Rainer Grell / 17.05.2018 / 17:00 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 13 / Seite ausdrucken

Muslim-Test 4.0

Wer in Deutschland einen Waffenschein erwerben möchte, muss ein langwieriges Prüfungsverfahren durchlaufen, an dessen Ende nicht selten die Ablehnung seines Antrags steht. Wen Einzelheiten interessieren, kann diese hier nachlesen. Auch die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Ähnliches gilt für die Fahrerlaubnis (vulgo Führerschein), die Fahrlehrererlaubnis und viele andere behördliche Genehmigungen und Konzessionen.

Ebenso ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden, die auf den Leser der entsprechenden Bestimmung (§ 10 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG) zwar einen geradezu abschreckenden Eindruck machen mögen, die in Wirklichkeit aber nur selten eine wirksame Schranke vor unerwünschten Einbürgerungen darstellen:

„Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die

a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b) eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 17a, 20, 22, 23 Absatz 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,

5. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grundseiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

7. über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.“

Vereinfacht gesagt bedeutet dies

Abgesehen von der ersten Voraussetzung sind die Einbürgerungskriterien objektiv feststellbar, wenn dies in der Praxis auch manchmal durchaus schwierig sein kann. Sind alle erfüllt, besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Das ist, soweit ich sehe, weltweit einmalig (allen Achse-Lesern, die es besser wissen, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar).

Einen "Anspruch" gibt es nur in Deutschland

In allen sonstigen Staaten ist die Einbürgerung Ermessenssache. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben die Einbürgerung in Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien und Spanien eingehend dargestellt, sind dabei aber mit keinem Wort auf den Aspekt „Anspruch“ eingegangen.

Das Bekenntnis zum Grundgesetz und die so genannte Loyalitätserklärung werden durch Unterzeichnung eines entsprechenden Formulars abgegeben. Dabei erhält der Antragsteller ein ausführliches Merkblatt, das ihn über Inhalt und Bedeutung dieser Erklärung informiert (vorausgesetzt er liest und versteht es, vergleiche dazu dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg). Einigkeit besteht darüber, dass es sich nicht um ein bloßes Lippenbekenntnis handeln darf.

Die entscheidende Frage ist daher, wie man die Ernsthaftigkeit der Erklärung feststellen kann, nachdem der so genannte Muslim-Test, der ohnehin nur in Baden-Württemberg galt, seit Mitte 2011 aufgehoben ist.

Ein Mittel besteht in der routinemäßigen Anfrage der Einbürgerungsbehörde beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz, die vor jeder Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag vorgenommen wird. Ergibt diese Anfrage tatsächliche Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen,

„dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat“,

ist die Einbürgerung nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ausgeschlossen.

Die Sache mit der  Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes umfasst auch „die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte“, insbesondere also die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Artikel 3 Absatz 2 Satz 1. Was uns heute ganz selbstverständlich erscheint, war in den Beratungen des Parlamentarischen Rates heftig umstritten. Selbst unter den vier „Müttern“ des Grundgesetzes herrschte keine Einigkeit. Letztlich verdanken wir diese Errungenschaft der Hartnäckigkeit der Kasseler Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Selbert (vergleiche auch den Film „Sternstunde ihres Lebens“ mit Iris Berben und Anna-Maria Mühe in den Hauptrollen). Heute wird zwar immer noch um das Thema „gleicher Lohn für Männer und Frauen“ gestritten und jede noch so harmlose Bemerkung zur sexuellen Belästigung hochstilisiert (#aufschrei; #MeToo). Die Missachtung der Frauen im Islam mitten unter uns hat dagegen meines Wissens noch keinen „Shitstorm“ ausgelöst. 

„Die Stellung der Frau im Islam stellt alles in den Schatten, was einer Frau in einem zivilisierten Land an Diskriminierung widerfahren kann...Deshalb erstaunt es, dass seitens der sonst so unermüdlichen Kämpferinnen für die Rechte der Frauen, die keine Gelegenheit zum Demonstrieren auslassen, zur Stellung der Frau im Islam nie etwas zu hören ist.

Ähnliches könnte man zum islamischen Antisemitismus und zur Homosexualität oder zur Apostasie (Verlassen des Islam) anführen. 

