Ich hoffe, auch diese (gekauften/kompromittierten/opportunistischen) Richter/innen werden für ihre ‘Entscheidungen’ bzw deren Verweigerung in Regress und Haftung genommen. Sie sind die letzte Instanz, die diese politischen Schweinereien wider besseren Wissens schützt.
Die Befürchtungen des letzten Frühjahrs haben sich samt und sonders bewahrheitet. Da sowohl das Infektionsschutzgesetz aus Gummiparagraphen besteht, als auch Gerichte ausführlich davon Gebrauch machen, sich für nicht zuständig zu erklären und deshalb die Grundlagen von Beschlüssen nicht anzweifeln, herrschen nun faktisch Unrecht und Willkür. Es gibt kein Recht mehr, das der Exekutive klare Leitplanken setzt, da man einen Zirkelschluss schuf. Um die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns zu beurteilen, stützen sich Gerichte auf Gutachten, die von der Regierung selbst herausgegeben wurden. Das ist in etwa so sinnvoll wie ein Urteil über einen Verstoß gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Angabe des Autofahrers zu stützen, wie schnell er tatsächlich gefahren sei. Mit dieser Methode lässt sich alles rechtfertigen, solange die Regierung dafür sorgt, dass die für die Beweisführung maßgeblichen Institute, in der Regel das RKI, die gewünschten Schlussfolgerungen in ihre Papiere schreiben. Die Zahlen rechnet ohnehin niemand nach, denn dafür ist das Gericht selbstverständlich nicht qualifiziert.
Jetzt wird auch klar, warum Wolfgang Schäuble (CDU) so unnachgiebig darauf gedrungen hat, die Hauptstadt nach Berlin zu verlegen.
Richtig - Die Justiz versagt!!! Laut Wikipedia gab es 2018 in Deutschland über 21 000 Berufsrichter, die Zahl der “Rechtsanwälte” ist wohl “Legion”. Daß da einer mal seinem Gewissen und der Vernunft gehorcht und ins eigene Nest sch…, liegt nicht mal im Promille-Bereich. Warum nur??? Existenzangst??? Höhere, dem normalen durchschnittsgebildeten Bürger und “Wähler” nicht erreichbare Einsichten??? Kadavergehorsam??? Systemzwänge???
An der Berliner Landesgrenze müsste stehen: “ACHTUNG: Sie verlassen den deutschen Rechtsstaat” (Frei nach B. Palmer)
Dieses Schreiben und den Unmut des Anwaltes kann ich gut verstehen. Trotzdem lege ich diesen “offenen Brief” mal unter Fake-News ab. Kein Aktenzeichen, keine Anrede, kein Vorgang, keine Urteilsangabe, kein Nichts. Wer soll sich von diesem “offenen Brief” angesprochen fühlen? Außer Ihnen, also Sie dahinten meine ich, und mir natürlich, die ob dieses möglichen Unfugs angehalten sein werden, wieder ihre fachkundigen Kommentare dazu abzugeben. ++ Tut mir leid, Herr Anwalt. Wie Sie schrieben: Mal gewinnt man, mal verliert man. Und wenn man vor Gericht verliert, steht einem die Tür zum Berufungsgericht offen. Mittels “offener Briefe” rumschwadronieren wird Ihnen und Ihrem Mandanten nicht weiter helfen; auch dann nicht, wenn Sie sich des Mitgefühls der Leser hier auf achgut sicher sein können.
Da werden halt charakterliche Defizite sichtbar. Ich vermute mal. das die Richterin sehr weit gedrechselt ist. Sie wird auf jeden Fall Karriere machen, wenn man ihr nicht ins Handwerk geift.
Tut Anwalt das, lieber Kollege? Sie wissen die Antwort selbst: Anwalt tut es nicht. Sie waren an dem Verfahren so wenig als Privatperson beteiligt wie die Richterin. Wie Sie privat ticken und die Richterin tickt, ist also irrelevant. Ob es nun ein privates Schreiben ist oder ein “offener Brief” ist unerheblich: Sie verlassen Ihre Rolle als Organ der Rechtspflege und damit delegitimieren Sie sich, ganz gleich, ob Sie “im Recht” sind oder nicht. Die Richterin hat ein katastrophales Urteil abgesetzt - in Ihren Augen - und womöglich stimmt es. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde verletzt - dafür gibts Rechtsmittel, die heißen aber nicht “offener Brief” und Stimmungsmache gegen Richter. Machen Sie doch einfach Ihre Arbeit! Verschonen Sie mich und die Öffentlichkeit in Zukunft mit solchen Ausfälligkeiten, zum Teil sogar mit beleidigenden Inhalt! Seien Sie froh, dass die Kammer offenbar nicht auf die Idee kommt, ein Verfahren einzuleiten. Rügefähig und -bedürftig scheint mir diese Entgleisung allemal, in jedem Fall dem Beruf des Rechtsanwalts unwürdig.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.