Susanne Baumstark / 21.03.2020 / 06:20 / Foto: Kirk / 17 / Seite ausdrucken

Gerichtsprozesse aussetzen?

Zwei Strafrechtler wollen vom Bundesverfassungsgericht eine „grundsätzliche Aussage“ zur Aussetzung von Gerichtsprozessen in Corona-Zeiten herbeiführen. „Es geht um die Ansteckungsgefahr und die Übertragungsgefahr für jeden Prozessbeteiligten“, berichtet Legale Tribune Online. Bisher handhaben das die Gerichte unterschiedlich. Über den Eilantrag der Juristen werde „in allerkürzester Zeit“ entschieden.

„Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Regelung, die es Gerichten gestattet, laufende Strafprozesse länger als bisher erlaubt zu unterbrechen … Der Deutsche Anwaltverein warnt allerdings vor ‚hektischen Veränderungen in der Strafprozessordnung‘. Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Sonderregelung auf die aktuelle Situation begrenzt bleibe.“ 

Weitere relevante Meldungen: Vor ein paar Tagen hieß es noch:

„Selbstverständlich steht es in der richterlichen Unabhängigkeit eines jeden Richters, einen jetzt angesetzten Gerichtstermin noch durchzuführen ... Ob die Justizverwaltung das dem Richter durch die Schließung des Gerichtsgebäudes faktisch untersagen kann, ist eine der offenen Rechtsfragen, die bisher nicht geklärt sind. Einen Stillstand der Rechtspflege im Sinn von § 245 Zivilprozessordnung haben wir zur Zeit sicherlich nicht ...“

Der Deutsche Richterbund diskutiert bereits eine Gesetzesänderung. Ein Münchner Rechtsanwalt hat überdies einen Richter des Landgerichtes wegen versuchter Körperverletzung angezeigt, weil er trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf einer Verhandlung bestand. Außerdem: In Berlin wird der Haftantritt für Menschen ausgesetzt, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Es gelte ein Aufschub von vier Monaten. Verkehrssünder dürften profitieren: „Weil Verkehrsordnungswidrigkeiten nach drei Monaten verjähren, könnten ... demnächst viele Verkehrsvergehen ungeahndet bleiben, weil die Prozesse nicht rechtzeitig terminiert werden." Und hier stehen die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.

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Leserpost

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Karla Kuhn / 21.03.2020

  GERICHTSTERMINE aussetzen ?? Für WEN ??  Und WIE LANGE ??  BIS die Straftat verjährt ist ?? Das käme doch etlichen Menschen gerade recht ! Wenn Corona jetzt dafür herhalten muß, ist -für mich- der Rechtsstaat am Ende !!  Im 21. Jahrhundert braucht es keine Zuschauer mehr in den Gerichten. Es gibt Video Übertragung. STRAFTÄTER (mutmaßliche ), Richter, Staatsanwälte, Anwälte und ev. anwesende Polizisten können ganz einfach durch durchsichtige Kunststoff Trennwände geschützt werden !  Oder sollen durch die ausfallenden Prozeße die Statistiken für bestimmte Straftaten geschönt werden ?? Und die TÄTER geschont ??  Lt. Aussage von bestimmten Virologen könnte das ganze bis zu ZWEI Jahren dauern !! Ja, ja, die CORONA Kriese scheint für nicht wenige gerade PASSEND gekommen zu sein !

Steffen Huebner / 21.03.2020

Da der Rechtsstaat anscheinend sowieso nur noch formal existiert, ist das ein guter Vorschlag. Passt zur ganzen Entwicklung: Der Deliquent erhält Corona- Schutz, die Verkäuferin ... und der Busfahrer nicht.

A. Ostrovsky / 21.03.2020

Es ist ja nur gerecht! Während der selbständige Handelsvertreter für Damenhygiene zu Hause gegen seinen Kanarienvogel Kniffelig spielt, muss der Richter schwer arbeiten. Und als Beamter weiß er, wenn er seinen Anspruch auf La Dolce Vita nicht fristgerecht einreicht, kann ihm das Recht auch nicht beschieden werden. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Vertreter seine Miete nicht mehr bezahlen kann und der Kanarienvogel in absehbarer Zukunft Selbstversorger werden muss, erhofft sich der Richter das Wachstum seiner Pensionsanrwartschaften während des verordneten Nichtstuns. Während der Vertreter doch darüber nachdenkt, sich zum systemrelevanten Pharmavertreter umschulen zu lassen, nur noch keinen Online-Kurs gefunden hat, wäre der Richter zum Pharmavertreter zwar geeignet, weiß er doch wie man Verhandlungen mit dem kleinen Hozhammer zum Abschluss bring, aber warum sollte er seine erworbenen Anwartschaften riskieren? Es macht aber auch keinen Sinn, die Akten des Prozesses gegen den Volksverhetzer auch auf der anderen Seite zu lochen, weil der doch zur Risikogruppe gehört und sowieso bald nicht mehr dabei ist. Gut, auch die Niederschlagunh eines Falles ist ein Rechtsakt und muss getan werden, aber jetzt schon wäre doch etwas früh. Ja kann man den Richter denn wirklich gar nichts anderes? Das wäre ja ein weiters von den vielen Versäumnissen, die uns jetzt auffallen.