Als Jürgen Todenhöfer dem Modedesigner Karl Lagerfeld wegen dessen Äußerungen zu Merkels Flüchtlingspolitik vorwarf, „muslimische Flüchtlinge auf die gleiche Stufe wie nationalsozialistische Judenmörder“ zu stellen, habe ich Herrn Todenhöfer ausführlich über den islamischen Antisemitismus seit Mohammed aufgeklärt, insbesondere über den Hadith (Ausspruch), in dem der Gründer des Islam zur vollständigen Ausrottung der Juden aufruft: „Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen hinter einem Stein Zuflucht sucht. Und dieser Stein wird rufen: 'Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!'“ Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass Aussagen Mohammeds für Muslime wie Befehle Allahs selbst sind, die widerspruchslos befolgt werden müssen. Denn im Koran heißt es „Wer dem Gesandten gehorcht, der hat in der Tat Allah gehorcht“ (Sure 4, 80).

„Und wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit beschlossen haben, dann steht es einem gläubigen Mann oder einer gläubigen Frau nicht zu, in dieser Angelegenheit eine Wahl zu haben“ (Sure 33, 36).

Dies alles haben Ausländer islamischen Glaubens im Kopf, wenn sie bei uns ihre Einbürgerung beantragen. Von einer massenweisen Zurückweisung solcher Anträge wegen fehlender Ernsthaftigkeit des zwingend erforderlichen Bekenntnis zur unserer grundgesetzlichen Werteordnung ist nichts bekannt geworden.

Mal wieder in den Gottesdienst gehen?

Ich will das nicht weiter ausführen, um die verehrten Achse-Leserinnen und -Leser nicht zu langweilen. Wer mehr wissen will kann das im „Debatten-Magazin“ „The European“ nachlesen, wo es heißt:

„O.k., die Zuwanderer können sich immerhin mit jahrelanger islamistischer Gehirnwäsche herausreden. Aber wer erklärt mir die paradoxe Idiotie meiner Landsleute: Diejenigen, die vor einer totalitären, faschistischen Religion warnen, werden selbst als Faschisten beschimpft und zwar von linken Faschisten, die ihrerseits faschistische Methoden anwenden, um andere als Faschisten auszugrenzen.“

Ich kann dem Verfasser nur zustimmen, wenn er weiter schreibt:

„Bei mir bleibt Fassungslosigkeit angesichts einer Republik voller Lemminge, die mit offenen Augen über die Scharia-Klippe springen.“

Was ist zu tun? Bei einer Kanzlerin, für die der Islam zu Deutschland gehört und die als mögliches Gegenmittel empfiehlt (ab 50:20), „mal wieder in den Gottesdienst zu gehen oder bisschen bibelfester zu sein“, sehe ich da keine realistischen Ansatzpunkte. Und der neue Innenminister, auf dem eine Zeitlang vielleicht Hoffnungen beruhten, hat sich bisher als Paradebeispiel für den oft zitierten Satz erwiesen, als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet zu sein.

Bleibt wohl nur noch die Hoffnung auf die Erfüllung der Forderung, die in der Gemeinsamen Erklärung 2018 formuliert wurde und die am 16. Mai als Petition im Deutschen Bundestag eingereicht wurde:

„Sodann verlangen wir die Einsetzung einer Kommission, die der Bundesregierung schnellstmöglich Vorschläge unterbreitet, wie 

  • der durch die schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust im Inneren des Landes beendet werden kann
  • wirksame Hilfe für die tatsächlich von politischer Verfolgung und Krieg Bedrohten organisiert werden kann und wo dies idealerweise geschehen sollte.

Als Mitglieder des Gremiums können wir uns vorstellen: Udo di Fabio, Rupert Scholz, Barbara John, Seyran Ates, Hamed Abdel-Samad. Weitere Namen können folgen.“

Dazu gehört die grundlegende Reform des Asylrechts, wie sie Rupert Scholz bereits vorgezeichnet hat. Der Kontrollverlust betrifft aber auch die vollkommene Wirkungslosigkeit von Bekenntnis und Loyalitätserklärung bei der Einbürgerung. Weswegen zu den weiteren Namen, die folgen können, der von  Kay Hailbronner gehören sollte.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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P.Steigert / 18.05.2018

SPD und Grüne haben mit der Vergabepraxis der deutschen Staatsbürgerschaft die Spaltung der Gesellschaft weiter stark vorrangetrieben (  Die Union sah dabei zu) . Und das wird auch irgendwann territoriale Folgen haben. In Zukunft kann es durchaus mehrere Staatbürgerschaftsrechte auf aktuellem Boden der BRD geben.

