Georg Etscheit / 08.05.2021 / 06:20 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Karlsruher Klimaurteil: Ohne Schlüssel Im Panikroom

Fast in jeder deutschen Stadt gibt es seit ein paar Jahren sogenannte Escape-Rooms. Diese Örtlichkeiten erscheinen von außen wie ein halbseidener Nachtclub, mit verklebten Scheiben und sinistren Eingängen. Im Inneren verbergen sich Räume für sogenannte Adventuregames. Und die funktionieren so: Eine Gruppe von (meist jüngeren) Leuten wird in einem Raum eingeschlossen und muss anhand versteckter, in allerlei Rätsel verpackter Hinweise versuchen, wieder herauszukommen. Dabei wird die Gruppe von einem Spielleiter mittels einer Kamera beobachtet. Wenn etwas schief läuft oder die Gruppe nicht weiterkommt, greift der Spielleiter ein. Solche Spiele dienen häufig dem, neudeutsch, Teambuilding und werden von manchen Firmen als, neudeutsch, Incentives, sprich Ansporn, für ihre Mitarbeiter gebucht. Oder auch mal von einer Geburtstagsgesellschaft.

Solch ein Escape-Game hat nun das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Bevölkerung ersonnen. Mit seinem jüngsten Urteil zum Klimaschutz, einem schon heute historischen Rechtsakt, haben die Richter des Ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, einem langjährigen, treuen Gefolgsmann der Klimakanzlerin, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes in einen Panic-Room eingesperrt, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. Denn den Schlüssel, wie man aus diesem Raum entkommen könnte, hat das Gericht weggeworfen. Und von außen ist keine Hilfe zu erwarten, denn der Europäische Gerichtshof, die einzige in Frage kommende Instanz, dürfte den Kollegen aus Karlsruhe kaum in die Parade fahren, selbst wenn es denn angerufen würde, von wem auch immer.

Der Beschluss, mit dem die Verfassungsrichter der von Klimaforschern, Umwelt-NGOs und FFF-Aktivisten entfachten Klimahysterie den Stempel höchstrichterlicher Wahrheit und Weisheit aufgedrückt haben, ist nicht nur in den Mainstreammedien gefeiert worden, sondern auch von der Politik. Markus Söder hat bereits angekündigt, aufgrund des Urteils die „Klimaziele“ in seinem Bayernland deutlich zu verschärfen. Und die Bundesregierung, die in dem betreffenden Verfahren zwar nicht rechtlich, wohl aber der Sache nach die Rolle der Beklagten zukam, freute sich in Gestalt von Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Umweltministerin Svenja Schulze ebenfalls prächtig über die grüne Klatsche aus Karlsruhe.

„Spiel über Bande“

Das abgekartete Spiel läuft prächtig: Regierungen und Parlamente verabschieden Gesetze und Verordnungen, die, wie es in einer Demokratie üblich ist, einen Kompromiss darstellen. Sie werden dann von demokratisch nicht oder nur schwach legitimierten NGOs, die zum Teil sogar von der Regierung mitfinanziert werden, als zu lasch entlarvt und und via Klage von willigen Richtern verworfen, um dann ihre endgültige, weitaus schärfere Gestalt zu erhalten mit Zielen, die auf demokratisch-parlamentarischem Weg nicht zu erreichen waren. Politisch sind Regierende und Parteien bei diesem „Spiel über Bande“ aus dem Schneider, weil sie sich immer darauf berufen können, ja nur juristischem Ratschluss gefolgt zu sein. Ähnlich funktionierte lange auch der Trick, sich hinter Gutachten von „namhaften“ Unternehmensberatungen zu verschanzen. Doch deren Dienste sind teuer. NGOs erledigen das fast zum Nulltarif. 

