Georg Etscheit / 08.05.2021 / 06:20 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Karlsruher Klimaurteil: Ohne Schlüssel Im Panikroom

Fast in jeder deutschen Stadt gibt es seit ein paar Jahren sogenannte Escape-Rooms. Diese Örtlichkeiten erscheinen von außen wie ein halbseidener Nachtclub, mit verklebten Scheiben und sinistren Eingängen. Im Inneren verbergen sich Räume für sogenannte Adventuregames. Und die funktionieren so: Eine Gruppe von (meist jüngeren) Leuten wird in einem Raum eingeschlossen und muss anhand versteckter, in allerlei Rätsel verpackter Hinweise versuchen, wieder herauszukommen. Dabei wird die Gruppe von einem Spielleiter mittels einer Kamera beobachtet. Wenn etwas schief läuft oder die Gruppe nicht weiterkommt, greift der Spielleiter ein. Solche Spiele dienen häufig dem, neudeutsch, Teambuilding und werden von manchen Firmen als, neudeutsch, Incentives, sprich Ansporn, für ihre Mitarbeiter gebucht. Oder auch mal von einer Geburtstagsgesellschaft.

Solch ein Escape-Game hat nun das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Bevölkerung ersonnen. Mit seinem jüngsten Urteil zum Klimaschutz, einem schon heute historischen Rechtsakt, haben die Richter des Ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, einem langjährigen, treuen Gefolgsmann der Klimakanzlerin, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes in einen Panic-Room eingesperrt, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. Denn den Schlüssel, wie man aus diesem Raum entkommen könnte, hat das Gericht weggeworfen. Und von außen ist keine Hilfe zu erwarten, denn der Europäische Gerichtshof, die einzige in Frage kommende Instanz, dürfte den Kollegen aus Karlsruhe kaum in die Parade fahren, selbst wenn es denn angerufen würde, von wem auch immer.

Der Beschluss, mit dem die Verfassungsrichter der von Klimaforschern, Umwelt-NGOs und FFF-Aktivisten entfachten Klimahysterie den Stempel höchstrichterlicher Wahrheit und Weisheit aufgedrückt haben, ist nicht nur in den Mainstreammedien gefeiert worden, sondern auch von der Politik. Markus Söder hat bereits angekündigt, aufgrund des Urteils die „Klimaziele“ in seinem Bayernland deutlich zu verschärfen. Und die Bundesregierung, die in dem betreffenden Verfahren zwar nicht rechtlich, wohl aber der Sache nach die Rolle der Beklagten zukam, freute sich in Gestalt von Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Umweltministerin Svenja Schulze ebenfalls prächtig über die grüne Klatsche aus Karlsruhe.

„Spiel über Bande“

Das abgekartete Spiel läuft prächtig: Regierungen und Parlamente verabschieden Gesetze und Verordnungen, die, wie es in einer Demokratie üblich ist, einen Kompromiss darstellen. Sie werden dann von demokratisch nicht oder nur schwach legitimierten NGOs, die zum Teil sogar von der Regierung mitfinanziert werden, als zu lasch entlarvt und und via Klage von willigen Richtern verworfen, um dann ihre endgültige, weitaus schärfere Gestalt zu erhalten mit Zielen, die auf demokratisch-parlamentarischem Weg nicht zu erreichen waren. Politisch sind Regierende und Parteien bei diesem „Spiel über Bande“ aus dem Schneider, weil sie sich immer darauf berufen können, ja nur juristischem Ratschluss gefolgt zu sein. Ähnlich funktionierte lange auch der Trick, sich hinter Gutachten von „namhaften“ Unternehmensberatungen zu verschanzen. Doch deren Dienste sind teuer. NGOs erledigen das fast zum Nulltarif. 

