Peter Grimm / 29.07.2019 / 07:56 / Foto: Pixabay / 76 / Seite ausdrucken

Es ist nicht alles faul im Staate D.

Vor 30 Jahren – im Frühjahr 1989 – gab es in der DDR eine Veranstaltung, die nannte sich Kommunalwahlen, obwohl sie mit den gleichnamigen demokratischen Verfahren andernorts nichts zu tun hatte. Zu wählen gab es bekanntlich im SED-Staat nichts. Wer welche Funktion einzunehmen hatte, war ebenso vorab festgelegt worden, wie das Wahlergebnis. Niemand glaubte die Farce, doch als regelmäßiges Unterwerfungsritual der Untertanen gegenüber der Obrigkeit war der SED-Führung diese Aufführung wichtig. Jeder Bewohner der DDR wusste, dass er – wenn er nicht unangenehm auffallen wollte – im Wahllokal zu erscheinen und seinen Wahlschein, so wie er war, in die Urne zu werfen hatte. Wer nicht erschien oder vor Ort die eine aufgestellte Wahlkabine aufsuchte, demonstrierte mindestens, dass er sich nicht so leicht unterwarf, wenn nicht gar Gegnerschaft zum Regime.

Vor 30 Jahren nun hatten Oppositionelle die Überwachung der Auszählungen in den Wahllokalen organisiert und die Ergebnisse selbst ausgewertet, um die Wahlfälschung nachzuweisen und um damit deutlich zu machen, wie wenig Legitimität die SED-Führung in der DDR-Bevölkerung besaß.

Ältere Bewohner im Osten denken auch an diese Geschichten, wenn von Wahlen und der Rettung der Demokratie die Rede ist. Und viele von ihnen reagieren auch allergisch und trotzig, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen vor einer demokratischen Wahl Politiker und Medienvertreter, die sie als Teil der Obrigkeit wahrnehmen, parteiübergreifend vor allem von der Wahl einer Partei abraten, statt im Wettstreit für ihre eigenen Lösungsansätze der drängenden Probleme zu werben.

Diese Strategie ist bekanntlich schon seit sechs Jahren erfolglos. Trotz aller Irrlichter in den eigenen Reihen konnte die AfD Wahlerfolg auf Wahlerfolg verbuchen, und den etablierten Parteien aller Couleur fiel dennoch nichts anderes ein, als konsequent auf ihrem von Erfolglosigkeit gekrönten Weg zu bleiben. Dass es in Europa Parteien wie die dänischen Sozialdemokraten mit dem Anpacken genau der unangenehmen Problemfelder geschafft haben, die heimischen Rechten zurückzudrängen, ficht sie offenbar nicht an.

Halbwertszeit von Abgrenzungsbeschlüssen

So sehen sich nun alle Parteien vor einem kleinen Showdown bei der sächsischen Landtagswahl am 1. September. Die AfD könnte stärkste Partei werden und es der seit 1990 im Freistaat regierenden CDU unmöglich machen, eine Regierungsmehrheit zu finden, die der eigenen Basis noch vermittelbar ist. Die Angst geht mancherorts bekanntlich um, dass einige Christdemokraten schwach werden und den über die AfD verhängten Bann brechen könnten. Selbst wenn es nicht gleich um eine Koalition ginge, sondern beispielsweise „nur“ um die Duldung einer Minderheitsregierung – es wäre eine Zäsur wie einst 1994 die Duldung der rot-grünen Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt durch die PDS. Bis zu diesem Zeitpunkt galt es als undenkbar, dass ausgerechnet die SED-Nachfolger wieder einen Fuß in die Tür zur Macht bekommen. Mit dieser Minderheitsregierung begann die allgemeine Verklärung der Erben der letzten Diktatur zu einem Bestandteil der bundesdeutschen Demokratie.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die SED-Erben und die AfD sollen hier nicht einfach gleichgesetzt werden, aber das Muster, wie bislang politisch Unberührbare plötzlich die Akzeptanz der Mächtigen finden können, ist gerade vielen Ostdeutschen noch deutlich in Erinnerung, so dass sie die Halbwertzeit von Abgrenzungsbeschlüssen nicht besonders hoch veranschlagen.

In dieser Gemengelage wirkte der Beschluss des sächsischen Landeswahllausschusses, der AfD wegen angeblicher Formfehler nur die ersten 18 Plätze auf der Wahlliste zuzugestehen – bei nach damaligen Umfrageergebnissen zu erwartenden 30 Mandaten – wie ein Stimmungssprengsatz. Sollte das politische Establishment wirklich auf diese Weise das Problem mit dem mutmaßlich schwierigsten Wahlergebnis der deutschen Nachkriegsgeschichte lösen wollen? Nichtzulassung von Oppositionskandidaten zur Wahl, das gibt es in Putins Russland, aber hier im Land des Grundgesetzes?

