Für mich war die wesentlichste Verlautbarung des sächsischen Verfassungsgerichtes die Erkenntnis, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Mitte August endgültig festgestellt wird. Das kann dann nur noch entweder fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt sein, wobei letzteres förmlich ins Auge springt. Es bleibt daher spannend, wie die Anzeige gegen die Leiterin des Wahlausschusses wegen Rechtsbeugung ausgeht. Jedenfalls herrscht in Sachsen bereits eine politische Atmosphäre, die eine linksgrüne Haltungsjustiz erschwert und in so auch keinen Rechtsfrieden herstellen würde.
Also großer Einspruch zu diesem Artikel Herr Grimm! Von einem Sieg des sogenannten Rechtsstaates kann wahrlich keine Rede sein. Man hat ein bisschen vorläufige! Kosmetik betrieben, da der Wahlbetrug schon vor Stimmabgabe zu offensichtlich war. Ich kann mich, nicht nur bei den Grünen, an teils chaotische Kandidatenparteitage erinnern, über die auch immer mal wieder berichtet wurde. Aber nicht daran, dass da mal irgendwann ein Wahlausschuss in dieser Form aktiv geworden ist. Unabhängig von der Wessitante im sächsischen Wahlausschuss; hier saßen die kommenden Wahlverlierer zusammen und haben den Daumen gesenkt über das öffentliche Schmuddelkind AfD. Man dachte dies hier durch die Medienhysterie gedeckt unbeschadet tun zu können. Der ganze Wahlausschuss gehört aufgelöst und dessen Mitglieder vor Gericht wegen Wahlbetrug! Aber vielleicht reagieren die Sachsen ja unaufgeregt am 01.09. und geben dem ganzen derzeitigen Politikergesocks dort die Rote Karte. Und was die politische und Medienöffentlichkeit betrifft, da kann man sehen, welche Pharisäer das sind. Über ähnliche Manöver in Russland vergießt man Krokodilstränen und bejubelt in Deutschland aber das gleiche. Hier wie dort werden unliebsame Kandidaten mit unsauberen Mitteln verhindert und Demonstranten nicht nur durch Polizei sondern auch durch gekaufte Kriminelle attackiert. Letzteres übt hier die Antifa aus.
Es wäre schön zu wissen wie der Wahlausschuss zusammengesetzt ist, mit welchen Personen und welche politische Einstellung diese Menschen haben. Ist diese Frau nur über die Quote an dieses Amt gelangt ? Sorry das ich die Quotenfrage stelle , denn diese Quotenfrauen haben diesem Land mehr geschadet als genutzt.
Carolin Schreck ist d e r Schrecken der Demokratie! Sie ist eine von der Altparteienlandschaft instruierte subversive Kraft, um den Ausgang der sächsischen Landtagswahl mit allen Mittel zugunsten ihrer Auftraggeber zu manipulieren. Sie agiert genau an der Stelle, die ihr die Kontrolle über statistische Einflußnahme und Wahlbetrug ermöglicht. Sie ist Teil eines abgekarteten Spiels und begünstigt organisierten Wahlbetrug, der sich gegen die AFD und die Freien Wähler richtet und der, nach Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, bei den Wahlen in den östlichen Bundesländern seinen vorläufigen Höhepunkt finden wird. Sachsen führt einen Stellvertreterkrieg; die Altparteienlandschaft unter Anleitung linker Manipulatoren für gefakte Wahlergebnisse kämpfen gegen zwei Parteien, die sich für Freiheit und Demokratie einsetzen. Dazu gehört seitens des ’ carolinischen Schreckens’ der Altparteien, deren Erfolg zu verheimlichen (Freie Wähler) und natürlich die Nazi-Desavouierung der AFD und das krampfhafte Bemühen deren Beliebtheit zu unterdrücken und Listenplätze zu streichen . A l l e s schon da gewesen, weiß der Sachse, und so wird das undemokratische Handeln des deutschen altparteilichen Einheitsbreis, in seiner ansteigenden Nervosität, ständig dreister und offensichtlicher. Worin besteht die Aufrichtigkeit der Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts, wenn das Motiv der Korrektur einer politisch motivierten Entscheidung der Wahlleitung mutmaßlich darin besteht, daß die Politik bei einer eventuellen Wahlwiederholung über das Ergebnis vielleicht noch weniger ‘Kontrolle’ darüber hat ? Und warum die Zahl 30? Für mich als Laien gibt es nur ‘Recht’ oder ‘Unrecht’, aber keinen Kompromiss bezüglich der Demokratie!
In diesem Zusammenhang sollte man sich noch einmal die juristische Entscheidung des BUNDESverfssungsgerichtes in der gleichen Causa vergegenwärtigen.
Man könnte vermuten, dass das Verfassungsgericht in Sachsen vor der Stimmung eingeknickt ist, aber momentan nicht vollständig. Es bleibt die Frage, warum die Plätze ab 31 nicht zugelassen wurden. Das Urteil wird interessant (und wie haben die anderen Parteien die Aufstellung und Wahl der Kandidaten vorgenommen). Was aber doch wohl feststeht: Die Wahlleiterin Schreck hat doch wohl grob fahrlässig gearbeitet, inwieweit dies strafbedingt sein kann, wird auch noch interessant.
Werter Herr Grimm, Ihren aussichtslosen Kampf in allen Ehren; ich kann Sie vollauf verstehen; bin ja selbst so ein Idealist. Aber die politische Grundausrichtung in dieser Kasperbude von Republik ist und bleibt: LINKS. Schon die NSDAP war eine durch und durch linke Partei. Die SED ist exakt die NSDAP 2.0. Jede andere Form der Betrachtung wäre fahrlässig und verantwortungslos. Und was mich an links am allermeisten stört, ist die bedingungslose Forderung, den Humanismus für sich in Anspruch nehmen zu dürfen. Der Deutsche ist und bleibt im Kern ein latenter Nazi ( respektive Kommunist ) und Konformist. Und damit ist in aller inhaltlichen Schärfe DAS notwendige formuliert. Schauen Sie in ALLE Lebensbereiche und Sie werden feststellen, dass Ihnen dieser Defekt immer wieder begegnet. Ihm fehlt jede Fähigkeit der Domestizierung, Freiheitsvorstellung, Wahrheitsidee und des erforderlichen Verantwortungsbewusstseins. Existiert in Deutschland nicht. Das Deutschland, dass Sie und vermutlich die meisten Leser der Achse und ich uns vorstellen, hat noch nicht existiert. Sonnige Woche !
Ich halte es für bedenklich, wenn Betroffene Wahlwerber erst nach der Wahl gegen Entscheidungen eines Wahlausschusses vorgehen können. Die betroffene Partei kann ja auch nicht so einfach Wahlbeschwerde einlegen, wie wir aus einem Artikel auf Achgut erfahren haben. Die anderen Parteien haben da mitzureden. Ich kenne das aus der Sozialwahl. Gegen Entscheidungen des Wahlausschusses eines Versicherungsträgers kann Beschwerde beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden und zwar vor der eigentlichen Wahl. Der Wahlkalender ist genau darauf ausgerichtet. Bei einer regulären Wahl kann jedes Parlament den Wahlkalender so abstimmen, das mögliche Einwände gegen Entscheidungen des Wahlausschusses von einer höheren Instanz geklärt werden können. Der Hinweis auf die engen Fristen ist vorgeschoben und einfach undemokratisch!
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