Wenn man den 110 Seiten lange Karlsruher Beschluss vom 24. März 2021 liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Richter des Ersten Senats, oder besser gesagt, ihr Stab wissenschaftlicher Mitarbeiter, großzügig aus den Schriftsätzen der Kläger, darunter Luisa Neubauer (Fridays for Future), der Energiewende-Professor Volker Quaschning sowie Josef Göppel, das einstige „Öko-Gewissen der CSU“, bedient haben. Selbst die erst in jüngster Zeit in die Welt gesetzte Panikvokabel der „Klimakrise“ (statt „Klimawandel) taucht mehrfach in dem Dokument auf.

Gerne würde man mittels einer Plagiatserkennungssoftware den höchstrichterlichen Spruch und die Schriftsätze der Kläger einmal miteinander vergleichen und prüfen, ob dieser in seinem nüchtern mit „Sachbericht“ über die „Tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ überschriebenen Abschnitt einfach nur die Schriftsätze und deren Quellen übernommen oder sich eigenständig unter Berücksichtigung auch anderer Stimmen mit dem Phänomen globaler klimatischer Veränderungen auseinandergesetzt hat. Viele auch unter Klimaforschern zum Teil umstrittene Theorien wie Schellnhubers „Kippunkte“-Konstrukt fanden jedenfalls kritiklos Eingang in den Beschluss. Darauf wies bereits Fritz Vahrenholt in einem Achgut.com-Beitrag hin.

Nun sagt das Gericht zwar noch im Ausgangspunkt, „ob und auf welche Höhe die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre und der Temperaturanstieg zu begrenzen“ seien, sei eine „klimapolitische Frage“, die „nicht durch die Naturwissenschaften zu beantworten“ sei. Wer jetzt denkt, dass es ausreiche, wenn überhaupt nur weitere CO2 Einsparungen erreicht werden, was das Gericht noch vor wenigen Jahren lediglich als verfassungsrechtlich geboten betrachtet hat, wird jedoch überrascht: „Klimaneutralität“ hat nun zu sein, was das Grundgesetz als das einzig klimapolitisch legitime Ziel anerkennt. Hier ist man erstaunt deshalb, weil es den Begriff „Klimaneutralität“ im Jahre 1994 noch gar nicht gab, als der vom Gericht für seine Forderungen bemühte Artikel 20a überhaupt erst in die Verfassung eingefügt wurde. Hätte es ihn gegeben, wäre er jedoch mit Sicherheit nicht zum Ziel der Norm statuiert worden. 

Künftige Regierungen klimapolitisch entmachtet

In der Gemeinsamen Verfassungskommission bestand damals Einigkeit, dass der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht anderen Verfassungsnormen und anderen Staatszielen übergeordnet wird, sondern „in Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien zu bringen“ ist. Von einem Schutz des „Klimas“ steht in dem besagten Artikel zudem übrigens nichts, und dass es zwischen Umwelt- und Klimaschutz schon gegenwärtig zu massiven Konflikten kommt, erwähnt das Gericht in seinem – ja nicht an mangelnder Ausführlichkeit leidendem – Urteil mit keinem Wort.

Der dem Gesetzgeber zugebilligte „erhebliche“ Entscheidungsspielraum besteht nun darin, das von den Klimaaktivisten geforderte, noch schärfere 1,5 Grad-Ziel zumindest aktuell nicht verfolgen zu müssen, sondern es „derzeit“ bei dem Paris-Ziel von „deutlich unter 2 Grad möglichst 1,5 Grad“ belassen zu dürfen. Da es aber das Paris-Ziel auf jeden Fall sein muss, ist einer künftigen Bundesregierung das Recht genommen, sich auch ein anderes, weniger „ambitioniertes“ Klima-Ziel zu setzen und dafür das Paris-Abkommen zu kündigen. Genauso ist es einer anderen parlamentarischen Mehrheit verwehrt, wenn die Bundesregierung das Paris-Abkommen aus irgendeinem Grund nicht kündigen will, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und das Abkommen mit einem gegenläufigen Gesetz einfach zu überschreiben. 