Wenn man den 110 Seiten lange Karlsruher Beschluss vom 24. März 2021 liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Richter des Ersten Senats, oder besser gesagt, ihr Stab wissenschaftlicher Mitarbeiter, großzügig aus den Schriftsätzen der Kläger, darunter Luisa Neubauer (Fridays for Future), der Energiewende-Professor Volker Quaschning sowie Josef Göppel, das einstige „Öko-Gewissen der CSU“, bedient haben. Selbst die erst in jüngster Zeit in die Welt gesetzte Panikvokabel der „Klimakrise“ (statt „Klimawandel) taucht mehrfach in dem Dokument auf.

Gerne würde man mittels einer Plagiatserkennungssoftware den höchstrichterlichen Spruch und die Schriftsätze der Kläger einmal miteinander vergleichen und prüfen, ob dieser in seinem nüchtern mit „Sachbericht“ über die „Tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ überschriebenen Abschnitt einfach nur die Schriftsätze und deren Quellen übernommen oder sich eigenständig unter Berücksichtigung auch anderer Stimmen mit dem Phänomen globaler klimatischer Veränderungen auseinandergesetzt hat. Viele auch unter Klimaforschern zum Teil umstrittene Theorien wie Schellnhubers „Kippunkte“-Konstrukt fanden jedenfalls kritiklos Eingang in den Beschluss. Darauf wies bereits Fritz Vahrenholt in einem Achgut.com-Beitrag hin.

Nun sagt das Gericht zwar noch im Ausgangspunkt, „ob und auf welche Höhe die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre und der Temperaturanstieg zu begrenzen“ seien, sei eine „klimapolitische Frage“, die „nicht durch die Naturwissenschaften zu beantworten“ sei. Wer jetzt denkt, dass es ausreiche, wenn überhaupt nur weitere CO2 Einsparungen erreicht werden, was das Gericht noch vor wenigen Jahren lediglich als verfassungsrechtlich geboten betrachtet hat, wird jedoch überrascht: „Klimaneutralität“ hat nun zu sein, was das Grundgesetz als das einzig klimapolitisch legitime Ziel anerkennt. Hier ist man erstaunt deshalb, weil es den Begriff „Klimaneutralität“ im Jahre 1994 noch gar nicht gab, als der vom Gericht für seine Forderungen bemühte Artikel 20a überhaupt erst in die Verfassung eingefügt wurde. Hätte es ihn gegeben, wäre er jedoch mit Sicherheit nicht zum Ziel der Norm statuiert worden. 

Künftige Regierungen klimapolitisch entmachtet

In der Gemeinsamen Verfassungskommission bestand damals Einigkeit, dass der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht anderen Verfassungsnormen und anderen Staatszielen übergeordnet wird, sondern „in Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien zu bringen“ ist. Von einem Schutz des „Klimas“ steht in dem besagten Artikel zudem übrigens nichts, und dass es zwischen Umwelt- und Klimaschutz schon gegenwärtig zu massiven Konflikten kommt, erwähnt das Gericht in seinem – ja nicht an mangelnder Ausführlichkeit leidendem – Urteil mit keinem Wort.

Der dem Gesetzgeber zugebilligte „erhebliche“ Entscheidungsspielraum besteht nun darin, das von den Klimaaktivisten geforderte, noch schärfere 1,5 Grad-Ziel zumindest aktuell nicht verfolgen zu müssen, sondern es „derzeit“ bei dem Paris-Ziel von „deutlich unter 2 Grad möglichst 1,5 Grad“ belassen zu dürfen. Da es aber das Paris-Ziel auf jeden Fall sein muss, ist einer künftigen Bundesregierung das Recht genommen, sich auch ein anderes, weniger „ambitioniertes“ Klima-Ziel zu setzen und dafür das Paris-Abkommen zu kündigen. Genauso ist es einer anderen parlamentarischen Mehrheit verwehrt, wenn die Bundesregierung das Paris-Abkommen aus irgendeinem Grund nicht kündigen will, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und das Abkommen mit einem gegenläufigen Gesetz einfach zu überschreiben. 

