DAX Konzerne wissen Bescheid. Die wichtigsten möglichen Konfliktpunkte und ihre Auswirkungen auf das Tagesgeschäft eines Unternehmens bei Beschäftigung streng religiöser muslimischer Mitarbeiter (und die Flüchtlinge sind zu ca. 80% Muslime) • die Gebetspflicht, 2 bis 3 der täglich 5 Gebete können in die Arbeitszeit fallen • das Fasten während der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang im Fastenmonat Ramadan (kein Essen und Trinken innerhalb von 8 bis 16 Stunden) • die Geschlechtertrennung und Unterordnung der Frau unter den Mann als Markenkern des Islams • der Umgang mit verbotenen Speisen (Alkohol, Schweinefleisch) • die muslimische Kleiderordnung für Frauen (Kopftuch, Hidschab, Tschador, Nikab, Burka) und Kleidung der männlichen Salafisten Nach Allgemeinen Gleichbehandlugnsgesetz (AGG) hat ein Muslim ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn er sich in seinen religiösen Belangen während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber gestört fühlt. Warum also diese Hürden auf sich nehmen? Die Mittelständler -die das überwiegend nicht wissen- werden sich überraschen lassen müssen.
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