Dabei wäre dies ein Vorgehen, Amerikaner sprechen plastisch von einem „treaty override“, einem Überfahren des Vertrages, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts – zum Entsetzen der deutschen Völkerrechtler – jüngst in einem anderen Fall ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat: Demokratie ist Macht auf Zeit, und ein neuer Bundestag ist so nicht an völkerrechtliche Verträge gebunden, denen ein anderer Bundestag zugestimmt hat. Mit seiner Erklärung des Paris-Ziels für verfassungsrechtlich zwingend hat Erste Senat diesen Ausweg versperrt.

Noch apokalyptischere Szenarien herbeimodellieren

Aber es geht weiter. In Ziffer 212 verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber sogar mit einer Art Ewigkeitsklausel unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Atomkaftwerken des Typs „Schneller Brüter“ ausgingen, das Umweltrecht immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. „Neue hinreichend gesicherte Erkenntnisse über die Entwicklung der anthropogenen Erderwärmung oder deren Folgen und ihre Beherrschbarkeit könnten (…) eine andere Zielfestlegung (…) erforderlich machen.“ 

Dieser Satz kann als Aufforderung an die Klimaforschergilde verstanden werden, immer noch apokalyptischere Szenarien gewissermaßen herbei zu modellieren. Legt sie in einigen Jahren neue Klima-Modelle mit einem niedrigeren „Kipp-Punkt“ vor, hätte die Politik diese dann zeitnah und gewissenhaft umzusetzen. So würde der Druck im Panic-Room noch erhöht.

Das Gericht jedenfalls würde sein Plazet für auf solchen Szenarien basierende „erhebliche Freiheitseinbußen“ nicht verweigern. Dabei gehört der Generationen übergreifende Ansatz, wonach unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit „nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“, noch zu den – in sich – plausibleren Schussfolgerungen der Richter. Zumindest dann, wenn man den aktuellen und künftigen Horroszenarios von Klimaforschern und Umweltaktivisten folgt. 

In der Debatte um die richtige Corona-Politik hat sich im Laufe der Zeit indes zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Politik die Modelle von Epidemiologen nicht einfach nur umzusetzen, sondern eine eigenständige Abwägung des Gesundheitsschutzes mit anderen Belangen vorzunehmen hat. So setzte ein Umdenken über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik spätestens ein, Klimawissenschaftler würden von einem „Kipp-Punkt“ sprechen, als die Leopoldina in ihrer „Ad-Hoc-Stellungnahme zur Corona Pandemie“ im März dieses Jahres einen „harten Lockdown“ für „unbedingt notwendig“ erklärte und die Politik schlicht meinte, hieran nun gebunden zu sein.

Neue Abgaben, verharmlosend als „Bepreisung“ geframt 

Wenn man jetzt denkt, der deutsche Staat könnte seine Klimaziele wenigstens auch dadurch erreichen, dass er CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern etwa durch weitflächige Aufforstungen der Erdatmosphäre entzieht, wird man auch hier enttäuscht, denn das Gericht hat dem vorsorglich gleich im Eingangsteil seines Urteils eine Abfuhr erteilt. Es subsumiert den Umbau der Wälder genauso wie die Erhöhung von Deichen und den Hochwasserschutz unter „Anpassungsmaßnahmen“, die es nicht als „Strategie zur Begrenzung des Klimawandels“ anerkennt. Der seinerzeit von Trump vorgeschlagene Plan, Billionen von Bäumen zu pflanzen, um den Klimawandel aufzuhalten, kann folglich ebenso nicht beschritten werden. Es gibt kein Entkommen.

Damit bleibt dem Bundestag nur darüber zu entscheiden, „dass und welche Produkte, Dienstleistungen, Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kultureinrichtungen, Konsumgewohnheiten oder sonstigen heute noch CO2-relevanten Strukturen schon bald erheblich umzugestalten sind“. Neben direkten Verboten und einer zu Lasten kommender Generationen gehenden Ausweitung der Staatsverschuldung wird es hier vor allem um die Erhöhung bestehender und die Einführung neuer Abgaben gehen, von den Akteuren verharmlosend als „Bepreisung“ geframt. 