Die Begründungen des Landeswahlausschusses für diese Kürzung waren nicht gerade überzeugend, zumal es nicht einmal einen unterlegenen Möchtegern-Kandidaten gab, der die Liste angezweifelt hätte. Allenfalls die Änderung des Wahlmodus, ohne rechtzeitige Ankündigung, wirkte noch als nachvollziehbarer Mangel, doch der griff bekanntlich erst ab Listenplatz 31.

„Demokratische Tragödie“

Spannend waren die Reaktionen nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses. Natürlich gab es auch Spott und Häme gegenüber der AfD, die angeblich zu blöd gewesen sei, eine ordentliche Wahlliste einzureichen. Doch das war eher ein Randphänomen. Stattdessen meldeten sich plötzlich viele Stimmen, die – jeder AfD-Sympathie völlig unverdächtig – durch dieses Verdikt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Gefahr geraten sahen und auch schwere rechtliche Bedenken anmeldeten.

Sie gingen allerdings davon aus, dass das Landesverfassungsgericht nicht vor der Wahl über die Zulässigkeit der Listenkürzung entscheiden würde und fürchteten die Folgen für die Gültigkeit dieser Wahl. Der Wahlrechtsexperte Wilko Zicht sagte beispielsweise in einem taz-Interview, dass „Verfassung und Wahlgesetz bewusst in Kauf nehmen, eine fehlerhafte Wahl abzuhalten und dies erst im Nachhinein zu korrigieren. Man will damit der Gefahr begegnen, dass sich eine Wahl wegen Streitigkeiten verschiebt. Die Fristen sind eng, in wenigen Tagen soll die Briefwahl beginnen.“ Im Nachhinein hätte die AfD dann aber aus seiner Sicht die Chance, „eine erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass der Landtag neu gewählt werden muss.“

Und die Professorin Sophie Schönberger, Direktorin am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf sprach sogar von einer "demokratischen Tragödie". Dem Spiegel sagte sie, warum:

„Weil die Landtagswahl, so wie es aussieht, nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen wird. Da sich die Nichtzulassung der AfD-Liste jetzt nicht mehr korrigieren lässt, droht die Legitimität des Landtags zu erodieren, wenn später festgestellt wird, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden hat.“ Das schwäche die demokratischen Institutionen.

Falsche Sieger

Diese Bedenken haben offenbar auch die Richter am sächsischen Landesverfassungsgericht umgetrieben, und sie haben am letzten Donnerstag, entgegen der Erwartung der Experten, eben diese Nichtzulassung der AfD-Liste zumindest teilweise korrigiert. Mit diesem Urteil haben sie den Sachsen gezeigt, dass der Rechtsstaat doch noch funktionieren kann und in der Lage ist, eine „demokratische Tragödie“ abzuwenden. Ein hoffnungsvolles Signal.

An diesem kann man sich erfreuen, allerdings gab es in der Zeit, als alle auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet haben, auch einen Anlass, noch einmal auf die Vorsitzende des Landeswahlausschusses zu schauen. Landeswahlleiterin Carolin Schreck ist auch Präsidentin des Landesamtes für Statistik. Ihre Behörde hatte nach den Kommunalwahlen im Freistaat am 26. Mai zwar Ergebnisse veröffentlicht, doch eine Gesamtrechnung der Gemeinde- und Stadtratswahlen fehlte zunächst. Für die Kreistage hatte das Amt die Ergebnisse im Angebot, doch wer die gleiche Übersicht für die Städte und Dörfer haben wollte, musste sie sich selbst aus den vielen Einzelergebnissen zusammenrechnen. Auf Anfragen reagierte das Amt hinhaltend. Erst in der vorletzten Woche wurde dieses Ergebnis veröffentlicht.

Was zu anderen Zeiten oder andernorts vielleicht als ärgerliche Behörden-Nachlässigkeit durchgehen könnte, hat in Sachsen durchaus ein Geschmäckle. Denn in den Tagen nach dem 26. Mai hieß es allenthalben in der Presse, dass die CDU im Freistaat kommunal stärkste Kraft geblieben wäre. Andere Zahlen lagen nicht vor. Das nun in der vorvergangenen Woche endlich veröffentlichte Gesamtergebnis wies aber einen ganz anderen Wahlsieger aus, der sich an diesem Erfolg nun erst Wochen später erfreuen darf, allerdings mit geringerer öffentlicher Wahrnehmung:

