Ulli Kulke / 23.06.2020 / 14:23 / Foto: Freud / 55 / Seite ausdrucken

Seehofer darf das

Es stimmt zwar: Ob Horst Seehofer sich einen Gefallen tut, wenn er gegen eine Kolumnistin der Tageszeitung „Taz“ Anzeige erstattet, ist die Frage. Man kann mit so einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung vor Gericht auch scheitern, selbst wenn die Autorin in ihrem Beitrag alle Polizisten pauschal als „Müll“ bezeichnet (ausdrücklich nicht nur als Müllwerker), und in dem Fall wäre der Schuss nach hinten losgegangen. Nach hinten losgegangen wäre es allerdings für den Bundesinnenminister auch schon, wenn – wie es ja nun aussieht – er die Klage nach seiner Ankündigung gar nicht erst einreicht, weil ihn die Kanzlerin zurechtgestutzt hat. Das aber hat dann eher mit der besonderen Geschichte und der politischen Rolle Seehofers („Drehhofer“) zu tun als mit der Sache und der Diskussion darüber selbst. Bei der läuft nämlich derzeit einiges schief

Aus den Parteispitzen von Grünen und Linken kommen nach Seehofers lautem Nachdenken über die Strafanzeige volle Breitseiten, nachzulesen hier und hier. Nur noch Seehofer wird skandalisiert, nicht mehr die Hetze in der Taz. Von einem Angriff auf die Pressefreiheit ist da die Rede, der Innenminister wird mit Victor Orbán und Jaroslaw Kaczynski auf eine Stufe gestellt. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sieht gar die „Vorbildfunktion“ unseres Landes „mit Blick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetz“ in Gefahr. Renate Künast findet Anzeige gar „ungeheuerlich“ und sieht Seehofer deshalb schon „am Ende“.

Bei Licht betrachtet offenbaren die wütenden Angriffe auf Seehofer lediglich eines: Das völlige Unverständnis unseres Rechtssystems und der Gewaltenteilung. Mit welchem Recht wollen die linksgrünen Politiker einem Minister verbieten, ein unabhängiges Gericht darüber urteilen zu lassen, ob die taz-Kolumne noch durch die Pressefreiheit gedeckt ist oder nicht? Völlig haltlos wird insinuiert, dass Seehofer durch einen eigenmächtigen Eingriff in Justiz und Presserecht eine Zeitung maßregeln will, ein Bestreben, für das Orban und Kaczynski schließlich bekannt geworden sind. Dabei legt es die „Vorbildfunktion“ unserer Rechtstaatlichkeit eigentlich nahe, hier die Gerichte sprechen zu lassen. Mit offenem Ende.

Die Taz-Kolumne stand in keinem zeitlosen Raum

Seehofer weiß, dass eine Anzeigte noch kein Urteil ist. Aber wissen das Baerbock und ihre Freunde auch? Ist es denn – mal abgesehen von politisch-taktischen Erwägungen – völlig abwegig, wenn ein Bundesinnenminister, wenigstens symbolisch doch ranghöchster Dienstherr aller Ordnungskräfte im Lande, durch so eine Anzeige der Fürsorgepflicht für seine Schützlinge nachkommen will, nachdem eine Journalistin diese alle in die Tonne treten will?

Gewiss, Seehofer ist nicht der Betroffene. Doch Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt. Jeder darf bei Verdacht Anzeige erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von selbst tätig wird. Auch ein Minister. 

Die Taz-Kolumne stand in keinem zeitlosen Raum. Nur wenig später wurden Polizisten von einem wütenden Mob in Stuttgart wie Freiwild behandelt. Erst wenige Wochen zuvor hatte in Berlin das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, nach dem Polizisten unter Generalverdacht gestellt und ihnen der Rechtsweg bei Auseinandersetzungen deutlich erschwert wurde. Kein Mensch weiß, ob bei so etwas Zusammenhänge nachzuzeichnen sind oder nicht. Ich weiß aber, dass bei einer solchen zeitlichen Abfolge bei anderen Vorzeichen landauf, landab in sämtlichen Blättern aller Schattierungen ein Begriff die Kommentare dominiert hätte: „Geistige Brandstifter“ – und nicht „Pressefreiheit“.

Natürlich stünde auch der Weg zum Presserat offen. Es wäre die mildere Variante. Das brancheninterne Gremium kann Rügen aussprechen, mehr nicht, wird deshalb bisweilen als "Zahnloser Tiger" bezeichnet. Und oft genug auch der Intransparenz beschuldigt. So oder so: Entscheidet sich jemand, die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen, ist dies jedenfalls keine "Ungeheuerlichkeit", sondern einfach nur gutes Recht. Ganz im Sinne unserer Gewaltenteilung.