Martin Stumpp / 17.05.2018

Die Ausführungen sind Wasser auf meine Mühlen, wenn ich feststelle, dass der Satz: Der Islam gehört zu Deutschland” nichts anderes bedeutet als “Faschismus und Antisemitismus gehören wieder zu Deutschland”. Denn auch wenn der Islam als Religion auftritt und auch durchaus spirituelle Ansätze zeigt, ist er nach meiner Überzeugung doch in seiner derzeitigen Ausprägung, wie ihn die Mehrheit der Muslime sieht, eine menschenverachtende und antijüdische Ideologie, bei der Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus nicht von der Hand zu weisen sind. Es war sicher auch kein Zufall, wenn es stimmt, dass Mein Kampf und Die Protokolle der Weisen von Zion die ersten Bücher waren, die aus dem Deutschen ins Arabische übersetzt wurden. Wahrlich kein Ruhmesblatt für das Land der Dichter und Denker.

Klaus Schmid Dr. / 17.05.2018

Im Koran stehen ganz schauerliche Geschichten, aber dann hören wir das dürfe man nicht wörtlich nehmen. Also einfach bei allen Islam-Organisationen in Deutschland darauf bestehen ein verbindliches Islam-Glaubensbekenntnis zu erstellen mit dem Vorwort, dass weiterführende Maßgaben im Koran nicht mehr gültig sind. Wenn das nicht gemacht wird ist der Koran also wörtlich zu nehmen und der Islam demnach als verfassungsfeindlich einzustufen.

klaus Blankenhagel / 17.05.2018

Nur mal so wen es interessiert am Beispiel USA : Man bekommt eine Liste von etwa 100 Fragen (2013) davon kann man etwa 10% falsch beantworten. Dann gibt es ein Interview mit einem Officer, natuerlich in Englisch, so 12 Minuten. Wenn das alles bestanden ist, gibt es eine Einschwoerung auf die Verfassung. In der Regel wird das sehr feierlich in einer grossen Halle, Kirche oder aehnlichem abgehalten. Kann bis zu 100 Personen gross sein. Zum Abschluss wird die Nationalhymne gesungen. Es wird hierbei peinlichst genau beobachtet, dass auch jeder mitsingt. So dies geschehen, wird jeder einzeln aufgerufen um seinen blauen PASS vorn entgegenzunehmen. Vernuenftige Kleidung ist angesagt!! Vorraussetzung ist allerdings der permanente Aufenthalt in den USA , natuerlich fester Wohnsitz in den USA. Neben der US-Citizen Ship kann man beliebig andere Staatsbuergerschaften haben. Ist fuer die USA nicht relevant.

Marie-Jeanne Decourroux / 17.05.2018

»...habe ich Herrn Todenhöfer ausführlich über den islamischen Antisemitismus seit Mohammed aufgeklärt,« Vergebliche Liebesmüh! Habe das bei Herrn Todehöfer auch mal versucht. Der befindet sich inzwischen so volltrunken im muslimischen Opfermythos, dass historische Fakten keine Chance mehr haben…

Jochen Lindt / 17.05.2018

Viele eingebürgerte “Deutsche” leben im Ausland, besser gesagt in ihrem Heimatland.  Dort haben sie dann Familie, die wiederum automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft hat.  Natürlich sprechen diese Angehörigen kein Wort deutsch, kennen D nicht und wissen vermutlich nicht mal wo D liegt.  Die Größenordnung dieses Problems ist unbekannt, (geheime) Schätzungen gehen von einigen 100.000 Personen aus.  Das Problem tauchte unmittelbar nach der Änderung des StAG durch die Regierung Schröder/Fischer auf, als deutsche Konsulate und Botschaft im Ausland regelrecht gestürmt wurden mit Passanfragen, und wird sich mit der jetzigen Einwanderungswelle multiplizieren.

Wilfried Cremer / 17.05.2018

Sicher werden schon Listen geführt. Wer etwas gegen den Propheten sowie seine Lehre sagt, ist des Todes würdig.

Thomas Müller / 17.05.2018

Jeder Muslim, der in Deutschland Asyl oder eine Aufenthaltgenehmigung erhalten möchte, müsste als kleinen Test vorher einen Koran verbrennen. Wenn ihm ein paar Seiten bedrucktes Papier wichtiger erscheinen, als hier (u.U. auf Kosten der Deutschen) zu leben, wird es mit seinem ““Fluchtgrund” ja wohl nicht soweit her sein.

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