... vor allem der ehemalige grüne Landtagsabgeordnete Jamal Karsli, der seinen Gönner Möllemann zu Fall brachte. Jetzt ist Karsli wieder da und rennt bei einer Hamas-Demo vorneweg. http://europenews.dk/de/node/18318 und http://www.newsmax.de/bochumer-staatsanwaeltin-sieht-solidaritaetsbekundung-fuer-die-hamas-waehrend-antisemitischer-demonstration-von-art5i-gg-gedeckt—news27286.html Eine Anzeige gegen ihn endete mit einer Einstellung des Verfahrens, die zuständige Staatsanwältin sah die Äußerungen von Karsli durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. In anderen Städten fällt das Hissen der Israel-Fahne dagegen nicht unter das Recht auf Meinungsfreiheit, es gilt als Provokation, die man dem antisemitischen Mob nicht zumuten kann. So unterschiedlich kann der Art. 5 GG ausgelegt werden. Woran mag das nur liegen?