Dabei wäre dies ein Vorgehen, Amerikaner sprechen plastisch von einem „treaty override“, einem Überfahren des Vertrages, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts – zum Entsetzen der deutschen Völkerrechtler – jüngst in einem anderen Fall ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat: Demokratie ist Macht auf Zeit, und ein neuer Bundestag ist so nicht an völkerrechtliche Verträge gebunden, denen ein anderer Bundestag zugestimmt hat. Mit seiner Erklärung des Paris-Ziels für verfassungsrechtlich zwingend hat Erste Senat diesen Ausweg versperrt.

Noch apokalyptischere Szenarien herbeimodellieren

Aber es geht weiter. In Ziffer 212 verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber sogar mit einer Art Ewigkeitsklausel unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Atomkaftwerken des Typs „Schneller Brüter“ ausgingen, das Umweltrecht immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. „Neue hinreichend gesicherte Erkenntnisse über die Entwicklung der anthropogenen Erderwärmung oder deren Folgen und ihre Beherrschbarkeit könnten (…) eine andere Zielfestlegung (…) erforderlich machen.“ 

Dieser Satz kann als Aufforderung an die Klimaforschergilde verstanden werden, immer noch apokalyptischere Szenarien gewissermaßen herbei zu modellieren. Legt sie in einigen Jahren neue Klima-Modelle mit einem niedrigeren „Kipp-Punkt“ vor, hätte die Politik diese dann zeitnah und gewissenhaft umzusetzen. So würde der Druck im Panic-Room noch erhöht.

Das Gericht jedenfalls würde sein Plazet für auf solchen Szenarien basierende „erhebliche Freiheitseinbußen“ nicht verweigern. Dabei gehört der Generationen übergreifende Ansatz, wonach unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit „nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“, noch zu den – in sich – plausibleren Schussfolgerungen der Richter. Zumindest dann, wenn man den aktuellen und künftigen Horroszenarios von Klimaforschern und Umweltaktivisten folgt. 

In der Debatte um die richtige Corona-Politik hat sich im Laufe der Zeit indes zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Politik die Modelle von Epidemiologen nicht einfach nur umzusetzen, sondern eine eigenständige Abwägung des Gesundheitsschutzes mit anderen Belangen vorzunehmen hat. So setzte ein Umdenken über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik spätestens ein, Klimawissenschaftler würden von einem „Kipp-Punkt“ sprechen, als die Leopoldina in ihrer „Ad-Hoc-Stellungnahme zur Corona Pandemie“ im März dieses Jahres einen „harten Lockdown“ für „unbedingt notwendig“ erklärte und die Politik schlicht meinte, hieran nun gebunden zu sein.

Neue Abgaben, verharmlosend als „Bepreisung“ geframt 

Wenn man jetzt denkt, der deutsche Staat könnte seine Klimaziele wenigstens auch dadurch erreichen, dass er CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern etwa durch weitflächige Aufforstungen der Erdatmosphäre entzieht, wird man auch hier enttäuscht, denn das Gericht hat dem vorsorglich gleich im Eingangsteil seines Urteils eine Abfuhr erteilt. Es subsumiert den Umbau der Wälder genauso wie die Erhöhung von Deichen und den Hochwasserschutz unter „Anpassungsmaßnahmen“, die es nicht als „Strategie zur Begrenzung des Klimawandels“ anerkennt. Der seinerzeit von Trump vorgeschlagene Plan, Billionen von Bäumen zu pflanzen, um den Klimawandel aufzuhalten, kann folglich ebenso nicht beschritten werden. Es gibt kein Entkommen.

