom für eine Haltung, die in Teilen der Gesellschaft vorherrscht. Die Polizisten und alle Rettungskräfte brauchen in diesen Zeiten die Gewissheit, dass nicht nur der große Teil der Bürger hinter ihnen steht, sondern eben auch ihre Vorgesetzten. Wenn schon einzelne LIMs wie Berlin ihnen diesen Rückhalt versagen und gar mit den Angreifern sympathisieren, dann ist es wichtig, dass der Bundesinnenminister ein Zeichen setzt. Ein klares Zeichen: “wir stehen hinter Euch und lassen nicht zu, dass Ihr und dass Eure Aufgabe in den Dreck gezogen wird”. Eine gerichtliche Aufarbeitung und ein Urteil wird es zu dem Vorfall eh geben. Das folgt aus den Anzeigen seitens der GdP und anderer. Wie kann es sein, dass eine Sawsan Chebli sich damit brüstet, jeden anzuzeigen, von dem sie sich in irgendeiner Weise angegriffen fühlt? Andere verbale Entgleisungen, wie der taz Artikel fallen aber unter “Satire”. Wer entscheidet darüber? Meines Wissens nach ein Gericht. Wie kann es sein, dass sich manche Autoren und Politiker schon dadurch angegriffen fühlen, dass ihre Werke von Unabhängigen geprüft werden? Ahnen sie vielleicht schon das Urteil?
Diese überbordende Verklagerei, externe Gutachterei, externes Beratungstum etc. zeigt nur eins, fehlendes Rückgrat, Führungsschwäche. Also das eigentliche Problem wegdelegieren und vor Gericht im Kauderwelsch verschwinden lassen. Klare, harte Worte und sich demonstrativ vor die Polizei stellen, würde von jedem, egal welchem politischen Glauben er anhängt, verstanden werden. Nun kann, darf Herr Seehofer die zukünftigen, ganz rot, grünen Koalitionspartner, in Thüringen schon weiter, natürlich nicht verprellen.
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