Als ehemaliger DDR-Bürger muss ich “erfreut” feststellen, daß es auch genügend Wessi- Politgeschäftsleute gibt, die man seinerzeit im Polit-Büro anstandslos hätte wirken las- sen. Besonders der Herr mit dem mangelndem Erinnerungsvermögen und der perfekt schwäbisch spricht, hätte im inneren Führungszirkel eine gute Figur abgegeben.
Als nächstes käme dann vermutlich auch die Wahl unter Angabe des Namens. Damit bloß keiner die bösen Populisten wählt.
Klarnamen im Internet? JaNee ist klar… Ich schreibe unter einem Pseudonym, weil es meinen Namen 1 mal (!) in Deutschland gibt! Und bei der heutigen (nennen wir es einmal) angespannten Lage in Deutschland, könnten einige meiner Kommentare (die von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind und nicht gegen irgendein Gesetz verstoßen) schon für ungewollten “Besuch” von netten Antifa-Sympatisanten sorgen… Gegenvorschlag: Wie wäre es, wenn unsere Spitzenpolitiker (wenn auch nur für einige Monate) auf den Personenschutz verzichten würden und gleichzeitig ihre Privatadressen veröffentlichen würden? Geht nicht? Zu viel Angst, das etwas passieren könnte? Tja, aber das hätte aber den gleichen Effekt wie Klarnamen im Internet für “Normalsterbliche”, vor allem in heutigen Zeiten bei Regierungskritikern.
Es sollte eine Altersgrenze für desorientierte Politiker geben. Die Welt umgarnt mich mit disarrangierten Musikern, die völlig leere Texte singen und gewinnen, mit Youtubern wie Rezzo, der völlig gehirnfrei Wahlempfehlungen erbricht und Politikern, deren Rezeptionsfähigkeit ihnen in der 80ern bereits abhanden gekommen ist. Schöne neue Welt. Mir scheint sie alle begehren nach der großen Reinigung.
Der eigentliche Grund: Die staatlich bezahlten Linksfaschisten sollen für ihren intensivierten Personenkampf mit den Adressen ihrer Opfer, die anderer Meinung sind, ausgerüstet werden. Schon heute drangsalieren, brandschatzen und verletzen die grünroten Khmer von SPD, Grünen, Linkspartei, Gewerkschaften und Kirchen in Deutschland die politischen Gegner. Die AfD kann Hunderte Überfallener und Drangsalierter benennen.
Die ‘schwarze’ (?) Doppelnull (war das jetzt rassistisch?) schon wieder. Sein Glück, dass es (noch) kein Verdummungsverbot gibt, sonst wäre er schon längst ‘weg vom Fenster’ (aber was noch nicht ist, kann ja durchaus noch werden!).
Ein wichtiger Teil der freien Meinungsäußerung sind Wahlen. Mit Schäubles Forderung müsste auf jedem Wahlzettel Name und Anschrift stehen. Ein eigenartiges Demokratieverständnis hat Schäuble.
Auch anonyme Meinungsäußerungen fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit (darum ging es in dem genannten BGH-Fall). Ob aber Art. 5 GG ein “Grundrecht auf anonymisierte Kommunikation” gewährt und damit dem Staat untersagt, die Verwendung von Klarnamen zu gebieten (darum geht es bei dem Vorschlag von Schäuble), ist durchaus umstritten. Wie sollen die mit Massenkommunikationsmitteln - auch - einhergehenden Gefahren künftig abgewehrt werden? Was passiert, wenn jemand Ehrenrühriges über mich behauptet? Diensteanbieter selbst für Inhalte verantwortlich zu machen, wie dies in Deutschland jedenfalls seit 2001 der Fall ist, führt dazu, dass Diensteanbieter eher zuviel als zu wenig löschen, solange ihnen die Nutzerbasis deshalb nicht wegläuft. Das funktionierte bei uns erst nicht, weil die Risiken den Diensteanbietern wohl nicht groß genug schienen. Als dieses Manko mit dem NetzDG beseitigt wurde, wurde zurecht darauf hingewiesen, dass der Weg, Diensteanbieter selbst für Inhalte verantwortlich zu machen, letztlich auf Kosten der Meinungsfreiheit geht. Wenn man diesen Weg nicht gehen möchte, muss man (a) Kommunikationswege wie die über Facebook & Co abschaffen oder (b) Möglichkeiten zur praktikablen Inanspruchnahme der Nutzer selbst schaffen. Ausreichend dafür wäre wohl, dass beim Posten ein registrierter Code angegeben wird, der eindeutig auf eine Person verweist, die unter diesem Code und einer mit diesem zusammen registrierten Adresse gerichtlich in Anspruch genommen werden kann; es muss ja nicht der Klarname im Sinne des bürgerlichen Namens einer Person sein. So etwas in der Richtung.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.