Hans-Hermann Tiedje, Gastautor / 16.11.2020 / 12:00 / Foto: Pixabay / 45 / Seite ausdrucken

Ich sage „Ja“ zu Deutschland

Wir Deutschen werden um vieles beneidet: unseren Schäferhund, unsere Eiche, unsere Kuckucksuhr, unsere Gartenzwerge, unseren Fleiß, unsere Pünktlichkeit, unsere Bockwurst, unser Sauerkraut, unseren Rhein, unser Grundgesetz. Dieses Grundgesetz (GG) ist ein besonderes Juwel. 

Dazu folgende Richtigstellung: 

Auch ein Grundgesetz kommt in die Jahre, wie alles, was zwei Generationen währt. Selbst die innovativste Sache setzt irgendwann Patina an. Das Grundgesetz ist nicht sakrosankt, von Zeit zu Zeit muss es den Realitäten angepasst werden. Beispiel: Erneuerbare Energien oder Digitalisierung – die waren 1949 kein Thema. 

Womit wir beim Artikel 16a GG wären. 1949 konnte sich niemand, nicht mal die lebenserfahrenen Väter (und vier Mütter) der Verfassung, vorstellen, dass dieses verwüstete, unter der Last von zwölf Millionen Heimatvertriebenen ächzende und weltweit geächtete Deutschland jemals zum Traumziel für Flüchtlinge, Verfolgte, Heimatlose, aber auch religiöse Verbrecher und andere Eindringlinge werden könnte. Geschweige denn dass Asyl ein florierendes Geschäft, ähnlich dem Drogenhandel, werden würde. 

Was also tun? Der Asyl-Artikel im GG muss geändert werden. Und zwar bald. Ein Gebot der Vernunft, in unserem eigenen Interesse. Es kann nicht sein, dass religiöse Schwerverbrecher, Halsabschneider leider im Sinne des Wortes, in unserem Land wüten, aber nicht nach Syrien, zum Beispiel, abgeschoben werden dürfen, weil ihnen dort Ungemach droht.

Wie das aktuelle Beispiel aus Dresden zeigt: Warum behalten wir solche Zeitbomben im Land, die unsere Gesetze und Werte ablehnen und Bürger ermorden? Was forderte Kanzlerkandidat Schröder (SPD) schon 1997? Kriminelle Ausländer raus. Wer nicht „Ja“ zu Deutschland sagt, hat bei uns nichts zu suchen. GG bitte ändern.

Zuerst erschienen im Euro am Sonntag.

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Leserpost

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Gert Köppe / 16.11.2020

Entschuldigung wenn ich hier schmunzeln muss. Hier handelt es sich doch nur um Wunschdenken. Wer, bitteschön, soll denn dieses Grundgesetz ändern? Etwa unsere Regierenden? Und was soll denn ein geändertes Grundgesetz bewirken, wenn unsere “Allmächtige” darauf sche… (pfeift) und ihre schleimigen Kriecher und Blockflöten das nicht die Bohne interessiert? Naja, schön das wir mal darüber gesprochen haben.

Peter Robinson / 16.11.2020

Leider zu spät. In 2011 (letzte Schätzung) gab es 4,5-4,7 Mio. Islam-Anhänger in Deutschland. Sie leben in Parallelwelten, in Neu-Kölln, Bilk, Essen Nord, Frankfurt, Köln, Duisburg, usw. Die Liste wird immer länger. Seit 2013 (in 7 Jahren) liegt die Asyl-nahe Einwanderung (Resettlement, MUFLs, Familienzusammenführung, Kontingente, humanitäre Aufnahme, Illegale Einwanderung, Erdogan-Deal, Global Compact for Migration) bei 4 Mio (580K jährlich samt neue Geburtenrekorde). So dass man heute schon von 8 Mio. oder 10% der Bevölkerung ausgehen kann. Diese Menschen beanspruchen selbstverständlich Wohnraum sodass man von einer Landeinnahme in der Größenordnung von Baden-Württemberg (35.748 km², Deutschland 357.582 km²) sprechen kann. Da Deutschland demographisch betrachtet unter eine alternde Bevölkerung leidet, wird der Eindruck in den Innenstädten extremer wahr genommen, während die Alten ihrer Zeit in Pflegeheime verbringen).  Es ist nur die Frage der Zeit, bei derartigen Zahlen, bis das erste Bundesland mehrheitlich Islamisch wird. d.H. die Unabhängigkeit anstreben könnte. Heute schon könnte ganz einfach geschehen, indem ein Massenumzug z.B. nach Hessen von Ausländischen Interessengruppen organisiert wird. Eine GG-Änderung mit diesem Parlament ist nicht zu erwarten, so dass man nur auf den wirtschaftlichen Kollapse oder die Ausbreitung von Kriegserscheinungen abwarten kann - wie derzeit in Schweden, Frankreich langsam zu beobachten sind.