Damit bleibt dem Bundestag nur darüber zu entscheiden, „dass und welche Produkte, Dienstleistungen, Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kultureinrichtungen, Konsumgewohnheiten oder sonstigen heute noch CO2-relevanten Strukturen schon bald erheblich umzugestalten sind“. Neben direkten Verboten und einer zu Lasten kommender Generationen gehenden Ausweitung der Staatsverschuldung wird es hier vor allem um die Erhöhung bestehender und die Einführung neuer Abgaben gehen, von den Akteuren verharmlosend als „Bepreisung“ geframt. 

So wird als erster Schritt etwa eine Anhebung des Preises von einer Tonne CO2 von 25  auf 60 Euro gefordert, was bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen pro Einwohner eine Mehrbelastung von 280 Euro für jeden bedeutet. Damit dürften bislang als völlig normal angesehene Handlungsmöglichkeiten für einen großen Teil der Bevölkerung über eher kurz als lang unerschwinglich werden. Wenn man sich hier einmal auf das Feld der Klima-Prognostiker begeben und eine Vorhersage abgeben darf, liegt so ein ganz anderer Temperaturanstieg nahe: Da nach der Logik des Gerichts auf die Akzeptanz von Grundrechtseingriffen zugunsten des Klimaschutzes keine Rücksicht mehr genommen werden kann, dürfte in einer Gesellschaft, in der nicht mehr nur bei Luxusgütern, sondern bereits im Alltäglichen „Freiheit nach Zahlungsfähigkeit“ vergeben ist, die Temperatur merklich steigen.

Die „Grenzen der Belastbarkeit“ werden dieses Mal also auf ganz andere Weise getestet. Das Gericht hat sich mit diesem Urteil erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet, dessen Mitglieder sich weniger dem Gebot richterlicher Zurückhaltung verpflichtet fühlen und so dem politischen Prozess Luft zum Atmen zu lassen, sondern einer Agenda folgen. Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …

 

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit einem angesehenen Staatsrechtler, der an einer deutschen Universität lehrt und forscht. 

 

Foto: Pixabay

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Lutz Herzer / 08.05.2021

Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”  Der Klimaschutz steht also hierarchisch unterhalb der verfassungsmäßigen Ordnung, welche bedeutet: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.”  Das letzte Wort hat also der Wähler, der Souverän. Und nun maßt sich das BVerfG an, die Wahlen auf der Grundlage von Prognosen aus den Reihen von Alarmisten zu beeinflussen. Alarmismus ist eine uralte Geschäftsgrundlage. Mit der Feststellung, das Klima nicht effektiv durch die Reduktion von CO2 verändern zu können, lassen sich keine Fördergelder abgreifen. Ohne die Glaubhaftmachung der Existenz der Hölle hätte die Kirche im Mittelalter keine Ablassbriefe verkaufen können. Heute heißen die Dinger CO2-​Zertifikat oder Impfnachweis. Da das BVerfG auf die Einbeziehung von wissenschaftlichen Gegenmeinungen anscheinend verzichtet, betreibt es eine Manipulation der Wahlen und stört damit die verfassungsmäßige Ordnung. Wer ein Amt zu politischen Zwecken missbraucht, muss damit rechnen, für sein Handeln persönlich haftbar gemacht zu werden. Dass es sich bei den Zwecken vordergründig um humanitäre Ziele handelt, spielt keine übergeordnete Rolle. Im Fall Jakob v. Metzler hat das Gericht dem humanitären Ziel, das Leben eines entführten Kindes zu retten, keine strafbefreiende sondern nur strafmildernde Wirkung für die Androhung von Folter beigemessen. Jetzt stellen die Richter ihren persönlichen Humanitarismus über die verfassungsmäßige Ordnung, wobei noch offen ist, ob es sich dabei mehr um einen Vorwand zur Durchsetzung einer globalen Transformation handelt. Ich frage mich jedenfalls, ob sie sich darüber im Klaren sind, dass sie auf einen sehr hohen Baum geklettert sind.