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Leserpost

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Bernd Ackermann / 23.06.2020

Wenn Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth Webseiten wie die Achse oder Tichys Einblick als “Stichwortgeber für Hetze und Falschbehauptungen” bezeichnen darf und damit unterstellt, dass Autoren und Inhalte mittelbar verantwortlich sind für rechte Gewalt, dann ist es wohl nur recht und billig wenn man das Hengadings und die Taz als Stichwortgeber für linke Gewalt bezeichnet. Da nützt es auch nichts wenn nachfolgend versucht wird dies als “Satire” zu deklarieren, das war schon bei der Oma als Umweltsau unglaubwürdig. Dass im Zeitalter von Haltung zeigen und Zeichen setzen sich Horst Seehofer dazu durchringt eine Anzeige zu erstatten, kann man als Geste des obersten Dienstherrn der Bundespolizei an seine Mitarbeiter werten. Eigentlich sollten sich die Innenminister der Länder anschließen, auch wenn nichts dabei herauskommen wird, analog zur “Köterrasse”-Anzeige.

Frank Stricker / 23.06.2020

Ausgerechnet Renate Künast, die durch alle Instanzen gezogen ist um sich vor persönlicher Diffamierung zu schützen, gibt der Haß-Kampagne der taz Rückendeckung. Fazit, es muß nur gegen die “Richtigen” gehen, dann darf auch gehetzt werden !!

Bernhard Freiling / 23.06.2020

<Gewiss, Seehofer ist nicht der Betroffene. Doch Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt. Jeder darf bei Verdacht Anzeige erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von selbst tätig wird. Auch ein Minister. >  Ja, was denn nun? ++ Ein “Offizialdelikt” wird von “Amts wegen” verfolgt. Es bedarf keines Antrages. Es gehört zu den Pflichten der Staatsanwaltschaft Ermittlungen einzuleiten. Volksverhetzung gehört zu den Offizialdelikten. Niemand, kein Polizeigewerkschafter und kein Innenminister muß einen “Antrag” stellen. Das ist ja die Besonderheit des Offizialdeliktes. Eruiert die Staatsanwaltschaft nur auf einen Antrag hin, würde nämlich aus einem “Offizialdelikt” ein “Antragsdelikt”. ++ Jedoch liegt es im Ermessen des Staatsanwaltes ob er ein Delikt, gerade ein Offizialdelikt, auch für verfolgungswürdig erachtet.  Und hier kommt die Besonderheit des deutschen Rechtssystems, das sich unter Merkel so fein eingeschliffen hat, so richtig schön zum Vorschein: Das “Offizialdelikt Volksverhetzung” ist nur dann von Amts wegen verfolgungswürdig, wenn es mutmaßlich “aus der rechten Ecke heraus” begangen wurde. Ist die Täterschaft auf der linken Seite des Meinungsspektrums zu vermuten, ist es “einer Verfolgung von Amts wegen” nicht wert; damit gerät das “Offizialdelikt” unversehens zum “Antragsdelikt”. ++ Solche Vorgänge ziehen sich ja durch die Rechtsverfolgung wie ein roter Faden. Drogenhandel ist ein Offizialdelikt. Es sei denn, man wohnt in Berlin. Dann erhält man als Dealer sogar noch einen “Marktstand” im Görli zugeteilt und der lange Arm der Staatsanwaltschaft, die Polizei, ist angewiesen, sämtliche Augen zu schliessen. Diebstahl, auch Ladendiebstahl, ist ein Offizialdelikt. Es sei denn, man wohnt in Schleswig-Holstein und gehört als mutmaßlicher Täter der Gruppe der Kulturbereicherer an. Auch da wird aus dem Offizialdelikt ein Antragsdelikt. ++ Auf das deutsche Rechtssystem trifft zunehmend die Hamburger/Holsteiner Redensart “das kannste dir in sauer kochen” zu.

Roland Stolla-Besta / 23.06.2020

Wenn ich als einfacher Untertan in Anlehnung an die taz-Tante etwa die gesamt Polit-Mischpoke als „zu entsorgenden Müll“ bezeichnen würde, was mir angesichts der geballten Kompetenz derselben nicht im Traum einfallen würde, könnte mir das doch sicherlich als neudeutsch „Heitsbietsch“ ausgelegt werden. Aber mein Name ist leider nun einmal kein nur schwer auszusprechender, denn dann dürfte ich mir mehr erlauben als es einem einfachen Untertan gestattet ist. Aber daß der Seehofer feig wie immer gekniffen hat, ist nur erbärmlich. Und so was wird auch noch gewählt von den Untertanen!

Klaus U. Meyerhanns / 23.06.2020

Ganz genau Herr Kulke - bezeichnend für den inzwischen reichlich katastrophalen Zustand unseres Rechtsstaates ist es angesichts einer derartigen Polizei-Hetze bereits, daß hier nicht unverzüglich die zuständigen Staatsanwälte entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung selbstständig ein Ermittlungsverfahren einleiten (= Legalitätsprinzip). Noch beschämender ist es, daß gerade zahlreiche “namhafte” linksgrüne Politiker gemeinsam mit einer Heerschar gleichgeschalteter Journalisten ihr völliges Fehlverständnis der Gewaltenteilung offenbaren, indem sie anscheinend glauben, die Beschreitung des Rechtsweges durch dümmliches Bashing vereiteln zu müssen. Angesichts derart massiver Inkompetenz auf Seiten der “Gesellschaftsmodernisierer” kann einem für die demokratische Zukunft unseres Landes und dessen Freiheit unter dem konsequenten Schutz von Sicherheit und Ordnung nur Angst und Bange werden.

