Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“.
Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.
Und damit diese entsprechend gewürdigt werden, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“. Diesmal ist es ein Kommentar von Helmut Michael Dubeck zum Beitrag „Wer beugt hier das Recht? Das Urteil gegen Richter Dettmar“ von Peter Grimm.
Als Bürger und Journalist im Ruhestand bin ich entsetzt über die Willkür- und Gesinnungsjustiz, mit der – auch jetzt noch – gegen rechtschaffene Menschen wie Richter Christian Dettmar vorgegangen wird. Es reiht sich ein in die lange Liste zahlreicher, ähnlicher Abschreckungs-Urteile, etwa gegen Ärzte und einfache Bürger, die es wagten, für ihre unveräußerlichen Grundrechte einzutreten und sich dem blinden kollektiven Gehorsam gegenüber dem nachweislich sinnlosen wie machtmissbräuchlichen Corona-Maßnahmen-Regime zu verweigern. Da das politisch geschmeidige wie gefällige Urteil „Im Namen des Volkes“ ergangen sein dürfte, kommt dies einer Verhöhnung und Verleugnung des einzig legitimen Souveräns gleich. Es zeigt zudem, dass die rechtsstaatliche Gewaltenteilung – als Voraussetzung und Garant einer funktionierenden Demokratie – spätestens seit 2020 nicht mehr real existiert, allenfalls noch rudimentär. Und es sagt viel aus über das Demokratieverständnis ausgerechnet jener, die – per Amtseid – die freiheitlich demokratische Grundordnung, mithin also die Grundrechte, zu schützen haben. Es zeugt von einem obrigkeitsstaatlich-totalitären Geist, der mittlerweile im Zeichen rotgrünideologischer Machtpolitik durchs Land weht. Das Faktum solcher Urteile lässt vermuten, dass sich die verantwortlichen, politisch weisungsgebundenen Staatsanwälte und (angeblich) unabhängigen Richter sich als verlängerter Arm der nach wie vor nicht ungestraft zu hinterfragenden, restriktiven Gesundheitspolitik der Ampelregierung verstehen. Kritisch hinterfragende Berichterstattung über Fälle wie diesen, oder etwa die Bezahlung von dienstbaren Journalisten und Prominenten durch die vormalige GroKo oder die von der Ampelregierung im Herbst geplante Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags, womit das von privaten Geldgebern finanzierte Gremium nicht gewählter Funktionäre ermächtigt wird, „Gesundheitsmaßnahmen“ zu erlassen, die souveränes, nationales Recht aushebeln – Fehlanzeige!