Harald Hotz / 08.05.2021

“Solch ein Escape-Game hat nun das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Bevölkerung ersonnen.”- Dieses Spiel wurde schon früher ersonnen, wahrscheinlich mit dem Beginn der ersten großen Koalition. Eine Bevölkerung eingesperrt im Staatsgebiet, ausgeliefert einer Allparteienkoalition und einer “Allmedienkoalition”, der gegenüber eine marginalisierte Opposition steht, die praktisch weder Gestaltungs-noch effektive Widerstandsmöglichkeiten hat. Man hat im Zuge der “Pandemie” jetzt auch noch das Potential erkannt, mit Schreckensszenarien die Menschen gefügig zu halten und politische Ziele durchzusetzen von denen man noch vor Jahren nur träumen konnte. Professionalisiert wurde das Ganze zuletzt noch durch die Besetzung des Verfassungsgerichts und des Verfassungsschutzes mit linientreuen Parteigenossen. Da wird schon extra mal ein neuer Tatbestand generiert, um die mißliebige Opposition zu kriminalisieren: “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”. Die Damen und Herren des Parteienestablishments müßten sich eigentlich konsequenterweise selbst beobachten, denn genau das ist es, was sie seit 16 Jahren in immer abstoßenderer Form betreiben. Die Feinde der Demokratie sind bereits an der Macht. Auf der einen Seite kann man diese Entwicklung bejammern, weil sie so aussichtslos erscheint, auf der anderen Seite liegt in ihr aber auch eine große demokratische Chance. Vor kaum einer Bundestagswahl waren die Alternativen so deutlich: Freiheit oder “Betreutes Leben” mit bescheidener Taschengeldgarantie. Die große Schar der bisherigen Nicht-Wähler wird sich entscheiden müssen und sie könnte -wie man zur Zeit so gerne sagt- zum “Game Changer” werden.

lutzgerke / 08.05.2021

Ich habe mir gestern eine Doku über die kalabrische Mafia angeschaut. Nach dem Mauerfall brachte RP einige Artikel darüber, daß sich die Mafia im Osten Deutschlands angesiedelt hätte. Es geht um richtig viel Geld, 50 Mrd. 100 Mrd. Deutschland, Frankreich, Spanien, England sind die Topp-Wohngebiete für die Mafia. Hier gibt’s keine Mafia-Gesetze (Umkehrung der Beweislast bei großen Vermögen usw.) wie in Italien. Drogenhandel, Geldwäsche, die Mafia kauft sich gerne in Pizzerien ein, den Autohandel, aber vor allem in die Bauwirtschaft. Und bei uns brummt die Bauwirtschaft. In der Doku sagte ein italienischer Fahnder, gefährlich würde es, wenn die Mafia sich in die Presse und das Fernsehen einkaufen würde, dann vermittelte die ihre Vorstellungen von Kultur. Die Mafia liebt die Luxusviertel, Kempten und das Allgäu. Die finanziert aus Prestige-Gründen die Expo. Daß SPD und Antifa keine klassische demokratische Struktur bilden, muß man nicht sagen. Und daß es im Untergrund einen unglaublichen Filz gibt, auch nicht. Wir reden vom Deep State, aber wie wäre es mit Mafia? Praktisch ist es der Filz, der uns ständig erschüttert. Der Boss heißt nicht Al Capone und raucht Zigarre. Es reicht, daß die Mafia Anteile besitzt und mitbestimmt, dann bilden sich um sie herum die Strukturen. Was würden die Grünen machen mit der Mafia im Untergrund? Dasselbe?