„Die gesamten Kommunalwahlen inklusive der Gemeinde- und Stadtratswahlen haben aber mit 25,8 Prozent klar und eindeutig die Freie Wähler e.V. und die Unabhängigen Wählervereinigungen gewonnen – in jedem der zehn Landkreise des Freistaates Sachsen. Auch in der Summe aller Stimmen, die bei den Kommunalwahlen in Sachsen angegeben wurde, inklusive der drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.“

Sensible Sachsen

Das schreibt die Landesgeschäftsführerin der Freien Wähler, Antje Hermenau, – also quasi eine Wahlsiegerin – jetzt im Cicero. Die CDU hat demnach nur 23,8 Prozent der Stimmen erhalten, dicht gefolgt von der AfD mit 23,66 Prozent. Nun sind Kommunalwahlen keine Landtagswahlen und Freie Wähler sind regional immer stärker als überregional. Doch warum war es nötig, zu suggerieren, die CDU hätte sich als stärkste Kraft behauptet? Vielleicht kann sich die Präsidentin des sächsischen Landesamts für Statistik auch nicht vorstellen, dass manche Sachsen mit dem Blick auf ihre Geschichte äußerst sensibel sind, was den Umgang mit Wahlergebnissen angeht. Als man im Osten der SED-Obrigkeit mit der Beobachtung der Auszählung und eigenen Ergebnisauswertungen die Wahlfälschung nachwies, begann sie gerade ihr Rechtsreferendariat im Landgericht Mosbach (Baden).

Jetzt darf man sich aber erst einmal über das Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts freuen. Nicht wegen der AfD, sondern wegen des Rechtsstaats und der Demokratie.

Foto: Pixabay

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Ralf Witthauer / 29.07.2019

Für mich war die wesentlichste Verlautbarung des sächsischen Verfassungsgerichtes die Erkenntnis, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Mitte August endgültig festgestellt wird. Das kann dann nur noch entweder fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt sein, wobei letzteres förmlich ins Auge springt. Es bleibt daher spannend, wie die Anzeige gegen die Leiterin des Wahlausschusses wegen Rechtsbeugung ausgeht. Jedenfalls herrscht in Sachsen bereits eine politische Atmosphäre, die eine linksgrüne Haltungsjustiz erschwert und in so auch keinen Rechtsfrieden herstellen würde.

Jürgen Schnerr / 29.07.2019

Also großer Einspruch zu diesem Artikel Herr Grimm! Von einem Sieg des sogenannten Rechtsstaates kann wahrlich keine Rede sein. Man hat ein bisschen vorläufige! Kosmetik betrieben, da der Wahlbetrug schon vor Stimmabgabe zu offensichtlich war. Ich kann mich, nicht nur bei den Grünen, an teils chaotische Kandidatenparteitage erinnern, über die auch immer mal wieder berichtet wurde. Aber nicht daran, dass da mal irgendwann ein Wahlausschuss in dieser Form aktiv geworden ist. Unabhängig von der Wessitante im sächsischen Wahlausschuss; hier saßen die kommenden Wahlverlierer zusammen und haben den Daumen gesenkt über das öffentliche Schmuddelkind AfD. Man dachte dies hier durch die Medienhysterie gedeckt unbeschadet tun zu können. Der ganze Wahlausschuss gehört aufgelöst und dessen Mitglieder vor Gericht wegen Wahlbetrug! Aber vielleicht reagieren die Sachsen ja unaufgeregt am 01.09. und geben dem ganzen derzeitigen Politikergesocks dort die Rote Karte. Und was die politische und Medienöffentlichkeit betrifft, da kann man sehen, welche Pharisäer das sind. Über ähnliche Manöver in Russland vergießt man Krokodilstränen und bejubelt in Deutschland aber das gleiche. Hier wie dort werden unliebsame Kandidaten mit unsauberen Mitteln verhindert und Demonstranten nicht nur durch Polizei sondern auch durch gekaufte Kriminelle attackiert. Letzteres übt hier die Antifa aus.

Claudius Pappe / 29.07.2019

Es wäre schön zu wissen wie der Wahlausschuss zusammengesetzt ist, mit welchen Personen und welche politische Einstellung diese Menschen haben. Ist diese Frau nur über die Quote an dieses Amt gelangt ?  Sorry das ich die Quotenfrage stelle , denn diese Quotenfrauen haben diesem Land mehr geschadet als genutzt.