So wird als erster Schritt etwa eine Anhebung des Preises von einer Tonne CO2 von 25  auf 60 Euro gefordert, was bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen pro Einwohner eine Mehrbelastung von 280 Euro für jeden bedeutet. Damit dürften bislang als völlig normal angesehene Handlungsmöglichkeiten für einen großen Teil der Bevölkerung über eher kurz als lang unerschwinglich werden. Wenn man sich hier einmal auf das Feld der Klima-Prognostiker begeben und eine Vorhersage abgeben darf, liegt so ein ganz anderer Temperaturanstieg nahe: Da nach der Logik des Gerichts auf die Akzeptanz von Grundrechtseingriffen zugunsten des Klimaschutzes keine Rücksicht mehr genommen werden kann, dürfte in einer Gesellschaft, in der nicht mehr nur bei Luxusgütern, sondern bereits im Alltäglichen „Freiheit nach Zahlungsfähigkeit“ vergeben ist, die Temperatur merklich steigen.

Die „Grenzen der Belastbarkeit“ werden dieses Mal also auf ganz andere Weise getestet. Das Gericht hat sich mit diesem Urteil erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet, dessen Mitglieder sich weniger dem Gebot richterlicher Zurückhaltung verpflichtet fühlen und so dem politischen Prozess Luft zum Atmen zu lassen, sondern einer Agenda folgen. Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …

 

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit einem angesehenen Staatsrechtler, der an einer deutschen Universität lehrt und forscht. 

 

Foto: Pixabay

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R. Matzen / 08.05.2021

Der Merkel-Günstling Harbarth hat das höchste deutsche Gericht zu einer Unterabteilung des Kanzleramtes gemacht. Es ist in vielen Bereichen offensichtlich, daß die unabhängige Justiz zerschlagen werden soll. Das ist außerordentlich gefährlich, gerade auch für die Protagonisten dieses Ziels. Denn sie werden sich irgendwann rechtfertigen müssen. Ich befürchte, daß es dann andere Gerichte sein werden, als wir gewohnt sind. Und die Frage ist dann auch, nach welchen Verfahrensordnungen diese Gerichte arbeiten. Direkt gesagt: „Hängt ihn höher!“ ist dann nicht nur ein Titel eines alten Westerns. Und das macht mir Angst! Die Menschen werden sich irgendwann diese Knebelungen nicht mehr gefallen lassen. Es ist jetzt schon zuviel Druck auf dem Kessel.

Siegfried Etzkorn / 08.05.2021

Vielen Dank für die Analyse. Ohne Not hat sich das BVerfG hier zu geschwätzig gezeigt, um der Politik ein Korsett anzulegen, das weit über die Vorgabe verfassungsrechtlicher Leitplanken hinausgeht. Das Gericht hätte ohne Änderung des Beschlusstenors dabei bleiben können, vom Gesetzgeber lediglich Konsequenz zu fordern, d. h. “Wenn Euer Ziel ist, die Klimaerwärmung durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf 2°C zu begrenzen, dann müsst Ihr auch die Maßnahmen zu Ende denken.” Weiter hätte es ausdrücken müssen, dass die referierten Theorien über den genauen Ablauf des Klimawandels und dessen Anthropogenese von keinem der Beteiligten angegriffen wurde und man deswegen für den zu entscheidenden Fall von einer Beweisaufnahme (über den Klimawandel und dessen Ursachen) absehen konnte. Das Gericht hat sich jedoch ohne Not (und dann eigentlich notwendige Beweisaufnahme) die Behauptungen des IPCC und des SRU (Gremien, die arbeitslos wären, wenn keine Klimakatastrophe dräute) zu Eigen gemacht und diese damit so in Stein gemeißelt, dass kein Bundestag mehr ohne eine diametral entgegengesetzte wissenschaftliche Begründung (die es wohl nie geben wird) davon abgehen kann. Es verwundert dabei vor allem, dass der Beschluss offenbar einstimmig (d. h. ohne Dissensvotum überstimmter Richter) gefallen ist, obwohl die Kritik auf der Hand liegt und auch postwendend von vielen gestandenen Juristen formuliert wurde. Warum kam es keinem der durchaus bewanderten Köpfe im 1. Senat in den Sinn, den Beschluss jedenfalls mit der gegebenen Begründung nicht gutzuheißen? Weiter spricht der Artikel ein Problem an, das in normalen Zeiten nach einer Reform des Prozessrechts (hier des BVerfGG) riefe: Regierungen können offenbar das BVerfG dazu missbrauchen, sich einen Gesetzgebungsauftrag “abzuholen”, indem sie zunächst ein angreifbares Gesetz beschließen und sich dann nur halbherzig gegen Verfassungsbeschwerden zur Wehr setzen. Wie verhindern wir das?

