Hans-Hermann Tiedje, Gastautor / 16.11.2020 / 12:00 / Foto: Pixabay / 45 / Seite ausdrucken

Ich sage „Ja“ zu Deutschland

Wir Deutschen werden um vieles beneidet: unseren Schäferhund, unsere Eiche, unsere Kuckucksuhr, unsere Gartenzwerge, unseren Fleiß, unsere Pünktlichkeit, unsere Bockwurst, unser Sauerkraut, unseren Rhein, unser Grundgesetz. Dieses Grundgesetz (GG) ist ein besonderes Juwel. 

Dazu folgende Richtigstellung: 

Auch ein Grundgesetz kommt in die Jahre, wie alles, was zwei Generationen währt. Selbst die innovativste Sache setzt irgendwann Patina an. Das Grundgesetz ist nicht sakrosankt, von Zeit zu Zeit muss es den Realitäten angepasst werden. Beispiel: Erneuerbare Energien oder Digitalisierung – die waren 1949 kein Thema. 

Womit wir beim Artikel 16a GG wären. 1949 konnte sich niemand, nicht mal die lebenserfahrenen Väter (und vier Mütter) der Verfassung, vorstellen, dass dieses verwüstete, unter der Last von zwölf Millionen Heimatvertriebenen ächzende und weltweit geächtete Deutschland jemals zum Traumziel für Flüchtlinge, Verfolgte, Heimatlose, aber auch religiöse Verbrecher und andere Eindringlinge werden könnte. Geschweige denn dass Asyl ein florierendes Geschäft, ähnlich dem Drogenhandel, werden würde. 

Was also tun? Der Asyl-Artikel im GG muss geändert werden. Und zwar bald. Ein Gebot der Vernunft, in unserem eigenen Interesse. Es kann nicht sein, dass religiöse Schwerverbrecher, Halsabschneider leider im Sinne des Wortes, in unserem Land wüten, aber nicht nach Syrien, zum Beispiel, abgeschoben werden dürfen, weil ihnen dort Ungemach droht.

Wie das aktuelle Beispiel aus Dresden zeigt: Warum behalten wir solche Zeitbomben im Land, die unsere Gesetze und Werte ablehnen und Bürger ermorden? Was forderte Kanzlerkandidat Schröder (SPD) schon 1997? Kriminelle Ausländer raus. Wer nicht „Ja“ zu Deutschland sagt, hat bei uns nichts zu suchen. GG bitte ändern.

Zuerst erschienen im Euro am Sonntag.

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Leserpost

netiquette:

Dr. Günter Crecelius / 16.11.2020

Natürlich haben Sie uneingeschränkt recht. Aber: überlegen Sie mal selbst, welche gewaltige Industrie das geltende Asylsystem- natürlich zu Lasten der schon länger hier lebenden Steuerzahler - kreiert hat und permanent am Laufen hält. Die mindesten 50 Milliarden €, die zum Wohle der Schutzsuchenden jährlich bei uns dank Asylgesetz umgesetzt werden, landen zum allergrößten Teil ja nur als Durchlaufposten bei den Schutzsuchenden und dann umgehend in den Taschen einheimischer Profiteure wie Wohnungsbesitzer (jede noch so wertlose und eigentlich zu Abriß fällige Bruchbude wird den Kommunen als Flüchtlingsunterkunft teuer vermietet), dem Einzelhandel aller Couleur, den Integrationshelfern aller Provenienz, ... Die werden sich das schöne und vor Allem risikolose Geschäft nicht so ohne Weiteres kaputt machen lassen. Für die politische Landschaftspflege ist da allemal genügend Geld vorhanden, und man ist dabei ja so menschlich-gut und edel.

Martin Stumpp / 16.11.2020

Herr Tiedje, sorry wenn ich Ihnen widerspreche, aber das Grundgesetz muss an dieser Stelle nicht geändert werden. Im Gegenteil, die Artikel 2 bis 19 müssen wieder im Urzustand gelten. Alle Änderungen insbesondere die a) Artikel sind unzulässig. So zumindest steht es wörtlich im Grundsatz, denn alle Artikel die den Artikel 1 und 20 berühren unterliegen der Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3. Gut die könnte man natürlich vorher abschaffen. Aber warum sollte man. Im Artikel 16 Absatz 2 hieß es schlicht im Satz 2 “Politisch verfolgte genießen Asylrecht.”. Dort stand nichts von Migranten, Invasoren, Räuber, Vergewaltiger, Mörder oder gar Terroristen. Dort stand auch nichts von dauerhafter Vollversorgung. Auch die neue Fassung sieht das eigentlich nicht vor. Für das was Sie möchten bedarf es keiner Grundgesetzänderung, weder einer zulässigen noch unzulässigen. Es bedarf lediglich einer Regierung, die sich an die Gesetze hält und einer Gerichtsbarkeit, die sich an den Gesetzen orientiert. Im Übrigen werden die Gefährder nicht w.g. Artikel 16a nicht abgeschoben sondern weil Richter Artikel 1 die Menschenwürde als Maßstab heranziehen. Und hier müssen sie zwischen dem Recht des Straftäters bzw. Gefährders auf körperliche Unversehrtheit und der der der deutschen Zivilbevölkerung abwägen. Das Problem, das Sie beklagen ist, dass das Recht des Straftäters auf körperliche Unversehrtheit in der Regel immer höhere bewertet wird, als der deutschen Zivilbevölkerung. Warum das so ist, erklärt sich am einfachsten wenn man Black Lives Matter mit “nur schwarze Leben zählen übersetzt”, wie dies das ZDF, im Zusammenhang mit einem Transparent mit der Überschrift “White Lives Matter”, und damit natürlich auch für BLM getan hat.