Dr. Gundolf Hartenstein / 23.06.2020

Meine Güte, wer soll das denn noch ernst nehmen. Entweder erstattet er wortlos die Anzeige und lässt es durchsickern, oder er lässt es bleiben und macht den Kopf zu. Hat dieser Mensch denn gar kein Fünkchen Respekt mehr vor sich selbst, dass er sich mit einem derart entwürdigendem Schauspiel selbst erniedrigt? §130 StGB “(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.  eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die ... c)  die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, ...” Diese Gruppen werden in (1) definiert als: “(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.  gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder ...” Nun bin ich kein Jurist, aber man kann die Polizei durchaus als einen “Teil der Bevölkerung” ansehen. Natürlich wird es viele 68er-Juristen geben, die sich Ulrike Meinhoffs Sichtweise aus “Natürlich kann geschossen werden” zueigen machen und Polizisten das Menschsein absprechen. Sofern man aber auf richterlicher Seite gnädigerweise den Polizisten zugesteht, dass sie Menschen sind, und somit ein Teil der Bevölkerung, sehe ich aus rein logischer Sicht die genannten Straftatbestände als erfüllt an. Man kann sicher einzelne Polizisten kritisieren, aber es ist eine Ungeheuerlichkeit, sie pauschal als “Müll” verächtlich zu machen. Irgendwann muss Schluss sein mit dem Irrsinn.

F. Sadowski / 23.06.2020

Ich stimme Herrn Kulke absolut zu: Horst Seehofer hat jedes Recht eine Anzeige gegen die Autorin des taz Artikels aufzugeben. Wie mit dieser Anzeige weiter verfahren wird und ob es zu einem Urteil kommt ist Sache des Gerichts. Das lässt das gesamte Spektakel um diese Anzeige wie reine Symbolpolitik erscheinen. Jeodoch, ist das schlimm? Selbst wenn die Anzeige keinerlei Folgen haben könnte, so bleibt sie doch symbolisch für die Rückendeckung unserer Polizei durch den Bundesinnenminister. Ist eine symbolische Anzeige nicht genau das richtige Mittel um auf eine symbolische Anfeindung zu reagieren? Wie an anderer Stelle schon geschrieben, so ist es fragwürdig, wie groß der Einfluss dieses Artikels für den Ausbruch der Krawalle wirklich war. Nein, dieses Machwerk, so widerlich es auch sein mag, war nicht der Auslöser. Aber es ist ein Symptom für eine Haltung, die in Teilen der Gesellschaft vorherrscht. Die Polizisten und alle Rettungskräfte   brauchen in diesen Zeiten die Gewissheit, dass nicht nur der große Teil der Bürger hinter ihnen steht, sondern eben auch ihre Vorgesetzten. Wenn schon einzelne LIMs wie Berlin ihnen diesen Rückhalt versagen und gar mit den Angreifern sympathisieren, dann ist es wichtig, dass der Bundesinnenminister ein Zeichen setzt. Ein klares Zeichen: “wir stehen hinter Euch und lassen nicht zu, dass Ihr und dass Eure Aufgabe in den Dreck gezogen wird”. Eine gerichtliche Aufarbeitung und ein Urteil wird es zu dem Vorfall eh geben. Das folgt aus den Anzeigen seitens der GdP und anderer. Wie kann es sein, dass eine Sawsan Chebli sich damit brüstet, jeden anzuzeigen, von dem sie sich in irgendeiner Weise angegriffen fühlt? Andere verbale Entgleisungen, wie der taz Artikel fallen aber unter “Satire”. Wer entscheidet darüber? Meines Wissens nach ein Gericht. Wie kann es sein, dass sich manche Autoren und Politiker schon dadurch angegriffen fühlen, dass ihre Werke von Unabhängigen geprüft werden? Ahnen sie vielleicht schon das Urteil?

Jörg Themlitz / 23.06.2020

Diese überbordende Verklagerei, externe Gutachterei, externes Beratungstum etc. zeigt nur eins, fehlendes Rückgrat, Führungsschwäche. Also das eigentliche Problem wegdelegieren und vor Gericht im Kauderwelsch verschwinden lassen. Klare, harte Worte und sich demonstrativ vor die Polizei stellen, würde von jedem,  egal welchem politischen Glauben er anhängt, verstanden werden. Nun kann, darf Herr Seehofer die zukünftigen, ganz rot, grünen Koalitionspartner, in Thüringen schon weiter, natürlich nicht verprellen.

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