Einen längeren, betont sachlich gehaltenen Beitrag zum Thema „Straffällige Asylbewerber – Wer wann gehen muss“ zu bringen, ohne Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention zu erwähnen, ist für eine große Zeitung wie die Süddeutsche wieder mal eine defigurierte Fehlleistung. Die stets vor sich her getragene Weltläufigkeit endet regelmäßig schon dort, wo einzelne Regelungen in internationalen Abkommen nicht in das begrenzte Denkschema hineinpassen. Leute zu diffamieren, die trotzdem darauf hinweisen, bezeugt die Schäbigkeit solcher Charaktere. Boris Palmer zum Beispiel wehrt sich an dieser Stelle gegen unsachliche Anwürfe.
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