Paul Hulot / 16.11.2020

Artikel 16a des GG wird ja durch 16b des GG weitgehend ausser Kraft gesetzt, nach 16b darf sich auf 16 a nur derjenige berufen , der nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, dies trifft aber nur auf 99% der Asylsuchenden zu….laut Merkel und AKK gilt aber unser GG in den Fällen nicht mehr wo es durch EU Recht überlagert wird.

Nico Schmidt / 16.11.2020

Sehr geehrter Herr Tiedje, ich verstehe leider auch nicht, warum ich mir erst den Kopf runterschneiden lassen muß, bevor überhaupt etwas mit so einem Wahnsinnigen passiert. Wenn man bei den Grünen keine Maske trägt oder einen Diesel fährt, ist der Teufel los. Wenn ein Krimineller nach Syrien abgeschoben werden soll, wird man von den gleichen Grünen mit den GG niedergeschlagen. MfG Nico Schmidt

Gudrun Meyer / 16.11.2020

Ihre Frage ist leider leicht zu beantworten. “Wir” behalten diese Verbrecher im Land, weil sonst die Gutdeutschen einen, wie sie meinen, kostenlosen Aufstand liefern. Richtig, genau die Gutdeutschen, die schon mal hinter einem Gerät herschwabbeln, aus dem jemand “D, du mieses Stück Scheiße brüllt”, womit die schwabbelnde Person, so der SPIEGEL in einer Laudatio, “die Würde ihres Amtes wahrt”. In einem vielleicht unbewussten Kontext damit haben “wir” entschieden, dass Dt. und gut integrierte, also auf den Status von Dt. gesunkene Migranten weniger wert sind und gerne mal umgebracht werden dürfen. Ihre Hinterbliebenen werden die Gutdeutschen nicht mit Messern, LKWs oder Bomben angreifen und Schmerzensgelder müssen “wir”, die exzessiv humane herrschende Clique, auch nicht zahlen, denn so etwas wie eine institutionelle Verantwortung gibt es in D nicht. Ein amerikanischer Bundesstaat würde sich an den Angehörigen des Dresdner Opfers blutig zahlen, lange bevor er seine Schulden bei den Hinterbliebenen der frz. Opfer vom November 2015 abgezahlt hätte (damals waren einige der Täter in Paris sehr kurz vorher mit dem Menschlichkeitsticket nach D gekommen). Also besteht kein Risiko, außer für diese Namenlosen, die sowieso immer des Rechtsopportunismus - ach, jetzt bin ich in der falschen Diktatur -, also, des “Rechtspopulismus” verdächtig sind.

Karl Eduard / 16.11.2020

Das Sozialgesetzbuch ja wohl auch. Es ist doch derzeit so, daß Deutschland das “Tischlein deck Dich!” für die ganze Welt ist.

Dr. Inge Frigge-Hagemann / 16.11.2020

Das GG soll doch gerade mittels des geplanten neuen Ermächtigungsgesetzes in weiten Teilen außer Kraft gesetzt werden (am 18.11.20). Am Asyl wird diese Regierung nicht rütteln. Die wirkliche Gefahr droht ja ohnehin von rääächts und nicht von ein paar verwirrten, religiös motivierten Irren. Und wegen des drohenden Ungemachs für die Kopfabschneider in ihren Heimatländern: die Wüste (mit Fallschirm erreichbar) hat viel Platz.

Jörg Themlitz / 16.11.2020

“Wer nicht „Ja“ zu Deutschland sagt, hat bei uns nichts zu suchen.”, Sie wollen Angela Merkel (Fahne), Robert Habeck (kann mit Deutschland nichts anfangen), Claudia Roth (Deutschland Du mieses Stück Scheiße), Joschka Fischer (die Deutschen einhegen), Deniz Yücel (Deutsche, Völkersterben von der schönsten Seite) rausschmeissen? Wie kann ich Sie unterstützen?

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