Hans-Hermann Tiedje, Gastautor / 16.11.2020 / 12:00 / Foto: Pixabay / 45 / Seite ausdrucken

Ich sage „Ja“ zu Deutschland

Wir Deutschen werden um vieles beneidet: unseren Schäferhund, unsere Eiche, unsere Kuckucksuhr, unsere Gartenzwerge, unseren Fleiß, unsere Pünktlichkeit, unsere Bockwurst, unser Sauerkraut, unseren Rhein, unser Grundgesetz. Dieses Grundgesetz (GG) ist ein besonderes Juwel. 

Dazu folgende Richtigstellung: 

Auch ein Grundgesetz kommt in die Jahre, wie alles, was zwei Generationen währt. Selbst die innovativste Sache setzt irgendwann Patina an. Das Grundgesetz ist nicht sakrosankt, von Zeit zu Zeit muss es den Realitäten angepasst werden. Beispiel: Erneuerbare Energien oder Digitalisierung – die waren 1949 kein Thema. 

Womit wir beim Artikel 16a GG wären. 1949 konnte sich niemand, nicht mal die lebenserfahrenen Väter (und vier Mütter) der Verfassung, vorstellen, dass dieses verwüstete, unter der Last von zwölf Millionen Heimatvertriebenen ächzende und weltweit geächtete Deutschland jemals zum Traumziel für Flüchtlinge, Verfolgte, Heimatlose, aber auch religiöse Verbrecher und andere Eindringlinge werden könnte. Geschweige denn dass Asyl ein florierendes Geschäft, ähnlich dem Drogenhandel, werden würde. 

Was also tun? Der Asyl-Artikel im GG muss geändert werden. Und zwar bald. Ein Gebot der Vernunft, in unserem eigenen Interesse. Es kann nicht sein, dass religiöse Schwerverbrecher, Halsabschneider leider im Sinne des Wortes, in unserem Land wüten, aber nicht nach Syrien, zum Beispiel, abgeschoben werden dürfen, weil ihnen dort Ungemach droht.

Wie das aktuelle Beispiel aus Dresden zeigt: Warum behalten wir solche Zeitbomben im Land, die unsere Gesetze und Werte ablehnen und Bürger ermorden? Was forderte Kanzlerkandidat Schröder (SPD) schon 1997? Kriminelle Ausländer raus. Wer nicht „Ja“ zu Deutschland sagt, hat bei uns nichts zu suchen. GG bitte ändern.

Zuerst erschienen im Euro am Sonntag.

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Leserpost

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Anna Kirsch / 16.11.2020

@Kurt Müller:  Ergänzung: - und der Dolmetscher beim BamF ist der Bruder des Mörders seines Vaters.

Petra Horn / 16.11.2020

“Ja zu Deutschland” ds ist ein ganz hervorragender Slogan. Das ist auch, vielleicht nicht der einzige, aber ein ganz großer Teil des Problems. Daß man sich schämt, Deutschland und was dazu gehört, zu akzeptieren und positiv zu sehen. Von Stolz auf Deutschland und einer Identifikation mit dem deutschen Volk will ich gar nicht erst reden. Ob Gesetze oder Grundgesetz oder Verfassung, das ist alles nicht sinnstiftend. Am Ende folgen die Gesetze und auch das Grundgesetz der geistigen und moralischen Verfassung seiner Bürger. Wenn sich diese dreht, und das ist in den letzten 70 Jahren deutlich zu beoachten, werden die Gesetze zuerst umgangen oder ignoriert, dann umgedeutet und schließlich geändert. Das trifft nich nur auf Ehe, Homosexualität, Einwanderung oder den Begriff der Freiheit zu.

Anna Kirsch / 16.11.2020

Die Lage ist wesentlich vielfältiger. 1. Dem Asylgedanken lag nach dem Krieg die vorausgegangene Situation zugrunde, nämlich, dass ein STAAT Bürger “grundlos” verfolgt. Diese Situation gibt es nicht mehr oft, weshalb die Anerkennungsquote relativ gering ist. Bei Verfolgung aufgrund eines Bürgerkriegs oder durch eine besondere Gruppierung (z.B. Taliban), erfolgt i.d.R. keine Anerkennung. Anerkannt wird aber z.B. der Talibankämpfer, weil dieser von der Regierung verfolgt wird. 2. Nach dem Dublin-Abkommen dürfte es eigentlich kein Flüchtling bis nach Deutschland schaffen. DAS wurde aber 2015 (aber auch schon davor, wenn auch in geringerem Maße) ausgehebelt.  3. Das Hauptproblem ist aber die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1967 und DIESE müsste dringend angepasst werden! Die meisten abgelehnten Asylbewerber haben nämlich ein BLEIBERECHT nach der GFK!