Kurt Müller / 16.11.2020

Was mich am meisten stört, ist wie kaltblütig mit dem Leben der Hierlebenden umgeht und ihren Tod einkalkuliert und als statistisch irrelevant verharmlost, während man gleichzeitig in extremer Weise auf die Tränendrüse drückt, um mittels Einschüchterung durch Mitleid jegliche Vernunftdiskussion zu unterbinden. Ich selber habe als Jugendlicher von 8-18 wegen einer Serie von Todesfällen in unserer Familie und bei Bekannten von 1985 bis 1997 zehnmal auf dem Friedhof vor einem Sarg gestanden und zugucken müssen, wie so ein lebloser Körper runtergelassen wird ... nicht nur, daß man dann auch noch den unmittelbar ab 1991 einsetzenden extremen Narzissmus und Egoismus und die Kälte der ‘neuen Menschen’ im ‘Neuen Deutschland’ aushalten musste ... sondern mir ist die Kostbarkeit des Lebens unmittelbar eingeflöst worden, und auch die Erkenntnis, daß man Menschen nicht ersetzen oder austauschen kann. Jeder Verlust ist eine Tragödie, bedeutet eine Zäsur, mit der man lernen muss umzugehen, was oftmals gar nicht richtig gelingt, und oftmals leidet man ein Leben darunter bis hin zu Alpträumen und phasenweiser Lebensuntüchtigkeit noch Jahrzehnte danach. Umsomehr erschüttert es mich, wenn man zusehen muss, wie durch Verantwortungslosigkeit völlige Fehlanreize gesetzt und mit den Migrationsbewegungen ein sozialdarwinistischer Auswahlprozeß für die Stärksten und Rücksichtslosesten in Gang gesetzt wird. Was mich aber noch mehr erschüttert ist das soziale Unrecht, welches den seit 2015 zunehmenden Mord- und Vergewaltigungsopfern und ihren Angehörigen von deutschen Politikern und Medienschaffenden angetan wird, indem ihr Leiden durchweg ignoriert, geringgeschätzt und relativiert wird. Das einzige Mitleid, daß ich empfinde, gilt den Opfern der ungeregelten, völlig maßlosen Migrationspolitik und ihren Hinterbliebenen. Die auf diese Weise seelisch Gebrochen können nie wieder normal leben. Woher nehmen Politiker das Recht, so über Leben zu entscheiden? Damit die Kirchen neue Kunden bekommen?

Ricardo Sanchis / 16.11.2020

Das Problem ist nicht das Asylrecht sondern das Menschen ohne Asylanrecht ins Land, gewunken und geschleust werden ohne das man den Willen zu habe scheint sich an Recht und Gesetzt zu halten und sie abzuweisen bzw. zurück zu schicken. Das Problem ist doch das die selbsterklärten Guten auf Kosten der Allgemeinheit ihrer Entschuldigungsagenda (wegen ihres Schuldkomplexes als deutsche und/oder weiße und/oder hetersexuelle) ausleben wollen. Schon vor 2015 war die Einreise aus nicht EU Ländern immer möglich. Vorausgesetzt der jeweilige Migrant findet einen Bürgen der sich um die Unterbringung seines Gastes kümmert und für den Lebensunterhalt seines Gastes haftet. Auf der “Schiene” wurden dann auch einige ins Land geholt ( gerne von Mitgliedern der evgl. Kirche ), aber als die Gastgeber dann zu Kasse gebeten wurden war die Empörung groß und der Staat ( also wir alle) hat mal wieder bezahlt.  Nicht der Art 16a GG ist das Problem sondern eine Regierung die Recht weder anwendet noch durchsetzt sondern bricht…befeuert und unterstützt von der Pinocciopresse ! Da hilft nur: Regierung zur Verantwortung ziehen und der Pinocciopresse den Geldhahn abdrehen!