Dr. Konrad Voge / 08.05.2021

Das ist wieder ein Zeichen de Überheblichkeit der Menschheit. Man glaubt eben alles in der Hand zu haben.  Sonne und Meere spielen keine Rolle u.s.w. Wahrscheinlich wird Genosse Habart der Sonne verbieten zu scheinen. Ich denke, er ist dazu kognitiv in der Lage. Die Schildbürger waren wirkliche Geistsgrößen im Vergleich.

Klaus Schmid Dr. / 08.05.2021

Das neue GG besteht einfach aus dem was der grüne Zeitgeist so fordert. Alles immer wieder dasselbe - der religiöse Zeitgeist es Mittelalters, der braune Zeitgeist vom Adolf, der Kolonialisierungs-Zeitgeist, der Kommunismus-Zeitgeist von Stalin bis Pol Pot, ALLE haben sich einfach das Recht untertan gemacht, da es immer Karriere-bewusste und Macht-bewusste Diener dieses Zeitgeistes gab und geben wird. Nennt sich immer “Recht des Stärkeren”, wobei die Stärke neuerdings auch in der Medien-Macht bestehen kann.

Martin Müller / 08.05.2021

“Hat der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst, wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.” .....Sir Karl Popper…...........................Und man sollte sich immer klar machen, dass jeder Wahnsinn immer mit Wachstumspotenzial daherkommt. Wahnsinn kann nur existieren, wenn er sich ausbreitet! Und wie die Geschichte zeigt, geraten irgendwann auch die Gerichte und die Richter in den Sog des Zeitgeistwahnsinns. Das ist der Zeitpunkt, wo das freie System ins Autoritäre kippt.

Ulla Schneider / 08.05.2021

So ist das in diesem Land. Sie können einfach nicht Recht von Haltung und Gefühl trennen; oder wollen es nicht? Das ist eine hohe Kunst, die nur wenige besitzen. Offensichtlich wird die Waagschale der persönlichen “Moral”  übergewichtig.

Marion Sönnichsen / 08.05.2021

Genau diese Entwicklung in Deutschland, wie etwa bezogen auf die Corona-Entscheidungen, haben einen Trierer Richter bewogen, das Bundesverdienstkreuz zurückzugeben (siehe seine Begründung YouTube). Respekt!

Rainer Mewes / 08.05.2021

“Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …” Lieber Herr Etscheit, meine Worte mögen nicht als Kritik aufgefaßt werden, lediglich als Hinweis: Diese hoch angesehene Institution hat bereits ihren Ruf verspielt, ebenso wie diese unsägliche Gröfaz, die einen Amtseid geleistet hat, dem deutschen Volk zu dienen und Schaden von ihm abbzuwenden (so wahr ihr Gott helfe). Allesamt Heuchler und Opportunisten!

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