Hjalmar Kreutzer / 21.03.2020

Wenn ein Beschuldigter bereits in U-Haft sitzt, muss auch dort ein Infektionsschutz angewendet werden. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte es möglich sein, diese nicht-öffentlich durchzuführen bzw. per Livestream zu übertragen. Dies hätte den Vorteil, dass Beteiligte nicht aus dem Publikum bedroht werden können, man wisse wo das Haus wohnt. Zwischen den Beteiligten müsste es möglich sein, einen ausreichenden Abstand zu wahren. Andererseits dürfte man in Ausnahmesituationen auch einen zeitlich erhöhten Arbeitseinsatz von Staatsbediensteten fordern dürfen, wie es ja von Krankenschwestern, Ärzten, sogar Supermarktmitarbeitern, Stadtwerkern etc. ganz selbstverständlich erwartet. Andererseits ist es schon eine Überlegung wert, wegen welcher Anlässe man bisher so vor Gericht ziehen darf.  Das Zivilgesetzbuch der DDR war eine Broschüre von nicht einmal 200 Seiten, die Zivilprozessordnung noch dünner.

Hans Meier / 21.03.2020

Derartige Rechtsanwälte sollte man dann fragen, ob sie eigentlich in ihrer Kanzlei auch keine Mandanten mehr empfangen. Man sollte überhaupt viel strenger gegen Rechtsanwälte vorgehen. Es gibt keinen Berufsstand, der schlimmer von Geldgier, Geltungssucht und Ruchlosigkeit geprägt ist als Rechtsanwälte. Es sind Schurken vor dem Herrn.

Alexander Schilling / 21.03.2020

@Dov Nesher—“auch für die Nachcoronazeit besstimmt einige praktische Erkenntnisse liefern, wie man Zeit und Konsten sparen kann”.—Die Ideen liegen längst nicht mehr nur in der Schublade; einer Anregung von H. Danisch folgend, kann dem derzeitigen Muffensausen der Schüler (wegen der Corona-“Ferien” schlecht vorbereitet in die nach-coronalen Prüfungen zur Ablegung der Hochschulreife gehen zu müssen) jetzt schon Abhilfe geschaffen werden: der WDR hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die “Sendung mit der Maus” nun täglich auszustrahlen. Sollte sich das bewähren, könnte in der Nachcoronazeit doch sicher “die Hälfte der Schulen geschlossen” werden? ——

Karsten Kaden / 21.03.2020

Temposünder dürfen nicht auf Amnesty hoffen, soviel kann ich aus erster Hand sagen. Ich habe vor zwei Tagen eine gerichtliche Vorladung wegen der Einspruchsverhandlung erhalten. Den Rechststaat in seinem Lauf hält weder Grippe noch Corona auf…

Stephan Jankowiak / 21.03.2020

in den USA wurde diese durch Corona sogar einem Menschen (3-fach Brutal-Mörder John Hummels) zumindest vorübergehend qua Justitia das Leben gerettet. Wegen Infektionsgefahren wurde die Hinrichtung zumindest für 60 Tage ausgesetzt. Selbst der Todestrakt in Huntsville, Tx scheint ein sicherer Platz als irgendwo sonst zu sein. Selbstverständlich sind Gefährdungen zu reduzieren, aber eine Aussetzung des kompletten Justizsystems ist doch wohl schon fast ein hochverräterischer Akt. Einmal mehr wollen GRÖKAZ und Konsorten unter dem Deckmantel Infektionsschutz Grundrechte und eine staatstragende Gewalt aushebeln, statt bspw. durch wirtschaftliche Förderung auch und v.a. systemrelevante Unternehmen/Angestellte zu unterstützen und sei es mit der Lieferung Covid-19 tauglicher Masken etc. Nur ekelhaft ist offenkundig, daß Corona von Winkeladvokaten jetzt instrumentalisiert wird.

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