Dr. Günter Crecelius / 16.11.2020

Natürlich haben Sie uneingeschränkt recht. Aber: überlegen Sie mal selbst, welche gewaltige Industrie das geltende Asylsystem- natürlich zu Lasten der schon länger hier lebenden Steuerzahler - kreiert hat und permanent am Laufen hält. Die mindesten 50 Milliarden €, die zum Wohle der Schutzsuchenden jährlich bei uns dank Asylgesetz umgesetzt werden, landen zum allergrößten Teil ja nur als Durchlaufposten bei den Schutzsuchenden und dann umgehend in den Taschen einheimischer Profiteure wie Wohnungsbesitzer (jede noch so wertlose und eigentlich zu Abriß fällige Bruchbude wird den Kommunen als Flüchtlingsunterkunft teuer vermietet), dem Einzelhandel aller Couleur, den Integrationshelfern aller Provenienz, ... Die werden sich das schöne und vor Allem risikolose Geschäft nicht so ohne Weiteres kaputt machen lassen. Für die politische Landschaftspflege ist da allemal genügend Geld vorhanden, und man ist dabei ja so menschlich-gut und edel.

Martin Stumpp / 16.11.2020

Herr Tiedje, sorry wenn ich Ihnen widerspreche, aber das Grundgesetz muss an dieser Stelle nicht geändert werden. Im Gegenteil, die Artikel 2 bis 19 müssen wieder im Urzustand gelten. Alle Änderungen insbesondere die a) Artikel sind unzulässig. So zumindest steht es wörtlich im Grundsatz, denn alle Artikel die den Artikel 1 und 20 berühren unterliegen der Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3. Gut die könnte man natürlich vorher abschaffen. Aber warum sollte man. Im Artikel 16 Absatz 2 hieß es schlicht im Satz 2 “Politisch verfolgte genießen Asylrecht.”. Dort stand nichts von Migranten, Invasoren, Räuber, Vergewaltiger, Mörder oder gar Terroristen. Dort stand auch nichts von dauerhafter Vollversorgung. Auch die neue Fassung sieht das eigentlich nicht vor. Für das was Sie möchten bedarf es keiner Grundgesetzänderung, weder einer zulässigen noch unzulässigen. Es bedarf lediglich einer Regierung, die sich an die Gesetze hält und einer Gerichtsbarkeit, die sich an den Gesetzen orientiert. Im Übrigen werden die Gefährder nicht w.g. Artikel 16a nicht abgeschoben sondern weil Richter Artikel 1 die Menschenwürde als Maßstab heranziehen. Und hier müssen sie zwischen dem Recht des Straftäters bzw. Gefährders auf körperliche Unversehrtheit und der der der deutschen Zivilbevölkerung abwägen. Das Problem, das Sie beklagen ist, dass das Recht des Straftäters auf körperliche Unversehrtheit in der Regel immer höhere bewertet wird, als der deutschen Zivilbevölkerung. Warum das so ist, erklärt sich am einfachsten wenn man Black Lives Matter mit “nur schwarze Leben zählen übersetzt”, wie dies das ZDF, im Zusammenhang mit einem Transparent mit der Überschrift “White Lives Matter”, und damit natürlich auch für BLM getan hat.

Paul Hulot / 16.11.2020

Artikel 16a des GG wird ja durch 16b des GG weitgehend ausser Kraft gesetzt, nach 16b darf sich auf 16 a nur derjenige berufen , der nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, dies trifft aber nur auf 99% der Asylsuchenden zu….laut Merkel und AKK gilt aber unser GG in den Fällen nicht mehr wo es durch EU Recht überlagert wird.

Nico Schmidt / 16.11.2020

Sehr geehrter Herr Tiedje, ich verstehe leider auch nicht, warum ich mir erst den Kopf runterschneiden lassen muß, bevor überhaupt etwas mit so einem Wahnsinnigen passiert. Wenn man bei den Grünen keine Maske trägt oder einen Diesel fährt, ist der Teufel los. Wenn ein Krimineller nach Syrien abgeschoben werden soll, wird man von den gleichen Grünen mit den GG niedergeschlagen. MfG Nico Schmidt

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