Sabine Schönfelder / 29.07.2019

Carolin Schreck ist d e r Schrecken der Demokratie! Sie ist eine von der Altparteienlandschaft instruierte subversive Kraft, um den Ausgang der sächsischen Landtagswahl mit allen Mittel zugunsten ihrer Auftraggeber zu manipulieren. Sie agiert genau an der Stelle, die ihr die Kontrolle über statistische Einflußnahme und Wahlbetrug ermöglicht. Sie ist Teil eines abgekarteten Spiels und begünstigt organisierten Wahlbetrug, der sich gegen die AFD und die Freien Wähler richtet und der, nach Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, bei den Wahlen in den östlichen Bundesländern seinen vorläufigen Höhepunkt finden wird. Sachsen führt einen Stellvertreterkrieg; die Altparteienlandschaft unter Anleitung linker Manipulatoren für gefakte Wahlergebnisse kämpfen gegen zwei Parteien, die sich für Freiheit und Demokratie einsetzen. Dazu gehört seitens des ’ carolinischen Schreckens’ der Altparteien, deren Erfolg zu verheimlichen (Freie Wähler) und natürlich die Nazi-Desavouierung der AFD und das krampfhafte Bemühen deren Beliebtheit zu unterdrücken und Listenplätze zu streichen . A l l e s schon da gewesen, weiß der Sachse, und so wird das undemokratische Handeln des deutschen altparteilichen Einheitsbreis, in seiner ansteigenden Nervosität, ständig dreister und offensichtlicher. Worin besteht die Aufrichtigkeit der Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts, wenn das Motiv der Korrektur einer politisch motivierten Entscheidung der Wahlleitung mutmaßlich darin besteht,  daß die Politik bei einer eventuellen Wahlwiederholung über das Ergebnis vielleicht noch weniger ‘Kontrolle’ darüber hat ? Und warum die Zahl 30? Für mich als Laien gibt es nur ‘Recht’ oder ‘Unrecht’, aber keinen Kompromiss bezüglich der Demokratie!

Frank Mora / 29.07.2019

In diesem Zusammenhang sollte man sich noch einmal die juristische Entscheidung des BUNDESverfssungsgerichtes in der gleichen Causa vergegenwärtigen.

John Sheridan / 29.07.2019

Man könnte vermuten, dass das Verfassungsgericht in Sachsen vor der Stimmung eingeknickt ist, aber momentan nicht vollständig. Es bleibt die Frage, warum die Plätze ab 31 nicht zugelassen wurden. Das Urteil wird interessant (und wie haben die anderen Parteien die Aufstellung und Wahl der Kandidaten vorgenommen). Was aber doch wohl feststeht: Die Wahlleiterin Schreck hat doch wohl grob fahrlässig gearbeitet, inwieweit dies strafbedingt sein kann, wird auch noch interessant.

Heiko Engel / 29.07.2019

Werter Herr Grimm, Ihren aussichtslosen Kampf in allen Ehren; ich kann Sie vollauf verstehen; bin ja selbst so ein Idealist. Aber die politische Grundausrichtung in dieser Kasperbude von Republik ist und bleibt: LINKS. Schon die NSDAP war eine durch und durch linke Partei. Die SED ist exakt die NSDAP 2.0. Jede andere Form der Betrachtung wäre fahrlässig und verantwortungslos. Und was mich an links am allermeisten stört, ist die bedingungslose Forderung, den Humanismus für sich in Anspruch nehmen zu dürfen. Der Deutsche ist und bleibt im Kern ein latenter Nazi ( respektive Kommunist ) und Konformist. Und damit ist in aller inhaltlichen Schärfe DAS notwendige formuliert. Schauen Sie in ALLE Lebensbereiche und Sie werden feststellen, dass Ihnen dieser Defekt immer wieder begegnet. Ihm fehlt jede Fähigkeit der Domestizierung, Freiheitsvorstellung, Wahrheitsidee und des erforderlichen Verantwortungsbewusstseins.  Existiert in Deutschland nicht. Das Deutschland, dass Sie und vermutlich die meisten Leser der Achse und ich uns vorstellen, hat noch nicht existiert. Sonnige Woche !

Gerhard Rachor / 29.07.2019

Ich halte es für bedenklich, wenn Betroffene Wahlwerber erst nach der Wahl gegen Entscheidungen eines Wahlausschusses vorgehen können. Die betroffene Partei kann ja auch nicht so einfach Wahlbeschwerde einlegen, wie wir aus einem Artikel auf Achgut erfahren haben. Die anderen Parteien haben da mitzureden. Ich kenne das aus der Sozialwahl. Gegen Entscheidungen des Wahlausschusses eines Versicherungsträgers kann Beschwerde beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden und zwar vor der eigentlichen Wahl. Der Wahlkalender ist genau darauf ausgerichtet. Bei einer regulären Wahl kann jedes Parlament den Wahlkalender so abstimmen, das mögliche Einwände gegen Entscheidungen des Wahlausschusses von einer höheren Instanz geklärt werden können. Der Hinweis auf die engen Fristen ist vorgeschoben und einfach undemokratisch!

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