Klaus Reizig / 16.11.2020

“Silvia Orlandi / 16.11.2020 Politisch, ethnisch, religiös, sexuell Verfolgte gewährt das Grundgesetz zu Recht Asyl. Nichts muss daran geändert werden” Kaufen Sie sich einen Handkommentar zum Grundgesetz. Ethnisch, religiöse und sexuell Verfolgte genießen kein Asyl, sondern werden nach dem Genfer Flüchlingsabkommen geduldet für eine gewisse Dauer. Die zügellose Einwanderung muß mit allen Mitteln beendet werden. Schon jetzt gibt ews nur noch ca. 63 Mio. Deutsche, die meisten im nicht mehr fortpflanzungsfähigen Alter. Laut der Uni Bielefeld werden die Deutschen kurz nach 2040 zur Minderheit im eigenen Land.      

Kurt Müller / 16.11.2020

Nochmal nachgedacht - eine Frage ist doch auch, wie erhält man das Asylsystem und schützt es gleichzeitig gegen den grassierenden Missbrauch? Das Asylsystem ist sicherlich für politisch verfolgte Menschen gedacht gewesen, in einer Zeit, als man nach dem WK II an den allgemeinen Frieden unter Menschen glauben mochte, und sich eine Rückkehr globalistischer Resourcenkriege, wie sie z. B. durch Rheinmetall, die IG Farben und andere großkapitalistische Finanziers der Hitler-Machtelite zur Restauration ihres im WK I verlorenen Wirtschaftsmonopols ermöglicht wurden, vielleicht nicht vorstellen konnte. Das Asylsystem wurde meines Erachtens für Menschen wie Julius Assagne oder Edward Snowden geschaffen, und in Brassilien oder Afrika findet man sicherlich entsprechende Leute. Aber es wurde ganz sicher nicht dafür geschaffen, die sich im Zuge der Globalisierung formende neue, in Heimat und Kultur entwurzelte proletarische Klasse zu ‘managen’ und beliebig durch die Welt zu schieben. Es liegt offenkundig eine Pervertierung des Gedankens der politischen Verfolgtheit vor, im Zuge der Wende und ständiger medialer Verwirrung sind die Menschen in Deutschland auch entsprechend kleinmütig. Das man den armen Menschen weltweit zum Beispiel mit technischem Know-How-Transfer zu einem selbstbestimmten, nachhaltigen und abgesicherten Leben in dauerhaftem Frieden verhelfen sollte, steht außer Frage (internationale Solidarität auf der Bildungsebene). Nun frage ich mich aber, wenn man die aktuellen Migrationbewegungen und die solzialpolitische Finanzierung quantifiziert: in Deutschland lebt 1 % der Weltbevölkerung (ca. 80 Millionen geteilt durch ca. 8 Milliarden), und diese haben aufgrund iherer Rechtskultur, der seit fünf Jahren währenden ‘betrieblichen Übung’ defakto ein neues Recht auf Einwanderung ohne jegliche Vorbedingung für alle Menschen der Welt geschaffen, weil es ja nicht geregelt wird. Wenn sich 1 % der Menschen auf den Weg nach Deutschland macht - niemand hat die Resourcen dafür.