S.Wietzke / 08.05.2021

Die Dynamik des laufenden Prozesses hat den Point of no return bereits seit langem überschritten und läuft nun deterministisch auf einen Zivilisationsbruch zu. Wobei jede Zivilisation bereits in ihren Anfängen den Keim ihres Untergangs in sich trägt. Der “Westen” ist halt in seinen ohnehin unvermeidlichen Sterbeprozess eingetreten. Aber ich sehe dem gelassen entgegen. Denn da die Chancen auf ein gutes Leben immer dann am größten sind, wenn die eigene Lebensspanne räumlich und zeitlich in eine ihren Höhepunkt gerade überschreitende Hochzivilisation fällt, war mein Timing perfekt. Selbst wenn jemand morgen diesen Planeten in die Luft sprengt zeige ich ihm einfach den Stinkefinger, denn auch dann gehöre ich noch zu den absoluten Topgewinnern in der Lotterie des Lebens. Ich kann allerdings eine gewisse Schadenfreude nicht verhehlen, das die Anhänger der grünen Khmer die Suppe selbst werden auslöffeln müssen, die sie sich eingebrockt haben.

Gerald Weinbehr / 08.05.2021

Mir geht es wie vermutlichen vielen Mitbürgern, die das Geschehen im Lande aufmerksam verfolgen: Das Urteil des Verfassungsgericht macht mich fassungs- und ratlos. Ein Freibrief für künftige Bundesregierungen, auf Basis von “Klima” Freiheitsrechte zu kassieren - das ist total gaga. Wieder ein Schritt weiter in Richtung Moraldiktatur. Nach der Wahl Kemmerichs zum thüringischen Ministerpräsidenten wurden demokratische Grundregeln geschleift. Begründung des politisch-medialen Komplexes: Wir müssen die Demokratie retten. Als nächstes werden Freiheitsrechte geschleift. Begründung des politisch-medialen Komplexes: Wir müssen die Freiheit retten. Das erinnert doch sehr an eine Aussage, die dem US-amerikanischen Major Booris zugeschrieben wird, nachdem die GIs im Vietnam-Krieg das Dorf Ben Tre in Trümmer gelegt hatten: “Es war nötig, das Dorf zu zerstören, um es zu retten.” Wir werden gerade Zeugen, wie der politisch-mediale Komplex Demokratie und Freiheit gemäß linksgrüner Ideologie neu definiert.

klaus brand / 08.05.2021

“So wird als erster Schritt etwa eine Anhebung des Preises von einer Tonne CO2 von 25 auf 60 Euro gefordert, was bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen pro Einwohner eine Mehrbelastung von 280 Euro für jeden bedeutet.” Der angegebene Wert von 8,4 Tonnen je Einwohner der BRD erscheint mir plausibel. Es handelt sich jedoch nicht um VERBRAUCH sondern um PRODUKTION von CO2! Rechnerisch ergeben sich bei 60€/t somit (da alle Kosten letztlich beim Endverbraucher landen) 60€*8,4=504€ pro Person und Jahr. Zuzüglich MwSt (kommt ja immer noch hinten drauf) sind dies 600€ Mehrkosten je EW und Jahr. Für eine vierköpfige Familie fallen dann also rund 2400€ jährlich zusätzlich an, bitte aus dem Nettoeinkommen zu zahlen. Da geht einmal Kindergeld schon drauf. Dafür darf der Staat dann aber auch 83Mio EW* 600€ =49,8 Mrd€ jährlich für sinnvolle Klimaschutzprojekte ausgeben. den Import von Fachkräften aus Afrika und dem Moslemgürtel beispielsweise. Das erhöht den “Treibhausgasausstoß” in BRD? Kein Problem, die nächste Erhöhung ist schon in der Schublade. Die heilige Greta selig forderte einst einen CO2-Ablass von 180€/t. Ich freue mich auf spannende Zeiten!

P. Giebler / 08.05.2021

Es dürfte nicht sein, dass jemand übergangslos vom Parlament auf den Posten des Verfassungsgerichtspräsidenten wechselt. Das ist eine Steigerung der ‘polnischen Verhältnisse’ die dem Land seitens der EU den Vorwurf des ‘Demokratiedefizits’ eingebracht hat.

E. Runge / 08.05.2021

“Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …”???? HAT VERSPIELT - bei mir jedenfalls!

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