Ralf Pöhling / 16.11.2020

Das Problem ist nicht, dass GG 16a einer Änderung bedürfte. Das Problem ist, dass sich die amtierende Politik selbst nicht an das hält, was dort geschrieben steht: Zu GG 16a (1): “Politisch Verfolgte genießen Asyl.” Sind kopfabschneidende Kriegsverbrecher des IS “politisch Verfolgte”? Nein, sind sie nicht. Wenn sie es wären, dann hätte man mit unserem Asylrecht auch Verbrechern wie Mengele & co. Asyl gewähren müssen. Jeder IS Terrorist oder Unterstützer gehört also entweder sofort abgeschoben oder im Falle einer Deutschen Staatsbürgerschaft inhaftiert. Asylanten im Sinne einer politischen Verfolgung sind sie nicht. Sie sind diejenigen, die selbst andere politisch Verfolgen und den potentiellen Asylanspruch anderer somit erst auslösen, womit sich die Katze dann in den eigenen Schwanz beißt, wenn wir diese Leute hier dulden. Zu GG 16 (2): Da Deutschland nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist, hat de facto nur der Anspruch auf Asyl, der mittels Flugzeug direkt aus einem totalitären Drittstaat zu uns flieht. Und das ist bei 99,9% nicht der Fall. Sämtliche Asylanten die über Land einreisen, haben keinen Anspruch, da Deutschland innerhalb der EU nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Nach geltender Rechtslage gehören von den weit über 2 Millionen Asylanten, die seit 2015 zu uns eingereist sind, fast alle abgeschoben. GG 16a (3) regelt, welcher Teil der Politik wie bestimmt, was ein sicherer Drittstaat ist. Wie ich zu (2) schon dargelegt habe, ist dies jedoch nur dann relevant, wenn Asylanten direkt per Flugzeug einreisen. So wird das ganze aber von der Politik gar nicht angewandt. Man bezieht es auch auf Zuwanderer, die nach Absatz (2) gar nicht hier sein dürften weil sie über Land eingereist sind und begründet damit in der Konsequenz die dauerhafte Duldung. Was letztlich zum Missbrauch des Asylrechts zum Zwecke der illegalen Einwanderung führt. Das Problem ist also nicht das Asylrecht, sondern die Rechtsbrecher in Amt und “Würden”, die es bewusst falsch auslegen.

Jochen Brühl / 16.11.2020

Ich wüsste leider nicht, was da eine Grundgesetzänderung bringen soll, wenn man eine Bundesregierung hat, die sich an den Inhalt des aktuellen Art. 16a GG nicht hält. Danach bestünde das Asylproblem derzeit gar nicht, da man alle Asylbewerber an den Landgrenzen zurückweisen könnte. Wenn es hingegen stimmen sollte, dass dies aus europarechtlichen Gründen nicht ginge, ist dort das Problem, aber nicht bei Art. 16a GG. Ggf. müssen EU-Regelungen verändert werden, im Extremfall mittels Drohung eines EU-Austritts. Vorher müsste aber versucht werden, ein großes Ex-Territoriales Gebiet auf dem afrikanischen Kontinent mit Zugang zum Mittelmeer für 199 Jahre zu welchem Preis auch immer zu pachten, in das ausnahmslos alle Asylantragsteller, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, ohne weitere Rechtsschutzmöglichkeit verbracht werden. Dort durchlaufen sie ihr komplettes Antragsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss und nur nach positiver Entscheidung gelangen sie nach Deutschland. Die Abgelehnten reisen von dort freiwillig aus, werden von dort abgeschoben oder verbleiben bei verweigerter Ausreise und fehlenden Dokumenten zur Abschiebung dauerhaft dort, bei ausschließlicher Naturalienversorgung. Ihnen fällt ein, wer sie sind und wo ihr Pass ist bzw. wie sie an einen gelangen. Dieses Leben wäre zu langweilig. Keine Diskobesuche, keine Handelstätigkeit usw. Sie können auch keine Scheinehen schließen, da man dort geschlossenen Ehen mit deutschen Staatsangehörigen nicht anerkennt. Klar muss natürlich auch sein, dass deutsche Staatsangehörige dort nur im Rahmen ihrer Dienstausübung tätig sind und sonst keinen Zutritt haben. Das ist kein Knast, die Tür nach außen ist offen. Jeder kann jederzeit gehen, sofern der umliegende Staat dies zulässt. Es gibt aber keinen Zutritt, um dort einen Asylantrag zu stellen, dass bleibt nur in Deutschland möglich. Wir werden keine Grenzkontrollen mehr brauchen, Europa wird nicht mehr überrannt und jeder Antrag wird dennoch geprüft.

Judith Jannach / 16.11.2020

ich (Österreicherin) lese gerade 80% sind mit der Arbeit der Kanzlerin zufrieden und so wurde ja auch gewählt… das muss man nicht mehr kommentieren

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